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29-03-2015, 09:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-03-2015, 09:45 von Erzeuger.)
Hallo zusammen,
Bin in ner "verzwickten" Situation.
Meine Ex hat (mal wieder) jemanden kennengelernt.
Ihr "Problem" an der Sache ist jetzt unser Kind.
Ich hole unseren Sohn alle 2 Wochen von Freitag bis Sonntagabend zu mir.
Diese Regelung haben wir seit ca. 2 Jahren.
Eben bekam ich eine SMS von ihr.
Sie will, das ich unseren Sohn öfters zu mir nehme.
Also mal mehrere Wochenenden hintereinander und in den Ferien.
Eventuell auch mal in der Woche.
Sie begründet es schlicht damit, das sie mit ihrem Partner mal alleine mehr unternehmen (Sex)
und in den Urlaub fahren möchte .
Und ich soll jetzt quasi den kostenlosen Babysitter spielen damit sie Spaß haben kann.
Allerdings könnte ich mir diesen größeren Umgang finanziell und arbeitsmäßig überhaupt nicht leisten.
Die 2 Wochen Regelung ist schon nicht ohne...
Geld von ihr würde ich keines dafür bekommen.
Sie hätte selber nichts...
Aber das interessiert meine Ex nicht.
Ich solle mir halt nen besserbezahlten Job suchen meint sie dazu nur.
Oder ich solle Teilzeit arbeiten bei gleichem Gehalt.
Müsste mein Chef akzeptieren - Ich wäre ja schließlich Vater... .
Da fällt mir nix mehr zu ein...
Kann ich irgendwie dazu gezwungen werden den Umgang zu erweitern?
Denn das wäre entgültig mein finanzieller Ruin!
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Nein, gezwungen werden kannst du dazu nicht.
Aber schlage ihr doch das paritätische Wechselmodell vor.
Dann hätte sie mehr Zeit.
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Moin.
Nimm mit, was Du kriegen kannst.
Sprich mit Cheffe über Teilzeit, flex. Zeitkonten usw.
Hast Du Dich zur finanziellen Enge mal mit sog. Aufstockung, mit ergänzenden Leistungen nach SGB II befaßt?
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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Klar und wenn der neue Stecher wieder weg ist, gibt es das Kind nur noch alle 2 Wochen.
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.... das ist bei entsprechd fixierter UVereinbarung und unter Beachtung des Kontinuitätsprinzips nicht zwingend.
Zumindest hätte der Vater dann eine gute Zeit mit dem Kind gehabt. Das kann die Vater-Kindbeziehung festigen und sich langfristig auswirken.
Kann aber auch schief gehen... und der Vater ist dann froh, nach UReduzierung wieder andere Prioritäten setzen zu können.
S.
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Wenn du das nicht leisten kannst, kannst du es eben nicht. Zwingen kann man dich nicht dazu. Deine finanzielle Situation hast du ja bereits hier http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=9652 geschildert. Ist es richtig, dass die Ex nicht oder wenig arbeitet? Hat sich finanziell etwas bei dir geändert?
Meiner Ansicht nach kannst du nur zwei eindeutige Wege gehen, dazwischen gibts wenig. Entweder du hälst den vereinbarten Umgang wie bisher ein oder du machst einen Sprung hin zu einem Wechselmodell, musst dann beruflich auf Teilzeit gehen, wirst Aufstocker. Das ist ein grosser Sprung und nur zu empfehlen, wenn er durch Vereinbarung mit der Ex abgesichert ist. Sonst kann tatsächlich passieren, dass der neue Lover wieder davonfliegt und Mutti macht ganz selbstverständlich wieder auf Vollzeitmutter, während du für nix alles umgeworfen hast. Wenn die Mutter Vereinbarungen verweigert, rate ich von diesem Weg ab.
Nur ein bisschen weniger arbeiten und mehr betreuten, aber voll bezahlen ist nix. Gesteigerte Erwerbsobliegenheit und so...
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Stimme p voll und ganz zu mit dem Zusatz, dass ich kein Vertrauen in irgendwelche "Vereinbarungen" habe, wenn nicht "Amtsgericht" drüber steht.
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@ All
Da bin ich ja beruhigt das man mich nicht dazu zwingen kann.
Gerichtliche Vereinbarungen wegen des Umgangs haben wir keine.
