Hi, in Nappos lesenswertem Buch wird beschrieben, wie Trennungen in Frankreich von den Gerichten gemanagt werden:
"Auf Antrag eines der Eltern oder bei Meinungsverschiedenheit untereinander über den Wohnsitz des Kindes kann der Richter einen Wohnsitz im Wechsel provisorisch festlegen, von dem er die Dauer bestimmt. Nach Ablauf dieser Dauer bestimmt der Richter endgültig über den Wohnsitz des Kindes im Wechsel bei beiden Eltern oder am Wohnsitz eines von ihnen."
Nappo schreibt, dass "genau das dem Wohle der Kinder dient und sich Eltern wohl sehr genau überlegen, wie sie mit der Situation umgehen, um nicht das Risiko einzugehen, den dauerhaften Wohnsitz des eigenen Kindes gar zu verlieren. ...."
Wer kann mir bitte sagen, wo es noch so läuft? Falls möglich kurz und knapp beschrieben. Es wäre wichtig für ein Projekt hier in der CH.
besten Dank
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In Schweden ist meines Wissens das Residenzmodell Standard. Die Kinder bleiben in der Wohnung, die jeweiligen Eltern leben abwechselnd in dieser Wohnung mit den Kindern zusammen. Die Kosten tragen die Eltern. Unterhalt unter Erwachsenen gibt es in Schweden nicht.
So weit mein Kenntnisstand.
Bibel, Jesus Sirach 8.1
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Was Belgien betrifft, bin ich bei meinen Auskundschaftungen genau an dem Punkt nicht weitergekommen, wo es um die Durchsetzung der garde alternée gegen den Willen eines Elternteils ging. Dass man mir darüber keine Auskunft geben wollte, war mir suspekt. Es gibt die Möglichkeit der Anordnung der garde alternée allerdings. Nur wie oft...
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20-04-2015, 12:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-04-2015, 12:18 von Pistachio 00.)
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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Also echt, man wird nicht fündig. Der Väter für Kinder Link zeigt Reformen von 2001. Man sieht allerdings daran schön den Unterschied zwischen Gesetz und Realität. Von den guten Vorsätzen ist nichts in der Realität angekommen.
Daran erkennt man, dass man vor allem auf die Urteile in den diversen Ländern achten muss. Wer macht sich die Mühe? Allerdings das Sünderhaufbuch hab ich noch nicht gelesen. Wer hat das gelesen?
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(19-04-2015, 23:07)zeitgenosse schrieb: Wer kann mir bitte sagen, wo es noch so läuft? Falls möglich kurz und knapp beschrieben.
Hier im Unterforum ist bereits viel zusammengetragen. In der faq steht der französische und belgische Paragraf, der aus Tschechien, Italien. Solltest du mal lesen. Zu meiner Freude wird dieser Absatz oft kopiert und zieht längst eine Spur hinter sich her.
"Was läuft" ist allerdings nicht in kurz und knapp zu beschreiben, weil die Begriffe und Rahmenbedingungen völlig anders sind. Sorgerecht, Kindeswohl... das bedeutet überall was Anderes.
besten Dank erst einmal
"Zu meiner Freude wird dieser Absatz oft kopiert und zieht längst eine Spur hinter sich her." - finde ihc leider nicht. Wo ist das verhängt? Merci
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gibt es eigentlich ein Land in Europa wo das Familienrecht und Regelungen bezüglich Wechselmodell schlechter ist als in den Deutschland, Österreich oder der Schweiz?
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Neulich sagt mir ein Betroffener "Chile". Ist zwar nicht Europa. Aber wer hätte das gedacht. Dort ist es so, dass wenn sie nach Chile zieht und du einmal im Jahr deine Kinder besuchen willst, zahlst du nicht genug Unterhalt, weil du dir ja noch den Flug leisten kannst.