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(22-03-2015, 12:38)pudding schrieb: vermutlich wird ihr aus humanen Gründen Asyl gewährt ?
Sie müsste jetzt schnellsten Heiraten. Selbst ein Rentner tut sich mit einer auf die 50 zugehenden Philippinin sehr schwer. Und er wenn Google anschmeisst und ihren Namen eingibt, dann kommt er pronto auf die Scheidungsklage im MM. Köstlich
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(22-03-2015, 13:35)Leutnant Dino schrieb: Und er wenn Google anschmeisst und ihren Namen eingibt, dann kommt er pronto auf die Scheidungsklage im MM. Köstlich
Trägt sie noch deinen Nachnamen?
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22-03-2015, 19:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-03-2015, 19:08 von Leutnant Dino.)
(22-03-2015, 17:33)Austriake schrieb: Trägt sie noch deinen Nachnamen?
Austriake
Hat Sie noch nie. Hier das Google Ergebnis
(22-03-2015, 19:08)Leutnant Dino schrieb: Die Ehe dauerte somit 2 Jahre und ein paar Tage. Es handelt sich also um eine kurzfristige Ehe. Eine Gelegenheit zur Zeugung von Kindern gab es nicht.
You made my day! Warst Du da schon vasektomiert, und sie wusste das nicht? *rofl*
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(22-03-2015, 19:29)blue schrieb: You made my day! Warst Du da schon vasektomiert, und sie wusste das nicht? *rofl*
Erst nach der Ehe. Einer meiner Sponsoren habe ich dahin geschleift und er wollte es nur machen, wenn ich es auch mache. Kein Problem. Wäre echt blöd, wenn mein Sponsor die Kohle für Unterhalt ausgeben und ich kürzer treten müsste.
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(21-03-2015, 03:35)Petrus schrieb: (20-03-2015, 23:28)Leutnant Dino schrieb: ... Der Bregenzer Staranwalt Dr. Rupert Manhart kotzt nun maximal ab. Sein Siegerimage ist radikal zerstört. In WikiMANNia ist er auch schon drin.
Der kotzt mit Sicherheit, weil eine simple Google-Anfrage nach ihm den Wikimannia-Artikel an erster Stelle listet:
http://tinyurl.com/m63doe4
(Vielleicht sollte ich dem Kotzbrocken, der meine Ex mittlerweile vertritt, auch noch einen Ehrenplatz verschaffen)
Oha, wenn der Artikel bei Wikimannia jetzt noch mit seiner epischen Niederlage aktualisiert wird, wohl bemerkt gegen jemanden, der ohne Anwalt aufgetreten ist und mehr Angriffsfläche bietet, als ein 0815 Mensch, dann wird ihm sein Übereifer teuer zu stehen kommen. Jeder potentieller Klient wird nach im googlen, bevor er ihn beauftragt und das ist nicht grad eine gute Werbung für den, wenn jeder sieht mit welchen billigen und haltlosen Argumenten er arbeitet. Das Internet kennt keine Gnade.
Er hat jetzt sicher gelernt, in Zukunft nach den Personen gegen die er prozessieren soll zu googlen, bevor er ein Mandat annimmt. Sehr teures Lehrgeld.
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Die beruft. Die Richterin wollte das zur nächsten weiterleiten, damit du dann da für eine schöne Gesetzesänderung zum Anlass wirst.
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Der Anwalt lässt das bestimmt nicht auf sich sitzen. Seine Fr. Dr. wird ihn bestimmt auf LD ansetzen
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22-03-2015, 21:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-03-2015, 21:45 von CheGuevara.)
Der Anwalt kann ja heiraten und neuen Namen annehmen. Wie wäre es mit der Ex vom Dino ... dann kann er Dino s Namen annehmen!
Dann wäre Abschiebung auch erledigt!
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Don´t let the bastards get you down!
and
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(Donovan)
(22-03-2015, 21:19)Karl schrieb: Er hat jetzt sicher gelernt, in Zukunft nach den Personen gegen die er prozessieren soll zu googlen, bevor er ein Mandat annimmt. Sehr teures Lehrgeld.
Ach, Karl, als ob sich die so sichere Mischpoke darüber Gedanken machen würde...
Wir hier im Forum sind sehr gut aufgeklärt, der/die FACH-Familienanwältin für Familienrecht um die Ecke schert sich einen Dreck drum.
Umso schöner anzusehen, wie immer wieder Väter in die Falle gelockt werden, sich einen "Fachanwalt" zu suchen.
