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Freundin - Kind - Trennung - Unterhalt - Beistandschaft
#51
Lass das mal lieber mit den Drohbriefen. Besorg dir einen Termin beim Jugendamt. Dort plauscht du ein bisschen mit der Dame oder dem Herren über die allgemeine Situation und lässt dich mal ordentlich beraten. Du kennst dich natürlich nicht aus und weißt von nichts und zeigst dich natürlich von deiner Schokoladenseite und betonst, dass du Verantwortung für das Kind übernehmen möchtest und gleichwertiger Elternteil sein möchtest.

Dann bittest du den netten Herren oder die nette Dame einen Gesprächstermin mit der Mutter über das Thema Sorgerecht zu koordinieren, weil du bei dem Thema keinen Zugang zu der Mutter findest und glaubst, dass sie Vorbehalte hat und bittest den Jugendamtsmenschen für den Fall, dass die Mutter nicht will in Erfahrung zu bringen, welche Vorbehalte sie gegen das gemeinsame Sorgerecht hat (ganz, ganz wichtig!).

Das mit der einseitigen Sorgeerklärung lässt du einstweilen bitte sein.
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#52
@iglu

Hast Du denn auch Gründe für Deinen Vorschlag?

Und sicher ist mein Vorschlag keine Drohung, sondern ein Hinweis auf das vorgesehene geregelte Verfahren, wenn ein Recht verweigert wird. Wenn sich davon jemand bedroht fühlt, liegen die Gründe wohl bei ihm.

Entspricht im Übrigen dem Vorgehen, mit dem ich in die gemeinsame elterliche Sorge gekommen bin.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#53
Jungs, und das Ganze jetzt unter Einbeziehung meiner Ersten Posts. Hab mich mit der Aktion nicht gerade neutral und beliebt gemacht.
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#54
(24-05-2015, 19:55)wackelpudding schrieb:  Wenn sich davon jemand bedroht fühlt, liegen die Gründe wohl bei ihm.

Ja ja, wenn du mir nicht gibst, was ich will, dann bist du schuld und blöd. So kann man durchs Leben gehen und auftreten. Ist aber zumindest immer dann schlecht, wenn man etwas von anderen will.

Klar habe ich Gründe. Eine Frist ist psychologisch gesehen immer eine Drohung und wirkt agressiv und fordernd. Wollen wir Männer und Väter beim Jugendamt agressiv und fordernd wirken?


Wenn du einen Kunden akquirieren willst, schreibst du ihm dann einen Brief: bestellen sie innerhalb eines Monats oder ich suche mir einen anderen. Hoffentlich nicht.

Desweiteren...Klugscheißer sind glücklich, wenn man sie klugscheißen lässt und Helfer sind glücklich, wenn man sie helfen lässt und wir wollen unsere Jugendamtsmitarbeiter glücklich, weil wir sie noch brauchen und weil wir uns von unserer besten Seite gezeigt und kindsorientiert argumentiert haben, wird er uns auch gerne unterstützen.

Aber das allerwichtigste: wenn der gute blackman gleich den Gerichtsweg wählt, wird die gute Mutter zu einem Anwalt rennen und der wird sie mit Gründen gegen die gemeinsame Sorge impfen, die rechtlich Stand halten könnten.
Wenn ein netter Jugendamtsmitarbeiter sie anruft und sie befragt, ist die Wahrscheinlichkeit recht groß, dass sie die Wahrheit sagt und so etwas von sich gibt wie "will ich nicht, finde ich blöd, ich will alleine entscheiden"

Darauf wird man sich natürlich beim folgenden Verfahren berufen und der nette Jugendamtsmensch, der im Saal sitzt, wird das auch gerne bestätigen und der gute blackman wird dann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das gemeinsame Sorgerecht bekommen.

Darüber hinaus besteht ja auch die Möglichkeit, dass die Sache tatsächlich außergerichtlich geregelt werden kann.

Es geht immer ums Verhandeln und Verkaufen und so sollte man sich auch verhalten. Wer das nicht tut, verlässt sich auf Glück oder das Wohlwollen und die Gewissenhaftigkeit anderer.

