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SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind
#1
Beantrage gerade einen Aufstockung.

Sachbearbeiterin schrieb das best. ausgefüllte Vordrucke noch fehlen. Die Anlage BB war nicht dabei.
Wo trage ich denn Umgangskosten und Fahrtkosten ein?
Schreiben über genaue Umgangszeiten soll ich gesondert abgeben.

Hab alleinerziehend angekreuzt.

lg

http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc...TBAI390378
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#2
So, hab die Umgangangsregelung angegeben und den letzten Beschluss wo diese vom Gericht aufgeführt wird mit abgegeben. Der Beschluss ist die Ablehnung der gemeinsamen Sorge wegen fehlendem Mindestmaß an Kooperation und Kommunikation.
Dort heisst es die Eltern bezeichnen die Regelung unterschiedlich. Der Vater bezeichnet die Regelung als Wechselmodell die Mutter nicht. Der Vater sagt die Tochter hält sich 11 Tage bei ihm im Monat auf, die Mutter hingegen erwiedert es sind nur 6 Nächte im Monat.
Dann wird sie genauau aufgeführt. Jeden Di.11 - Mi. 17 Uhr und Jedes 3. WE eines Monats von Fr.10 - So.17 Uhr. 

Ich hab dann geschrieben:

Sehr geehrte Frau ...,

Im 1.Drittel der Anlage Schriftsatz vom Amtsgericht ist genau aufgeführt wieviele Tage unser Tochter beim Vater und wieviele Tage bei der Mutter lebt. Jeden Di.,Mi., jedes 3. Wochenende des Monats.
Wie gewünscht teile ich ihnen die exakten Daten gerne mit, da es im Februar und März zu einer seltenen Abweichung von der sonst genau eingehaltenen Umgangsregelung gekommen ist. (Ordnungsgeld 25.000 Euro für beide Eltern)

Februar: 12 Tage (3., 4., 10., 11., 14., 15., 17., 18., 21., 22., 24., 25.,) Jeweils über 12 Stunden/Tag

März: 14 Tage (3., 4., 10., 11., 14., 15., 17., 18., 20., 21., 22., 24., 25., 31) Jeweils über 12 Stunde/Tag

Morgen den 31. März habe ich mit eingerechnet, a es in 3 Jahren keine ungeplanten Änderungen gab.
Für April reiche ich den Dienstplan nach. Vorraussichtlich

April: 1., 7., 8., 14., 15., 17., 18., 19., 21., 22., 28., 29.,  12 Tage

Fahrtkosten Vater und Kind: günstigste Variante Tageskarte ab 9 Uhr für 6 Euro

Februar: 12 x 6 = 72 Euro
März: 13 x 6 = 78 Euro
April: 11 x 6 = 66 Euro

Ich versichere das die Angabe stimmen.
Absurdistan mit freundlichem Gruß am 30.03.15


Antwort:

Folgende Unterlagen werden noch für sie benötigt:
Ausweiskopie Ihrer Tochter (glaube sie hat gar keinen)
Unterschrift Ihrer Ex-Partnerin auf der Aufstellung über die Umgangszeiten
Vordruck UH3

Bitte reichen sie .. bis 10 April 2015 ein.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag (wessen Auftrag?)
Sachbearbeiterin


Ausweis hat meine Tochter nicht. Habe Kopie der Krankenkassenkarte abgegeben. Die Ex unterschreibt nix. Auch eine Änderung der U-Regelung nicht. Vordruck UH3 ist ist zur Prüfung ob meine Ex Unterhalt zahlen muss. Häh, wie soll ich den ausfüllen?
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc...TBAI389238
lg
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#3
Danke.

Sollte ich das als Widerspruch kennzeichnen? Und die Angaben vielleicht gleich eidesstattlich versichern?

