Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Rechtsanwalt Raum Berlin und weitere Fragen
#1
Question 
Hallo an alle hier im Forum,

Kann mir jemand, gern auch per PN, einen Rechtsanwalt im Raum Berlin nennen, der in Sachen Scheidung eine gute Empfehlung ist?

Ich befürchte, dass die Trennung nicht mehr aufzuschieben ist. Trotz Euer Ratschläge in diesem Thread http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=9556 sehe ich keine Zukunft mehr für diese Beziehung. Anzeichen dafür sind, dass sich meine Frau jetzt im Wohnzimmer ihren Lebensmittelpunkt eingerichtet hat und dort auch schläft. Ich möchte nicht unvorbereitet sein und bereite mich entsprechend der Faq auf die Trennung vor.

Ich habe die Forensuche zum Thema Zugewinnausgleich bemüht, aber trotzdem keine passende Antwort zu folgenden Fragen gefunden:

Wenn ich mir innerhalb der Ehe auf meinen Namen z.B eine teure Kamera anschaffe (ich fotografiere leidenschaftlich gern), zählt das als Sachvermögen für den Zugewinnausgleich? Immerhin würde das Gerät 3000,00 EUR neu kosten. Oder soll ich damit lieber bis nach der rechtskräftigen Scheidung warten?

Wie wird ein gemeinsam abzuzahlendes Darlehen gewertet? (Kreditvertrag läuft auf beiden Namen und wurde nach der Trauung unterschrieben).

Gibt es wirklich nur die Möglichkeit, Geld außerhalb von Konten zu horten oder gibt es noch Länder, die deutschen Behörden keine Auskünfte erteilen, wenn der Kontoinhaber kein nachweislicher Steuerhinterzieher ist?

Gruß Herbstwind
Zitieren
#2
(25-05-2015, 16:12)Herbstwind schrieb: Wenn ich mir innerhalb der Ehe auf meinen Namen z.B eine teure Kamera anschaffe (ich fotografiere leidenschaftlich gern), zählt das als Sachvermögen für den Zugewinnausgleich? Immerhin würde das Gerät 3000,00 EUR neu kosten. Oder soll ich damit lieber bis nach der rechtskräftigen Scheidung warten?

Bring die Kamera mit allen Unterlagen zu Deinen Eltern oder einem vertauenswürdigen Freund und tu so, als ob sie nie existiert hätte.

(25-05-2015, 16:12)Herbstwind schrieb: Wie wird ein gemeinsam abzuzahlendes Darlehen gewertet? (Kreditvertrag läuft auf beiden Namen und wurde nach der Trauung unterschrieben).

Was gemeinsam unterschrieben wurde, ist auch gemeinsam zu verantworten - ihre zahlt beide die Hälfte vom Rest. Wenn Deine Ex nichts hat, kann die Bank dich voll in die Haftung nehmen.

(25-05-2015, 16:12)Herbstwind schrieb: Gibt es wirklich nur die Möglichkeit, Geld außerhalb von Konten zu horten oder gibt es noch Länder, die deutschen Behörden keine Auskünfte erteilen, wenn der Kontoinhaber kein nachweislicher Steuerhinterzieher ist?

Wenn der Kontoinhaber kein Steuerhinterzieher ist und seine Steuererklärung vollständig macht, stehen da alle Kontoverbindungen drin. Und die Ex wird über die Vermögensauskunft davon Kenntnis erlangen.
https://t.me/GenderFukc
Zitieren
#3
Hallo Petrus,

danke für die Antworten. Also doch Bargeld diskret außerhalb von Konten parken. Bei dem heutigen Zinsniveau leicht verschmerzbar.

Ich habe mal zum Spaß bei einem Online-Scheidungsrechner http://www.scheidungskosten-rechner.info/ die Scheidungskosten ausrechnen lassen: knapp 3000,00 EUR, wenn alles ohne Komplikationen läuft. Es reicht doch ein Anwalt, wenn man sich einig ist und friedlich trennt? Dann werden es für jeden 1500,00 EUR, was ja noch geht.