Für meine Ex existiere ich eigentlich nur noch, wenn sie was von mir will.
z.B. Auto reparieren oder ihr neuerdings Zeit für ihre Affären verschaffen.
Wenn ich meinen Sohn abhole kommt kein ein Hallo und sie sieht mich nicht mal an.
So geht das schon seit fast nem Jahr.
Nicht das es jetzt falsch rüberkommt aber ich will nicht der Idiot sein der springt wenn sie was will!
Das habe ich schon in der Beziehung immer getan.
So sehr mir mein Sohn auch leid tut aber ich muss auch an mich und meine Zukunft denken.
Ende April lasse ich mich sterilisieren und möchte dann neu anfangen.
@ p_
Hab mit meine Chef jetzt ne inoffizielle "Lösung" gefunden.
Etwas mehr als die Hälfte vom Unterhalt hab ich so wieder .
Ist zwar nicht die Welt aber immerhin.
Ein Wechselmodell will sie nicht, da sie ja dann keinen Unterhalt mehr bekäme.
Ob meine Ex noch arbeitet weiss ich nicht genau.
Bekam vor einiger Zeit ein Schreiben vom Jobcenter wegen Unterhaltsheranziehung nach 33 SGB II.
Die forderten einen erhöhten Unterhalt für meinen Sohn und Sie.
Als ich meine Ex drauf ansprach meine sie nur das sie Keine Leistungen vom Jobcenter beziehen würde.
Aber die melden sich doch nicht einfach so...
Laut ihrer Aussage geht sie Vollzeit arbeiten. Unser Sohn geht jedenfalls 5 Tage die Woche bis 17 Uhr in die Kita.
Teilzeit geht bei mir leider nicht, da ich sonst früher oder später ersetzt werden würde.
Dafür kommt zu viel Arbeit rein.
Ich hab auch nur 22 Urlaubstage, von daher kann ich ihn auch kaum in den Ferien nehmen.
Neue Lover kommen leider sehr schnell. Unser Sohn wird dann immer irgendwohin abgeschoben.
Manchmal auch ne ganze Woche! Und das mit zweieinhalb Jahren!
Für ihn ist das mittlerweile schon normal Ich find es einfach nur widerlich!
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29-03-2015, 11:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-03-2015, 10:26 von Skipper.)
(29-03-2015, 10:45)p__ schrieb: (...)
Nur ein bisschen weniger arbeiten und mehr betreuten, aber voll bezahlen ist nix. Gesteigerte Erwerbsobliegenheit und so... Diese Aussage halte ich für nicht belastbar.
Solange der TO den Mindestunterhalt zahlt, hat er mit den 'Erwerbsobliegenheiten' des Unterhaltsrechts wenig zu tun. Als Leistungsbezieher im Sozialrecht könnte er wegen Teilzeit ein bisl unter Druck geraten.
Der andere Thread hat doch gezeigt:
Mehr Umgang > höherer Bedarf
Weniger Einkommen > garantiert bedürftig, Ausgleich durch Aufstockung
Ich rate dazu, den Umgnag auszuweiten und Sperrklinken einzuziehen, indem er das 'vertraglich' mit der Mutter fixiert.
Dann in verübergehende Teilzeit gehen.
Wichtig für den 'Ernstfall': Wieder in die Vollzeit wechseln zu können.
ODER, wenn Teilzeit nicht möglich ist, dann die Arbeitszeiten über Zeitkonten flexibilisieren, um Job und Familie besser vereinbaren zu können.
Geht das alles nicht, ja, dann muß Muttern das Kind halt anders betreuen lassen, was uU aber unterhaltsrechtliche Mehrbedarfe gegen den Vater auslösen könnte.
So richtig scheint mir der TO die Möglichkeiten des SGB noch nicht ausgelotet zu haben.
S.
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Du reparierst ihr das Auto???
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(29-03-2015, 12:56)Antragsgegner schrieb: Du reparierst ihr das Auto???
Leider tat ich das.
Das war kurz nach unserer Trennung. Da war ich noch so naiv und dachte, das ich sie durch nette Gesten zurückgewinnen kann.
Dabei hat sie mich nur ausgenutzt. Hinterher ist man immer schlauer ...
