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20-03-2015, 21:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-03-2015, 21:16 von Leutnant Dino.)
Heute kam das Scheidungsurteil und nach erster Sichtung, ist das Ergebnis wie folgt:
"Das Klagebegehren des Inhaltes, ..., wird abgewiesen."
"Das Klagebegehren war daher abzuweisen.
Der Beklagte (Anm. Detlef Bräunig) hat keine Kosten verzeichnet."
" Entscheidungsgründe:
Nach den Feststellungen hat die Klägerin den Beklagten im November 2011 grundlos verlassen und damit einseitig den Ehewillen aufgegeben, sodass sie ihren Unterhaltsanspruch verwirkt hat (vgl. für viele 8 Ob 1679/93). Nach den Feststellungen hat die Klägerin ohne objektiv vorhandenen Grund und subjektiv eindeutig vorwerfbar die Aufhebung der Haushaltsgemeinschaft herbeigeführt."
Ein recht langes Urteil über 6 Seiten, das ich so schnell noch nicht verarbeitet habe. Nun war ich doch überrascht, dass ich gewonnen habe. Der Richterin waren die Geschichtchen von meiner liebsten Ehefrau wohl doch zu dick und meine sachliche und emotionslose Taktik ging auf. Im Männermagazin werde ich den erfolglosen gegnerischen Anwalt noch ausführlich würdigen.
Die Richterin hat tatsächlich emotionslos geurteilt. Was nicht bewiesen wurde, ist herausgefallen und dann blieb einfach nichts mehr übrig. Ziemlich cool gelöst.
Ich kann es kaum glauben: Ich habe ohne Anwalt gewonnen und das auch noch eindeutig! 100%!
P.S. In 4 Wochen kann ich wieder heiraten
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Törö, Glueckwunsch!! Dann feier mal schoen und lass es ordentlich krachen. Ev. kannst das gesamte Urteil bei Gelegenheit anonymisiert irgendwo reinstellen, wuerde mich echt mal interessieren aus reiner Neugierde.
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Meinen Glückwunsch.
Gäbe es in Deutschland noch das Schuldprinzip, würden auch hierzulande ca. 50% aller Scheidungen so enden...
Austriake
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(20-03-2015, 21:16)Leutnant Dino schrieb: Nach den Feststellungen hat die Klägerin den Beklagten im November 2011 grundlos verlassen und damit einseitig den Ehewillen aufgegeben, sodass sie ihren Unterhaltsanspruch verwirkt hat (vgl. für viele 8 Ob 1679/93).
Uuuups. Geht in Richtung ausgestorbenes Schuldprinzip...
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(20-03-2015, 21:16)Leutnant Dino schrieb: Die Richterin hat tatsächlich emotionslos geurteilt. Was nicht bewiesen wurde, ist herausgefallen und dann blieb einfach nichts mehr übrig. Ziemlich cool gelöst.
Ich glaube eher, die Dame befürchtet, dass ihr Urteil im Gegensatz zu sonst nicht in einem Ordner verschwindet, sondern veröffentlicht und in einem gut gelesenen Blog in einer besonderen Weise kommentiert wird. Ausserdem bestätigt sie nur die normative Kraft des Faktischen: Von dir ist eh kein Cent zu erwarten, alle Kosten die jetzt noch entstehen werden an ihrem Arbeitgeber hängenbleiben. Du hast mehrmals in einer wirklich deutlichen Weise gezeigt, dass jegliche Forderugen für dich nur Unterhaltungswert haben. Das macht dich unangreifbar.
Das Einfachste und Billigste ist also, ein unspekakuläres, aus vorsichtigen Textbausteinen bestehendes Urteil rauszuhauen und damit den Fall mit möglichst wenig Schaden los zu sein. Fälle wie deiner sind für Juristen sehr verstörend, die sind es eher gewohnt dass man im Gerichtssaal kuscht.
(20-03-2015, 21:16)Leutnant Dino schrieb: P.S. In 4 Wochen kann ich wieder heiraten
Die Bräute stehen sicher schon schlange. Allerdings werden Wiederholungen langweilig. Heirate doch zur Abwechslung mal einen Mann. Oder den Hund. Oder dich selbst. Ist das mittlerweile erlaubt? :-)
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Subjektiv eindeutig vorwerfbar? Wer ist denn das Subjekt? Die Richterin? Sie wirft der Klägerin etwas subjektiv vor?
Gratulation jedenfalls. Jetzt kannst du ja wieder an den Bodensee ziehen.