 Ich versuche seit über 2 Jahren Mutter, JA, Erziehungsberater, Beistand, Ex - Anwältin, meinem Anwalt und Richter davon zu überzeugen das Exe durch das anerkennen der 12 - Stunden Regel u.s.w. ich immr in der Lage wäre Unterhalt zu leisten. Lebensmittelpunkt wäre auch klar.
Das will niemand hören, nicht mal drüber reden. Stattdessen wird es so hingedreht als ob es mir ums Geld geht und nicht um mein Kind.
Es wird sogar behauptet ich hätte die Mutter erpresst auf Unterhalt zu verzichten ansonsten würde ich Antrag auf alleinige Sorge stellen. Die derzeitige JA-Mitarbeiterin bezeichnet das als unwichtig.
Die sind überhaupt nicht in der Lage aus der Umgangsregelung heraus mir die Tage zu bestätigen.
Am liebsten würde ich JA und Anwältin schreiben:

Sehr geehrte Frau ...
Da sie sich weigern oder zu inkompetent sind die Umgangstage zu bestätigen, ist es nicht möglich Leistungen für das Kind zu beantragen.
Das Jobcenter verlangt diese Angaben und bei fehlender Mitwirkung werden die Leistungen verwehrt. Insbesondere wenn die Klärung des Sachverhalts durch den Leistungsberechtigten absichtlich erschwert wird. Da es hier der Elternteil ausserhalb der Bedarfsgemeinschaft ist, der die Klärung des Sachverhaltes verhindert, ist der Vater nicht in der Lage Unterhalt zu leisten. Denn die Bedarfsgemeinschaft hat ein Einkommen unterhalb des sozialrechtlichen Existenzminnimums. Der Vater ist verpflichtet die tätsächlich vorhandenen Grundbedürfnisse des 4  jährigen Kindes zu befriedigen. Essen, Trinken, Wärme.
Mfg
Papa Absurdistan

Oder das Jobcenter möchte dieses doch bitte der Mutter mitteilen.
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#4
(03-04-2015, 11:06)Absurdistan schrieb: Sehr geehrte Frau ...
Da sie sich weigern oder zu inkompetent sind die Umgangstage zu bestätigen, ist es nicht möglich Leistungen für das Kind zu beantragen.
...

Siehe http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...pid=123758

oder eben EV nach §23 SGB X.

Ausweiskopie der Tochter Schwachfug, weil nicht leistungsrelevant. Wenn es einen Unterhaltstitel gibt, soll das wohl Beweis genug für die Existenz des Kindes sein.
Wg. Ausfüllen UH3 mal SB fragen. Am besten dreimal täglich. SB hat Auskunfts- und Beratungspflicht. § 13, 14 und 15 SGB II. SB mit Hinweis auf die hier genannten
§ fragen, wie auf welcher Rechtsgrundlage Unterschrift der Mutter verlangt werden kann. Weiter fragen, ob JC Kosten für familienrechtliches Verfahren übernimmt,
falls Mutter sich weigert, Unterschrift zu leisten. Ansonsten keine Möglichkeit, der Mitwirkungspflicht weiter nachzukommen. Immer schön Ball zurückspielen und Ball am Fliegen halten.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#5
Ja, es ist eine Aufforderung zur Mitwirkung. Ausserdem ist die SB tatsächlich nicht in der Lage mich zu beraten. Im Gespräch ist sie zur Vorgesetzten gegangen um die ihr dann erklärte das bei mir und meiner Tochter eine temporäte Bedarfsgemeinschaft vorliegt.
Habe die Erklärungen mitgehört.
Die Aufforderung kam in Auftrag.
Seit dem kurzfristigen Aufenthalt meiner Ex im Frauenhaus ist auch eine Auskunftssperre eingerichtet. Mir wird vorgeworfen von der Mutter das es mir um Geld geht, das ich meine Bedürfnisse über die des Kindes stelle. Ich brauche unter anderem den Leistungsbescheid um deutlich zu machen das meine Tochter Grundbedürfnisse bei mir hat. Das JA hat die Problematik als unwichtig in ihrer Stellungnahme beschrieben.
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#6
Das mit dem "Versuch", die Bewilligung im "zwischenmenschlichen" Bereich zu klären, ist in der Tat mal einen
Versuch wert. Aber mehr als einmal würde ich das nicht versuchen.