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Soweit ich Möglichkeiten zur Realisierung fand, hatte ich immer mitgenommen, was es an zusätzlichen Umgangsmöglichkeiten gab. Es war aber auch so, dass es mütterlicherseits erhebliche Wellenbewegungen gab, eben abhängig vom jeweiligen Zustand ihrer Beziehung(en). Nur: In den gerichtlichen Umgangsverfahren hat sie mMn Reduzierungen des vereinbarten Umganges auch deshalb nicht durchsetzen können, weil ich auf x Tage problemlose "Sonderbetreuung" verweisen konnte, die dem Kind nicht geschadet haben und Argumente dafür gefordert hatte, weshalb denn jetzt eine Verkürzung der Vater-Kind-Zeiten im Kindeswohl liegen soll. Ein Eingehen meinerseits auf mütterliche Sondersituationen dürfte zudem auch in Zukunft bei mir erwartet werden.
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(29-03-2015, 11:51)Erzeuger schrieb: Teilzeit geht bei mir leider nicht, da ich sonst früher oder später ersetzt werden würde.
Dafür kommt zu viel Arbeit rein.
Ich hab auch nur 22 Urlaubstage, von daher kann ich ihn auch kaum in den Ferien nehmen.
Das ist generell schlecht und stellt einen Grund dar, auf einen anderen Job hinzuarbeiten. Du bist momentan in einer ungünstigen Mittelposition, zu viel für Aufstocken und zu wenig zum normal leben, dazu noch unflexibel und wenig Urlaub. Angesichts der mütterlichen Spinnereien und ohnehin weitgehenden Fremdbetreuung muss es ein Ziel für dich sein, das Kind mehr selbst zu betreuen. Eine der Voraussetzungen liegt in deiner beruflichen Situation.
Du kannst ja mal unverbindlich und ungekündigt anfangen, dich nach Alternativen umzusehen. Mal gucken, was es so gibt und ob du auch woanders zu besseren Konditionen berufliche Möglichkeiten hast.
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29-03-2015, 19:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-03-2015, 19:52 von Erzeuger.)
(29-03-2015, 14:38)p__ schrieb: Das ist generell schlecht und stellt einen Grund dar, auf einen anderen Job hinzuarbeiten. Du bist momentan in einer ungünstigen Mittelposition, zu viel für Aufstocken und zu wenig zum normal leben, dazu noch unflexibel und wenig Urlaub. Angesichts der mütterlichen Spinnereien und ohnehin weitgehenden Fremdbetreuung muss es ein Ziel für dich sein, das Kind mehr selbst zu betreuen. Eine der Voraussetzungen liegt in deiner beruflichen Situation.
Du kannst ja mal unverbindlich und ungekündigt anfangen, dich nach Alternativen umzusehen. Mal gucken, was es so gibt und ob du auch woanders zu besseren Konditionen berufliche Möglichkeiten hast.
Genau das ist bei mir leider ein ziemliches Problem.
Ich arbeite schon seit 10 Jahren nicht mehr in dem Beruf, welchen ich eigentlich erlernt habe.
Dort würde ich netto locker 200 € WENIGER verdienen.
Den Beruf welchen ich jetzt habe wird in Deutschland nicht gelehrt sondern nur in der Schweiz.
Hier eine andere Stelle in dem Beruf mit mehr Geld zu finden ist sehr schwer.
Deswegen ist es mir auch so wichtig das ich, mit dem was ich habe, mir einigermaßen ne finanzielle
Sicherheit aufzubauen kann - ohne Risiken.
Auch wenn ich so mein Kind nur wenig sehen kann.
Aber da muss ich einfach mal stur an meine Zukunft denken.
Mir fehlt im Moment auch einfach die Kraft...
Hauptsache meine Ex kann mir rechtlich nix.
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(29-03-2015, 19:49)Erzeuger schrieb: Hauptsache meine Ex kann mir rechtlich nix.
In welcher Höhe bist Du denn an den Kosten der Kita beteiligt?
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Im Moment gar nicht.
Kann sein das deswegen das Schreiben vom Jobcenter kam.
Hatten mein Einkommen überprüft und es gab nix zu holen.
Zahle im Augenblick nur den Kindesunterhalt von 241 €.
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Kann es sein, dass es bei der Anfrage des Jobcenters um den Anspruchsübergang Deines Kindes gegen Dich auf das Jobcenter ging? Dabei würde dann Dein Kind mit 214 € Zahlbetrag von Dir plus Kindergeld über dem Regelbedarf liegen, d. h. keine Leistungen empfangen, weshalb dann auch m. W. ein Anspruchsübergang nicht stattfindet, wenn das Kind Teil der mütterlichen Bedarfsgemeinschaft ist.
