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BVerfG Absolution zur Manipulation Schutzbefohlener?
#1
Ich wundere mich eigentlich, dass es dieses Thema noch nicht gibt. Ganz aktuell!

http://www.bundesverfassungsgericht.de/S...5-031.html

EGMR mit Urteil vom 21. April 2011 eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgestellt.

Das BVerfG nun völlig anders dargestellt. Also das Kind darf selbst entscheiden.

Wird es nicht so hingebogen, wie die deutsche Muddi das gerne hätte?
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#2
Leider wird der von der Helferindustrie erst erfundene und anschließend attestierte "Wille des Kindes" zunehmend zur neuen Masche.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#3
Da wird ein Kind jahrelang mißhandelt und dann wird es als Kindeswillen dargelegt.

Schlimmer geht´s nicht. :-(
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#4
(20-05-2015, 18:14)raid schrieb: Kindeswille ist das, was Mami dem Kind an 24 Tagen im Monat einsagt.

Soweit Richtig. Gefällt mir, nimm es in der Signatur auf.

(20-05-2015, 17:48)blue schrieb: Wird es nicht so hingebogen, wie die deutsche Muddi das gerne hätte?

Meine Antwort lautet, ja zu 100%
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#5
Versagt hat die Familiengerichtsbarkeit, als es darum ging, den Umgang gegen die Mutter frühzeitig und nachhaltig durchzusetzen und so eine Symbiose entstehen konnte, die aus Sicht der Entwicklung des Kindes als Beschädigung zu sehen ist.

Dass aber das Durchbrechen des kindlichen Willens bei einem bereits beschädigten Kind zu dessen Wohl gereichen könnte, vermag ich auch nicht zu sehen. Da geht höchstens zusätzlich etwas kaputt und die Bindung an die Mutter würde wohl eher noch verstärkt. Ich sehe die Umgangsaussetzung hier so auch als Versuch den Schaden beim Kind zu begrenzen.

Der Schaden beim Vater ist sicher immens.

In der Abwägung bin ich aber immer dafür, dass Erwachsene die größeren Lasten gegenüber Kindern zu tragen haben.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#6
Der hat gekämpft bis zum Umfallen, musste all diesen unwürdigen Dreck abwehren:

"Zu den anberaumten Anhörungsterminen erschien der Beschwerdeführer nicht, er verweigerte seine Begutachtung und lehnte den zuständigen Familiensenat als befangen ab."

und muss am Ende erleben, dass eine das Kind missbrauchende Mami davon kommt. Warum wurde die Mami nicht begutachtet, warum wurde ihr nicht eine Therapie verordnet, warum wurde ihr nicht das Sorgerecht entzogen, warum das Kind nicht fremdplaziert? Das Kind wird von der Mutter missbraucht für eigene Defizite!!! Das muss man bei solchen Geschichten erkennen, nichts anderes.

"Entscheidend ist im vorliegenden Fall, dass das Kind entsprechend den von den Fachgerichten in Bezug genommenen Ausführungen der Sachverständigen jeglichen Druck auf die Mutter in erheblichem Maße auch selbst wahrnimmt und Zwangsmaßnahmen ihr gegenüber als Bedrohung seines etablierten Familiensystems sehen würde."

Wahnsinn, weil das Mami dem Kind von allfälligen Zwangsmassnahmen erzählen würde, nimmt das Kind den Druck auch selbst wahr und würde diese Massnahmen als Bedrohung "seines" etablierten Familiensystems sehen. Unglaublich diese Logik. Erinnert mich an die Hexenprozesse.

Wer hat diesem Thread diesen bescheuerten Titel gegeben. Bverfgericht stärkt Rechte der Kinder - so ein bu llshit. Es geht um ein Recht auf emotionalen Missbrauch durch entfremdende Eltern. Das ist gestärkt worden
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#7
(20-05-2015, 21:32)zeitgenosse schrieb: Wer hat diesem Thread diesen bescheuerten Titel gegeben. Bverfgericht stärkt Rechte der Kinder - so ein bu llshit.
Ich habe es so übernommen, wie es in den Medien dargestellt wird.
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#8
Hallo,

ich habe den Titel geändert. Hatte darüber gestern schon in der SZ gelesen und war regelrecht schockiert.