Also mitteilen, daß es keinen Ausweis gibt, die Mutter nicht "mitspielen" will und schriftlichen Bescheid einfordern.
Und wenn es eine Ablehnung gibt, geht es eben vor dem SG weiter. Und wenn es keinen Bescheid gibt,
dann eben Klage wegen Untätigkeit. Einige Gerichte schreiben in ihre Begründung schon rein, daß das Jobcenter
den Antragsteller schon in die Lage versetzen muß, das er weiß, wie er seinen Pflichten nachkommen kann.
Beispiel Unterhaltsvorschuß. Wenn JC argumentiert, Vater soll UV von Mutter für Versorgung Kind herausverlangen, muß JC sagen,
wie das gehen soll, wenn Mutter Herausgabe von UV verweigert.

Eine effektive Waffe ist der §42 SGB I allerdings überhaupt nicht. Bei mir wurde der Antrag auf Vorschuß abgelehnt, weil sich
das Jobcenter einfach lieber verklagen lässt.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#7
(05-04-2015, 12:00)raid schrieb: Insofern das JC den Antrag auf Vorschuss ablehnt, würde ich zuerst eine Feststellungsklage nach § 55 SGG versuchen, via der ich das Bestehen eines Rechtsverhältnisses feststellen lasse.

Noch was: Wenn das JC auf meinen Antrag bzgl. Vorschuss nicht reagiert, wäre hier natürlich eine Untätigkeitsklage plus ggf. eine Feststellungsklage vor dem SG das probate Mittel der Wahl. Bei Unsicherheiten evtl. wieder hilfsweise beantragen in eine zulässige Klageart umzuwandeln.

Also wenn ich so etwas lese, weiß ich immer nicht, ob ich weinen oder lachen soll. Mach du mal deine Feststellungsklage und hol dir den Beschluss oder das Urteil ab, dass die Klage nicht zulässig ist. Ganz abgesehen davon, dass man zumindest, was die Leistungen für die Kinder betrifft, gar nicht ohne Weiteres klagebefugt ist, es sei denn man hat das alleinige Sorgerecht inne.

Alle anderen versuchen es doch bitte mit einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage, wenn Anträge abgelehnt werden oder wenn gar nicht erst beschieden wird, mit einer Verpflichtungsklage, am besten eingereicht durch einen Anwalt, wenn man so gar keine Ahnung hat.

Auf Basis der geballten Inkompetenz eines Forums zu agieren, ist sicherlich die schlechteste aller denkbaren Lösungen.
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#8
§54 SGG

Zitat:(1) Durch Klage kann die Aufhebung eines Verwaltungsakts oder seine Abänderung sowie die Verurteilung zum Erlaß eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts begehrt werden. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist die Klage zulässig, wenn der Kläger behauptet, durch den Verwaltungsakt oder durch die Ablehnung oder Unterlassung eines Verwaltungsakts beschwert zu sein.

Das Gericht ändert auch sicherlich nicht die Klageart. Das darf es auch gar nicht nebenbei gesagt. Wenn man explizit eine Feststellung begehrt, kann das Gericht nicht daran vorbei.

Ob man das nun Verpflichtungsklage oder Leistungsklage nennt, ist auch eher nebensächlich, beides wird verwendet, was damit zu tun hat, dass das Sozialgerichtsgesetz in diesem Punkt von der Verwaltungsgerichtsordnung übernommen wurde.

