dieses Forum hat mir ein hier aktiver User empfohlen. Er hat mich auch gleich auf Das Männermagazin aufmerksam gemacht.
Kurz zu meiner Situation:
Ich bin noch in der Ausbildung und habe bis letztes Jahr August Bafög bekommen. Seit August 2014 habe ich eine Praktikumsstelle auf 1 Jahr befristet. Hier bekomme ich ca 700,-€/Monat. Was danach passiert wird sich in den kommenden Wochen entscheiden.
Letztes Jahr Frau kennengelernt, wir waren 4 Wochen zusammen da war sie in der 3. Woche schwanger. Bitte hierzu keine Kommentare ich weiss jetzt welber wie blöd ich war. Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt habe ich unterschrieben. Heimlicher DNA-Test schicke ich demnächst ins Labor. Das Material und die Proben habe ich bereits. Sicher ist sicher.
Beziehung ging in die Brüche. Mein Sohn ist mittlerweile 5 Monate alt und ich darf ihn für 3 - 5h ab und an Samstags haben. Beziehung zur Mutter sehr schwierig, Kommunikation auch.
Nun kam der Beistand des JA auf mich zu und wollte einen Fragebogen von mir haben. Diesen habe ich auf anraten meines Bekannten wie im Männermagazin beschrieben nicht ausgefüllt sondern nur meine - zensierten - Einkommensnachweise (Praktikum, Kindergeld, Bafög) auf verschiedene Seiten "Frau im Spiegel" getackert.
Jetzt kommt natürlich die UVG-Stelle und will Geld von mir haben und ich weiss nicht wie ich das zahlen soll. Demnächst wird die Bafög-Stelle ihr Geld zurück haben wollen.
(20-04-2015, 11:43)blackman01 schrieb: Männermagazin beschrieben nicht ausgefüllt sondern nur meine - zensierten - Einkommensnachweise (Praktikum, Kindergeld, Bafög) auf verschiedene Seiten "Frau im Spiegel" getackert.
Du machst gerade deine Erstausbildung, die darfst du fertig machen. Danach hast du eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. D.h. du musst alles tun um den Mindestunterhalt sicherzustellen.
Wenn du sehr wenig verdienst und nicht mehr bei deiner Mutter wohnst, kannst du ggf. erwägen ein Aufstocker zu werden. Dann kriegt Mutti den vollen Stz, nervt weniger rum und das kann auch besser für das Kind sein.
Solange du aber nicht leistungsfähig bist, können dich Rückzahlungsforderungen der UVG kalt lassen, aber nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern die Bürokraten dort mit den notwendigen Papieren/Belegen versorgen.
Es wird sih raus stellen, das er nicht der Vater ist ;-)
Der heimliche Test bringt Dich wohl nicht weiter. Bin aber in dem Thema gerade nicht ganz drin ;-)
Wenn das Testergebnis vorliegt, fechte die Vaterschaft an.
Soll die Nudel sehen, wo sie die Kohle her bekommt. Das JC wird sie wahrscheinlich sowieso gut kennen.
20-04-2015, 13:17 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-04-2015, 13:18 von JonDon.)
(20-04-2015, 13:03)Nappo schrieb: Es wird sih raus stellen, das er nicht der Vater ist ;-)
Der heimliche Test bringt Dich wohl nicht weiter. Bin aber in dem Thema gerade nicht ganz drin ;-)
Wenn das Testergebnis vorliegt, fechte die Vaterschaft an.
Soll die Nudel sehen, wo sie die Kohle her bekommt. Das JC wird sie wahrscheinlich sowieso gut kennen.
Richtig ist erst festellen zu lassen ob er der Vater ist. Für den Fall, das Kind hat merkmale von Papa, gibts nicht zu zweifeln, sondern demenetsprechend Konsequent handeln, ohne rücksicht auf verluste der alte. Eben wie im Krieg ist. Aber geile Aktion mit der Abrechnungen
für das Thema Vaterschaft ist es zu spät, er hat sie bereits anerkannt. Das Ergebnis eines heimlichen Vaterschaftstests nützt ihm überhaupt nichts, Stichwort "Schlampenschutzgesetz".
Bis auf Weiteres ist er nicht leistungsfähig, mit einem Einkommen von 700.- € mtl. Diesen Status quo sollte der TO so lange als irgend möglich beibehalten. Wenn er irgendwann mit der Ausbildung fertig sein wird und Einkommen erzielt, dann zahlt er ab Zeitpunkt der Leistungsfähigkeit.
Seit vier Wochen ein Paar, seit drei Wochen schwanger, das kann durchaus passen. Klarheit bringt erst der Test. Hattest du denn ungeschützten Sex in der ersten Woche?
Nun, anstelle Ihn für dumme Aktionen zu feiern sollte man Ihm vieleicht mal Tips geben was er nun machen kann. Als erstes sei doch mal zu erwähnen das die UVG Kasse Ihn kreuzweise kann mit Rückzahlung des UVG. Denn er ist ja jetzt nicht leistungsfähig, ergo braucht er auch nichts zurück zahlen. Zweitens kann er ja sehr wohl die Vaterschaft anfechten. Wenn der Test so endet das er nicht der Vater ist sollte er dieses auch sofort machen. Er darf dann halt nicht angeben das er einen heimlichen illegalen Test hat machen lassen. Das er dafür sehr wahrscheinlich klagen muss steht auf einem anderen Blatt.
@Micha aus Bayern, volle Zustimmung! Sich es in dieser Situation mit dem JA zu verscherzen, halte ich für keine gute Idee.
Dem JA kommt man auch mit normalen, knappen Schreiben bei.
