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Wie Trennung mitteilen, Trennungszeitpunkt dokumentieren
#1
Hallo,

wie sollte man sinnvoller Weise den Trennungswunsch seiner lieben Ex mitteilen (Schreiben per Anwalt) ?
Es gilt zu vermeiden, dass sie der Meinung ist mann hätte sich garnicht getrennt.

Aktuell ist es so, dass sie sich nicht mehr an ihren (letzten) selbst geäußerten Trennungswunsch erinnern kann.
Aus meiner Sicht leben wir auf ihren eigenen Wunsch seit Weihnachten 2014 getrennt.
Diese Trennung ist voll in meinem Sinne und ich hätte dieses auch schon Jahre vorher so formulieren sollen.

Es ist mir aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich aus meinem Wohneigentum aus zu ziehen.

Wenn dieses Forum nicht per Google indiziert wäre könnte ich das (gerne) konkreter und mit etwas speziellen Begebenheiten unterlegen. So möchte ich das hier nicht alles so konkret beschreien das sie das hier selbst per google findet und die daraus ab zu leitenen Strategienen gegen mich verwendet.

Gruß

_______________________
- Sohn 11 Jahre (gemeinsames Kind), keine weiteren Kinder
- 12 Jahre verheiratet
- seit mehreren Jahren Gütertrennung
- ich stehe alleine im Grundbuch vom durch mich gekauften und bezahlten Wohneigentum
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#2
Am sichersten ist es, Fakten in Form eines Auszuges zu schaffen. Das ist eindeutig und beweisbar.
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#3
(02-03-2015, 13:45)p__ schrieb: Am sichersten ist es, Fakten in Form eines Auszuges zu schaffen. Das ist eindeutig und beweisbar.

..in Form ihres Auszuges. Das ist sogar am preiswertesten Big Grin
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#4
Ganz einfach:

schreib auf `nen Bierdeckel oder Stück Papier:

"Wir leben seit Weihnachten 2014 getrennt."
Deine Untechrift - ihre Unterschrift.

Fertig.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#5
(02-03-2015, 13:45)p__ schrieb: Am sichersten ist es, Fakten in Form eines Auszuges zu schaffen. Das ist eindeutig und beweisbar.

Kann ich nur bestätigen. Ich habe es einige Wochen versucht, es war die schlimmste Zeit meines Lebens.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#6
Teile die Wohnung auf. Etwas Trockenbau ... und fertig ist ihr Zwinger !
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#7
(02-03-2015, 15:41)sorglos schrieb: schreib auf `nen Bierdeckel oder Stück Papier: 

Meist ausreichend, aber wenig sicher, wenn sie wirklich verzögern will. Geknackt wird das weniger über den Zeitpunkt und die Vereinbarung, sondern über die Versöhnungsbehauptung. Man habe sich zwar getrennt, aber sei dann wieder zusammengewesen und führt dann mehrere hingedrehte Punkte an, von der mitgewaschenen Wäsche über das gemeinsame zu Tisch sitzen mit dem Kind, gewürzt mit Lügen über gemeinsame Nächte.

Sicherer ist die eindeutige räumliche Trennung mit einem leicht nachweisbaren komplett getrennten Leben.
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#8
(02-03-2015, 22:20)p__ schrieb: Geknackt wird das weniger über den Zeitpunkt und die Vereinbarung, sondern über die Versöhnungsbehauptung.

Klar. Aber dann muss er dagegen Vorkehrungen treffen, wenn er sein selbstbezahltes Wohneigentum nicht aufgeben will.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#9
Da sie sich geweigert hat mir den Erhalt meiner Trennungsbekundung zu quittiren habe ich ihr nun per Anwalt was schreiben lassen und per Gerichtsvollzieher zu stellen lassen.

Somit erhalte ich eine Zustellungsurkunde vom Gerichtsvollzieher und kann die Zustellung der Trennungsbekundung belegen.

Gruß
--
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#10
Man trennt sich heute per Gerichtsvollzieher?
Wenn keine gemeinsamen Kinder vorhanden sind, die Wohnung Dir gehört, reicht es nicht, sie einfach rauszuschmeissen?
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#11
Trennungsbekundungen kannst du viele loslassen, wenn sie bestreitet dass eine Trennung tatsächlich stattfindet nutzt eine Zustellung auch nichts. Am sichersten ist und bleibt die tatsächliche räumlich Trennung.
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#12
(29-03-2015, 10:35)p__ schrieb: Trennungsbekundungen kannst du viele loslassen, wenn sie bestreitet dass eine Trennung tatsächlich stattfindet nutzt eine Zustellung auch nichts. Am sichersten ist und bleibt die tatsächliche räumlich Trennung.

