... und hier berichtet die "SZ - Süddeutsche" ganz aktuell (Mai 2015) wie deutsche Gerichte sich weiterhin zum Wasserträger von Kreidekreismüttern machen, und es ihnen sogar Wert ist, sich mit dem europäischen Menschenrechtsgerichtshof völlig zu verscherzen.
"Im Zweifel gegen den Vater"
http://www.sueddeutsche.de/politik/umgan...-1.2487134
https://familienschutz.wordpress.com/201...#more-1500
So wird das "Umgangsrecht" auch im Jahre 2015 immer noch zur leeren Worthülse, wenn die Mutter nicht will ...
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An dem Fall ist gut zu sehen, wie die gesamte Instanzenebene, von Familiengericht bis BVerfG völlig versagt. Besonders übel stösst mir auf, dass sich das OLG Frankfurt so von jedem Restverstand entblösst. Die waren mal fortschrittlich, bis die Richtergeneration an die Macht kam, die von einer katastrophal üblen Sexistenclique in Frankfurt ausgebildet wurde (ich sage nur Salgo, der Kastrat).
Da ja von den Roben eine Kindeswohlgefährdung diagnostiziert wurde, wenn das Kind "gegen seinen Willen" den Vater sieht und das Kind zu diesem Zeitpunkt (2011) sieben Jahre alt war (heute ist er laut Zeitungsartikel 11 Jahre alt), ist der Wille des Kindes schon ab sieben Jahren entscheidend, andernfalls wäre es Kindeswohlgefährdung. Ob die Kindeswohlexperten in Roben auch so urteilen, wenn des Kind nicht sagt "ich will nicht zu Papa", sondern "ich will zu Papa"? Urteil dann ABR zum Vater, Wechselmodell? Pfeifendeckel.
Den schmutzigen Schlusspunkt setzt freilich das BVerfG. Wohlgemerkt nicht mit einem Beschluss, sondern die Beschwerde wurde nicht einmal angenommen! Unterschrieben von Vizepräsident Kirchhof, Eichberger, Richterin Britz. Alle drei haben auch am Katastrophenurteil BvR 472/14 mitgewirkt, das betrogene Väter um ihr Geld prellt und Kinder um ihre Abstammung. Und alle Drei stehen unter der anderen jüngsten BVerfG Katastrophe 1 BvR 562/13, in dem dem biologischen Vater der Weg in die rechtliche Vaterschaft verweigert wird. Letztes und die Ablehnung jetzt hat übrigens Anwalt Rixe vertreten, dessen Erfolgsserie am BVerG damit auch zu Ende ist. Drei Katastrophen in wenigen Monaten, alle unter Missachtung von EGMR-Rechtssprechung. Sieht so aus, als habe die Politik den Dreh gefunden. BVerfG mit entsprechender Richterberufung auf Linie bringen und dann einfach mit der blutigen Guillotine die EGMR-Rechtssprechung zerschneiden.
Reg dich nicht auf "p", die Saubande ist es nicht Wert.
Vergessen hast du noch Kerima Kostka und Zenz zu erwähnen aus der Frankfurter Radikalfeministischen Clique um Ludwig Salgo.
Kostka, unvergessen ihr Zitat in der linksliberalen FAZ; "Den ,neuen Vätern' kann man es nicht recht machen".
Bedarf es da noch weiterer Worte?
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Kostka, eine der übelsten Figuren ist ein Salgo-Gewächs. Im Gegensatz zu anderen Orten ist es der Bande von Ewiggestrigen in Frankfurt gelungen, sich viel Nachwuchs heranzuziehen. Der setzt das Zerstörungswerk fort.
(21-05-2015, 14:19)p__ schrieb: Kostka, eine der übelsten Figuren ist ein Salgo-Gewächs. Im Gegensatz zu anderen Orten ist es der Bande von Ewiggestrigen in Frankfurt gelungen, sich viel Nachwuchs heranzuziehen. Der setzt das Zerstörungswerk fort.
Diskutiert wird seit längerem ob wir nicht dem europäischen Gedanken folgend, besser verstärkt auf den EGMR und den europäischen Gerichtshof setzen sollten?
Wobei......
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Mann. Das ist schon ein echter Hammer.
Hintergrund dürfte sein, dass sich der EGMR nicht durchsetzen kann. Er hat keine Exekution, sondern basiert auf freiwilliger Unterordnung.
Die sagen in KA, Strassburg halt's Maul, sonst steigen wir aus. Oder?
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Die Ursache liegt in der Unfähigkeit/Unwilligkeit der ersten Instanz, die Mutter nachhaltig zu beeindrucken. Im Prinzip eine Variante der "Frauenschonkultur" an deutschen Gerichten - hier zu Lasten von Vater und Kind. Was zur perfiden Folge hat, dass die Opfer dann letztendlich gegeneinander stehen.
Das Schlimme aus meiner Sicht ist halt, dass die, die diese schwere Kindesbeschädigung erst ermöglichen, nicht zur Verantwortung gezogen werden können, was es unwahrscheinlich macht, dass sie ihr Verhalten ändern.
Wenn es dann soweit ist, dass ein beschädigtes Kind sich gegen seinen Vater wendet, kann man wohl kaum noch etwas reparieren, sondern nur weiteren Schaden beim Kind begrenzen - zu Lasten des Vaters.
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Also doch den Dino machen?
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21-05-2015, 16:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-05-2015, 16:58 von Austriake.)
Ein Hebel, Umgangsbykott zu vermeiden, wäre die Kopplung von Unterhalt an Umgang. Umgangsboykott als Verwirkungstatbestand im §1579 BGB -
aber das sind Träumereien.
Wie ich schon mehrfach sagte: wenn Mutti nicht will, dann darf Papi kein Vater sein.