Nicht im Ansatz werden die Rechte von Kindern gestärkt. Ich frage mich allen ernstes was für weltfremde Menschen in Karlsruhe sitzen. Mit was für verlogenen Argumenten versucht wird das Urteil zu begründen. Dies ist nun wirklich ein Freifahrtsschein zur Manipulation Schutzbefohlener. So lange das Kind zermürben bis nichts mehr geht, dann wird der Vater schon zuverlässig durch die letzte Instanz entsorgt werden.
Man hatte die letzte Zeit ein gutes Gefühl bekommen, dass sich der Wind in der Rechtsprechung zu Gunsten der Kinder gedreht hat. Dem hat Karlsruhe nun eindeutig widersprochen.
Ich verstehe es nicht. Warum dringt dies nicht zu denen? Wo liegt das Problem? Sehen die nicht was die damit den armen Kinderseelen antun und damit auch nachhaltig dieser Gesellschaft. Karlsruhe muss nun auch unter anderem, neben der Regierung, die volle Verantwortung für den Zerfall dieser Gesellschaft übernehmen. Mit Zuwanderungspolitik wird man der Demographie nicht ansatzweise beikommen, geschweige denn, dass sich der Sozialstaat hier weiterhin tragen kann.
Der eingeschlagene Weg vom EGMR war der einzig Richtige. Ordungsgelder zu beantragen, die der Mutter auch erheblich weh tun. Und nun das. Einfach nur realitätsfremd.
Kann man jetzt noch etwas vom EGMR erwarten? Werden die dazu Stellung nehmen? Karlsruhe hat jetzt in Richtung EGMR ein klares Zeichen gesetzt. Was ihr sagt tangiert uns hier in der BRD nicht ansatzweise.
Wäre es nicht mal an der Zeit ein Zeichen in Karlsruhe zu setzen? Bspw. durch eine gut organisierte Demo vor dem BVerfG? Ich wäre sofort dabei. Bin schockiert...
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#9
Ich bin auch schockiert. Aber es muss da irgendwelche Absprachen geben, von denen wir nichts wissen. Die können nicht so blöd sein. Karlsruhe übergeht Straßburg einfach. Vielleicht lassen die sich das aber auch nicht länger gefallen.
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#10
Die Überschrift fand ich auch befremdlich, denn in der Sache bringt der Beschluß nichts Neues. Der Fehler liegt im vorgelagerten Verfahren. Der jetzige Beschluß bestätigt, dass der Wille des Kindes nicht zu übergehen ist, wenn ein Übergehen zur weitergehende Beschädigung des Kindes führen würde.

Insofern steht der Beschluß auch nicht im Widerspruch zum EGMR.
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#11
Finde durchaus, dass der Beschluß völlig konträr zu dem EGMR Urteil steht.

Der EGMR setzt bei der Wurzel allen Übels an, nämlich der Mutter.

Karlsruhe bestätigt die Manipulation, tut aber nichts dagegen, sondern bestätigt diese Mutter und zukünftig auch alle die auf den selben Zug aufspringen werden.

Und dieses Urteil wird sich schnell in der Anwaltsszene rumsprechen.
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#12
(22-05-2015, 11:11)Avatar schrieb: Karlsruhe bestätigt die Manipulation ... sondern bestätigt diese Mutter...

Da ist ja der Widerspruch in sich.

Und dabei ging es um den Willen des Kindes. Auf den hat das BVerfG abgehoben. Es hat also das Kind als selbständiges Rechtssubjekt behandelt und seine Rechte gegen die des Vaters abgewogen.

Ich finde das ist ok, wenn ein Kind in seinen Rechten unabhängig von den Eltern, ja letztendlich konkurrierend gesehen wird und bin sehr dagegen, da jetzt zu einer Vermischung mit Mütterrechten beizutragen oder schlimmer noch, Väterrechte gegen Kinder in Stellung bringen zu wollen.
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#13
Nicht ganz, das BVerfG hat sich der eigentlichen Rechtsabwägung verweigert - der Beschluss wurde nicht angenommen. Die Begründung klingt nach Juristen-Trickkiste. Da würden mich die Schriftsätze von Anwalt Rixe brennend interessieren, ich vermute das BVerfG hat sich da nur aus der Affäre getrickst, mit der Unanfechtbarkeit im Rücken. Es verweist im übrigen auf und vergoldet die vorinstanzlichen Entscheidungen.
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#14
Die Verweigerung der Annahme der Verfassungsbeschwerde ist aber genau mit der Rechtsabwägung begründet, auf die ich mich beziehe. Und wo konkret ist denn nun der angebliche Widerspruch zum EGMR?
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#15
Sorry ich sehe es genau so wie p_
Nichts als Juristen Trickserei.
@ Wackelpudding
Mutti manipuliert seit Jahren das gemeinsame Kind. Der EGMR hat dies erkannt und will dem Kind helfen.
Karlsruhe erkennt die Manipulation auch an, hilft aber nicht dem Kind. Welches Kind möchte denn keinen Umgang mehr mit seinem leiblichem Vater? Schwerverbrecher, höchstkonfliktbelastete Familien in denen Gewalt und Drogen an der Tagesordnung sind, mal außen vor gelassen. Die Loyalität von Kindern ihren Eltern gegenüber ist fast grenzenlos, eben weil es die Eltern sind und immer bleiben werden. Dies ist nicht umkehrbar!
Erkennst du nicht den Unterschied?
Dies ist ein Freifahrtschein für alle Kreidekreismütter.
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#16
Ich erkenne, das hier die Mutter nicht hinreichend in die Pflicht genommen wurde. Das hat der EGMR gerügt.