Eine Feststellungsklage wäre zum Beispiel dann geboten, wenn das Jobcenter behauptet gar nicht zuständig zu sein, da der Antragsteller nicht erwerbsfähig sei. In so einem Fall kann man im Wege der Feststellungsklage feststellen lassen, dass das Jobcenter doch zuständig ist oder feststellen lassen ob ein anderer Sozialversicherungsträger zuständig ist. Was das ALG II-Leistungen betrifft, kommen Feststellungsklagen in der Praxis so gut wie nie vor, weil sie nicht nötig und damit in der Regel auch nicht zulässig sind.

In dem Moment, in dem du dein inkompetentes Herausposaunen von Falschinformationen einstellst, werde ich auch keinen Grund haben dich "großkotzig" belehren zu müssen.

Schon die Behauptung, man solle bei der Durchsetzung seiner Interessen auf ein gutes Verhältnis zum Sachbearbeiter bauen, ist bereits eine unverzeihliche Dummheit, die täglich in unzähligen Fällen von der Praxis widerlegt wird und zu mehr Problemen führt als das welche gelöst werden.

Das Problem ist eher, dass du in deinem Leben drei Hartz 4 Anträge gestellt hast und dich nun in irgendeinem Anfall von Größenwahn für einen Experten hältst. Du hast weder jemals selbst vor dem Sozialgericht geklagt noch andere dabei begleitet. Du hast kurz gesagt nicht die blasseste Ahnung.

Aber wie gesagt. Tu das doch einfach einmal mit deiner Feststellungsklage, dann habe ich zumindest etwas zu lachen.
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#9
@Iglu, das kann man auch mit weniger Haeme formulieren. Dein Ton und Deine persoenlichen Angriffe sind, nicht nur in diesem Thread, inakzeptabel.
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#10
Hi, erst mal Dank an alle. Muss leider viel arbeiten und kommen nicht viel zum schreiben.

Wir sind ja noch nicht bei der Klage. Wie immer werde ich es auch mit einer zwischenmenschlichen Ebene probieren, freundlich sein aber aber meine Rechte dabei auch sehr deutlich machen. Die Heulsuse mach ich nicht und die Freundlichkeit werde ich auch nicht so übertreiben als ob ich ein Popokriecher bin. Problem ist hier meistens das man diese Leute belehren muss und auf Fehler aufmerksam macht. Den Bogen dann halt nicht überspannen.
Werde versuchen es auch so zu formulieren das deren Mitwirkung den Leisungsanspruch mindert oder beseitigen könnte. Dazu gehört z.B. die Übernahme von Umzugskosten in die Nähe der Mutter. Damit Fremdbetreuung für mich und Vereinbarkeint von Beruf und Familie möglich ist. Bisher wurde dieses nur mündlich abgelehnt. 
Unterstützung erhoffe ich mir vom Amt für Wohnungssicherung. Die Frau hat mir zugehört und die Problematik tatsächlich sofort verstanden. Die hat bei der Krankenkasse angerufen und denen gehörig Dampf gemacht damit die endlich das Krankengeld rausrücken.
Gut fand ich auch die süsse junge Praktikantin die hatte noch mehr Ahnung und Verständnis. Da hab ich mich wohl gefühlt Smile

Die Frau werde ich um Hilfe bitten, weil ich von dort noch ein Darlehn bekomme um die Kündigung unwirksam zu machen. Meine Sachbearbeiterin ist völlig inkompetent.
Die Formulierungen für den Vorschuss finde ich schon sehr gut.
Dienstag hole ich meine kleine um 11 Uhr von der Tagesmutter ab. Auch die würde mir nichts bestätigen. Die will sich raushalten. Die Folge des Versuchs eine Unterschrift zu bekommen war der Vorwurf, ich würde die Tagesmutter involvieren. Siehe Beschluss
Ich will eigentlich nicht selber behaupten das nix geht mit der Mutter, weil ich im OlG - Verfahren ja das Gegenteil erreichen und äußern will. Mal abgesehen davon funktioniert es mit uns ja auch ganz gut.
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#11
Im Dezember Finger gebrochen, weil der total schief war wurde ich nochmal operiert. Bei dem Vermieter bin ich durch extrem hohe Betriebskostenabrechnung und einer Mietzahlung in Verzug gekommen. Ein Miete kam verspätet dann, und das hat gereicht. Hinzu kamen natürlich noch die ganzen Kosten weil ja im gSorgeverfahren immer die VKH abgelehnt wurde.
Da hat sich sich mit den Jahren immer mehr angehäuft. Die Sache mit den wechselseitigen Forderungen der Ämter Beistandschaft, Jobcenter,  ASD überfordern mich ein bischen.
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#12
Das hab ich heute per Mail geschickt.

