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Unterhaltsvorschuss
#1
Hallo,

meine Freundin kriegt keinen Unterhaltsvorschuss, weil sie keine Beistandschaft einrichtet.!
Seit 4 Monaten schon.

Der Witz ihr wird der Unterhaltsvorschuss eh abgezogen vom Hartz 4.

Jetzt soll sie ständig antanzen beim JA.

Was meint ihr dazu?

Gruss
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#2
Das ist Quatsch. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Einfach zur Unterhaltsvorschussstelle gehen und beantragen. Ob die sonst etwas erzählen oder in China fällt ein Sack Reis um.

Beantragen muss sie es, weil es gegenüber H4 eine vorrangige Leistung ist.

Lebt ihr zusammen?
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#3
Beantragt ist ja schon lange. Die zahlen trotzdem nicht, weil die sagen sie soll eine Vormundschaft einrichten.
Mir solls ja recht sein. Aber was kann man tun damit die zahlen?
Leben getrennt.
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#4
Widerspricht dem geltenden Unterhaltsvorschussgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/
Gleich in §1 ist der Kreis der Berechtigten aufgezählt.
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#5
Sie soll einen Bescheid verlangen und dann dürfte die Sache auch erledigt sein. Wenn Sie es beantragt hat, hat sich auch ein Recht, darauf, dass der Antrag beschieden wird.

Ansonsten soll sie sich einen Beratungsschein holen und die Sache von einem Anwalt erledigen lassen.
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#6
Danke
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#7
Freundin hat heute wieder bei der UVK vorgesprochen. Sie wollen den Unterhaltsvorschuss ablehnen, weil sie nicht ausrechend mitwirkt mich zum zahlen zu bewegen. Daher meine Freundin lehnt die Beistandschaft ab.
UV wurde ja nicht gezahlt, ihr wird allerdings vom Jobcenter der nicht gezahlte UV abgezogen!
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#8
Der Vorwurf mangelnder Mitwirkung ist ungerechtfertigt. Es ist nicht Voraussetzung für Unterhaltsvorschusszahlungen, den Pflichtigen zum zahlen zu zwingen. Das ist Sache der Unterhaltsvorschusskasse, wenn Unterhaltsvorschuss gezahlt wird. In Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses.

Das wird wohl auf einen Rechtsstreit hinauslaufen, die Freundin muss die Unterhaltsvorschusskasse verklagen.
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#9
Anderer Anknüpfungspunkt: Vorgehen gegen Kürzung/Anrechnung bei H4.

Soweit ich das mitbekommen hatte, ist meine Ex, die keinen Unterhaltsvorschuss beantragt hatte, damit bei Jobcenter durch gedrungen.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#10
§1 (3) Unterhaltsvorschußgesetz:

"Anspruch auf Unterhaltsleistung nach diesem Gesetz besteht nicht, wenn der in Absatz 1 Nr. 2 bezeichnete Elternteil mit dem anderen Elternteil zusammenlebt oder sich weigert, die Auskünfte, die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlich sind, zu erteilen oder bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitzuwirken."

Wenn die Vaterschaft noch nicht festgestellt ist, nehme ich an, dass dafür die Beistandschaft eingerichtet werden soll.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#11
Die (JA) haben der Kindesmutter gesagt, ich würde mich weigern mein Einkommen offen zu legen. Hab das aber gemacht! Sogar für 4 Jahre. Nur nicht für 2014 da ich die Daten nicht komplett habe, aber auch keine Aufforderung dazu. Bin Mangelfall.
Denn haben Sie ihr noch gesagt, wenn ich 150 Euro zahle, übernimmt das JA den Rest zu 225 Euro. Und noch mehr so ne gequirllte ScXXXXX. Riesen Frechheit.
Also wenn sich staatliche Institutionen nicht an die Gesetze denn soll das aber noch der Bürger?

Die haben ihr den UV von ihrem H4 Satz abgerechnet, obwohl sie keinen UV bekommt. - unglaublich!
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#12
(03-04-2015, 01:13)Depressiv schrieb: ...
Also wenn sich staatliche Institutionen nicht an die Gesetze denn soll das aber noch der Bürger?

Die haben ihr den UV von ihrem H4 Satz abgerechnet, obwohl sie keinen UV bekommt. - unglaublich!

Das die Gesetzeslage:

http://www.hartziv.org/unterhaltsvorschu...rtz-4.html
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#13
Wenn man nicht die Ratschläge befolgt, die man bekommt und lieber die Hände in den Schoß legt, kommt eben so etwas dabei heraus. Jetzt hat sie statt einem Problem zwei und und monatlich zwischen 100 und 200 EUR weniger in der Tasche.