Dann erkenne ich, dass das BVerfG das Kind nicht weiter beschädigen wollte. Es wäre hier nämlich nicht die Mutter getroffen worden, sondern das Kind.

Beides sind inhaltlich völlig unterschiedliche Vorgänge, die sich nirgends widersprechen.

Und ich bin gegen Kinderopfer: Sowohl bei Müttern, als auch bei Vätern.

Nur, die Zeit beginnt zu laufen, wenn die Eltern sich trennen - und da liegt die Baustelle, sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich.
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#17
Dann nochmal etwas genauer. Das BVerfG weist die Beschwerde zurück, weil sie unzulässig sei. Das ist der Eisbrecher für das BVerfG. Danach kommt noch ein somit irrelevantes Nachspiel, sie sei auch unbegründet. Diese Aussage steht aber nicht im Rang einer Entscheidungsbegründung, weil es keine Entscheidung ist und das BVerfG selbst nichts abwägt, sondern nur das OLG FFM wiederholt. Das ist ganz trickreich gestrickt, lest euch einmal den Text der Entscheidung Satz für Satz durch.

Und wichtiger: Auch die Unbegründetheit strotzt nur so vor Tricks. Ein Beispiel: "Hierbei bleibt es grundsätzlich den Fachgerichten überlassen, wie sie den Willen des Kindes ermitteln. Der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt jedoch, ob fachgerichtliche Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 <92 f.>).". Ich kann keinesfalls glauben, dass ein alter und überaus erfahrener Hase wie Rixe & Baltes seine Begründung auf der Infragestellung des kindlichen Willens aufgebaut hat. Das ist einfach nur lächerlich, hier wird ganz offensichtlich etwas verdreht, um freie Bahn für die Ablehnung zu haben.

Ebenso kann ich nicht glauben, dass Rixe mit verfristeten Anträgen zum BVerfG geht und keine substantiierte Begründung liefert. Da hätte ich wirklich gerne mal in die Originalanträge an das BVerfG gesehen!

Auch die letzten Abschnitte der Begründung sind sehr aufschlussreich. Sie sind freilich schwer zu lesen.

Wo keine Entscheidung, da kein Widerspruch mit anderen Entscheidungen. So kann man das EGMR ganz elegant ausmanövrieren. Und trotzdem noch seinen Schwachsinn in der Nicht-Entscheidungsbegründung plazieren. Das ist Winkeladvokaterie vom Feinsten.
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#18
(22-05-2015, 13:48)p__ schrieb: Wo keine Entscheidung, da kein Widerspruch mit anderen Entscheidungen.

Da sind wir ja einer Meinung.

Darüber hinaus bin ich der Auffassung, dass in diesem Fall es berechtigt war, die Rechte des Kindes zu seinem Schutz zu nutzen.

Und es ist mir absolut unklar, wie in diesem Stadium noch irgend etwas die Mutter hätte treffen können.
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#19
Ich habe auch nicht behautet, das BVerfG habe dem EGMR widersprochen. Sie haben ihn auf einem schmutzigen Pfad umgangen. In der Sache selbst bleibt ohnehin nur festzustellen, dass die Richter des Falls das Fahrzeug mit Karacho gegen eine Wand gefahren haben. Da kann man abwägen was man will, der Unfall kann nicht mehr ungeschehen zu machen sein. Das war aber gar nicht die Forderung des Klägers.
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#20
Nach der Pressemitteilung des BVerfG nehme ich an, dass er Elternrecht über Kindeswohl gesetzt sehen wollte. Mache ich da einen Denkfehler?
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#21
at wp

Mir ist schon klar, warum du das in Ordnung findest, dass der Willen vom Kind berücksichtigt wird ....
Vielleicht einfach mal ein bisschen weiter denken:
Man muss ja nicht hingehen und den Willen des Kindes brechen oder das Kind zwingen, seinen Vater zu besuchen ... Man hätte ja hingehen können und der Mutter eine Therapie verordnen können ... und solange sie die Therapie absolviert, wird das Kind fremdplaziert .....

