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Geplante Trennung und Finanzen
#1
Hallo,

plane die Trennung von meiner Ehefrau und brauche Hilfestellung zwecks Klärung finanzieller Themen...

Danke im voraus!

N.
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#2
Tja,

bei der Flut an Informationen, die Du zur Verfügung stellst, wird das Echo gering ausfallen.

Seit wann seit ihr verheiratet, wie viele Kinder, seid ihr beide berufstätig, wie teilt sich das gemeinnsame Einkommen auf, habt ihr gemeinsames Wohneigentum - das wären so die Dinge, die man wissen sollte.

Man kann es aber auch kurz machen: wenn Du unterhaltspflichtig wirst und weniger als 2.000.- € netto verdienst, dann lass es ruhig auf dich zukommen und bereite das Aufstocker-Szenario vor.
Verdienst Du mehr, viel mehr als diese 2.000.- € netto, dann lass alle Hoffnung fahren. Sofort alles vor die Wand fahren - Job verlieren, verarmen, Privatinsolvenz vorbereiten, offiziell von Hartz 4 leben und nebenbei noch was machen. Dann führst du ein Leben am Rande des Existenzminimus. -
Wenn Du weiter arbeitest, dann aber auch. Du wirst alles abliefern, was über das Existenzminimum hinausgeht.

Dritte Option gibt es aber auch, aber die ist abhängig von deinem Beruf, deiner mentalen Stärke und deiner Entschlossenheit. Wärst Du z.B. Arzt, könntest Du schnell alle Konten abräumen, deinen Anwalt damit beauftragen die Scheidung abzuwickeln und zum Einwohnermeldeamt gehen und dich abmelden zu den Ärzten ohne Grenzen. Vorläufiger Wohn- und Aufenthaltsort ist ein Schiff namens Cap Anamur. In Wirklichkeit gehst Du natürlich nicht auf die Cap Anamur, sondern an die Klinik Kongsvinger in Norwegen. Und dort verhälst Du dich still und leise so drei bis fünf Jahre, dann hat deine ExFrau irgendeinen Job gefunden und sorgt für sich selber. Und du bist aus der Unterhaltsschuldenfalle raus.

Wenn Du Maurerpolier bist, hast Du morgen in Kanada einen Job oder in Neuseeland. Oder in Abu Dhabi. Muss man halt einen [Unterschreitung des Mindestniveaus] in der Hose haben, um es durchzuziehen.

Was also sollen wir dir als Hilfestellung bieten, wenn wir nichts wissen?

Es hilft aber auch ungemein, wenn man sich vorher den TrennungsFAQ durchliest. Und hier gibts eine Menge Hilfestellung für die Option 3: http://www.das-maennermagazin.com/
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
Lies die faq und stell einfach konkrete Fragen, was unklar ist. Wenn du die Trennung erst planst, hast du Vorteile, kannst in Ruhe planen und vorbereiten, kannst wenigstens eine Zeitlang den Takt angeben und einen gewissen Vorsprung nutzen.

Am teuersten kommt oft der Versorgungs- und Zugewinnausgleich.
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#4
Den Trennungsunterhalt hannst du wohl weg beamen in dem du dir VOR DER TRENNUNG das seit langer Zeit fällige Auto per KREDIT gönnst.

Noch der Trennung kannst du aber wohl nur noch den monatlichen Zins und niicht mehr die volle monatliche Rate in Abzug bringen.

Bei einem Leasing soll wohl auch nach der Scheidung die volle Rate in Bezug auf den möglichen Ehegattenunterhalt voll in Abzug bringbar sein.

Nur mal s als Idee zum Googeln

Gruß

(21-04-2015, 22:09)p__ schrieb: Am teuersten kommt oft der Versorgungs- und Zugewinnausgleich.

Was auch immer du beim Versorgungsausgleich abgeben musst und wie niedrig iauch immer dein Rentenkontostand mal sein wird. Du bekommst zumindest immer noch die (800 € ?) Grundsicherung.

Wer auswandert kann sich übrigens die (selber) eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge in die staatliche als auch betriebliche Altersversorgung aus zahlen lassen. Formulare für die Auszahlung der staatlichen Rentenversicherung gibt es auf der Webseite der Rentenversicherung.

So könntest du die auch ein paar schöne Jahre in einem (günstigen) Urlaubsland deiner Wahl machen und dich mal von deinem Stress erholen. Solange du deine Staatbürgerschaft nicht wechselst kannst du jederzeit nach D zurück kommen. Grundsicherung bekommst du in D wohl auch mit einem Rentenpunktestand von NULL.

