30-03-2015, 13:24
Dynamischer Unterhaltsanspruch urkundlich anerkennen
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30-03-2015, 15:18
also im schreiben steht:
"Fahrtkosten zur Arbeitsstelle werden nicht gesondert berücksichtigt, da bereits eine 5% Pauschale in die Berechnung mit aufgenommen wurde und die Fahrtkosteb diesen Betrag nicht übersteigen". "Die Kosten für private Haftpflicht sowie Hausrat können nicht gesondert berücksichtigt werden, da sie bereits im Selbstbehalt von 1080.- enthalten sind". "Mietkosten sind ebenfalls im vollen Umfang enthalten, die angegeben Mehrkosten von 150.- im Monat durch die größere bezogene Wohnung können daher nicht berücksichtigt werden". "Die 100.- für private Altersvorsorge sind von Ihnen zu belegen. dieser beirret ändert jedoch nichts an der Unterhaltsberechnung". (30-03-2015, 15:18)Panum schrieb: "Fahrtkosten zur Arbeitsstelle werden nicht gesondert berücksichtigt, da bereits eine 5% Pauschale in die Berechnung mit aufgenommen wurde und die Fahrtkosteb diesen Betrag nicht übersteigen". Wenn das stimmt, müßtest Du weitere Arbeitskosten belegen, so daß Du über die 5% kommst. (30-03-2015, 15:18)Panum schrieb: "Die Kosten für private Haftpflicht sowie Hausrat können nicht gesondert berücksichtigt werden, da sie bereits im Selbstbehalt von 1080.- enthalten sind". Ist das so? Hat die Gegenseite das begründet? Allerdings muß ich zugeben, noch nie davon gehört zu haben, daß diese Kosten berücksichtigt wurden. (30-03-2015, 15:18)Panum schrieb: "Mietkosten sind ebenfalls im vollen Umfang enthalten, die angegeben Mehrkosten von 150.- im Monat durch die größere bezogene Wohnung können daher nicht berücksichtigt werden". Wie hoch sind denn Deine Mietkosten? Hier gibt es Informationen zu den Mietkosten. Zitat:In den Selbstbehaltssätzen sind folgende Mietkosten enthalten: Simon II
Danke,
die normale Miete wäre 450.- kalt. ist eine 3 Zimmer 100qm Wohnung in die ich extra gezogen bin, damit die Maus- wenn sie da ist- ihr eigenes Zimmer hat. allerdings ist die Wohnung bzw das Haus meinem dad. dementsprechend wäre das ganze "verhandelbar" hab vorher in einem 35qm 1 Zimmer Wohnung gelebt was ich der kleinen aber mit 2,5 Jahren nicht mehr zumuten wollte...sei es kein eigenes Zimmer zu haben und mit Papa, Freundin und hund in einem zimmer zu schlafen. Grüße
Also, wie Simon zu Fahrtkosten schon schrieb: Entweder 5%-Pauschale oder kompletter Nachweis. Letzteres lohnt sich meist nur wenn man außer Fako noch weitere berufsbedingte Kosten hat, z.b. Kammer-/Gewerkschaftsbeiträge, Weiterbildung, etc.
Bei: Hausrat - ist sehr wohl anrechenbar, meist wenn man konkrete "trennungsbedingte" Neuanschaffungen belegen kann. Bei den erhöhten Wohnkosten würde ich hart bleiben und nachkarten: "Die umgangsbedingte Vorhaltung eines Kinderzimmers ist im Tabellen-Selbstbehalt nicht enthalten und daher zu berücksichtigen. Hier sind in jedem Fall selbstbehaltserhöhend als Teil des notwendigen Selbstbehalts nach BGB mindestens die Kosten zu berücksichtigen, die bei einem vergleichbaren 2-Personen-Haushalt nach ALGII als angemessen zu betrachten sind. Meine Mietkosten sind angemessen [musst du lokale Werte recherchieren] und daher voll(?) zu berücksichtigen. Eine Nichtberücksichtigung würde zu einer Beschädigung meines nach Art 6, Abs 2 GG geschützen Familienlebens führen und dem Kindeswohl widersprechen. Unterhaltsmaximierung kann nicht zu Lasten des Kindeswohls gehen, insbesondere soweit bereits über(?) dem Mindestunterhalt gezahlt wird. Das Kindeswohl hat im Gegensatz zur Düsseldorfer Tabelle eine gesetzliche Grundlage und ist daher hier zwingend vorrangig zu gewährleisten".
