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Beistandschaft - JA fordert nun Auskunft über Einkommen
#1
Hallo zusammen,

wenngleich sich viele Themen ähneln, so ist jeder "Fall" doch auch ein wenig speziell, bzw. einige Fragen schlicht noch nicht gestellt worden.
Sorry trotzdem vorab, falls ich bei den vielen Threads das en oder andere überlesen habe.

Kurz zu meiner Geschichte:
Getrennt seit 2010, geschieden seit 2011
2 Kinder (14 & 11) - Umgangsrecht ist geregelt
Die KM hat vor ein paar Jahren die Beistandschaft an das JA abgegeben,
obwohl es dazu nicht den geringsten Grund gab (habe von Beginn an den Unterhalt pünktlich und in voller Höhe bezahlt; anfangs sogar deutlich ehr als ich mußte).
Ich habe einen auf das KJ befristeten, statischen Unterhaltstitel unterzeichnet.
Dieser wird jährlich erneuert.
Ich habe meine Einkünfte noch nie offen gelegt, weil das auch noch niemand gefordert hat.
Nun flattert letzte Woche Post vom JA ins Haus, daß ich genau dies jetzt tun soll.
Vor lauter Wut (ich dachte, das Theater mit der Ex sei seit deren Heirat und weiterem Kind nun endlich vorbei) habe ich das Schreiben gleich mal dem Reißwolf übergeben und beschlossen, daß ich freiwillig mal so niemandem Auskunft über meine Einkünfte erteilen werde.
Abgesehen davon, daß ich wahrscheinlich nicht drum rum komme, finde ich es derart demütigend, irgendwelchen gelangweilten Sesselpupsern auf Gedeih und Verderb ausgeliefert zu sein - aber da bin ich wohl nicht der Einzige...
Grundsätzlich will ich es denen mal so schwer als irgend möglich machen.
Mein Plan sieht zunächst so aus, daß ein normaler Brief ja erstmal nicht unbedingt ankommen muß, bzw. mir den Erhalt desselben niemand nachweisen kann.

Wie sind denn Eure Erfahrungen diesbezügl.?
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#2
Die Rechtslage ist ganz einfach und klar: Du bist zur Auskunft verpflichtet. Das Schreiben wegzuwerfen und die Auskunft nicht zu geben bringt dir im besten Fall ein erneutes Schreiben ein, ansonsten eine Auskunftsklage, die du unter Garantie verlierst.

Wenn du keine Auskunft geben willst, musst du dich dem Zugriff der deuschen Gerichte entziehen, andere Möglichkeiten sehe ich nicht.
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#3
Hallo Trullo,

kann @p nur zustimmen: Auskunft ist Pflicht.

Da ich hier wohl so ziemlich der einzige bin, der diese kategorisch bis zur Volljährigkeit verweigert hat, könnte ich dir ziemlich genau die Folterwerkzeuge des Systems benennen, die folgen wenn man das tut. Ich kann dir auch sagen, dass sich die Durchgriffsmöglichkeiten massiv verstärkt haben in diesen Jahren - heute sind die Möglichkeiten dazu viel kleiner als vor etwa 15 Jahren.....
Es stellt sich auch die Frage, ob das heute noch Sinn macht, angesichts gläserner Bürger einerseits und andereseits den Möglichkeiten des Aufstockens usw.
Deine Wut jedenfalls ist kein guter Ratgeber - da ist der Staat immer stärker.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#4
Heutzutage überschüttet man die Gegenseite mit Papier und stellt gnadenlos höchste Transparenz her. Dann glotzen und rechnen sie sich zu Tode. Die Dinge werden heute im Hinterzimmer geregelt, während alle durch das Riesenschaufenster ins Vorderzimmer glotzen. Anders gesagt: Man stellt sich nicht arm dar, sondern IST arm.
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#5
Wut ist kein guter Ratgeber - normalerweise bringt mich auch nichts so schnell aus der Ruhe,
aber da hab ich schon mal kurz die Fassung verloren.
Egal - ich danke auf jeden Fall schonmal herzlich für Eure Ansicht und warte mal das zweite Schreiben des JA ab.
Das werde ich dann mal - zunächst ohne Belege - mit meiner eigenen Formulierung beantworten.
Ich werde mich bestimmt wieder melden...
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#6
Und keine Formulare ausfüllen, sondern Auskunft geben. Das geht auch, ohne Formulare auszufüllen.
Es ist ja eine Auskunftspflicht und keine Formularausfüllpflicht...
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#7
Unbedingt die Trennungsfaq durchlesen:

http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html

Simon II
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#8
Gibt viel Auskunft! Lege ein paar Rechnung dazu und verlange, deswegen runtergestuft zu werden. Formuliere es uneindeutig. Stelle Fragen. Mache Umgangskosten geltend. Verstecke Relevantes hinter irrelevantem. Ein Beistand befehligt im Schnitt 150 Schuldner, das einzige was ihn ärgert ist Zeitverlust. Entsprechend weniger kann sie/er im Sozialraum des Jugendamts mit der Kaffeetasse in der Hand rumhängen und über unterhaltspflichtige Väter ablästern.
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#9
So - das neue Forum habe ich mittlerweile gefunden und somit auch die angelaufenen Beiträge in meinem Thread entdeckt,
worüber ich mich erstmal bedanke!
Eine Frage tut sich diesbezgl. noch auf:
Ich werde die Tips gerne berücksichtigen - von mir bekommt niemand freiwillig Auskunft und Geld schon gar nicht.
Kann das JA, falls eine Höherstufung nicht abzuwenden ist, dies auch rückwirkend fordern?
z.B. ab Zugang des Schreibens zur Auskunft?
Dafür müßte ich ja theoretisch schon Geld beiseite legen... :-(
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#10
So - die "Erinnerung" des JA ist nun angekommen;

man bittet mich, die Auskunft zu erteilen, weist aber gleich auf eine "mit weiteren Kosen" verbundene Klage hin.
Daß ich Auskunft geben muß ist klar - ich verstehe nur folgendes nicht:

(27-10-2014, 19:15)p__ schrieb: Gibt viel Auskunft! Lege ein paar Rechnung dazu und verlange, deswegen runtergestuft zu werden. Formuliere es uneindeutig. Stelle Fragen. Mache Umgangskosten geltend. Verstecke Relevantes hinter iIrelevantem. Ein Beistand befehligt im Schnitt 150 Schuldner, das einzige was ihn ärgert ist Zeitverlust. Entsprechend weniger kann sie/er im Sozialraum des Jugendamts mit der Kaffeetasse in der Hand rumhängen und über unterhaltspflichtige Väter ablästern.

Welche Rechnungen kann man da beilegen, welche Fragen stellen?

Ich würde in einem einfachen Brief in etwa folgendes antworten:
Mein Netto-Monatseinkommen beträgt xx
abzügl. xx
abzügl. xx
...

Mit freundlichen Grüßen
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#11
Die Einkünfte solltest du für 12 Monate bzw. 3 Jahre darlegen.

Als Absetzbeträge mache ich geltend:
- Die Kosten zur Vorhaltung von Kinderzimmern (= deine Wohnkosten, als Miete, BK + Heizung geteilt durch Köpfe des Haushaltes = Betrag pro Kind)
- Die Lebenhaltungskosten der Kinder (geforderter Unterhalt / 30 Tage x Tage bei dir)
- Fahrtkosten zum Holen und Bringen
- (wenn du allein lebst) Mehrbedarf Alleienerziehung von 140,76€
- Kosten kultureller Unternehmungen, Urlaube

- Trennungsbedingte Kredite
- Bafög o.ä. Rückzahlungen für Ausbildung
- Weiterbildungskosten aktuell
- Altersvorsorge
- etc.

