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NZZ Schweiz: Ständerat will alternierende Obhut
#26
Der Artikel behauptet nicht, dass es ein durchsetzbares Recht auf das Wechselmodell geben wird. Man kann aber daraus lernen, welche Positionen konsensfähig sind und wie darüber diskutiert wird.

Es handelt sich immer nur um Schritte, mal Kleine, mal sehr Kleine. Das ist schon mehr wie in Deutschland, wo in dieser Hinsicht kompletter Stillstand herrscht. Wir kriegen pro Jahr zwei Verschärfungen im Sexualstrafrecht, damit ein Dutzend böser Männer (Täterinnen gibts ja nicht, wie uns immer vorgelogen wird) noch ganz ärger verknackt werden können und die Nöte von zwei Millionen direkt betroffenen Trennungskindern interessieren keine Sau, ihr Missbrauch als Unterhaltsgeiseln natürlich auch nicht.
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#27
(04-04-2015, 20:49)Gualterius schrieb: Wenn es in B, F und CH kein durchsetzbares Recht auf alternierende Obhut gibt bzw. geben wird, sollte man es nicht als Vorbild für D verwenden.
Ich sehe das etwas anders. Insbesondere was B angeht, wo ich sehr gute Kontakte habe, ist es nicht unbedingt notwendig, ein "durchsetzbares Recht" zu erzwingen, weil die Menschen dort etwas anders drauf sind als hier in D.

Insbesondere wird dort (in der Mentalität der Menschen dort) der Vater als gleichberechtigtes Elternteil angesehen.

Ich persönlich sehe da in den "Köpfen" der Deutschen Männer und Frauen noch sehr grossen Nachholbedarf.

@p hat auch etwas angeschrieben, was es in B eher weniger gibt. Die ständige Kriminalisierung des Vaters hier in D.

Daran Schuld ist nicht in wenigen Teilen das Deutsche Jugendamt, wie es in dieser Art in keinem Land gibt!
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