Wir hier sind ja alle zu doof.
Ich werde diese frauenverstehenden Typen nie verstehen.
the notorious iglu
Unregistered
Der Anwalt ist doch Anwalt. Soll er auf Unterlassung klagen oder strafrechtliche Schritte einleiten. Um solche Leute sollte man sich nun wirklich keine Sorgen machen.
Ich müsste inzwischen auch schon in Unterlassungserklärungen, einstweiligen Verfügungen und Strafanträgen oder -Anzeigen schwimmen. Aber nichts, stand heute.
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Alle Beteiligten in meinen bisherigen Gerichtsprozessen wissen, dass ich darüber berichte. Alles ist belegbar und das sehe ich völlig entspannt. Unterlassungsklagen machen das meistens nur noch schlimmer.
Nun mal im Ernst: Die Scheidungsklage war doch wirklich der Hammer und ist Satire pur. Das schrie nach einer Veröffentlichung
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Hier eine wichtige Feststellung der Richterin:
"Die Klägerin konnte sich in ihrer Einvernahme offensichtlich nicht mehr an das eigene Vorbringen erinnern, das doch massive Vorwürfe an den Beklagten enthält. Zwar führte sie aus, dass der Beklagte zu ihr gesagt habe, sie sei eine Sklavin, näher befragt konnte sie jedoch nur angeben, dass sie dem Beklagten das Frühstück und das Abendessen zubereiten musste und sich um die Wäsche zu kümmern hatte. Dass sie - wie im Vorbringen behauptet - während den Mahlzeiten nicht sprechen durfte, hat die Klägerin sogar ausdrücklich verneint.
Die vom Beklagten betriebene Webseite ist frauenverachtend, wobei dahingestellt sei, ob es sich dabei um Satire handelt oder nicht. Die Richterin gewann jedoch den Eindruck, dass der Beklagte zu seinen Ansichten und Taten steht. So machte er keinen Hehl daraus, dass er nicht bereit ist, Unterhalt zu bezahlen und Wege gefunden hat, trotz seines faktischen Einkommens unter dem Existenzminimum ein Leben mit allen Annehmlichkeiten zu führen.
Der Beklagte vermittelte den Eindruck, dass er zu den sonst erhobenen Vorwürfen, sofern diese sich tatsächlich so zugetragen hätten, ebenfalls gestanden wäre."
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Donnerwetter.
Sie vertraut dir.
Vielleicht will sie dich heiraten!
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Die Richterin hat sich reingekniet. Ungewöhnlich und sicher der Motivation geschuldet, ein wenig angreifbares Urteil zu fertigen. Der Fall ist schliesslich so gut wie öffentlich.
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26-03-2015, 17:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-03-2015, 17:38 von Leutnant Dino.)
(26-03-2015, 17:04)beppo schrieb: Donnerwetter.
Sie vertraut dir.
Vielleicht will sie dich heiraten!
Sie ist wirklich sehr hübsch und hat die Hosen fest an, könnte vielleicht etwas fester sein. Sie ist nicht die Frau, die freiwillig meine Hemden bügeln würde
(26-03-2015, 17:27)p__ schrieb: Die Richterin hat sich reingekniet. Ungewöhnlich und sicher der Motivation geschuldet, ein wenig angreifbares Urteil zu fertigen. Der Fall ist schliesslich so gut wie öffentlich.
Es gibt zwei Urteile über 10 Seiten und nochmal eine Ergänzung von 6 Seiten. Das hat mich auch verwundert. Die Richterin hat das sehr detailliert gemacht. Nur ein Punkt hat mir nicht gefallen, den sie wirklich falsch niedergeschrieben hat:
"Inwiefern sie "Sex-Sklavin" für den Beklagten war, schilderte sie zwar einen Vorfall, bei dem der Beklagte sie zu Oralverkehr gezwungen habe, blieb aber darüber hinausgehende Angaben schuldig. Ein allenfalls einmaliger Vorfall - der vom Beklagten überdies in Abrede gestellt wurde - verleitet bei vernünftiger Betrachtung wohl Niemand dazu, sich selbst als "Sex-Sklavin" zu bezeichnen."
Meine liebste Ehefrau sagte vor Gericht, dass ich ihr einmal beim "Blasen" (wortwörtlich) den Kopf nach unten gedrückt hätte. Zum Oral habe ich sie nicht gezwungen, war dann meine Antwort. Normalerweise streichle ich nach dem Oralverkehr den Kopf einer Frau und sage meist einfach nur "Danke", "fein gemacht" oder "braves Mädchen".
