hilfe
Hallo zusammen
 Da wir statt dem Pass den Aufenthaltstitel zur beurkundung des Ehevertrages mitgenommen haben von meiner Frau.Wollte ich fragen ob es rechtens ist wen im Vertrag jetzt bei ihr steht: Ausgewiesen durch Aufenthaltstitel als Passersatz.!!!! Oder sollte dranstehen ausgewiesen durch Aufenthaltstitel gilt als Passerersatz??? P.s im Aufenthaltstitel steht dran Passersatz!! Also wie sollte es dan dranstehen bitte um hilfe.Reicht das so wie er es geschrieben hat oder soll ich es ändern lassen bevor ich den Vertrag bezahle
 24 Antworten
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 3.365
	Themen: 38
	Registriert seit: Dec 2010
	
	
 
	
	
		Ich habe nicht verstanden, worum es Dir geht.
Unser Rat allgemein: NICHT HEIRATEN!
	
	
	
Bibel, Jesus Sirach 8.1
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 3.657
	Themen: 46
	Registriert seit: Sep 2008
	
	
 
	
	
		Spale, höre bitte auf, das Forum im Minutentakt mit immer der selben Frage voll zu spammen.
Wenn dir nach wenigen Minuten hier noch niemand geantwortet hat, kann das auch daran liegen, dass niemand von den wenigen, die um diese Zeit hier unterwegs sind, deine Frage versteht.
Formuliere sie bitte so, dass man sie auch verstehen kann.
Und offenbar wurden dir ja woanders auch schon 24 Antworten gegeben.
Verarbeite doch erstmal die.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 3.365
	Themen: 38
	Registriert seit: Dec 2010
	
	
 
	
	
		ich sage es mal ganz drastisch-
für mich sieht das so aus, als wolle da einer seinen Zierfisch heiraten.
Davon kann nur abgeraten werden - mehr wird der TO hier nicht erfahren.....
Austriake
	
	
	
Bibel, Jesus Sirach 8.1
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 1.091
	Themen: 7
	Registriert seit: Apr 2012
	
	
 
	
	
		Die Formulierung ist völlig korrekt. Passt.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 22.123
	Themen: 924
	Registriert seit: Aug 2008
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 534
	Themen: 2
	Registriert seit: Feb 2014
	
	
 
	
	
		Nimm doch noch ein paar andere Notare und berichte, wieviel verschiedene Antworten es gab.
	
	
	
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 1.298
	Themen: 88
	Registriert seit: Feb 2015
	
	
 
	
	
		Die Aufenthaltstitel ( in D und für D ausgestellte) die ich bisher gesehen habe klebten in einem Pass.
Soweit ich gelesen habe soll es diese wohl aber auf Wunsch auch auf einem extra Blatt geben. Gesehen habe ich eine solche Version jedoch noch nicht.
Ich kann mir nicht vorstellen das ein Aufenthaltstitel, für sich alleine in D als Passersatz gilt.
Gruß
	
	
	
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 490
	Themen: 92
	Registriert seit: May 2014
	
	
 
	
	
		 (10-04-2015, 17:52)Bruno schrieb:  Die Aufenthaltstitel ( in D und für D ausgestellte) die ich bisher gesehen habe klebten in einem Pass.
Soweit ich gelesen habe soll es diese wohl aber auf Wunsch auch auf einem extra Blatt geben. Gesehen habe ich eine solche Version jedoch noch nicht.
Ich kann mir nicht vorstellen das ein Aufenthaltstitel, für sich alleine in D als Passersatz gilt.
Gruß
Der Aufenthaltstitel der früher im Pass klebte, ist heute in form von Plastikkarte. Man kann sich damit ausweisen. Ist wie ein Personalausweiß
	
 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 534
	Themen: 2
	Registriert seit: Feb 2014
	
	
 
	
	
	
	
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 490
	Themen: 92
	Registriert seit: May 2014
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 1.298
	Themen: 88
	Registriert seit: Feb 2015
	
	
 
	
	
		 (10-04-2015, 18:03)karlma schrieb:  https://www.mannheim.de/mediathek/beitra...ltstitel-0
Ist nicht schwer zu finden.
Die unbefristete Niederlassungserlaubnis ( für D) die ich vor wenigen Wochen in der Hand gehalten hatte, klebte in einem, zu dem Zeitpunkt noch gültigem Pass.
Biei der (neuen ?) Variante des (elektronischen) Aufenthaltstitels steht spannender Weise "Pass (- Ersatz) - Nr. 1234567890". 
https://www.mannheim.de/mediathek/beitra...ltstitel-0
Gruß
	
 
	
	
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A