Letztlich kann dir das auch egal sein, ist ja nicht deine Kohle.
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#14
(03-04-2015, 01:13)Depressiv schrieb: Die (JA) haben der Kindesmutter gesagt, ich würde mich weigern mein Einkommen offen zu legen.

Die Pflichten der Mutter sind viel enger. Es reicht, wenn sie mithilft dich zu finden, die Vaterschaft festzustellen.

Es ist ausdücklich NICHT so, dass sie erst den üblichen Weg durchlaufen muss (Auskunft, Klage gegen dich) um bei dessen Misslingen schliesslich Unterhaltsvorschuss zu erhalten. Unterhaltsvorschuss ist auch als schnelle Soforthilfe gedacht, um so dass Geld bereits fliesst ohne dass die Mutter erst langwierige Aktionen gegen den Vater abschliessen muss.

Sie soll sich die Ablehnung schriftlich geben lassen, damit zum Jobcenter und zum Anwalt.
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#15
Gegen wen soll sie denn jetzt klagen?
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#16
Die Unterhaltvorschusskasse im Jugendamt hat unzulässig verweigert, also muss sie die in Form des Jugendamts verklagen.

Aber ich habe irgendwie das Gefühl, dass da was nicht stimmt. Von diesem Verhhalten einer Unterhaltsvorschusskasse höre ich zum ersten Mal und die Begründung ist hanebüchen. Normalerweise zahlen die schnell, schliesslich sind sie auch sehr fix beim Wiedereintreiben des Geldes, was ja eine ihrer ureigensten Aufgaben ist. Zickig werden sie nur, wenn Mütter kommen, die es besonders einfach machen wollen mit "keine Ahnung, wer der Vater ist".

Irgendwo in diesem Vorgang könnte noch ein anderes Problem liegen, das "Depressiv" auch selbst noch nicht erkannt hat. Vielleicht erzählt ihm seine Freundin nicht alles. Vielleicht schätzt Sie etwas als nicht erzählenswerte unwichtige Kleinigkeit ein, das in Wirklichkeit wesentlich ist.
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#17
Das

(03-04-2015, 12:06)p__ schrieb: Aber ich habe irgendwie das Gefühl, dass da was nicht stimmt.

habe ich auch. Und das

Zitat:...oder sich weigert, die Auskünfte, die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlich sind...

ist eine weite Formulierung...
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#18
Ich hatte letztens einen Vater vor mir sitzen, dem die Zahlung von UV verweigert wurde, weil er den Aufenthaltsort der Mutter nicht ermittelte.

Zuweilen verhalten die sich auch komisch. Liegt wohl an dem kommunalen Status "Pleite".
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#19
Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt´s hier noch gar keinen Bescheid? Erzwingen wäre dann Verwaltungsgericht...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#20
Das Verwaltungsverfahren ist noch nicht beendet. Daher ist es das einfachste und effektivste einen Anwalt was schreiben zu lassen. In der Mehrzahl der Fälle haben sich solche Probleme dann erledigt.
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#21
@Depressiv:

Wenn Mann so aus der Entfernung auf diesen Thread blickt, muss er sich den Vorschreibern anschließen: da passt etwas nicht!

Schon mal in Erwägung gezogen, dass Du nicht der Vater des Kindes sein könntest? Das würde zumindest manches Verhalten der KM folgerichtig erscheinen lassen!?!
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(Donovan)
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#22
Die wollen sie in die Beistandschaft zwingen, mehr nicht. Ich denke mal, dass die wenigsten Alleinerziehenden keine Beistandschaft haben.
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#23
Wir drehen uns im Kreis: Beistandschaft ist nicht Voraussetzung für Unterhaltsvorschuss. Und bringt auch nichts. Die Vorschusskasse treibt den vorgeschossenen Unterhalt ebenso wie die Beistanschaft ein. Es sind auch meist dieselben Personen im Jugendamt, die alle diese Funktionen wahrnehmen.

Sie muss gegen die Unterhaltsvorschusskasse aktiv werden. Schriftliche Ablehnung holen, Widerspruch mit Klageandrohung, Klage.
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#24
Ja, sie holt sich jetzt auch einen Beratungsschein. Ich hatte ihr das schon gleicht gesagt, dass es nichts bringt mit dem JA zu reden.
Bescheid stellen sie jetzt die nächsten Tage angeblich aus.
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#25
Bescheid hier reinstellen, wenn er da ist.
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