Nach dem Motto: Mehr als man verlangt, kann man nicht bekommen - alles wird man eh nicht durchbekommen....aber sie müssen dazu Stellung beziehen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#12
So - eine Aufstellung hab ich jetzt mal gemacht.
Jetzt kam mir die Idee, das Schreiben evtl. von einem RA verfassen zu lassen.
Nicht daß ich mir das selbst nicht zutraue, aber vielleicht "zieht" es doch mehr
wenn die Aufstellung von einem RA kommt...
was meint Ihr?
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#13
Es zieht schon - nämlich dir das Geld aus der Tasche. Ansonsten bringt das nichts.
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#14
OK - dann doch selbst

Eine Frage noch:
soll ich gleich Belege mitschicken, oder genügt erstmal ein Schreiben
mit Aufstellung in tabellarischer Form?
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#15
Belege gehören dazu.
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#16
Zwischenzeitlich hat sich einiges getan:
ich hatte die Einkünfte und die Ausgaben in einem Brief "verpackt" und Belege beigefügt.
Daraufhin kam ein Schreiben, in welchem die "angeführten Unterlagen" vollständig vorzulegen sind;
die obligatorische Androhung "gerichtlicher Schritte" blieb nicht aus.
Ich habe daraufhin höflich um eine Aufstellung der fehlenden Unterlagen gebeten.
Anstatt dies zu beantworten, kam wieder bekanntes Standardschreiben in dem
ich aufgefordert werde, deren Fragebogen auszufüllen und die "geforderten Unterlagen" (welche
noch immer nicht konkret benannt wurden) vorzulegen.
Und wieder wird mit gerichtlicher Klage gedroht.
Ich schwanke nun zwischen
- "einen saftigen Brief schreiben, ob sie der deutschen Sprache überhaupt mächtig ist und was sie an meiner Frage nicht versteht"
- einfach abzuwarten und sie klagen zu lassen (auf was eigentlich - ich habe gem. §1605 BGB Auskunft erteilt)

- Strafanzeige wegen Nötigung gem. § 240 StGB zu stellen, denn ich werde rechtswidrig unter Drohung "gerichtlicher Schritte" genötigt einen Fragebogen auszufüllen, der aus Sicht des Datenschutzes zumindest höchst bedenklich ist.
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#17
Fachaufsichtsbeschwerde machen, sich über die ignorierten Unterlagen und die daraus erwachsenen Gerichtsdrohungen beschweren, anregen ein Ordnungssystem in der Abteilung einzuführen und die Mitarbeiter so auszuwählen, dass sie ihre gesetzliche Aufgabe erfüllen, ohne auf Nötigung in Tateinheit mit Betrug auszuweichen.
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#18
Sehr gute Idee Smile 

So ein ignorantes Weib - ich fall echt vom Glauben ab
Was mit unseren Steuern so alles für Schindluder getrieben wird... Angry
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#19
(16-01-2015, 11:14)Trullo1 schrieb:  - ich fall echt vom Glauben ab

Welchem Glauben? Dem an die deutsche Obrigkeit? Oder dem Rechtsstaat?

Die sind letztlich nur so dreist, weil so viele Väter aus falsch verstandener Angst und Anständigkeit das mit sich machen lassen in der Illusion, dass man dort durch zuvorkommendes Schwanzeinziehen eine bessere Behandlung erlangen könnte. Die lachen sich ins Fäustchen und bauen weiter an ihrer Drohkulisse, weil viele dann doch einknicken und überhöhte und zu lange Titel unterschreiben.

Wenn man dagegen hingeht, die kompeltte Auskunft auf den Tisch legt und sagt:
"So und nun machen wir einen Titel über X Euro für z.B. 2 Jahre. Und zwar jetzt!"
Dann kommt nur hilfloses Gestammel. "Ja aber wir müssen doch erstmal berechnen, das geht nicht heute".
Ich: "Sie berechnen gar nichts, zumindet nicht im mathematischen Sinne. Aus einer Tabelle ablesen kann ich selber."
Die: "Aber dann müssten wir ja schon wiederr einen neuen Titel machen, falls Ihr Betrag zu niedrig ist".
Ich: "Na und. Dazu wäre ich bereit. Zum Titel machen sind sie doch da. Oder? Falls Sie sich weigern heute einen Titel zu machen, möchte ich das gerne schriftlich. Denn das verstößt gegen das Kindeswohl."
Die "Ähn, nn, ja, hm, da muss ich dann erstmal meinen Vorgesetzten fragen"
Und nach 5 Minuten zurück: "Äh, ja also das ist nicht normal. Aber wir machen das halt. Aber ich muss Sie darauf hinweisen, das wir trotzdem klagen können und bla, bla, bla".
Ich "Das weiß ich. Können wir jetzt mal zur Tat schreiten. Ich muss ja auch noch irgendwann arbeiten können. Fürs rumstehen hier bezahlt mich keiner ...Und den Titel beim Jobcenter abgeben zur Aufstockung ;-) "
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#20
Sehr schön!