Die Zustellung der Trennungsbekundung bewirkt zumindest schon mal, dass sie nicht nach einem Jahr sagen kann sie hat nichts von der Trennungsabsicht gewusst hat.

Ein Indiz für eine tatsächliche räumlliche Trennung ist die in dem Schreiben nach BGB § sonstwas bekundtet Raumaufteillung der Wohnung in getrennte Bereiche und deren personelle Zuordnung.

Aus bestimmten Gründen habe ich begründete Hoffnung das sie in x Wochen (mir bekannte Wochenanzahl) aus ziehen wird.

Aktuell ergreife ich Maßnahmen damit es ihr in meinen 4 Wänden nicht zu gemütlich ist und sie wohlmöglich ihr Projekt der Wohnungssuche aufgibt. Diese genannten Maßnahmen möchte ich hier jedoch nicht weiter dar legen.

Gruß
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#13
Behauptungen zählen bei der Festlegung des scheidungsrelevanten Trennungszeitpunktes wenig, wenn dem widersprochen wird. Relevant ist eine nachweisbare tatsächliche Trennung. Natürlich kann die auch innerhalb einer Wohnung stattfinden, nur sie die Nachweise dann schwieriger. Ein zweiter Eingang, keine Gemeinschaftszimmer, das wäre günstig.
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#14
(30-03-2015, 21:34)p__ schrieb: Behauptungen zählen bei der Festlegung des scheidungsrelevanten Trennungszeitpunktes wenig, wenn dem widersprochen wird. Relevant ist eine nachweisbare tatsächliche Trennung. Natürlich kann die auch innerhalb einer Wohnung stattfinden, nur sie die Nachweise dann schwieriger. Ein zweiter Eingang, keine Gemeinschaftszimmer, das wäre günstig.

Wir haben Flur, Bad und Küche als Gemeinschaftszimmer. Ansonsten hat Ex, unser Kind und ich jeweils ein eigenes Zimmer.
Schauen wir mal. Zur Not geh ich mal ein Wilchen auf Montage oder auf eine Bohrinsel. Muss ich nur darauf achten nicht zu viel zu verdienen.

Gruß
--
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#15
@Bruno...

Auf welchen Teil eurer elterlichen Haushaltgemeinschaft ist denn euer Kind mit dauernden Wohnsitz angemeldet, sprich, bei welchem Elternteil hat es seinen Hauptwohnsitz? 
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#16
(31-03-2015, 10:42)Dzombo schrieb: @Bruno...

Auf welchen Teil eurer elterlichen Haushaltgemeinschaft ist denn euer Kind mit dauernden Wohnsitz angemeldet, sprich, bei welchem Elternteil hat es seinen Hauptwohnsitz? 

Ähh, wie ?

Gibt es da einen Handlungsspielraum ?

Und resultiert da irgend etwas draus ?

Meine liebe zukünftige Ex möchte nämlich (aktuell) aus ziehen und dabei natürlich ohne mich (bisher) nach meiner Meinung zu fragen das Kind mit nehmen...

Gruß
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#17
@Bruno...

Es geht darum, was sie darf bei Trennung. Und nicht was sie will. 

Wenn ihr ergo zwar unter einem Dach wohnt, dort aber jeder für euch lebt und ihr im Idealfall euer Kind zu gleichen Teilen versorgt und betreut, käme dies einem fast perfekt praktizierten Wechselmodell gleich. Ergo solltest Du Vorkehrungen dafür treffen, dass das auch möglichst lange so bleibt. Dein Anwalt würde Dir auch dazu raten. 

Wie regelt ihr denn aktuell den Kindsunterhalt? Den muss ja bekanntlich derjenige zahlen, mit dem das Kind NICHT dauerhaft im gemeinsamen Haushalt wohnt, lebt und weiß der Geier noch alles. 
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#18
(31-03-2015, 19:23)Dzombo schrieb: @Bruno...

