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Macht es sinn das Sorgerecht und umgang zu beantragen und wenn sich später rausstellt dass es nicht mein bub ist das ganze wieder abzublasen wegen zweifel an der vaterschaft?
Ich will auch nicht noch mehr zeit ins land gehen lassen, tatenlos.
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Sinn hat, den Vaterschaftstest zu machen, in ein paar Tagen ist das Ergebnis da. Anschliessend sofort Umgang und Sorgerecht beantragen. Oder eine Vaterschaftsanfechtung mit einer Doppelmagnumflasche Champagner feiern.
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Wieso hast Du in der heutigen Zeit das GSR nicht?
Deine Auskunft an das JA einfach ist nur Geil.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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(25-04-2015, 12:53)blackman01 schrieb: Macht es sinn das Sorgerecht und umgang zu beantragen und wenn sich später rausstellt dass es nicht mein bub ist das ganze wieder abzublasen wegen zweifel an der vaterschaft?
Ich will auch nicht noch mehr zeit ins land gehen lassen, tatenlos.
Falsche reihenfolge.
Schick den verdamten Vaterschaftstest ab. Geldmangel hast geschrieben. Leihe dir das Geld. Selbst wenn das Konto überzogen werden muss. Leihe dir das Geld. schick den Vaterschaftstest ab. Sobald er da ist kannst weiter handeln.
Stellt sich heraus es ist dein Kind und willst kämpfen, dann kannst Umgangsrecht, Sorgerecht beabtragen.
Stellt sich heraus es ist nicht dein Kind. Dann muss es dir klar werden, ob es sinn macht für Kukukskind zu bezahlen.
Schick den Vaterschaftstest ab.
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Schick ich nächste woche los sobald wieder geld da ist. Danke.
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Test losgeschickt. Dauert ca bis zu 6 Werktagen. Jetzt bin ich mal wirklich gespannt.
Jetzt bin ich gespannt ...
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und?
Bist du in Agonie verfallen?
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(13-05-2015, 12:09)raid schrieb: Anscheinend nimmt das extrem zu.
Nicht unbedingt.
Kennst Du den Effekt, dass Du überall Dein Auto rumfahren siehst, wenn Du gerade ein neues gekauft hast?
Das liegt nicht an der tatsächlichen Häufigkeit sondern an der geänderten Aufmerksamkeit.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka
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(13-05-2015, 10:10)suppenkasper schrieb: und?
Bist du in Agonie verfallen? Die Probe vom Kind war zu ungenau. Ich muss jetzt nochmal irgendwie rankommen um eine zweite zu entnehmen. Ist zum Glück im Preis enthalten.
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Ich hab ne neue Probe. Die geht heut noch in die Post. Und dann ne Woche warten.
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(17-05-2015, 13:08)JonDon schrieb: Was heißt zu ungenau? Hab ich als Aussage vom Labor bekommen. Ist auch egal, bis auf den Zeitverlust, kostet nicht mehr.
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Ergebnis: 99,999678212136% warscheinlich mein Kind
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Nächster Step: werde sie heut wenn ich das Kind hole auf das gemeinsame Sorgerecht ansprechen. Bin mal gespannt wie sie reagiert.
the notorious iglu
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Das halte ich für keine gute Idee, sie einfach einmal beim Kind abholen darauf anzuquatschen.
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Ich habe es für keine gute Idee gehalten ihr einfach n Formular zuzuschicken.
Ok. Anregungen wie das am besten angegangen wird?
the notorious iglu
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Das wäre in der Tat die noch schlechtere Idee gewesen
Bitte sie zu einem Gespräch in ruhiger Atmosphäre und mit etwas Zeit und Vorlauf. So hast du die Möglichkeit, dich optimal vorzubereiten.
Deinen Chef quatscht du ja auch nicht zwischen Tür und Angel auf eine Lohnerhöhung an, oder?
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Danke für den Hinweis auf die konkrete Vorgehensweise.
Leider versuche ich das mit dem Gespräch schon seit einigen Wochen. Sie blockt. Nix zu machen.
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(24-05-2015, 15:44)blackman01 schrieb: Leider versuche ich das mit dem Gespräch schon seit einigen Wochen. Sie blockt. Nix zu machen.
Dann ist die Sache doch klar. Entweder klagen oder sich mit Alleinsorge der Mutter abfinden.
Ganz unabhängig davon sollte man frühestmöglich selbst die gemeinsame Sorge beurkunden. Egal ob die Mutter auch unterschreibt oder nicht. Solange sind nicht unterschreibt, ist die eigene Beurkundung natürlich unwirksam, aber wenn sie es sich später überlegt, kann sie ohne Terminfindungsausreden auch ohne dich hin und die Unterschrift leisten.
the notorious iglu
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Wenn sie nicht mit dir reden will, dann spiel über Bande: Hol dir einen Termin beim Jugendamt.
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Mein Gadanke war sie mal darauf anzusprechen und ihr ne Woche Bedenkzeit geben. Irgendwann kommt ja ne Antwort. Wenn sie sich dann dagegen ausspricht, geh ich ans Gericht.
the notorious iglu
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Auch keine gute Idee, jedenfalls nicht die Beste.
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24-05-2015, 16:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-05-2015, 16:33 von netlover.)
Ergebnis: 99,999678212136% fast 100 %
grooßzügig aufgerundet.....ists 100 %
also...gsr, umgang 1 x die woche 2 stunde, 2 mal sa/so-wochendend
gleich versäumnisurteil beantragen - wenn die ex nicht antwortet und
androhung von zwangsgeld mit aufnehmenlassen.
bb
netlover
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Jugendamt xyz
00000 abcStadt
Gemeinsame elterliche Sorge für das Kind (Vorname, Name)
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider lehnt die Kindesmutter, Frau (Vorname, Name, Str., Hausnummer, Ort) jegliche Gespräche über die gemeinsame elterliche Sorge für das i. B. genannte Kind ab, weshalb ich Sie um Vermittlung bitte.
Meinerseits ist die Sorgerechtserklärung bereits erfolgt (Kopie als Anlage).
Sollten ihre Bemühungen bis zum (ca. 1 Monat) ohne Erfolg bleiben, werde ich im Interesse von (Kind) gerichtlichen Antrag stellen.
Mit freundlichen Grüßen
blackman 01
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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