Der zivilrechtliche Anspruch des Kindes auf Mehrbedarf ist davon unberührt und könnte m. E. geltend gemacht werden.
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30-03-2015, 07:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-03-2015, 09:04 von Erzeuger.)
(29-03-2015, 23:11)wackelpudding schrieb: Kann es sein, dass es bei der Anfrage des Jobcenters um den Anspruchsübergang Deines Kindes gegen Dich auf das Jobcenter ging? Dabei würde dann Dein Kind mit 214 € Zahlbetrag von Dir plus Kindergeld über dem Regelbedarf liegen, d. h. keine Leistungen empfangen, weshalb dann auch m. W. ein Anspruchsübergang nicht stattfindet, wenn das Kind Teil der mütterlichen Bedarfsgemeinschaft ist.
Der zivilrechtliche Anspruch des Kindes auf Mehrbedarf ist davon unberührt und könnte m. E. geltend gemacht werden.
Gute Frage. Im Brief stand nur " Unterhaltsheranziehung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 33 SGB II." Sie wollten eine Prüfung meines Einkommens für eine erhöhte Unterhaltsforderung für meine Ex und meinen Sohn. Mehr stand da nicht.
Nichts wegen Kindergarten oder so.
Keine Ahnung ob sie vielleicht Harz4 oder Wohngeld bezieht. Sie redet nicht mit mir.
Als ich meine Unterlagen eingereicht hatte antworteten sie nur, das sie bis auf weiteres von einer erhöhten Unterhaltsforderung absehen. Sie behalten sich aber weitere Überprüfungen vor. Das wars. Hab seitdem nichts mehr gehört
Muss gestehen das ich aber auch nicht nachgefragt habe um was es genau geht.
Wollte keine schlafenden Hunde wecken...
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(29-03-2015, 19:49)Erzeuger schrieb: Hier eine andere Stelle in dem Beruf mit mehr Geld zu finden ist sehr schwer.
Um mehr Geld muss es nicht gehen. Mehr Flexibilität und Urlaub wären schon ein Gewinn.
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13-09-2021, 14:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-09-2021, 14:54 von Erzeuger.)
Hallo zusammen,
Nach vielen Jahren mit Ruhe und Frieden macht meine Ex leider wieder Ärger...
Ich hatte mein Problem hier bereits einmal beschrieben:
https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...pid=157054
Meine Ex möchte jetzt allerdings mit offizieller Hilfe des Jugendamtes mehr Umgang bei mir durchsetzen.
Habe dort nächste Woche einen Termin.
Dies möchte ich allerdings verhindern!
Nicht, daß ihr mich falsch versteht,ich habe ihn sehr gerne bei mir und wir genießen die gemeinsame Zeit.
Außerdem hole mein Kind ABSOLUT REGELMÄSSIG jedes 2. Wochenende von Freitag Abend bis Sonntag Abend plus mittlerweile 3 Wochen in den Schulferien.
Unterhalt fließt auch regelmäßig.
Allerdings reicht dies meiner "lieben" Ex nicht mehr. Mein Sohn geht ihr mittlerweile ziemlich auf die Nerven und Madame hat noch zwei weitere Kinder von einem weiteren Ex, welcher sich kaum um seine Kinder kümmert.
Sie FORDERT von mir mindestens die halben Ferien plus viele Feiertage wie z.B Ostern oder Pfingsten...
Mir bleiben nach Abzug der drei Wochen Schulferien, die ich ihn momentan hole noch ganze 8 Tage!!! für mich.
Und irgendwo muss ich da auch eine Grenze ziehen.
Hat sich seit meinen ersten Thread rechtlich etwas geändert?
Kann mich das Jugendamt irgendwie zwingen, mehr Umgang wahrzunehmen?
Müsste ich einer Umgangsregelung zustimmen oder kann ich mich einfach zurücklehnen und zu allem nein sagen?
Denn ich möchte eigentlich,das alles so bleibt wie es ist.
Die "nette Dame" vom JA habe ich bereits kennengelernt. Sie ist 100% pro Mama und nicht ohne!
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Seit 2015 hat sich da nichts geändert. Das Jugendamt kann dich zu gar nichts zwingen, das kann nur ein Richter, so wie damals.