Wie regelt ihr denn aktuell den Kindsunterhalt? Den muss ja bekanntlich derjenige zahlen, mit dem das Kind NICHT dauerhaft im gemeinsamen Haushalt wohnt, lebt und weiß der Geier noch alles. 

Wir leben bisher unter einem Dach in getrennten Zimmern und betreuen das gemeinsame Kind zusammen hälftig.

Wir haben Flur, Bad und Küche als Gemeinschaftszimmer. Ansonsten hat Ex, unser Kind und ich jeweils ein eigenes Zimmer.

Die gemeinsame Meldeadresse der drei Beteidigten hat sich die letzten Jahre nicht geändert.

Demnächst wird meine EX ausziejhen und das Kind mit nehmen wollen.
Nächste Woche habe ich meinen ersten Termin mit meinem neuen Anwalt. Meinen bisherigen Anwalt habe ich wegen Untätigkeit (seinem Desinteresse an meiner Beratung und Interessenvertretung) gestern gefeuert.

Zukünftig richtet sich der Kindestunterhalt nach dem (bisher nicht vereinbarten) Betreuungsmodell und gegebenenfals dem Einkommen des jeniger der weniger als 50 % betreut ...

Mal sehen was mein Anwalt nächste Woche für Vorschläge macht.
Bei gemeinsamen Aufenthaltsrecht bräuchte meine Ex, nach meiner Lesart theoretisch meine Zustimmung um mit meinem Kind aus zu ziehen. Hauptsache sie zieht nicht gleich in eine andere Stadt...

Gruß
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#19
(31-03-2015, 22:37)Bruno schrieb: ...nach meiner Lesart theoretisch meine Zustimmung um mit meinem Kind aus zu ziehen. ...
Grau ist alle Theorie Cool
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#20
(31-03-2015, 22:37)Bruno schrieb: Bei gemeinsamen Aufenthaltsrecht bräuchte meine Ex, nach meiner Lesart theoretisch meine Zustimmung um mit meinem Kind aus zu ziehen.

Einige Damen können da äußerst einfallsreich sein/werden wenn das Thema Gewalt in den Topf geworfen wird.
Dann könnte es sein, dass Du selbst Dir eine neue Bleibe suchen kannst. ;-)
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#21
@Bruno...

Wenn zwischen euch Eltern Trennung passiert, wird deine Frau erfinderisch werden.

In deinem Fall kann es passieren, dass deine Frau nach ihrem Wegzug mit eurem Kind behauptet, dass Du ihr und eurem Kind vor eurer Trennung und nach Einrichtung eurer Gütertrennung bzw. Herrichtung getrennter Lebensbereiche keinen Unterhalt gezahlt hast. Wenn euer Kind in IHREM Lebensbereich amtlich angemeldet war vor der Trennung und wie gesagt nach Einrichten getrennter, elterlicher Lebensbereiche. Dann hat sie gute Chancen, damit durchzukommen.

Mit einer von Dir nachgereichten Haushaltbescheinigung, die euer Kind als lebend und wohnend in deinem Haushaltsteil identifiziert, wird deine Frau im Fall späterer Vorhaltungen in Sachen Unterhalt scheitern.

Die KM in meinem Fall life war gescheitert. Wobei in meinem Fall exakt das von Dir beschriebene Wohn- und Lebensmodell praktiziert wurde. Mein Kind lebte mit Haushaltbescheinigung bei mir. Das musste die Radikalfeministin in meinem Fall vor Gericht anerkennen.  

Melde ergo euer Kind in deinem Lebensbereich an, solange noch keine tatsächliche Anzeichen oder Beweise für Wegzugsgedanken deiner Frau vorliegen. Wenn dein Kind dann auf Dich angemeldet ist und deine Frau gehen will, kannst Du ihr sagen, dass sie gerne gehen darf, euer Kind aber da bleibt, wo es ist und hingehört. In seiner gewohnte Umgebung. Bei Dir also. Im Interesse eures Kindes würdest Du euer praktiziertes Wechselmodell gern schriftlich dokumentieren. Vorsorglich sozusagen. Mal abgesehen davon, dass sie rechtlich gesehen euer Kind nicht einfach so wegbringen darf. Was aber niemanden wirklich interessiert.