Dann hast du jetzt erstens hoffentlich gelernt, warum das saublöd war und hast zweitens Glück, dass das eine andere Abteilung ist. Und drittens hast du ab heute absolutes Männermagazin-Verbot. Scheinbar begreifst du nicht wo die Unterschiede zwischen dir und Lt.Dino liegen und kannst damit nicht umgehen.
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#55
Och, ´nen souveräner Jugendamtsmitarbeiter wird wahrscheinlich begreifen, dass mein Vorschlag von einem Vater kommt, der es ernst meint. Und alle anderen sind voraussichtlich eh keine Hilfe und kosten nur Zeit... Das kann man mit meinem Vorschlag wirkungsvoll begrenzen.

Ja, und schreibe doch ´mal, wenn jemand mit Deinem Vorschlag Erfolg hatte und wie lange das gedauert hat. Soviel ich weiß, warst du ja verheiratet, als Dein Sohn geboren wurde...

Ah, fällt mir gerade noch ein: Fühlst Du Dich auch jedesmal bedroht, wenn Dein Versorgungsunternehmen Dir die Termine für Abschlagszahlungen für Gas, Strom oder Wasser mitteilt?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#56
Weil es ja so furchtbar drängt? Ich denke bis das Kind volljährig ist, hat es noch ein bisschen Zeit. Aber vielleicht hast du ja recht und man sollte in Kauf nehmen, alle Beteiligten zu verprellen, damit es ja schnell geht oder feste die Daumen drücken, dass man auf einen absolut souveränen und professionellen Jugendamtsmtarbeiter trifft, der einem solche Unverschämtheiten nicht Übel nimmt.Big Grin

Dein Vorschlag ist defizitärTongue

Den Wert, die Gelegenheit wahrzunehmen, einen guten draht zum JA-Mitarbeiter aufzubauen oder dort einen guten Eindruck zu hinterlassen, mit dem man wahrscheinlich noch öfter zu tun haben wird, scheinst du auch völlig wegzublenden.

Da weißt du falsch. Ich war niemals verheiratet.
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#57
@blackman01

Zum Jugendamt alleine hingehen und Vorstellig werden. Dann hinweisen das du die "Gemeinsame Sorge" "Vaterschaft" und "Aufenthaltsbestimmung" für dein Kind beantragen möchtest. Ganz wichtig nicht von Recht reden.

Kurz und Knapp. Geb. Datum etc. hast alles.

Die/der Mitarbeiter/in wird dann dementsprechend handeln.

Insofern komisch angesprochen wirst wegen der abgegebene Auskunft von dir, entschuldigst dich und sagst das diese nachkommen wirst. Auffordern. Geen Sie mir bitte die Formulare dafür.

Insofern das JA, einen Gemeinsamen Termin mit der Mutter vereinbart. Ist es in Ordnung. Ansonsten, alleine alles Unterschreiben.
Kopien verlangen. Kurz knakig nett.

Erst danach hast Spielraum.

(24-05-2015, 15:50)p__ schrieb:
(24-05-2015, 15:44)blackman01 schrieb: Leider versuche ich das mit dem Gespräch schon seit einigen Wochen. Sie blockt. Nix zu machen.

Dann ist die Sache doch klar. Entweder klagen oder sich mit Alleinsorge der Mutter abfinden.
Ganz unabhängig davon sollte man frühestmöglich selbst die gemeinsame Sorge beurkunden. Egal ob die Mutter auch unterschreibt oder nicht. Solange sind nicht unterschreibt, ist die eigene Beurkundung natürlich unwirksam, aber wenn sie es sich später überlegt, kann sie ohne Terminfindungsausreden auch ohne dich hin und die Unterschrift leisten.
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#58
(24-05-2015, 20:17)blackman01 schrieb: Hab mich mit der Aktion nicht gerade neutral und beliebt gemacht.

Trennungen sind immer von irrationalen Elementen begleitet. Neutral und beliebt bleibt man da selten. Beim gemeinsamen Sorgerecht ist es trotzdem besser, früh und deutlich zu handeln. Das bedeutet: Sofort die Mutter darum bitten, die gemeinsame Sorge gemeinsam zu beurkunden. Und es selber schon mal zu erledigen, wie oben geraten. Tut sie das nicht, beantragt man die gemeinsame Sorge vor Gericht. Wartet man und versucht sich in Wohlverhaltensaktionen, hat das immer Nachteile. Früher ist besser, weil:
  • Solange noch keine Streit- und Kommunikationsschwierigkeitshistorie besteht, kann auch schlechter behauptet werden, es fehle an Kommunikation und Übereinstimmung.
  • Solange sich noch keine Ablehnung eingeschliffen hat, ist die Chance höher dass die Mutter doch noch zustimmt bzw. durch eine Nichtreaktion indirekt zustimmt.
  • Solange noch keine Eskalation stattgefunden hat, ist die Chance höher, gerichtlich zur gemeinsamen Sorge zu kommen. Trennungen werden nicht immer, aber meistens im Verlauf der ersten Monate eher strittiger anstatt ruhiger.
  • Solange noch keine Umgangsauseinandersetzungen amtlich sind,  ist die Chance höher, gerichtlich zur gemeinsamen Sorge zu kommen.