Sollte man mal als Flyer drucken und dort in die Auslage stellen!
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#21
(16-01-2015, 13:43)sorglos schrieb: ...
Wenn man dagegen hingeht, die kompeltte Auskunft auf den Tisch legt und sagt:

"So und nun machen wir einen Titel über X Euro für z.B. 2 Jahre. Und zwar jetzt!"
Dann kommt nur hilfloses Gestammel. "Ja aber wir müssen doch erstmal berechnen, das geht nicht heute".
Ich: "Sie berechnen gar nichts, zumindet nicht im mathematischen Sinne. Aus einer Tabelle ablesen kann ich selber."
Die: "Aber dann müssten wir ja schon wiederr einen neuen Titel machen, falls Ihr Betrag zu niedrig ist".
Ich: "Na und. Dazu wäre ich bereit. Zum Titel machen sind sie doch da. Oder? Falls Sie sich weigern heute einen Titel zu machen, möchte ich das gerne schriftlich. Denn das verstößt gegen das Kindeswohl."
Die "Ähn, nn, ja, hm, da muss ich dann erstmal meinen Vorgesetzten fragen"
Und nach 5 Minuten zurück: "Äh, ja also das ist nicht normal. Aber wir machen das halt. Aber ich muss Sie darauf hinweisen, das wir trotzdem klagen können und bla, bla, bla".
Ich "Das weiß ich. Können wir jetzt mal zur Tat schreiten. Ich muss ja auch noch irgendwann arbeiten können. Fürs rumstehen hier bezahlt mich keiner ...Und den Titel beim Jobcenter abgeben zur Aufstockung ;-) "

Köstlich Big Grin

Titel unterschreibe ich grundsätzlich immer nur für 12 Monate und nie dynamisch.
Den Termin dafür habe ich mir bereits geben lassen - allerdings bei einem anderen JA
Sollen sie sich zu Tode klagen - wegen Nichtausfüllung eines Formulars, wegen Aufstockung um 3 Euro fuffzich, usw.
So ein nutzloses Gesindel...
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#22
(16-01-2015, 14:17)Trullo1 schrieb: Titel unterschreibe ich grundsätzlich immer nur für 12 Monate und nie dynamisch.

Gibt es dafür einen besonderen Grund?

Macht es Dir soviel Spaß, jedes Jahr mit denen Kontakt zu haben?

Simon II
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#23
Man weiß doch nie wie sich die finanzielle Lage entwickelt und so erspare ich mir u.U. eine Abänderungsklage
Spaß macht es mir nicht, aber die 10min. pro Jahr investiere ich gern
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#24
So - nach einigen Briefen hin und her fordern die nun natürlich (wie sollte es anders sein) mehr Kohle.
Ich soll um 2 Stufen hochgestuft werden.
Das zahl ich natürlich nicht - zumindest nicht freiwillig.
Die Frage ist nur: wie geht man jetzt am geschicktesten vor?
Auf den Käse gar nicht mehr antworten und abwarten (zumal ich in meinem letzten Schreiben
bereits angemerkt habe, daß der Fall für mich hiermit erledigt ist), oder ein kurzes knackiges Ablehnungsschreiben anfertigen?
Eventuell sogar mit dem Hinweis garniert, daß sie gar nicht befähigt sind, irgendwelche Berechnungen oder gar Forderungen zu stellen?
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#25
Wenn sie klagen wollen, werden sie klagen, egal was du schreibst. Entschieden wird der Unterhalt dann vor Gericht. Es geht nur darum, dass du deine Chancen richtig einschätzst, deine Ansichten über die Unterhaltshöhe auch vor Gericht zu verteidigen.
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