Sehr geehrte Frau xxx,


ich habe den Antrag gestellt weil meine Tochter und ich seit 3 Jahren bedürftig sind. Zusaetzlich fehlt mir durch die 3 Monate Krankheit ein beträchtlicher Teil meines Einkommens.
Zwischen den Eltern fehlt es an einem Mindestmaß an Kommunikation und Kooperationsfähigkeit. Das Gericht schließt hat eine Besserung für die Zukunft ausgeschlossen. Sofern ein Leistungsanspruch meiner Familie von der Kooperation mit meiner Ex-Lebensgefährtin abhängt, möchte ich sie bitten mir die entsprechende Rechtsgrundlage zu nennen zur Vorlage bei Gericht und Beistandschaft, weil meine Tochter und ich so deutlich weniger als das sozialrechtlichen Existenzminimum zur Verfügung haben.
Gerade mein Bemühen den Umfang und die Zahl der Umgangstage zu verdeutlichen hat zu einer Auseinandersetzung geführt, weil eine Bestätigung bedeuten könnte das die Mutter Unterhaltsansprüche verliert.
Ich möchte sie bitten mir einen Bescheid zukommen zu lassen. Dieser würde verdeutlichen das die tatsächliche Betreungsleistung nahezu identisch ist. Ihre Mitwirkung könnte somit sehr hilfreich sein die Leistungen des Jobcenters erheblich zu mindern. Entscheident ist die Frage wieviele Tage das Kind anhand der vom Amtsgericht beschlossenen Umgangsregelung Teil der Bedarfsgemeinschaft bei der Mutter ist und wieviel Tage beim Vater. Eine Beratung bezüglich der Art und Weise wie beim Jobcenter ein Umgangstag bestimmt wird konnte mir bisher niemand geben. Broschüren gaben ebenfalls keine Auskunft. Ich sollte mich im Internet erkundigen. Erst eine tagelange Recherche im Internet hat einige Informationen und BSG Urteile ergeben. Unter Androhung von Ordnungsmitteln sind beide Eltern verpflichtet sich an den Umgangsbeschluss zu halten. Es wurde mir untersagt eine eigene Fremdbetreuung für meine Tochter zu organisieren. Daher ist eine Erhöhung meiner Arbeitszeit nur unter Einbeziehung der vorhandenen Fremdbetreuung in Langenhorn möglich. Da die Wohnung in der meine Tochter und ich leben für uns zu teuer ist, liegt ein weiterer Grund vor der einen Umzug in die Wohngegend der Mutter befürworten würde.
 
Trotz offensichtlicher Bedürftigkeit und voller Mitwirkung meinerseits hat die Abteilung Unerhalt vom Jobcenter 1,5 Jahre gebraucht um zu errechnen das ich zusätzlich zum Kindesunterhalt nicht in der Lage bin Unterhalt für die Mutter zu zahlen. (Anlage 2). Zukünftig werde ich nicht mehr über die Daseinsberechtigung meiner Familie diskutieren oder ob Kinder bei bedürftigen Eltern was zu Trinken oder zu Essen benötigen. Es geht um grundlegende Bedürfnisse des Kindes und den Schutz von Familie.