Der frühestmögliche Zeitpunkt für dich ist jetzt.
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#59
@iglu
Tja, wie ich schon schrieb - ich habe nach Gerichtsantrag das Sorgerecht dann doch bekommen. Hat es Dir ein netter JA-Mitarbeiter verschafft? Und noch ´was: Die Netten sind auch oft die Souveränen... Aber auch die anderen erhielten von mir immer ´ne Chance, sich zu präsentieren...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#60
Tja, du bist nicht er. Er hat nicht den selben Richter und nicht den selben Jugendamtsmitarbeiter, nicht die selbe Vorgeschichte, nicht dieselbe Fallkonstellation usw.

Wer das nicht abstrahieren kann und mit induktiver Logik (War bei mir so, also ist es bei allen anderen auch so) operiert, sollte tunlichst darauf verzichten, anderen Leuten Ratschläge erteilen zu wollen.

Mir hat tatsächlich der nette JA-Mitarbeiter das Sorgerecht verschafft, der es beurkundete.

Und zu dem was p sagte:

von der Mutter etwas zu fordern und sofort zu Gericht zu gehen, wenn man es nicht bekommt ohne eine außergerichtliche Lösung gesucht zu haben, ist der absolute Beweis für Kommunikationsstörungen und Streitlust.

Also noch einmal: den Jugendamtsmitarbeiter die Gründe herauskitzeln lassen. Sich im Verfahren auf diese, wahrscheinlich sachfremden, Gründe berufen und gewinnen.

Die zwei bis vier Wochen Zeit, die es kostet, spielen nun wirklich keine Rolle.
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#61
Nachdem Dir ein netter JA-Mitarbeiter geholfen hat, versteh´ ich Dich schon viel besser. Und wie du schon schriebst:

(24-05-2015, 21:09)the notorious iglu schrieb: Tja, du bist nicht er. Er hat nicht den selben Richter und nicht den selben Jugendamtsmitarbeiter, nicht die selbe Vorgeschichte, nicht dieselbe Fallkonstellation usw.

Wer das nicht abstrahieren kann und mit induktiver Logik (War bei mir so, also ist es bei allen anderen auch so) operiert, sollte tunlichst darauf verzichten, anderen Leuten Ratschläge erteilen zu wollen.

(24-05-2015, 21:09)the notorious iglu schrieb: Die zwei bis vier Wochen Zeit, die es kostet, spielen nun wirklich keine Rolle.

Schau an, genau maximal meine Monatsfrist! So ein Zufall!
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#62
Müssen wir jetzt wirklich über die psychologischen Auswirkungen eines Ultimatums reden? Wollen wir jetzt kindisch werden?

Gehst du ins Cafe uns sagst: Ich hätte gerne einen Kaffee, sollten ihre Bemühungen innerhalb der nächsten fünf Minuten nicht erfolgreich sein, dann...

Wohl kaum. Immer wieder erstaunlich, dass sich Trennungsväter ggü. Müttern, Jugendämtern usw. Dinge herausnehmen, die sie sich sonst in keinem anderen Zusammenhang im Leben herausnehmen würden, jedenfalls dann nicht, wenn sie etwas erreichen wollen und in der absolut unterlegenen Position sind.

Wenn du dich mit mir streiten willst, weil du gekränkt bist, dann sag es einfach und verlager das nicht auf irgendwelche dümmlichen Ebenen. Das können wir einfacher haben.

Ich habe das Sorgerecht, weil es die Mutter unbedingt so wollteBig Grin und der JA-Mensch hat es dann so beurkundet. Ich gehe bestimmt nicht davon aus, dass das für unverheiratete (Trennungs)Väter der Regelfall ist.