Gruß Herbstwind
Zitieren
#4
(25-05-2015, 16:12)Herbstwind schrieb: ...einen Rechtsanwalt im Raum Berlin nennen, der ...
Ja, könnte ich.
Aber lass dir lieber Zeit damit und lies die T-FAQ und stelle hier erst ganz viele Fragen, damit du informiert entscheiden kannst, wasdu brauchst.

(25-05-2015, 20:49)Herbstwind schrieb:  bei einem Online-Scheidungsrechner http://www.scheidungskosten-rechner***info/ die Scheidungskosten ausrechnen lassen...........
Diese "Rechner" sind meistens Anwaltsköderzeugs. Nimm lieber einen Rechner auf öffentlichen Servern
z.B. https://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/Kostenrechner.php
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#5
[quote='sorglos' pid='160975' dateline='1432646482'] 
Aber lass dir lieber Zeit damit und lies die T-FAQ und stelle hier erst ganz viele Fragen...

Danke für den Link zum Rechner. Dann stelle ich mal die nächste Frage. Wann beginnt das Trennungsjahr juristisch gesehen zu laufen? Meine Noch-Frau ist letzten Montag ins Wohnzimmer verzogen. Bermerkungen hat sie keine gemacht. Sollte ich diesen Termin dokumentieren? Oder akzeptiert das Gericht erst eine räumliche Trennung als Beginn des Trennungsjahrs?
Zitieren
#6
Bei mir war das so:
Nach zwei Monate der räumlichen Trennung, habe wir beschlossen uns zu scheiden.
Vor Gericht haben wir beide gesagt die Trennung dauert schon 20 Monate.
Das war's.
Zitieren
#7
Meines Erachtens ist nur eine wirkliche räumliche Trennung (einer von euch zieht aus) für die Zählung relevant.

Wie willst du es ansonsten beweisen, dass ihr im Trennungsjahr seid? Sie kann jederzeit dementieren.

Meine Ex zögert so den Scheidungstermin um 1,5 Jahre hinaus, was ihr finanziell gut passte und mich
im nachhinein viel Geld kostete.

Willst du dort wohnenbleiben?

Viel Glück!
Zitieren
#8
(27-05-2015, 10:18)tumi schrieb: Vor Gericht haben wir beide gesagt die Trennung dauert schon 20 Monate.

Und das Gericht hat kein Nachweis haben wollen? Klar geht das nur, wenn man sich einig ist.

(27-05-2015, 10:25)suppenkasper schrieb: Willst du dort wohnenbleiben?
Viel Glück!

Danke für die Glückwünsche. Also noch habe ich keine konkreten Informationen, was meine Holde abziehen will. Sie hat den gemeinsamen Urlaub storniert, aber da stehe ich drüber, ich habe mir jetzt allein Urlaub gegönnt.

Ich möchte nicht in der jetzigen Wohnung wohnen bleiben. Eine 4 Zimmer Wohnung allein zu bewohnen ist ein bischen teuer. Auf der anderen Seite hat meine Noch-Ehefrau die größere ökonomische Belastung: Sie müßte eine Wohnung für 3 Personen finanzieren, nämlich ihre erwachsenen Kinder, wovon eines das Hotel Mama besonders ausnutzt. Das ist auch ein Grund, warum ich langsam keine Lust mehr auf dieses Spiel habe. Ich sehe echt nicht ein, eine faule Göre, die sich nur langsam um eigenes Auskommen bemüht, auch noch zu pampern.

Ich weiß nicht so genau, wie ich jetzt vorgehen soll. Angenommen, ich würde mir jetzt eine neue Wohnung suchen, dann weiß ich nicht, wann meine Frau ausziehen will. Ich kann nicht ewig zwei Wohnungen parallel finanzieren.