Da die Situation inzwischen existenziell bedrohlich ist, beantrage ich vorsichtshalber einen Vorschuss gemäß § 42 SGB I, insofern die Bewilligung der Leistungen noch mal 4 Wochen Zeit in Anspruch nimmt. Weiterhin beantrage ich hiermit zusätzlich einen Vorschuss gemäß § 42 SGB I, wenn davon auszugehen ist, dass zur Feststellung der Höhe der Leistungen (§ 42 Absatz 1 Satz 1 SGB I) längere Zeit benötigt wird.
Bitte teilen sie mir mit wie ich unabhängig von der Mutter glaubhaft machen kann das meine Tochter sich bei mir aufhält. Ich könnte Fahrkarten sowie eidestattliche Versicherungen von mir sowie Großeltern oder Mitbewohnerin vorlegen. Diesbezüglich und wegen der gesamten Problematik hätte ich gerne eine Beratung  nach § 13, 14 und 15 SGB II.
Sie haben  das Schreiben in Auftrag beantwortet. Daher hätte ich gerne ein Beratungsgepräch mit der Teamleitung. Das ausfüllen der Anlage UH3 lässt erwarten das ich Unterhaltsansprüche gegenüber der Mutter meiner Tochter geltend machen soll. Eine öffentliche Rechtsauskunft wird da nicht ausreichen. Da Anwaltspflicht bei Unterhaltsklagen vorgesehen ist, müsste ich hier ebenfalls eine Kostenübernahme beantragen. Das das Jobcenter ein Problem damit hat die Leistungen für das Kind doppelt zu bezahlen ist verständlich. Mir geht es genau so, und deshalb sind meine Tochter und ich bedürftig.  
Meine 'Tochter hat keinen Ausweis. Bei den bisherigen Bescheiden war es nicht nötig einen Ausweis meiner Tochter vozulegen. Jedenfals nicht für die Feststellung der Bedürftigkeit oder der Höhe der Leistungen ist der Ausweis nicht relevant gewesen.
In Anbetracht der schwieregen Situation möchte ich sie bitten vorübergehend erstmal eine Eidesstattliche Versicherung über die Umgangszeiten zu aktzeptieren.
Natürlich liegt mir sehr viel daran die Kommunkiation mit der Mutter zum Wohle unseres gemeinsamen Kindes zu verbessern. Die Mutter unter Druck zu setzen Unterschriften zu leisten vor denen sie Angst hat und es eh ohne Rechtsberatung nicht machen würde wäre der falsche Weg kurz vor einem Verfahren beim Oberlandesgericht.
Die Anlage 2 und die Eidesstattliche Versicherung werde ich ihnen heute noch nachsenden. Da meine Tochter ja bei mir ist, könnte ich zur Glaubhaftmachung gleich bei ihnen vorbeikommen und sie ihnen persönlich Vorstellen. Wenn sie mir anhand der Umgangsregelung sagen können wie viele Tage sich meine Tochter bei mir aufhält, werde ich die Mutter trotz allem noch mal versuchen mir dieses zu bestätigen.

Mit freundlichem Gruß
Absurdistan

Als Antwort kam dann heute:


Hallo Herr Absurdistan,

ich brauche unbedingt noch Ihre BLZ, da der PC für die xxx Bank zuviele Treffer hat und er die auf den Kontoauszügen angegebene BIC nicht nimmt, warum auch immer.

 

[font=Verdana]Mit freundlichen Grüßen[/font]

[font=Verdana] [/font]

[font=Verdana]SB[/font]

[font=Verdana]- Eingangszone -[/font]
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#13
Wenn man eine Möglichkeit sucht, sich das Leben schwer zu machen, dann hast du sie definitiv gefunden.

Erst alleinerziehend ankreuzen, sich dann wundern, dass man die Anlage UH3 zugesendet bekommt, ellenlange Mails schreiben tralala.

Überleg dir einmal ganz genau, was du vom Jobcenter willst. Kohle, Adressaten für politische Statements oder Mitleid für deine Familientragödie?
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#14
In erster Linie wollte ich erreichen das Leistungen nichtvon der Gewährung regelmäßiger Unterschriften meiner Ex abhängt.