Es kitzelt mich immer zu fragen, ob sie mit dem Vater ihres neuen Kindes bereits das Sorgerecht beurkundet hat. Aber das konnte ich mir bis jetzt verkneifen.Big Grin
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#63
Ich schließe mich Iglu an.

Einen netten Versuch beim JA sollte man durchaus machen. Und ja, es ist auch richtig, genau so aufzutreten wie er sagt.
Einzeln, unwissend, um Rat und Unterstützung bitten.

Es ist eine Chance mehr. Und dazu eine, die im Erfolgsfall schnell geht, nix kostet und kein weiteres Porzellan zerschlägt.

Muss nicht funktionieren aber kann.
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#64
Aus eigener Erfahrung kann ich auch nur die Empfehlung aussprechen, zuerst zu versuchen das Jugendamt auf seine Seite zu bekommen. Da scheint mir Iglus Strategie absolut richtig. Natuerlich nicht zu lange warten und rumeiern. Wenn das JA nichts bewegen kann oder will, Antrag bei Gericht wie von p empfohlen.

Das Du dort keinen besonders guten Einstand mit Deiner Aktion hattest, ist zweitrangig. Das nutzt Du fuer dich und entschuldigst Dich und gibst als Begruendung an dass Du eben emotional voellig durcheinander warst, Dich doch nur um Dein Kind kuemmern moechtest etc. etc. etc.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#65
Abseits von Detailfragen ob nun Jugendamt ja oder nein und wenn ja wie...würde ich zu bedenken geben wollen, dass eine ordentliche Umgangsreglung aus meiner Sicht vordringlicher ist. Da scheint es in diesem Fall ja auch zu hapern.
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#66
(24-05-2015, 21:35)beppo schrieb: Einen netten Versuch beim JA sollte man durchaus machen.

Kann man, kann man nicht - ist Geschmackssache und wenig wichtig. Wenn ich das probieren will, würde ich es von der Fachqualifikation der zuständigen Jugendsperson abhängig machen. In meinem Fall war die z.B. eine einzige Katastrophe, da kam niemals auch nur ein Jota Positives dabei raus, sondern verschlimmerte alles. Die grundlegenden Paramenter sind viel wichtiger und bleiben mit und ohne Jugendamt dieselben:
  • Frühzeitig. Besser zu früh wie zu spät den Eintritt in die gemeinsame Sorge einleiten.
  • Selber beurkunden - das hat keine Nachteile, lässt aber keinen Zweifel an der eigenen Willigkeit zur gemeinsamen Sorge. Weitere Argumente stehen lang und breit oben, wiederhole ich nicht nochmal.
  • Konsequent sein und den Antrag auch wirklich stellen, wenn sich nichts ergibt. Lasst euch nicht für dumm verkaufen und schenkt der Ex die Zeit, mit Hilfe einer Verzögerungstaktik die Tatsachen erst zu schaffen, die gegen eine gemeinsame Sorge sprechen!
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#67
Genau. Deswegen einmal hingehen, die Windrichtung prüfen und wieder gehen falls es nicht passt.
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#68
Ich habe hier gelesen und das ist auch meine Erfahrung: JA kann hilfreich sein oder auch nicht - das weiss man vorher nicht. Ob es Mitarbeiter sein können, die bei angemessener Fristsetzung einen Mangel an Professionalität offenbaren, bezweifele ich und zumindest das hat man bei meinem Vorgehen recht schnell heraus und kann sich darauf einstellen.

Und wer ´ne angemessene Fristsetzung als "Ultimatum" begreift, statt als Aufforderung zur Aufnahme ernsthafter Bemühungen, der muß noch viel lernen...

(24-05-2015, 21:35)the notorious iglu schrieb: Ich habe das Sorgerecht, weil es die Mutter unbedingt so wollte

Großartige Frau und Mutter!
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#69
Man braucht keine Frist zu setzen. Es reicht, die Ex nachweisbar zu bitten, der gemeinsamen Sorge zuzustimmen. Eine Nichtreaktion >2 Wochen blockiert nicht das Rechtsschutzbedürfnis des Vaters, einen Gerichtsantrag zu stellen. Es ist ja erst einmal das vereinfachte Verfahren nach §155a FamFG ohne Anhörung. Wenn sie nicht will, muss sie das aktiv erklären und begründen.