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(20-03-2015, 21:16)Leutnant Dino schrieb: Ich kann es kaum glauben: Ich habe ohne Anwalt gewonnen und das auch noch eindeutig! 100%! Mein herzliches Beileid.
Schließlich hattest du ja auf ein anderes Ergebnis gehofft.
Na macht nichts.
beim nächsten Mal klappt's bestimmt.
Aber beeil dich.
Schließlich wollen auch die Ösen das Schuldprinzip abschaffen.
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(20-03-2015, 21:16)Leutnant Dino schrieb: P.S. In 4 Wochen kann ich wieder heiraten Hoffentlich diesmal nach oben
Langsam musst du ja auch mal an die Rente deiner Frau denken.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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p. hat da den Punkt getroffen. Wer arm ins Rennen geht, dem es egal ist und das als lustige Veranstaltung sieht, hat ganz gute Chancen. Dieses Ergebnis zeigt das sinnlose Familienrecht. Nun glaube ich auch, dass die Richterin lieber auf ein gutes Image steht, denn dass sie im Männermagazin erwähnt wird, versteht sich von selbst. Richterinnen lassen in so einer Situation lieber die Ex und den Anwalt über die Klinge springen. Die Juristen haben durchaus vor dem Männermagazin Respekt.
Mein Lektor vom MM hat aktiv an meinen Gerichtsschreiben mitgewirkt. Minimalistisch, trocken, sachlich, emotionslos. Und wir haben uns auf keine Spielchen eingelassen. Wer nicht mitspielt, gibt eben keine Angriffspunkte. Eine sehr gute Taktik! Der Bregenzer Staranwalt Dr. Rupert Manhart kotzt nun maximal ab. Sein Siegerimage ist radikal zerstört. In WikiMANNia ist er auch schon drin.
Meine Nachbarin hat mir eine erneute Heirat heute untersagt. Sonst gibt es weder Kuchen noch Krustenbraten. Alle Vergünstigungen werden ansonsten gestrichen. Klare Ansage
Nun hatte ich eher gehofft, dass meine Unterhaltsschulden mit dem Urteil explodieren werden. Ein bißchen traurig bin ich da schon, denn von diesem Image lebe ich schließlich. Nun muss ich den juristischen Sieg meinen Leser gut verkaufen
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Irgendwie eine Antiklimax, ein bisschen unbefriedigend, was? Kannst du keine Berufung einlegen :-) ?
Jetzt hast du schon dreimal geheiratet und der Wahnsinn des Familienrechts hat dich nicht davon abgehalten, aber wenn man dir ein Stück Kuchen wegnimmt, entsagst du der Heirat, tsk tsk.
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20-03-2015, 23:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-03-2015, 00:04 von Leutnant Dino.)
Ein Highlight aus der Urteilsbegründung:
"Der Beklagte macht keinen Hehl daraus, dass er nicht bereit ist, Unterhalt zu bezahlen und Wege gefunden hat, trotz eines faktischen Einkommens unter dem Existenzminimums ein Leben mit allen Annehmlichkeiten zu führen. Hinsichtlich der Frage, wie er sich trotz seines geringen Einkommens die Lebenskosten und darüber hinaus seinen Lebensstil leisten kann, blieb er jede Antwort schuldig."
Und das klingt auch witzig:
" ... folgt das Gericht des Ausführungen der Klägerin, wonach der Beklagte zumindest zeitweise netto EUR 6.000,- pro Monat verdient hat, zumal damit auch der festgestellte Lebensstil der Streitteile nachvollziehbar ist."
Die Richterin hat doch mit etwas Respekt über mich berichtet und gleichzeitig die Hilflosigkeit dokumentiert. Man kann eben nichts dagegen machen. Niemand!
(20-03-2015, 23:35)p__ schrieb: aber wenn man dir ein Stück Kuchen wegnimmt, entsagst du der Heirat, tsk tsk.
Mit Essen bekommt man mich immer!
(20-03-2015, 22:33)sorglos schrieb: Hoffentlich diesmal nach oben
Langsam musst du ja auch mal an die Rente deiner Frau denken.
Ich müsste mal eine Frau heiraten, die dann zwangsweise für mich Unterhalt zahlen muss.
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21-03-2015, 00:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-03-2015, 00:15 von wunder.)
Auch von mir die Gratulation. Mach weiter so.
Schöne Grüsse aus dem Ausland.
Du weist ja wo du mir vor über 3 Jahren geholfen hast..........
Danke Danke Danke.