Ach übringens, ich lese gerade das Buch hier: http://händehochunterhalt.de/ Das schlägt dem Faß den Boden aus. In muss zwar nicht für eigene Kinder zahlen, aber die anderen Methoden können jeden treffen. Eigentlich müßte man(n) Frau Schwarzer und ihr femifaschichtisches Gefolge in besonders frauenfreundliche Staaten verbannen. Das ist noch sehr diplomatisch ausgedrückt.
Zitieren
#9
(27-05-2015, 16:43)Herbstwind schrieb: Ich weiß nicht so genau, wie ich jetzt vorgehen soll. Angenommen, ich würde mir jetzt eine neue Wohnung suchen, dann weiß ich nicht, wann meine Frau ausziehen will. Ich kann nicht ewig zwei Wohnungen parallel finanzieren.

So schwer ist das nicht:
- Such dir einfach eine Wohnung und ziehe um.
- dann
a) rede mit dem Vermieter, dass er dich aus dem Vertrag entläßt (eher unwahrscheinlich)
b) Schreib ne Kündigung für die jetztige Wohnung (wird Vermieter auch nicht akzeptieren, aber er muss reagieren)
- fordere Frau auf das selbst zu übernehmen
- Stelle die Zahlung nach Umzug ein und

dann wird man sich schon irgendwie einigen müssen. Entweder wird sie das tun oder TU verlangen und das davon bezahlen sollen/können. Spätestens damit ist der Trennungszeitpunkt eindeutig.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#10
(27-05-2015, 19:04)sorglos schrieb: So schwer ist das nicht:
- Such dir einfach eine Wohnung und ziehe um.

Ja, wird gemacht. Sleepy

Eine Frage zu der Einkommensberechnung bei einem möglichen TU: Das mit dem bereinigten Einkommen ist mir klar. Wie berechnet das Gericht schwankende Einkommen? Werden die gemittelt? Meine Noch-Ehefrau und ich haben durch die unterschiedlichen Schichtlagen nicht jeden Monat exakt das gleiche. Am liebsten wäre mir, man ginge vom immer gleichen Grundgehalt aus. Aber das wäre zu schönm um war zu sein.
Zitieren
#11
(30-05-2015, 09:36)Herbstwind schrieb: Eine Frage zu der Einkommensberechnung bei einem möglichen TU: Das mit dem bereinigten Einkommen ist mir klar. Wie berechnet das Gericht schwankende Einkommen? Werden die gemittelt? Meine Noch-Ehefrau und ich haben durch die unterschiedlichen Schichtlagen nicht jeden Monat exakt das gleiche. Am liebsten wäre mir, man ginge vom immer gleichen Grundgehalt aus. Aber das wäre zu schönm um war zu sein.

Jahreseinnahmen (Gehalt zzgl. aller weiteren Einkünfte wie Steuerrückerstattung, Prämien, Mieteinnahmen, Vermögenszinsen, usw.) geteilt durch 12
Zitieren
#12
Dankeschön.
Zitieren
#13
Ich melde mich zurück. Ich brauchte einige Tage um die Situation und Tipps von Euch  zu verarbeiten und die Lage abzuschecken.

Wir haben heute ein sachliches und ruhiges Gespräch miteinander geführt. Wir sind übereingekommen, dass...

...beide Seiten auf jegliche Unterhalts-, Versorgungsausgleich- und Zugewinnansprüche verzichten.

...beide Seiten nur einen Anwalt einvernehmlich für die Scheidung beauftragen, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.

Über den Hausrat sind wir uns zu 98 Prozent einig. Die restlichen 2 Prozent wollten wir situationsbedingt entscheiden.

Meine Bedingung, das o.a. schriftlich festzuhalten, wurde akzeptiert.

Hier meine Fragen: Wir leben noch nicht in offizieller Trennung. Reicht eine Übereinkunft auf Anspruchsverzicht untereinander aus oder müssen wir zum Notar das amtlich besiegeln?

