the notorious iglu
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Aber die Geschichte zieht sich ja, das Kind wuchs damit auf. Die ablehnende Haltung kommt nicht genuin und autonom aus dem Kind heraus sondern resultiert aus exogenen Umständen oder ist gar Folge des mütterlichen Einflusses. Das würde ich von der Systematik her in eine andere Kategorie schieben.
Ich unterstelle das jetzt einfach einmal. Es kann ja auch sein, dass der Vater als Vater ganz furchtbar ist. Das lässt sich da nicht herauslesen.
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(23-05-2015, 21:17)the notorious iglu schrieb: Dieses Statement @wackelpudding macht es jetzt auch nicht besser.
Was hätte denn besser gemacht werden sollen?
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Man hätte es einfach dabei belassen können, dass väterlich/erzieherische Qualitäten und die juristische Entsorgung im statistischen Normalfall in keinem kausalen oder proportionalen Verhältnis steht.
Väter werden entsorgt, weil die Mutter es so will und die Gerichte dabei mitspielen. Es gibt sicherlich auch Fälle, bei denen die Mutter es objektiv zu Recht will. Aber das ist statistisch nicht signifikant. Auch defizitäre Väter haben Umgang, so es gewollt ist, wenn auch nur stundenweise oder gar begleitet.
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(23-05-2015, 21:27)the notorious iglu schrieb: Es kann ja auch sein, dass der Vater als Vater ganz furchtbar ist. Das lässt sich da nicht herauslesen.
Genau wir wissen es nicht und sollten uns lieber mit Vorurteilen zurück halten.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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Genau wissen wir es nicht, aber wenn er ein schlagendes, pädophiles Schreimonster ist, wäre das bestimmt in der Begründung aufgetaucht.
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Er hat doch recht.
Ich denke, du hast nur nicht verstanden, was er damit sagen will.
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Wenn hier jemand schreibt, weshalb sein Kind hinter ihm steht, kann das ein Hinweis für andere sein, ihr Verhalten zielführend zu optimieren: Wie mache ich Entfremdung schwer! Ich denke, das fällt in den Kernbereich dieses Forums.
Wer meint, daraus ergäbe sich ein Umkehrschluß, mag die Gründe in sich suchen, sie aber nicht dem unterstellen, der hier Beispielhaftes postet. Tatsache ist, dass der, der solches unterstellt keine originäre Kenntnis der Situation des Posters hat und deshalb per se überzieht.
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Raid, es ist doch quatsch anzunehmen, dass kein einziger defizitärer Vater Umgang hat.
Du scheinst das aber als Behauptung auszulegen, dass alle, die begleiteten Umgang haben, defizitär seien.
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Stimmt schon. Und es ist gut, dass es das inzwischen gibt - im geschützten Rahmen.
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Die Behauptung, es gäbe keine defizitären Väter ist genauso idiotisch, wie die, es wären alle Väter defizitär.
Und exakt das gleiche gilt auch für Mütter.
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Wenn wir verschweigen, dass es auch defizitäre Väter gibt, verhalten wir uns wie die andere Seite, die defizitäre Mütter verschweigt.
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Mensch Raid, nimm doch mal den Aluminiumhut ab.
Das ist ja fast so, als dürfe man nicht "Autobahn" sagen.
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@raid,
Nicht alles, wo Du dich getroffen fühlst, ist auch ein Treffer. Mach´s nicht selber zu einem.
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(23-05-2015, 21:01)beppo schrieb: Man knöpft sich die Eltern vor.
Die haben auch dort die Pflicht, positiv auf die Kinder einzuwirken, dass sie da hin gehen.
Da gibt´s eben bisher nichts, was bei Umgangsboykott außergerichtlich Druck machen könnte. Und gerichtlich fehlt der Wille, empfindlich zu sanktionieren. Der Begriff Eltern bei fast auschließlicher Täterschaft der Mütter hier, verstellt den Blick darauf, dass wir ein klares Sexismusproblem haben.
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(24-05-2015, 11:12)wackelpudding schrieb: Der Begriff Eltern bei fast auschließlicher Täterschaft der Mütter hier, verstellt den Blick darauf, dass wir ein klares Sexismusproblem haben. Auf den Pkt gebracht!