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(20-03-2015, 23:28)Leutnant Dino schrieb: ... Der Bregenzer Staranwalt Dr. Rupert Manhart kotzt nun maximal ab. Sein Siegerimage ist radikal zerstört. In WikiMANNia ist er auch schon drin.
Der kotzt mit Sicherheit, weil eine simple Google-Anfrage nach ihm den Wikimannia-Artikel an erster Stelle listet:
http://tinyurl.com/m63doe4
(Vielleicht sollte ich dem Kotzbrocken, der meine Ex mittlerweile vertritt, auch noch einen Ehrenplatz verschaffen)
https://t.me/GenderFukc
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Wenn ich es richtig verfolgt habe und nun die Ex schuldig ist, droht ihr doch auch die Abschiebung, oder?
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-03-2015, 12:52 von Leutnant Dino.)
Das Gerichtsurteil ist eindeutig politisch. Normalerweise kann ein bekennender Unterhaltspreller, der medial recht stark ist, niemals gewinnen. Das Gericht hatte 3 Möglichkeiten zu urteilen:
1. Die Ehe wird ganz normal ohne Schuldfrage geschieden, da die Trennung länger als 3 Jahre her ist
2. Scheidung mit Schuldfrage und beide sind gleichermaßen schuldig
3. Urteil mit Festlegung der Schuldfrage, wie es geschehen ist
Die Richterin hätte elegant und stressfrei nach den Varianten 1 und 2 urteilen können. Beide Seiten hätten damit leben können und es würde keinen Aufschrei geben. Und genau das hat die Richterin nicht getan und hat es nicht gewollt. Ihr Urteil hat mit Geld und Unterhaltsprellerei nichts zu tun.
Ich überlege noch, welche Motivation dahinter steckt. Nach dem österreichischen Recht hatte sie eben einige Möglichkeiten. Ich finde die Richterin ziemlich mutig. Das ist ein Knallerurteil. Und mit diesem Urteil bittet sie irgendwie auch um Verbreitung. Mich wundert das extrem.
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Vielleicht ist es eine der wenigen Frauen die die Ungerechtigkeiten gegenüber Männern kennt und so die Möglichkeit hat dagegen etwas zu tun ohne, dass es zu offensichtlich ist und es ihr nicht schaden kann.
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Vielleicht arbeitet die Richterin auch mit dem Staranwalt zusammen?
Angenommen jetzt ist er "beschwert" und geht in die nächste Instanz?
Ist dann vielleicht Anwaltszwang?
Kenne mich im österreichischen Recht nicht aus.
Wird nach dem Urteil/Beschluss dann die Gutste aus der EU raus geworfen?
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(21-03-2015, 13:49)CheGuevara schrieb: Ist dann vielleicht Anwaltszwang?
Es ist Anwaltszwang, aber in diesem Fall würde ich Verfahrenshilfe beantragen. Geht ja auf Kosten des österreichischen Staates.
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Dann ist ja gut!
Irgendwo stellt Mann sich die Frage, warum denn der Gegner ein Pferd vor die Tür stellt.
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ich -bin-baffffff
damit hat ja wohl niemand gerechnet, unglaublich. Könnte es wirklich am Druck des MMs liegen ?? WOW !!
Glückwunsch...
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Schwer zu sagen, woran es lag. An meiner Sachkompetenz? An meinen erstklassigen juristischen Kenntnissen? Alles Quark.
Mir war es schlichtweg egal, was sie urteilen. Hauptsache ich habe meinen Spass.
Die größte Freude ist doch, dass ich den Anwalt Dr. Rupert Manhart richtig vernascht habe. Und da wird noch mehr kommen.
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(21-03-2015, 09:11)Antragsgegner schrieb: Wenn ich es richtig verfolgt habe und nun die Ex schuldig ist, droht ihr doch auch die Abschiebung, oder?
Zitiere mich mal selbst weil mich die Antwort schon interessiert.
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22-03-2015, 12:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-03-2015, 12:37 von Leutnant Dino.)
Die Abschiebung ist nun real. Die Bedingung, dass sie bleiben darf ist die schuldige Scheidung. Das ging ja nun voll ins Höschen.
Meine ausländischen Exen waren bisher unterhaltstechnisch am Billigsten
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-03-2015, 12:43 von pudding.)
die Ignoranz der brennenden Fragen betont sein zur Schau getragenes Desinteresse dahingehend immens
EDIT
oh, nun doch kommentiert... okay.
vermutlich wird ihr aus humanen Gründen Asyl gewährt ?
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