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Umgangsregelung ändern
#1
Mein Kleiner ist jetzt 12 Jahre alt geworden. Jetzt habe ich vor die Umgangsregelung zu ändern. Was bei der Entfernung nicht ganz so einfach sein wird.

Meine Idee

Mein Sohn wird am Wohnort der KM in einen Zug gesetzt und fährt alleine zu mir. Ich hole ihn dann am Bahnhof bei mir ab. Rückfahrt das gleiche. Eine Direktverbindung sollte es schon sein. Auch eine Eingewöhnungsphase stelle ich mir vor.

Die 2 Wochenendregelung erweitern so das er sich selber aussuchen kann ob er noch zusätzliche Wochenende bei mir verbringen möchte. Jedes zweite Wochenende möchte ich aber als Minimum behalten.

Meine Frage

Wie Formuliere ich es so das die KM den willen des Kindes zu respektieren hat? Ich möchte ihr möglichst kein Spielraum lassen.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#2
(17-05-2015, 15:29)Zala schrieb: Wie Formuliere ich es so das die KM den willen des Kindes zu respektieren hat? Ich möchte ihr möglichst kein Spielraum lassen.

Es empfiehlt sich, erst einmal immer selbst den Willen des Kindes zu respektieren, bevor man es von anderen verlangt. In diesem Sinne scheint mir das der komplett falsche Ansatz zu sein.
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#3
@the notorious iglu
Du hast natürlich recht.

@raid @the notorious iglu
Ich habe aus diesem Grund meinen kleinen erst gefragt ob er sich das zutraut mit der Bahn zu mir zu kommen. Er meint das ist für ihn kein Problem auch öfter bei mir zu sein fände er toll.

Nur das Umsätzen da hat er leider wenig zu melden. Die KM würde am liebsten weniger Umgang. Aber da wir ja jetzt zur Erziehungsberatung gerichtlich verdonnert wurden, denke ich jetzt wäre der Perfekte Zeitpunkt es dort anzusprechen. Am besten schon einen Entwurf mit hinnehmen. 
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#4
Naja, Kinder sagen viel. Da muss man schauen, ob das wirklich belastbar ist. Wenn du schon zur Kommunikation mit der Mutter verdonnert wurdest, dann bring es eben entsprechend ein.Big Grin

Mehr als alle zwei Wochen, regelmäßig und substantiell, wird es aufgrund der Rahmenbedingungen mit Sicherheit nicht werden. Das kannst und solltest du dir abschminken. Abgesehen von der Möglichkeit, dass dein Kind komplett zu dir wechseln will.

Im Rahmen des Standardumgangs mit Entfernung gibt es nur die Möglichkeit, sich auf Ferien und Feiertage zu stürzen. Gerade in diesem Monat hatten wir den ersten Mai, Himmelfahrt und demnächst Pfingsten samt Brückentage. Das sind gute Möglichkeiten, Umgang zu erweitern.
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#5
Würde es deinem Sohn ggf. gefallen komplett bei dir zu wohnen? Mit 12 Jahren ist er in einem Alter wo sein Wille durchaus schon sehr mutterfest sein könnte.

Ansonsten ist bei einer großen Entfernung ggf. mal über eine Erweiterung des Umgangs während der Ferien in Betracht zu ziehen oder er kommt an 3 Wochenenden zu dir.

Sehe es daher im Grunde wie mein Vorposter. Bei der Entfernung wohl schwer umzusetzen
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#6
Hallo,

ich würde es auch bei der Eziehungsberatung ansprechen, auch den Wunsch des Kindes.
Wo findet denn die Beratung statt? Am Wohnort des Kindes oder kann das auch auf halber strecke erfolgen, bei großer Entfernung? sorry, das frage ich aus Eigeninteresse, auch wenn hier nicht dazu gehört.

Danke Kleinemaus
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#7
Würde es deinem Sohn ggf. gefallen komplett bei dir zu wohnen? Mit 12 Jahren ist er in einem Alter wo sein Wille durchaus schon sehr mutterfest sein könnte.

Ansonsten ist bei einer großen Entfernung ggf. mal über eine Erweiterung des Umgangs während der Ferien in Betracht zu ziehen oder er kommt an 3 Wochenenden zu dir.

Sehe es daher im Grunde wie mein Vorposter. Bei der Entfernung wohl schwer umzusetzen
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#8
Mein Sohn jetzt zu mir zu holen da sehe ich keine Chance. Mein GSR Verfahren läuft seit Mai 2014 und ist immer noch nicht zu ende. Daher denke ich das ich das nicht versuchen brauche. Mein Sohn ist glücklicher weise nicht Mutterfest Smile
In der jetzigen Umgangsreglung sind Ferien und Feiertage schon fair geregelt. Was ich damals allerdings vergessen habe sind die Gesetzlichen Feiertage wie Pfingsten usw. auch Brückentage sind nicht aufgenommen. Im guten ist da mit der KM nichts zu machen. Ihre Antwort steht nicht drin also gibt es so was auch nicht.

Mein kleiner hat allerdings bei der Richterlichen Anhörung schon gesagt das er sich mehr Flexibilität wünscht. Daher meine Idee die Umgangsregelung so zu ändern das die KM seinen willen zu respektieren hat. Mit der Bahn ist so was auch leicht um zu setzen. Das Kostet nicht die Welt.

@ Kleinemaus

Ja die Beratung findet am Wohnort des Kindes statt.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#9
Ich würde an deiner Stelle klar sagen, auf welche Tage du einen Anspruch erhebst und den Jungen da raus lassen.
Dann würde ich mich auf die Neuregelung mit der Bahn beschränken. Vielleicht auch erst einmal nur die Hinfahrt den Jungen alleine machen lassen. Die Rückfahrt würde ich an deiner Stelle mit ihm zusammen machen ....
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