Die Aktion hätte ich mir aufgespart für den Fall, das der Test positiv verläuft. Es spricht einges dafür das die "Dame" den TO wegen seiner Ausbildung zum Unterhaltszahler auserkoren hat? Unter dem Aspekt sofort die Vaterschaft anzuerkennen war auch nicht sehr Umsichtig. Jetzt heist es das Testergebnis abwarten!
(20-04-2015, 15:17)Micha aus Bayern schrieb: Ihm vieleicht mal Tips geben was er nun machen kann.
Testergebnis abwarten, bis dahin alles verzögern, niemand provozieren. Sich Plan A, B und C überlegen. Die Gegenwart (Praktikum befristet) sieht nach einem Zeitpunkt aus, an dem das Leben ohnehin verschiedene Wege nehmen kann. Abhängig davon sollte man sich überlegen, was und wohin man will, wie wichtig einem manche Dinge sind. Ruhe haben, Vaterschaft leben wollen, viel verdienen um brav Unterhalt zu bezahlen? Sich keine Optionen Richtung Zweitfamilie verbauen wollen? Den Fehltritt vergessen wollen?
Also der Lohnabrechnung kann ich entnehmen dass wir beide im gleichen Unternehmen arbeiten
Ich würde empfehlen die Ausbildung noch weiter voranzutreiben. Klar werden weitere Forderungen seitens des JA oder/und der Mutter kommen aber da Du Dich ja praktisch noch in Ausbildung befindest werden die wohl erstmal leer ausgehen. Nach Abschluss der gesamten Ausbildung (in ein paar Jahren) wirst Du sicher leistungsfähig sein (sofern Du einen entsprechenden Job hast). Bis dahin ist aber Mutti (hoffentlich) auch arbeitspflichtig so daß Unterhalt ausschliesslich fürs Kind fliesst.
Und noch ein wichtiger Tip: unterschreibe nichts mehr bevor Du Dir Rat hier im Forum geholt hast (vor Allem keine Unterhaltstitel beim Jugendamt) da diese meis maximal ungünstig ausgelegt sind. Unterhalt kann man befristet auch für ein paar Euronen beim Notar festlegen lassen, ist sicher die bessere Alternative.
Das JA hat die "Daten" bekommen und sich gleich an die Ex gewandt. Sie haben ihr erzählt dass ich das Formular zerissen und unausgefüllt zurückgeschickt habe. Ihr ist das furchtbar peinlich und sie regt sich tierisch darüber auf. Ich meinte nur dass ihr doch egal sein kann. Jetzt bin ich von der Taufe ausgeladen.
Sie hat mir auch geschrieben dass "sie jetzt zu den daten befragt wurde und auskunft geben musste".
(21-04-2015, 19:21)blackman01 schrieb: Das JA hat die "Daten" bekommen und sich gleich an die Ex gewandt. Sie haben ihr erzählt dass ich das Formular zerissen und unausgefüllt zurückgeschickt habe. Ihr ist das furchtbar peinlich und sie regt sich tierisch darüber auf. Ich meinte nur dass ihr doch egal sein kann. Jetzt bin ich von der Taufe ausgeladen.
Sie hat mir auch geschrieben dass "sie jetzt zu den daten befragt wurde und auskunft geben musste".
Junger Mann hin oder her!
Du solltest ruhiger und gelassener werden im Umgang mit dem JA. So verständlich dein Zorn auch ist, bleibe locker und frage doch hier was du als Antwort geben könntest.
Sich in dem Stadium mit dem JA so Dumm anzulegen halte ich für keine gute Idee. Uns musst du nichts beweisen und wenn du was beweisen willst, dann deinen richtigen Umgang mit dem JA.
Selbst wenn dein privater Gentest aussagt das du nicht der biologische Vater bist, der rechtliche bist du derzeit schon! Liefere doch denen nicht die Munition mit der sie dich beschiessen.
Mal so am Rande, ich beantrage das das Trennungs-FAQ ab der 4. Klasse bzw. parallel zum ersten Sexualkundeunterricht, geschult wird als Pflichtfach.
21-04-2015, 20:09 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-04-2015, 20:10 von blackman01.)
Inwieweit werden meine bafögschulden angerechnet, sollte ich leistungsfähig werden?
Als zusatzinfo: das ist eine zweitausbildung und ich habe nicht das Sorgerecht
23-04-2015, 00:49 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-04-2015, 00:52 von sorglos.)
(21-04-2015, 20:09)blackman01 schrieb: Inwieweit werden meine bafögschulden angerechnet, sollte ich leistungsfähig werden?
Bafögschulden sind so ziemlich die einzige anrechenbare Ausnahme, deren Anrechnung man mit Erfolg durchkriegen kann, denn sie sind schließlich Grundlage der späteren Leistungsfähigkeit. Aber du musst sie sehr hartnäckig - jetzt und bei jedem weiteren Schreiben geltend machen!!
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Ich hab die letzte woche immer und immer wieder versucht mit der km zu kommunizieren und umgangstermine festzulegen. Leider stellt sie sich quer und meint immer sie hat keine zeit weil sie mit dem kleinen am we was unternehmen will (jedes we) und ich kann ihn haben sie schreibt mir wann und wenn dann nur wenn ich pünktluch bin. Das hat sie schon einige male gemacht, zu den unpassendsten zeiten. Alles reine schickane, ich vergebens nach ihrer pfeiffe tanzen.
Jetzt brauch ich Hilfestellung.
Ich will:
a) das gemeinsame sorgerecht
b) eine gerichtlich feste umgangsregelung mit bussgeld wenn sie sich nicht daran hält.
Wie gehe ich das am besten an?
Ich werde ihr morgen per Post das Formular für das gemeinsame Sorgerecht zuschicken. Wenn sie das boykottiert werde ich bei Gericht einen Antrag stellen deswegen.