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Zitat:Kann wohl jedem Vater passieren oder?
Ich sage ´mal: Kann wohl jedem Kind passieren... dass es Opfer eines mainstreams wird, der nicht bereit ist Kinder hinreichend zu schützen - wenn nötig gegen die eigene Mutter.
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Es ist ganz einfach. Kontakt zu beiden Eltern dient dem Kindeswohl. Punkt. Jedes einzelne Gericht, jede Instanz, jeder Richter hat in obigem Fall diesen simplen Grundsatz verletzt. Wenn irgendein Jurist nicht begriffen hat, was das Kindeswohl ist, hat er in den Steinbruch versetzt zu werden. Dort kann er seinen Hirnriss austoben. Ausnahmen wie z.B. eine Mutter, die das Kind ständig verprügelt braucht man nicht zu nennen, die sind eh klar.
Kontaktgefährdung -> Kindeswohlgefährdung. Welche Mittel immer schon eingesetzt werden, um Kindeswohlgefährdung zu beenden, sehen wir täglich. Herausnahme aus dem Gefahrenbereich zum Beispiel. Und genau das hat die allererste Instanz, die allererste Anlaufstelle durchzuziehen. Tut sie das nicht, wird sie mitschuldig und ist wie bei der Störerhaftung ohne Grenze haftbar für die Folgen. Da nur Geld etwas bewegt, wären sechsstellige Schadenersatzzahlungen wegen Zerstörung des Familienlebens an den Geschädigten angemessen. Gem. §839 BGB hat dafür vorrangig der Amtsträger selbst zu zahlen, Amtspflichtverletzung.
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Das wäre ´mal eine Aufgabe für eine Familienministerin mit einem Herz für Kinder, so etwas voran zu treiben. Träumerei aber wohl: Unsere Frauenministerin müßte sich da ja erst selbst überwinden...
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Mal wieder ein Volltreffer!
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Der Grund ist einfach: Es mangelt an einer zwingenden Handlungsgrundlage.
http://www.väterwiderstand.de/index.php/...ndschaften
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Hatte ich auch schon vor acht Jahren geschrieben. Viele Väter haben viele gute Vorschläge gemacht.
Das interessiert keine Sau. Wie die Realität aussieht, wissen wir. Vor allem nicht nur aus Gelaber von Dritten, sondern dem, was wir selbst erlebt haben.
(21-05-2015, 18:26)p__ schrieb: Hatte ich auch schon vor acht Jahren geschrieben. Viele Väter haben viele gute Vorschläge gemacht.
Das interessiert keine Sau. Wie die Realität aussieht, wissen wir. Vor allem nicht nur aus Gelaber von Dritten, sondern dem, was wir selbst erlebt haben.
Das ist ein für mich sehr trauriges Thema, welches mich regelmäßig runter zieht obwohl ich gar nicht selbst betroffen bin.
In erster Linie geht es um Geld, verdammt viel Geld für diesen "Industriezweig".
Ein weiterer wichtiger Punkt sind die seit Jahrzehnten eingefahrenen Strukturen und die Vitas der Protagonisten.
Wo "p" bei Juristen Herzrasen bekommt, kriege ich selbiges wenn ich nur das Wort "Dipl.Soziologe", Dipl. Pädagoge höre.
Auch wenn es sicherlich Ausnahmen gibt, so stelle ich die meisten dieser Schwätzer auf eine Stufe mit pädophilen Überzeugungstätern. Das disqualifiziert mich auch für so Runden a`la Maischberger & Co, da käme es nach 5 min zum Eklat.
Als wenn der physische Mißbrauch an Kindern nicht schon schlimm genug wäre, der seelische Mißbrauch durch Entfremdung, PAS, vor allem aber die Traumata die Kinder bei einer Obhutnahme erleben, sind ebenso Schlimm.
Und dann die teilweise haltlosen Zustände der Kinder im Heim oder bei Pflegeeltern, da geht der Mißbrauch in jedweder Form weiter, in so mancher "christlichen" Diakonie, Heim oder Pflegschaft.
Die Skandale der jüngsten Zeit habe ich noch nicht vergessen und dürfte auch nur die Spitze des Eisbergs sein.
Bei den Grünen fängt die Aufarbeitung der Aufarbeitung gerade wieder mal an, wieviele dieser Pädophilen sitzen heute im Amt, Beratungsbüro, JA oder der Politik? Das wäre mal eine Frage auf die ich gerne eine Antwort wüsste?
[Beitrag editiert. Bitte um Beachtung/Einhaltung von Nr. 8 und Nr.1]
In Indien sind es die Unberührbaren in Deutschland ist es die Kaste der Trennungsväter.
(21-05-2015, 14:28)Bereschit schrieb: (21-05-2015, 14:19)p__ schrieb: Kostka, eine der übelsten Figuren ist ein Salgo-Gewächs. Im Gegensatz zu anderen Orten ist es der Bande von Ewiggestrigen in Frankfurt gelungen, sich viel Nachwuchs heranzuziehen. Der setzt das Zerstörungswerk fort.
Diskutiert wird seit längerem ob wir nicht dem europäischen Gedanken folgend, besser verstärkt auf den EGMR und den europäischen Gerichtshof setzen sollten?
Wobei...... Was wobei? Da kannst Du noch so grimmig dreinschauen..
Die ExpertIninnen werden immer die Gleichen bleiben, die gerufen werden.
Deine Heuchelei oder auch Hoffnung auf´s EMGR in aller Ehre. Es hat sich immer gezeigt, dass der deutschen Sau
im Familienrecht nichts interessiert, was das EMGR urteilt.
Es wird dann wieder so hingebogen, dass ein Vater nochmal die Instanzen hindurch muss.
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Der EGMR ist auf Deutschland angewiesen.
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