So wie ich gehört habe, sitzen in Karlsruhe in erster Linie gegenderte, von ihrer "Natur her" vaterfeindliche Homos oder Lesben. Deswegen solche Urteile. Da kann man sich nur an L. Dino halten, alles andere kostet nur. Hoffentlich geht der hier runtergedrückte Vater an der Niederlage nicht zu Grunde. Kennt jemand den? Vielleicht können wir ihm helfen.
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#22
(22-05-2015, 15:23)zeitgenosse schrieb: Vielleicht einfach mal ein bisschen weiter denken:
Man muss ja nicht hingehen und den Willen des Kindes brechen oder das Kind zwingen, seinen Vater zu besuchen ... Man hätte ja hingehen können und der Mutter eine Therapie verordnen können ... und solange sie die Therapie absolviert, wird das Kind fremdplaziert .....

Das geht nicht, weil das was die Mutter tut, rechtlich nicht als Gefährdung für das Kind klassifiziert ist:

"Geht vom Patienten eine Fremd- oder eine Selbstgefährdung aus, regeln die Psychisch-Kranken-Gesetze bzw. Landesunterbringungsgesetze der Bundesländer, wie eine Unterbringung und eine eventuelle Zwangsbehandlung einzuleiten sind. Allerdings ist eine Zwangsbehandlung auf Grundlage der Landesunterbringungsgesetze oder Psychisch-Kranken-Gesetze selten, da diesen Gesetzen der Gedanke der Gefahrenabwehr zugrunde liegt und eine eventuell bestehende Gefahr meistens durch eine Zwangsunterbringung bereits abgewendet ist. Nur in seltenen Fällen muss zur Gefahrenabwehr eine Zwangsbehandlung der Grunderkrankung durchgeführt werden. Weil die einzelnen Bundesländer diese Gesetze erlassen, können diese von Bundesland zu Bundesland sehr abweichende Bestimmungen enthalten."

(aus wiki)

Letzten Endes wäre es bei entsprechender Rechtslage einfacher, die Mutter einzulochen, wenn sie Umgang verweigert und das Kind in dieser in dieser Zeit an den Vater zu geben, wenn keine in dessen Person liegenden Gründe dagegen sprechen; aber auch hier bliebe entsprechend dem jeweiligen Kindesalter dessen Wille beachtlich.
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#23
(22-05-2015, 15:09)wackelpudding schrieb: Nach der Pressemitteilung des BVerfG nehme ich an, dass er Elternrecht über Kindeswohl gesetzt sehen wollte.

Der väterliche Antrag forderte die Aufhebung des Beschlusses zum Umgangsausschluss. Das kann man auf verschiedene Weise interpretieren. Das BVerfG wendet auch erstaunlich viel Energie auf, in langen Abschnitten den Vater als Querulant darzustellen, wie er sich gegen die heiligen Richterinnen versündigt, indem es z.B. langatmig ganze Kapitel über Befangenheitsanträge und Terminverlegungen schreibt.

Sehr wenig zur Sprache kommt etwas über den tatsächlichen Antrag des Vaters, vor allem nichts über seine Begründungen. Das ist auffällig, in Beschlussbegründungen stellt das BVerfG sonst die Argumentation der Klägerseite ausführlich dar. Davon fühlt es sich offenbar enthoben, weil es ja nur eine Nichtannahme ist.
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#24
Der Umgangsausschluß folgt doch dem Willen des Kindes. Dieser ist manipuliert - aber er ist verfestigt und beachtlich. Der Fehler ist liegt in der Zeit davor.

Aus meiner Sicht ist eine wesentliche Botschaft, dass Kindesrecht gegen Elternrecht durchsetzbar ist, die Chance mithin, es auch gegen Mütterrecht durchzusetzen. Das wäre etwas, worüber sich nachzudenken lohnen könnte...
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#25
Der von der Mutter manipulierte Kindeswille steht über dem Elternwillen. Also braucht man nur zu manipulieren. Also müsste der nächste Antrag an den EGMR sein, so dumm das jetzt klingt, als Vater sein Kind genauso manipulieren zu dürfen wie die Mutter. Oder?
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