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(22-03-2015, 13:35)Leutnant Dino schrieb: Sie müsste jetzt schnellsten Heiraten. Selbst ein Rentner tut sich mit einer auf die 50 zugehenden Philippinin sehr schwer...
Meine Gegner vergesse ich nie. Eines meiner großen Stärken!
Zu den großen Stärken gehören auch Großzügigkeit und Vergebung. Unterhaltsprozeß gewonnen, warum jetzt nicht der Ex helfen, damit Sie in Europa bleiben kann. Es gibt sicherlich Leute, die sich mit oder ohne entsprechender Bezahlung auf eine "Heirat auf Zeit" einlassen. Ohne viel Aufwand in z.B. Südafrika heiraten, EEA Family permit für ein nettes europäisches Land beantragen, nach drei Jahren hat die Dame dann ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. ... aber vermutlich ist sämtliche vorhandene Kohle beim Bregenzer Anwalt investiert worden.
Ich selbst würde in einer derartigen Situation als Frau auf Kranken/Altenpflege umschulen, einen etwas älteren, gebrechlichen Rentner heiraten (Zweckehe zwecks Pflege), ihn pflegen und danach nett erben. Mit Sechzig fängt dann das Leben richtig an, gerade bei Philipinas.
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Die Ex sass mittendrin, sie hat es weidlich ausgenutzt und dann einen Krieg angefangen. Sich jetzt noch strafbar zu machen, indem man ihr eine Scheinehe arrangiert wäre wohl die Krönung von krimineller Dummheit und alles andere als grosszügige Vergebung. Um eventuelle Grosszügigkeitsgefühle auszuleben empfehle ich die Unterstützung anderer Väter. Um die kümmert sich niemand und das bringt auch mehr wie einer Betrügerin den Hintern hinterherzutragen.
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Wenn ich das richtig mitbekommen habe, hatte sie ihre Chance am Anfang des Scheidungsstreits und setzte auf Gewinn (Unterhalt) trotz kurzer Ehedauer und ohne Kinder. Das ging schief.
Vermutlich wird sich aber trotzdem irgendein Verein oder eine Behörde finden, die ihr den dauerhaften Aufenthalt ermöglicht. Sonst kann sie immer noch einen 80 jährigen mit guter Rente heiraten, denn sie dann zu Tode pflegt, um danach Rente und Aufenthaltsrecht zu behalten. Hatte nicht die jetzige Frau von Kohl ähnliche Motive ?
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Verfügbar ältere Herren gibt es zwar, aber die meisten dürften von ihrer Ex schon ausgeraubt worden sein. Bei Frauen mit knapp 50 stehen keine Männer Schlange.
Ich wünsche meiner Ex trotzdem viel Glück
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(27-03-2015, 14:57)raid schrieb: ... auf das Wesentliche beschränken: http://www.das-maennermagazin.com/blog/f...nd-nutzbar
... na, da hast Du aber hohe Ansprüche. Unsere Nebenbuhler auf San Andres (Karibik) oder in Mombasa am Indischen Ozean sehen das nicht so:
Da sind bei jungen knackigen Stechern unsere Damen in den Sechzigern und Siebzigern äußerst beliebt und attraktiv. Sie sind sexuell unbegrenzt aktiv. Wenn Man/Frau genug Geld haben spielt das Alter praktisch keine Rolle mehr.
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(20-03-2015, 21:16)Leutnant Dino schrieb: Heute kam das Scheidungsurteil und nach erster Sichtung, ist das Ergebnis wie folgt:
"Das Klagebegehren des Inhaltes, ..., wird abgewiesen."
"Das Klagebegehren war daher abzuweisen.
Der Beklagte (Anm. Detlef Bräunig) hat keine Kosten verzeichnet."
P.S. In 4 Wochen kann ich wieder heiraten
@ Dino,
na dann meinen herzlichen Glückwunsch !
Wie lang ist eigentlich so die Einspruchsfrist innerhalb der Revision eingelegt werden kann in Ö ?
Gruß
Bruno
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
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Die Klägerin hat Berufung eingelegt!
Nun wollte ich mich fast schon dem Heiratsmarkt zur Verfügung stellen, aber nein, es geht in die Berufung. Der nette Anwalt Dr. Rupert Manhart aus Bregenz will wohl doch noch gewinnen. Da bin ich mal gespannt, was abgeht.
Ich bin also doch noch nicht geschieden!
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