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
31-03-2015, 15:27
Sehr guter Text!
das klingt ja richtig gut.
ich wollte ja eigentlich das dingen schon abhaken und unterschreiben. sollte ich also soch nochmal gegen vor gehen!? eventuell von einem Anwalt klären lassen? die Hausratsversicherung hab ich übrigens erst kürzlich abgeschlossen da ich umgezogen bin in die besagte größere Wohnung mit rundum neuen möbeln und ich in meiner Bude zusätzlich DJ Equipment im fünfstelligen Wert, welches ich mir in den letzten Jahren angekauft habe, gelagert habe und absichern wollte.... Grüße
31-03-2015, 23:13
Ich würde so sagen: Schicks hin - für die Akte. Damit die wissen, dass sie im Klagefall über diese Hürde müssen. Das kann nichts schaden. Ist eher vorbauen für die Zukunft.
Falls du meinst einen Anwalt fragen zu müssen (und ich kann mir nicht vorstellen, dass der besser als ich, die Lage von Vätern einschätzen kann) dann ist das rausgeschmissenens Geld (wüsste bessere Spendenziele ;-)) und der wird dir folgendes sagen: "Das hat wohl keine große Wirkung". Jedoch nur aus Faulheit und weil es sehr wenige Anwälte gibt, die nicht 08/15 machen für schnelles Geld und kaum einer, der eine wirkliche "Selbstbehaltsberechnung nach BGB" durchzieht. Ich kann nur sagen, dass wir so die Berücksichtigung höherer Wohnkosten schon durchbekommen haben. Ansonsten würde ich in einer Situation wie deiner möglicherweise den Titel erstmal auf 2 Jahre (ab Inverzugsetzung) befristen lassen. "Dann bekommen Sie doch eh erneute Auskunft." Von Hausratsversicherung hab ich nicht gesprochen. Das ist in der Tat dein reines Privatvergnügen und die Aufbewahrung von DJ-Equipment nicht wirlich unterhaltsrelevant.
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01-04-2015, 10:27
Hallo und besten dank nochmal für deine Hilfe.
ist es denn sinnvoll den Titel auf 2 Jahre zu begrenzen wenn man sich fast sicher sein kann, irgenwann in der nächsten Zeit in die Selbstständigkeit zu rutschen und somit (hoffentlich) mehr Geld zu verdienen? oder muss ich eh in jedem Fall bei beruflicher Veränderung die Angaben freiwillig durchgeben? das schreiben hab ich soweit fertig. Habe in diesem monat auch knapp 500.- für das neue Kinderzimmer ausgeben wg Neuanschaffung von Bett, schrank etc. Grüße (01-04-2015, 10:27)Panum schrieb: oder muss ich eh in jedem Fall bei beruflicher Veränderung die Angaben freiwillig durchgeben?Nein, musst du nicht durchgeben. Aber wenn die KiMu das mitbekommt, kann sie ggfs. innerhalb der 2-Jahresfrist erneut Auskunft verlangen, wegen "geänderter Umstände". Nebenbei ist man als Selbständiger für die Unterhalts-Schergen Freiwild und es wird dir immer gnz bequem unterstellt, das du dich arm rechnest. Aber natürlich hat man da auch Gestaltungsspielräume, wenn der Cash-Flow stimmt. Ich bin immer für befristete Titel, weil die wenigsten wissen, was sie in 8 oder 12 Jahren verdienen werden. Man behält mehr Gestaltungsspielraum bei einem minimalen Klagerisiko, wenn man nicht übertreibt. Ansonsten gilt: rauf gehts immer, runter nimmer. Wenn man einen 2-Jahres-Titel hatte, z.b. nach Stufe 6 und dann den Job verliert, kann man ohne weiteres danach etwas angemessenes, z.b. Stufe 2 oder sogar Mindestunterhalt titulieren. Dies auf den Klageweg zu erreichen ist fast unmöglich.
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01-04-2015, 19:55
da hast du wohl recht.
kann denn die Mutter so eine beistandschaft jederzeit widerrufen oder ginge das eher bei einem befristeten? kann ja sein das man sich in Zukunft einigt- woran mir sehr gelegen ist- und dann würde icu natürlich gern wissen welcher weg da besser wäre. sie hat zwar letzte Woche schon zu mir gesagt sie würde ihn zurückziehen aber scheinbar will sie doch nicht da mich das JA erneut angemahnt hatte endlich zum unterschreiben vorzusprechen...