Wenn wir uns einig sind, kann man die Trennung rückdatieren?

Ihr seht, dass meine Noch-Ehefrau keinen Rosenkrieg und Geldschlacht möchte. Man solle sich freundschaftlich trennen. Also so viel Glück hat man(n) selten.
Zitieren
#14
(05-06-2015, 19:25)Herbstwind schrieb: Ihr seht, dass meine Noch-Ehefrau keinen Rosenkrieg und Geldschlacht möchte. Man solle sich freundschaftlich trennen. Also so viel Glück hat man(n) selten.

Das lassen wir jetzt mal so stehen!

Irgendwoher kenne ich das Big Grin ...
Zitieren
#15
Okay, dass beantwortet meine Frage nach der notariellen Beurkundung nicht. Ich kenne meine Ehefrau seit 1998. Die Trennung von ihrem ersten Partner ging auch ohne Probleme vonstatten. Ich weiß, Ihr seit zu recht misstrauisch, was Ausssagen der lieben Frauen angeht. Deshalb werde ich am Wochenende ein Schiriftstück aufsetzen, das unser heutiges Gespräch wiedergibt. Erst einmal eine Unterschrift. Danach sehe ich weiter.

@Raid: Deine letzte Ehefrau war doch eine Borderlinerin. Meine ist keine. Zumindest hat sie keine Symptome einer BL.
Zitieren
#16
@raid:

Vielen Dank für die nützlichen Infos. Ich habe auch ein bischen recherchiert. Der Trennungsunterhalt ist nicht auszuschließen, aber man muss ihn nicht geltend machen. Der nacheheliche Unterhalt ist für uns keine Frage. Er wird wirksam ausgeschlossen werden. Ich habe auf einer Anwaltsseite gelesen, dass auch getrennte Wohnbereiche die Trennungsabsicht bekunden können. Wir haben oben Wohnzimmer und Bad und unter das Schlafzimmer und ein zweites Bad. Damit sind die Wohnbereiche seit knapp vier Wochen getrennt. Ich muss bloß sehen, wie man das am besten nachweist.
Zitieren
#17
(05-06-2015, 22:47)raid schrieb: Sry, jetzt habe ich gerade deine Frage nach einem sicheren Beweis für die Trennung gelesen, deshalb möchte ich dir mitteilen, wie es meine klugen und berechnenden Ehefrauen immer gemacht haben.

@raid, danke für Infos. Ich kann auch nur darauf vertrauen, dass meine Frau die bis jetzt getroffenen Absprachen einhält. Klar, es gibt nie eine 100%-Sicherheit, aber wenn ich die gegebenen Umstände abwäge, bleibt bei mir ein gutes Gefühl.

Ich habe hier https://www.familienhandbuch.de/trennung...praktikers Informationen gefunden, die mir sehr weiterhelfen. Unsere Wohnung ist dafür prädestiniert, es gibt sogar getrennte Eingänge zu den Wohnbereichen. Sie hat zugestimmt, dass ich eine Vereinbarung zur Nutzung der Ehewohnung im Trennungsjahr gemäß den Vorschlägen auf der verlinkten Webseite erstelle.

Eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung mit dem Ausschluss von gegenseitigen finanzielllen Forderungen nehmen wir vor, dass vereinfacht das Scheidungsverfahren.

Zitat:Übrigens wurde ich nie gefragt, wann wir uns tatsächlich getrennt haben...

Was hat dann der ganze Rechtskokolores für einen Sinn? Nicht falsch verstehen, ich ärgere mich nur über die Rechtspraxis. Einerseits einen Tamtam über das Trennungsjahr machen, andererseits sage ich zum Rechtsanwalt, wir leben seit einem Jahr getrennt ohne dass ich das glaubhalft nachweisen muss? Oder vereinfacht es die Sache bei einer einvernehmlichen Scheidung, weil der andere Part mitmacht und nicht querschießt? Sonst kann das Gericht Zweifel anmelden.