Nichts zu sagen ist gem. §1626a Abs. 2 BGB ein Grund für die Übertragung auf beide Eltern gemeinsam.
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#70
Fristen setzt man, wenn man Geld zurückerstattet haben will oder einen Verkäufer oder Dienstleister zur Leistung auffordern will. Gut, wird mir jetzt auch zu blöd gegen absichtliches und zwanghaftes Nichtverstehen wollen anzuquatschen, bloß weil hier jemand einmal mehr meint, den heiligen Gral gefunden zu haben.

Das ganze offenbart nur, dass niemand verstanden hat, worum es geht. Es geht nicht darum, sich beim Jugendamt anzubiedern oder mal zu schauen, ob es vielleicht hilfreich ist oder nicht.
Es geht darum, sich das Jugendamt dienstbar zu machen, um einen juristischen Vorteil daraus zu ziehen. Alles andere sind nette Begleiterscheinungen.

Bei einer Auseinandersetzung um das gemeinsame Sorgerecht sind die Begründungen entscheidend. Wenn man die Mutter auf eine untaugliche Begründung ihrer Ablehnung festnageln kann, hat man gewonnen. So einfach ist das.

Man kann es natürlich auch lassen und blind und blöd ins Verfahren gehen und der Mutter Gelegenheit zu geben sich juristisch coachen zu lassen und es dann der Tageslaune des Richters zu überlassen.

Ich plädiere dafür, sie mit Hilfe des Jugendamtes kalt zu erwischen.
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#71
(24-05-2015, 22:37)the notorious iglu schrieb: ...bloß weil hier jemand einmal mehr meint, den heiligen Gral gefunden zu haben.

Ähm ja, ich fragte ja vorher schon ´mal, ob Dein Vorgehen referenziert ist...
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#72
Soll ich dir jetzt eine Studie vorlegen oder was willst du von mir? Dreistellige Fallzahlen zu genau dieser Problemstellung?

Noch einmal: mit der richtigen Begründung hat die Mutter gute Chancen, das gemeinsame Sorgerecht zu verhindern. Mit einer schlechten Begründung hat sie schlechte Chancen. Sobald sie zu einem Anwalt geht, bekommt sie gute Gründe. Bei einem Gespräch im Jugendamt ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sie schlechte Gründe anführt.
In dem Fall sind die schlechten Gründe gesetzt und der TO kann das für sich nutzen.
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#73
Auf die ganz einfache Frage, ob Du das schon ´mal mit jemandem durchgezogen hast und wie lange das gedauert hat, flüchtest Du ins Allgemeine und erklärst andere für blöd. Sorry, egal was du jetzt noch schreibst - mehr als theoretische Überlegungen, wie es sein könnte, nehme ich dir nicht mehr ab. Und ich frage mich, ob Du bei Deinen Beratungen ähnlich "charmant" bist, wie hier im Forum...
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#74
Im Gegensatz zu dir stehe ich für das was ich schreibe mit meinem Namen ein. Wer etwas von mir wissen, will findet einen Weg, mit mir in Kontakt zu treten. Das ist ganz einfach. Und dann kann man sich auch seriös und konstruktiv austauschen. Im Gegensatz zu dir kann mich jeder sofort anschreiben oder anrufen oder mir vor der Haustür auflauern, wenn ich hier Mist erzähle und jemanden dadurch reinreite. Insofern kannst du ganz felsenfest davon ausgehen, dass ich mir erstens Gedanken über das mache, was ich hier schreibe und auch zweitens über eine entsprechende Datenbasis verfüge.

Ich werde mit Sicherheit nicht über jedes Stöckchen springen, dass mir irgendwelche anonymen Großmäuler und Experten im Internet hinhalten. Ich habe hier eine fundierte und begründete Möglichkeit aufgezeigt und damit ist es auch gut auch wenn der eine oder andere Egoshooter ein Problem damit hat und gleichzeitig nichts anderes entgegenzusetzen weiß, als "ich habe es aber anders gemacht".
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#75
(24-05-2015, 23:57)the notorious iglu schrieb: Wer etwas von mir wissen, will findet einen Weg, mit mir in Kontakt zu treten.

Wer will das schon? Und tobe ruhig weiter... So etwas wirkt besonders seriös und zieht Klientel an.

Auch jetzt bleibst Du den Nachweis eines Erfoges schuldig, der Deinem Auftritt etwas Gewicht verleihen könnte.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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