Meine Lippen sind schon fransig. Wie oft habe ich mich -weniger oder mehr, schriftlich und mündlich- vor Gericht darum bemüht darzulegen, dass es bei Umgangsboykott nicht um die Eltern geht. Wir redlichen Väter sind es doch nicht, die der Mutter ein Umgangsrecht streitig machen oder vorenthalten. Wir müssen uns deswegen auch keine Gründe zusammen lügen als Voraussetzung für einen Ausschluss.
Und weil die Gerichte sich unfähig zeigen, Täterinnen und Opfer auseinander zu halten, sehe ich mich gerechtfertigt, auf die Täterin einwirken zu müssen - wer sonst?
Und das alles funktioniert!
Fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar. Viele andere Dinge auch nicht.
Und dass ich keinen Schadensersatz zu leisten in der Lage bin, hat sich die KM selber zuzuschreiben, indem sie wegen Unterhalt vollstreckt anstatt angebotenen Betreuungsunterhalt anzunehmen.
Und vieles davon erfindet die KM auch nur, um einen Grund zu haben, den Umgang auszusetzen beantragen zu können .
Es hat mich alles in allem viel Mühe gekostet. Aber die Mutter meines Kindes war zwdurch "fertig".
Um Umgangsboykotte festzustellen zu können, musste ich seitdem sehr genau werden.
Sorgerecht habe ich bis heute nicht. Aber noch ist nicht aller Tage Abend.
Die ihr vorgelegte "Taschengeldvereinbarung" wird dabei helfen. Unterhalt gibt's nur bei gemeinsamen Sorgerecht.
Wer Kreidekreismütter gewähren läßt, motiviert und ermuntert sie zu ihrem schäbigen Verhalten.
Und wer sich bei solch einer Fallkonstellation vor Gericht von den Verfahrenbeteiligten unwidersprochen den Satz vorhalten läßt: die Eltern müssen lernen, kooperativ die Interessen des Kindes zu vertreten, macht sich selber zu einem Mittäter und muss sich nicht wundern, wenn er im Weiteren so behandelt wird.
Volle Zustimmung ibykus, die systemische Sichtweise hat bei vielen Gutachtern, Richtern .... das Resthirn zum schmelzen gebracht, nur wenn es um uns Väter geht, wird wieder klar von einem Verantwortlichen geredet ..
(24-05-2015, 12:35)Ibykus schrieb: (24-05-2015, 11:12)wackelpudding schrieb: Der Begriff Eltern bei fast auschließlicher Täterschaft der Mütter hier, verstellt den Blick darauf, dass wir ein klares Sexismusproblem haben. Wie oft habe ich mich -weniger oder mehr, schriftlich und mündlich- vor Gericht darum bemüht darzulegen, dass es bei Umgangsboykott nicht um die Eltern geht.
(24-05-2015, 12:35)Ibykus schrieb: Und weil die Gerichte sich unfähig zeigen, Täterinnen und Opfer auseinander zu halten, sehe ich mich gerechtfertigt, auf die Täterin einwirken zu müssen... Kann mir das bitte jemand übersetzen?
"Wir" haben ein Sexismusproblem, es geht aber nicht um die Eltern, und dann haben wir doch TäterInnen?
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(24-05-2015, 18:37)blue schrieb: TäterInnen?
Nö:Täterinnen!
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Vielleicht tut´s ja auch ´ne Tasse guten Kaffees?
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als Ersatz für was?
Ich versuch mal, es ihm zu erklären:
Lieber blue,
weiter oben hatte wackelpudding darauf hingewiesen, dass den Begriff "Eltern" zu verwenden, wegen einer nahezu ausschließlichen Täterschaft durch Mütter den Blick auf ein vorhandenes Sexismusproblem verstellt.
Ich habe ihm zugestimmt, weil es in Sachen Umgangsboykott nicht um Eltern, sondern um Mütter als Täter und Väter als Opfer geht und die Familiengerichte das offensichtlich zu unterscheiden nicht Willens oder nicht in der Lage sind.
Das sollte aber nun -auch für Dich- verständlich sein, oder?
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das nenn ich Nachhilfe
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(24-05-2015, 11:12)wackelpudding schrieb: Da gibt´s eben bisher nichts, was bei Umgangsboykott außergerichtlich Druck machen könnte. Und gerichtlich fehlt der Wille, empfindlich zu sanktionieren.
Es wird Zeit , dass wir dahin kommen, dass bei offensichtlicher Umgangsverweigerung urch die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht einfach auf den Vater umverteilt wird.
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Und jetzt sind die Kinder im Heim, oder was? Ist ja auch Humbug.
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