Wie immer kommen hier sehr gegensätzliche Ratschläge. Ich hab einfach geschrieben und weg. Ich hätte noch Tage damit verbringen können wie  ich den Text kürze, aber alles drin behalte und auf Formulierungen achte.
Wieso sollte ich nicht alleinerziehend ankreuzen. Das ich Unterhaltspflichtig bin ist auch klar.
lg
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#15
Du kannst ankreuzen, was du willst. Du solltest nur nicht damit rechnen, dass es die Sache beschleunigt. Da beispielsweise Alleinerziehende Anspruch auf einen Mehrbedarf haben, kann man es dir auch durchaus als Betrug auslegen, wenn du einfach mal so alleinerziehend ankreuzt, mit allen diesbezüglichen Folgen.

Die Tatsache, dass die Mutter die Unterschriften verweigert und du den Nachweis über die Termine anhand der Fahrkarten erbringst, passt relativ bequem in einen Satz.

Die Sachbearbeiter ständig zu nerven und zu belästigen unter anderem durch Mails in epischer Breite, wie es einige hier vorschlagen, führt auch gerne einmal dazu, dass die deine Angelegenheiten absichtlich verzögern. Das sind Dinge, die sie nicht interessieren und die sie auch nichts angehen.
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#16
(08-04-2015, 08:55)raid schrieb:  Der Sachbearbeiter wird deine Argumente - sofern er geistig normal veranlagt ist - einsehen

Für die Arbeit eignen sich eher Leute mit einem gerüttelten Maß an Zwanghaftigkeit und weniger Empathie. Die Aussicht, dass das Schreiben wie gewünscht aufgenommen wird, ist deswegen eher gering. Langes Lesen hindert die Arbeit. Klare Struktur:  Voraussetzung erfüllt -> Leistungsanspruch führt schnell zum Ziel, wenn eine Vorgesetztenweisung nicht im Weg steht. Kurze Mitteilung Ausnahme ist nötig, weil... geht auch. Dann kann sich der SB großzügig fühlen und als Gutmensch nach Hause gehen.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#17
In der zwischenzeit hat die SB mir per mail und telefonisch mitgeteilt das sie nur "Eingang" bearbeitet und die Akte weitergeleitet hat. Wohin? Vorher hatte ich noch das gesendet:

Sehr geehrte Frau XXX,


wie angekündigt sende ich ihnen noch die Versicherung an Eides statt bezüglich der Tage die sich meine Tochter in meinem Haushalt aufgehalten hat.
Dieses Schreiben, Geburtsurkunde sowie Anlage UH3 werde ich morgen abgeben. Der Monat Abril geht wieder wie gewohnt nach dem Beschluss. Jeden Dienstag von 11 Uhr bis Mittwoch 17 Uhr und ein Wochenende im Monat (3.Wochenende) von Freitag 10 Uhr bis Sontag 17 Uhr.
Mein Gehalt wird vorraussichtlich am 13.04.15 auf dem Konto sein.


Versicherung an Eides statt gem. §23 SGB X

Hiermit erkläre ich an Eides statt, das sich meine Tochter "Prinzessin" an folgenden Tagen überwiegend in meinem Haushalt aufgehalten hat.

im Februar  Dienstag den 3., 10., 17., 24.02.15 ab 11 Uhr (+/- 15 Min.)
                   Mittwoch den  4., 11., 18., 25.02.15 bis 17 Uhr (+/- 15 Min.)
 und an 2 Wochenenden  Samstag 14., 21.02.15 von 10 Uhr (+/- 15 Min.) und Sontag den 15., 22.02.15 bis 17 Uhr sowie
                                         Samstag 21., 21.02.15 von 10 Uhr (+/- 15 Min.) und Sontag den 22., 22.02.15 bis 17 Uhr

im März Dienstag den 3., 10., 17., 24.03.15 ab 11 Uhr (+/- 15 Min.)
             Mittwoch den 4., 11., 18., 25.03.15 bis 17 Uhr (+/- 15 Min.)
und an 2 Wochenenden am Samstag 14.03.15 von 10 Uhr (+/- 15 Min.) und Sontag den 15.03.2015 bis 17 Uhr sowie
                                            Freitag den 20.03.15 ab ab 11 Uhr, Samstag den 21.03.15 und Sontag den 22.03.15 bis 17 Uhr (+/- 15 Min.)