Wir sollten in Sachen Verhandlungen mit unseren Exen endlich auf gleiche Höhe ziehen und ihnen nicht erst noch monatelang nachtrauern wie hörige Exgöttergatten. Trennung ist heutzutage genauso Geschäftemacherrei wie sich aus fremdversorgerechtlichen Gründen von gutsituierten Männern schwängern zu lassen. Um sie dann rauszuwerfen und zu behaupten, sie wollten nur Spaß, aber keine Verantwortung übernehmen. 
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#22
(02-04-2015, 05:38)Dzombo schrieb: @Bruno...

...
 Wenn euer Kind in IHREM Lebensbereich amtlich angemeldet war vor der Trennung und wie gesagt nach Einrichten getrennter, elterlicher Lebensbereiche. Dann hat sie gute Chancen, damit durchzukommen.

Mit einer von Dir nachgereichten Haushaltbescheinigung, die euer Kind als lebend und wohnend in deinem Haushaltsteil identifiziert, wird deine Frau im Fall späterer Vorhaltungen in Sachen Unterhalt scheitern.

Die KM in meinem Fall life war gescheitert. Wobei in meinem Fall exakt das von Dir beschriebene Wohn- und Lebensmodell praktiziert wurde. Mein Kind lebte mit Haushaltbescheinigung bei mir. Das musste die Radikalfeministin in meinem Fall vor Gericht anerkennen.  

Melde ergo euer Kind in deinem Lebensbereich an, solange noch keine tatsächliche Anzeichen oder Beweise für Wegzugsgedanken deiner Frau vorliegen. Wenn dein Kind dann auf Dich angemeldet ist und deine Frau gehen will, kannst Du ihr sagen, dass sie gerne gehen darf, euer Kind aber da bleibt, wo es ist und hingehört. In seiner gewohnte Umgebung. Bei Dir also. Im Interesse eures Kindes würdest Du euer praktiziertes Wechselmodell gern schriftlich dokumentieren. Vorsorglich sozusagen. Mal abgesehen davon, dass sie rechtlich gesehen euer Kind nicht einfach so wegbringen darf. Was aber niemanden wirklich interessiert.
...
@ Dzombo,

Ähh, wie, was. Ich stehe da trotz nachgooglen inhaltlich auf dem Schlauch. Hier im Forum findet die Suche auch nichts zu dem Thema.

Google bestätigt mir das es Haushaltsbescheinigungen für Wohngeldanträge und noch andere Dinge gibt.

Was für eine Art der Haushaltsbescheinigung soll ich mir (schleunigst) holen und was soll da drauf stehen ?

Wie gesagt, meine Frau, unser Kind und ich wohnen in der selben Wohnung aber in jeweils eigenen Zimmern. Auch mach ich mit meiner lieben Ex nicht mehr xxx, kaufen gtrennt ein, kochen und essen nicht zusammen, waschen die Wäsche nicht zusammen usw.

Aber wir sind wohnen unter der selben Adresse und sind da auch alle drei gemeldet. Das geht so auch aus der der Meldebescheinigung der Meldestelle hervor.

Gruß
--
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#23
Wer kann mir sagen was @ Dzombo, mit der Hiaushaltsbescheinigung meint.

Ich war heute bei meinem (neuen) Anwalt. Meinen alten hatte ich wegen Desinteresse Angry an seinem Job gefeuert Angel . Der neue RA macht bei mehreren Themen eine eindeutig bessere Figur als mein alter durch mich entsorgter RA.

Bei demneuen macht das Geld aus geben auch mehr Spass. Schräg gegnüber gibt es genügend Parkplätze und seine Empfangsdame macht auch gleich einen Kaffee. Da macht es gleich viel mehr Spass xxx €/h zu zahlen.  Das hat wenigstens eine positive Rendite, im Gegensatz zu dem als wenn man einer Dame xx €/h in den RACHEN "wirft". Big Grin

Zu der Haushalts bzw. Meldebescheinigung konnte er mir allerdings auch nicht sagen wofür man diese in welchem Zusammenhang in punkto Kind und deren zukünftigen Wohnort schnellstens holen sollte. Bei ALLEN anderen bisherigen Themen hat ere meine Erwartungen bisher mehr als erfüllt. Sein Vorgänger gehörte eher auf eine Warnliste als auf eine whiteliist.

Ich vermute mal, dass man mit den Bescheinigungen dem Richter schlicht belegen kann wo und in welchem Zeitraum das gewohnte Umfeld des Kindes war...

Wer weiss bezüglich der Haushaltsbescheinigung genaueres ?

Gruß
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