Gruß


Ohne Gewähr. Nur als erste Anregung. Immer schön selbst nachlesen und überprüfen.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#5
Sag mal p,

ist das wirklich so einfach ? Wie kann man sich den ausrechnen lassen, was man ausbezahlt bekommt ?
Das Los der Frauen - Bügeln und gebügelt werden  :P
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#6
Die Kosten für Versorgungs- und Zugewinnausgleich sind gut kalkulierbar. Der Ausgleich ist teuer, aber nicht überraschend teuer. Überraschend sind die Anwaltskosten dafür.
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#7
Sorry ich meinte mit der Rentenversicherung..


Wer auswandert kann sich übrigens die (selber) eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge in die staatliche als auch betriebliche Altersversorgung aus zahlen lassen. Formulare für die Auszahlung der staatlichen Rentenversicherung gibt es auf der Webseite der Rentenversicherung.
Das Los der Frauen - Bügeln und gebügelt werden  :P
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#8
(25-04-2015, 22:17)isch1000 schrieb: Sorry ich meinte mit der Rentenversicherung..


Wer auswandert kann sich übrigens die (selber) eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge in die staatliche als auch betriebliche Altersversorgung aus zahlen lassen. Formulare für die Auszahlung der staatlichen Rentenversicherung gibt es auf der Webseite der Rentenversicherung.

Die Rentenversicherung unternimmt alles mögliche um Renten zur Auszahlung im Ausland zu vermeiden.

Wer im Alter auswandern möchte und die Rentenversicherung macht da Probleme, gibt es denn weg, das man Auswandern kann ohne das die Rentenversicherung etwas davon weiß.

Bankkonto in Deutschland behalten. Wohnsitz bei Kinder, Geschwister anmelden. Online Banking nicht vergessen.
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#9
Dieser hübsches Broschüre entnehme ich, dass das mit der Rentenbeitragserstattung nicht so einfach ist.
Zitat:Sie können Ihre Beiträge erstattet bekommen, wenn Sie aus der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschieden sind und sich danach auch nicht mehr freiwillig versichern dürfen.
Klingt erst einmal gut. Klingt wie Kassenklingeln. Aber...
Zitat:Sind Sie nicht mehr versicherungspflichtig, wird zusätzlich geprüft, ob Sie sich freiwillig versichern dürfen. Dürfen Sie sich freiwillig versichern, ist eine Beitragserstattung ausgeschlossen. Als Deutscher dürfen Sie sich grundsätzlich immer freiwillig versichern, wenn Sie nicht versicherungspflichtig sind – egal, wo Sie sich gerade aufhalten.
Ja. Bleibt also nur der Wechsel der Staatsangehörigkeit oder bei Verbleib im Inland in irgendwelche Versorgungswerke, ich sag mal Ärzte und Anwälte.
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#10
(25-04-2015, 22:01)isch1000 schrieb: Sag mal p,

ist das wirklich so einfach ? Wie kann man sich den ausrechnen lassen, was man ausbezahlt bekommt ?

Du kannst dir das aus zahlen lassen was du selbst (hne Arbeitgeber Anteil) eingezahlt hast.

Wie viel das ist steht auf dem Schreiben welches du jährlich von deiner Rentenversicherung zu gesendet bekommst.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#11
Wohnsitz bei den Kindern anmelden? Was hat das fuer eine Bewandnis? Das Kind lebt bei mir bei der Ex.

(25-04-2015, 23:13)BöseNuss schrieb:
(25-04-2015, 22:17)isch1000 schrieb: Sorry ich meinte mit der Rentenversicherung..


Wer auswandert kann sich übrigens die (selber) eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge in die staatliche als auch betriebliche Altersversorgung aus zahlen lassen. Formulare für die Auszahlung der staatlichen Rentenversicherung gibt es auf der Webseite der Rentenversicherung.

Die Rentenversicherung unternimmt alles mögliche um Renten zur Auszahlung im Ausland zu vermeiden.

Wer im Alter auswandern möchte und die Rentenversicherung macht da Probleme, gibt es denn weg, das man Auswandern kann ohne das die Rentenversicherung etwas davon weiß.

Bankkonto in Deutschland behalten. Wohnsitz bei Kinder, Geschwister anmelden. Online Banking nicht vergessen.
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