01-04-2015, 20:50
04-04-2015, 16:01
Hab da mal was an den netten JA Arbeiter geschrieben. Mir ist klar das es nicht viel bringen wird, aber ich finde es steht ihm zu:
"Sehr geehrter Herr xxxxx, wie ich Ihnen bereits telefonisch mitgeteilt habe, führte ein Missverständis zu meiner verspäteten Stellungnahme. Ich versichere Ihnen dennoch, dass ich bereits vor Beginn Ihrer Tätigkeit der Beistandschaft, meiner Tochter xxxxx stehts pünktlich ihren Unterhalt an Frau xxxxx überweise. Dies kann Frau xxxxx bestätigen. Daher weise ich die angegebene Nachzahlung in Höhe von xxxx.- zurück. Da Sie bereits über meinem seit Jahren geleisteten und angemessenen Unterhalt informiert sind, verstehe ich nicht weshalb Sie nicht diese kurze Vorabinformation an Frau xxxx geleistet haben, um das gute Verhältnis zwischen Mutter und Vater nicht unnötig mit einer Beistandschaft zu belasten. Ihnen lagen schliesslich alle wichtigen Unterlagen zur Berechnung des Unterhalts VOR der Beantragung der Beistandschaft vor! Wenn der unterhaltleistende Elternteil seit Jahren pünktlich seinen Zahlungen nachkommt, ist eine Beistandschaft meines Erachtens vollkommen unnötig. Statt also auf das gute Verhältnis der Eltern wert zu legen, wird auf den Vater- der schon immer pünktlich und in angemessener Höhe zahlt- mit einer Beistandschaft regelrecht "eingedroschen". Dies fördert sicherlich nicht das Verhältnis der Eltern und dient daher sicherlich nicht dem Kindeswohl. Es ist sehr schade, dass Sie scheinbar lieber auf Ihr Recht als Jugendamtmitarbeiter beharren, statt in erster Linie an das Kindeswohl meiner Tochter zu denken. Daher nehme ich zu meinen erhöhten Wohnkosten erneut Stellung. .......TEXT von Sorglos...... Die Lebensunterhaltskosten die ich momentan für meine Tochter aufbringe, betragen € xxxx.- (geforderter Unterhalt € xx/30 Tage = €xx x Umgangstage = €xxx) und sind ebenalls mindernd zu berücksichtigen. Mit freundlichem Gruss xxxxxxx
05-04-2015, 12:58
ist es denn ratsam bisschen mit dem Zaunpfahl zu winken oder sollte man es lieber lassen?
will den Brief am Dienstag versenden
18-04-2015, 14:43
so wieder Post bekommen.
also bis jetzt ist es wie folgt: Nettoeinkommen + Weihnachtsgeld zusammengerechnet und 5% Pauschal als berufsbedingte Aufwendungen abgezogen. daher 80.- spritkosten sowie Haft und Hausratversicherung abgelehnt. arbeitsunfähigkeitsversicherung voll abgezogen private Altersvorsorge die ich separat auf mein Konto monatliu überweise von 100.- voll abgezogen dann habe ich 150.- Mehrkosten an Miete und 58.- als zusätzlichen Mehraufwand für Umgang eingereicht. davon haben die hälftiges Kindergeld verrechnet und den Rest (ca 107.-) ebenso abgezogen kann ich das jetzt so akzeptieren oder kann ich noch mehr geltend machen? das JA hasst mich bestimmt schon ? ständig schreibe ich erneut einen Brief. bevor nicht alles geklärt ist, werde ich nicht unterschreiben! Grüße Chriss
20-04-2015, 21:03
Na also, ein Anfang ist gemacht.
Da dir aber das Kindergeld nicht zufließt, ist m.M. die Anrechnung nicht korrekt. Siehe: Zitat:Die angemessenen Kosten des Umgangs eines barunterhaltspflichtigen Elternteils mit seinem Kind können dann zu einer maßvollen Erhöhung des Selbstbehalts oder einer entsprechenden Minderung des unterhaltsrelevanten Einkommens führen, wenn dem Unterhaltspflichtigen das anteilige Kindergeld gem. § 1612 b Abs. 5 BGB ganz oder teilweise nicht zugute kommt und er die Kosten nicht aus den Mitteln bestreiten kann, die ihm über den notwendigen Selbstbehalt hinaus verbleiben (im Anschluß an Senatsurteil vom 29. Januar 2003 - XII ZR 289/01 - FamRZ 2003, 445 ff.).
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
26-04-2015, 02:10
die begründen es damit, das es ja anteilig in der Düsseldorfer Tabelle abgezogen wird...
Grüße Chriss |
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