Mit freundlichem Gruß
Absurdistan

Wahrscheinlich ettliches vergessen wie: ich bin mir über die Bedeutung einer Eide bewusst oder mein RA hat mich informiert, aber egal.
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#18
bei mir reicht es wenn ich die Zeit tageweise angebe, Uhrzeiten wollte bisher keiner wissen.
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#19
Ich entdecke hier nur einfach mehrere gefährliche Fehlerquellen, die ganz böse enden können und weise darauf hin, wie zum Beispiel die putzige Vorstellung, man könne eine eidesstattliche Versicherung per E-Mail abgeben (Nach allgemeiner Rechtsauffassung muss eine solche Versicherung schon unterschrieben sein), ganz abgesehen davon, dass ich es grundsätzlich für keine gute Idee halte, mit dem Jobcenter per E-Mail zu kommunizieren und per E-Mail anträge zu stellen.

Aber ich werde mein negatives Gerede mit dieser Feststellung einstellen und verbleibe mit den besten Wünschen.
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#20
§§ 60 ff, § 65 SGB !

Ansonsten gilt:
Der Erlaß eines VA darf nicht von der Erfüllung von Pflichten abhängig gemacht werden, auf die der Antragsteller keinen Einfluss hat (persönliches Unvermögen).
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#21
Hab ja noch geschrieben das ich dieses nochmal abgebe. Kann ja noch was ergänzen. Nur zu Iglu!

Ich bin zwar bedürftig und hab wenig Geld, dafür aber viele Leute die hinter mir stehen. Es geht nur derzeit lanfristig um eine Aufstockung von ca. 200 Euro. Natürlich brauch ich diese. Meine Tochter wird aber nicht verhungern weil ich "alleinerziehend" ankreuze und damit die Sache verzöger.
Ja, ich bin ein Trotzkopf (kein Querulant). Das die enge Bindung zu meiner Tochter nicht wirklich gefährdet ist oder wir nicht tatsächlich mittellos sind lässt mich einigermassen entspannt sein.
Mal schauen was kommt.
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#22
Mich hat nie jemand aufgefordert die genauen Uhrzeiten zu nennen.

Ich will das das Jobcenter mir sagt anhand der Umgangsregelung wieviele Tage sich meine Tochter bei mir aufhält. Nicht das ich etwas sage und das Jobcenter dieses genehmigt!!!!!!

Nicht ich stelle die fast identische Betreuungsleistung fest, sondern das Jobcenter.
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#23
Du hast dich da in etwas verrannt. Wenn ich dich richtig verstehe, willst du das Jobcenter als Kronzeugen für deine familienrechtlichen Auseinandersetzungen. Das wird nicht funktionieren.

Es geht schon in die Richtung, die ich eingangs feststellte. Du projizierst da Sachen hinein, die da nicht hingehören und stellst dich dabei auch noch ziemlich unvorteilhaft an.

Das wird dich nicht weiter bringen.
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#24
(08-04-2015, 21:37)Absurdistan schrieb:  "alleinerziehend"

Das ist Gut! Werd es in der Zukunft genau so hand haben!
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#25
Ich will die nicht als Kronzeugen. Ich will nur das die mir sagen anhand der Umgangszeiten wieviele Tage meine Tochter bei mir ist und nicht bei der Mutter. So schwer kann das doch nicht sein.
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