Standardregelungen umfassen die halben Ferien und die halben Feiertage. Da liegst du allerdings noch drunter, hast weniger Umgangszeiten wie das. Deshalb werden die deine Argumentation nicht ernst nehmen, die Mutter wird mit demselben Recht ihren eigenen Erholungsanspruch konstatieren. An eine erfolgreiche gerichtliche Durchsetzung glaube ich aber nicht, das hätte Ausnahmecharakter.
Da nur fünf oder sechs Jahre vergangen sind, nehme ich an das Kind ist nicht mehr lange ein Nerv- und Zeitfaktor. Es kommt die Phase, in denen die Eltern unwichtig werden und man lieber im Bett mit dem Handy im abgedunkelten Zimmer rumhängt oder bei Freunden. Damit ist das Thema Umgang dann auch keins mehr. Vielleicht ist auch schon bei Euch in Sicht und das Thema erledigt sich somit von selbst.
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Das Free-Lunch-Problem kenne ich zu gut!
Unterhalt kassieren, aber keinen Bock sich persönlich zu kümmern oder Geld für das Kind auszugeben.
Grundsätzlich hat Dein Kind ein Umgangsrecht. Das ist aber eher überschaubar. Also wenn Du dem Kind alle 14-Tage am Wochenende Umgang gewährst, dann entspricht es dem Normalmodell - also dem üblichen Maß. Das machst Du ja.
Dann mal ne Woche Urlaub im Sommer sowie ein paar Feiertage zwischendurch und die Pflicht auf Umgang ist bei Weitem erfüllt.
Sobald Du aber mehr machst, kann ganz schnell eine Gewöhnungseffekt eintreten und dann kann es sein, dass dieser umfangreiche Umgang dem Kindeswohl entspricht. Wird das dann auch noch gerichtlich festgelegt und Du nimmst den nicht wahr, dann können ganz schnell Ordnungsgelder drohen - um Dich zum Umgang zu zwingen.
Laß also auf nichts ein, was Du nicht willst. Die nette Dame vom JA wird sicherlich Planungssicherheit und Entlastung für die Mutter fordern und es mit Kindeswohl argumentieren. Die wird Dir auch erzählen, dass Du es doch mal ausprobieren könntest, damit die Falle zuschnappt.
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13-09-2021, 16:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-09-2021, 16:51 von Erzeuger.)
@p_
@Alles-durch
Erstmal danke für eure Hilfe.
Ich werde mich dann dort auf nichts einlassen und zu allem Nein sagen.
Wenn dies rechtlich ok ist, bin ich beruhigt.
Werde hier dann noch schreiben, wie es gelaufen ist...
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Wenn Väter mehr Umgang haben wollen, wird ihnen dies regelmäßig versagt mit dem Argument, das Kind hätte eine eingeschwungene Routine entwickelt und daran was zu ändern entspräche nicht dem Kindeswohl. Genau dieses Argument würde ich an deiner Stelle anwenden, um eine Ausweitung des Umgangs zu verhindern. Dein Kind hat doch eine Routine, warum jetzt auf einmal eine Änderung dem Kindeswohl dienen soll, ist nicht zu erkennen. Ist doch alles prima wie es gerade ist. Wird bestimmt eine lustiges Gespräch.
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Ja, die ganzen Argumente die sonst aufgefahren werden um Umgang klein zu halten kannst du anbringen:
- das ständige hin und her schade dem Kind, es wisse nicht mehr wo es zu Hause ist und verliere den Lebensmittelpunkt, wird entwurzelt. Kinder haben das Recht auf einen räumlich sicheren Lebensmittelpunkt.
- die Trennung von den Geschwistern schadet sowohl Kind als auch Geschwister, die nicht verstehen dass der Bruder immer fortgeht.
- die starren Pflichten zum Umgang sind nicht mehr altersangemessen.
- Kinder sind nicht dazu da, die Verantwortung für die Kränkung der Eltern zu übernehmen, indem sie permanent hin- und verwechseln, um Gerechtigkeit zwischen den Eltern herzustellen.
- Umgang ist kein Unterhaltssparmodell, die Mutter hat ihren Unterhaltsanteil durch Pflege und Betreuung zu leisten, nicht indem sie das Kind zum unterhaltszahelenden Vater abschiebt, damit wird sie zur Unterhaltsprellerin. Dieses Argument gefällt mir besonders :-)
Allerdings halte ich alles für zu viel Energie für eine Sache, die vor Gericht ohnehin nicht durchkommt. Auch ohne viel Gerede.
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