Wir sind übereingekommen, dass wir nur einen Rechtsanwalt mit der Scheidung beauftragen, damit die Kosten für die Scheidungsindustrie so gering wie möglich ausfallen.
Zitieren
#18
Danke, raid. dank Deiner Informationen gehe ich anders an die Sache ran. Wir sind uns einig. Also gehe ich bald zum Scheidungsanwalt und beantrage die Scheidung.
Zitieren
#19
Hallo an alle im Forum,

ich bin gerade dabei, eine Vereinbarung für eine notarielle Trennungs- und Scheidungsvereinbarung aufzusetzen. Damit möchte ich erreichen, dass meine Frau die bisher mündlichen Absprachen unterschriftlich bestätigt, die dann notariell bestätigt werden, damit sie rechtssicher vor Gericht bestand haben.

Muss ich die Abzahlung des gemeinsamen Darlehen mit reinnehmen? Eigentlich kann ich, wenn sie nicht zahlen sollte, einen Mahnbescheid erwirken. Hintergrund: Die gesamte Darhlehensrate geht von meinem Konto ab zur Bank. Sie zahlt mir ihren Anteil.
Zitieren
#20
(06-06-2015, 17:52)Herbstwind schrieb: Wir sind übereingekommen, dass wir nur einen Rechtsanwalt mit der Scheidung beauftragen, damit die Kosten für die Scheidungsindustrie so gering wie möglich ausfallen.
Ein Spartraum, der sich allzuoft als Milchmädchenrechnung entpuppt. So, wie viele, die Steueren sparen, koste es, was es wolle...


Das kannst du nicht wirksam vorab "vereinbaren". Ein Anwalt vertritt tatsächlich nur die Person, die ihn beauftragt. Also schau zu, dass du den Anwalt beauftragst. Es wird dann im Termin pro forma ein "Fluranwalt" reingeholt.

Wenn du solche Ideen hast, dann mach lieber mehrere Einzelvereinbarungen. Das erhöht die Chance, dass die eine oder andere davon nachher wirksam ist.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#21
@ sorglos: Das geht sehr wohl. Ich habe diese Vereinbarung http://www.mein-scheidungsantrag.de/down...barung.pdf als Vorlage genommen und für mich modifiziert. Wenn ein Rechtsanwalt mit diesen Vorlagen arbeitet und sie seinen Mandanten anbietet, kann man nicht viel falsch machen. Sie hat die Vereinbarung anstandslos unterschrieben. Die Trennungs- und Scheidungskostenvereinbarung wird sowieso notariell abgesegnet. Ich halte Euch auf dem Laufenden.
Zitieren
#22
(16-06-2015, 16:48)Herbstwind schrieb: @ sorglos: Das geht sehr wohl. Ich habe diese Vereinbarung http://www.mein-scheidungsantrag.de/down...barung.pdf als Vorlage genommen und für mich modifiziert. Wenn ein Rechtsanwalt mit diesen Vorlagen arbeitet und sie seinen Mandanten anbietet, kann man nicht viel falsch machen. Sie hat die Vereinbarung anstandslos unterschrieben. Die Trennungs- und Scheidungskostenvereinbarung wird sowieso notariell abgesegnet. Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Man kann sich natürlich im gegenseitigen Einverständnis die Kosten von was auch immer teilen sofern das nicht gerade sittenwiedrig sein sollte ( was hierbei wohl kaum zu befürchten ist).

Vertreten darf ein Anwalt jedoch immer nur eine Seite. Daran ändert auch keine Vereinbarung etwas.
Wer soetwas unterschreibt und sich nicht vertreten lässt beraubt sich vor Gericht der Möglichkeit Anträge stellen zu können.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
Zitieren
#23
(16-06-2015, 19:59)Bruno schrieb: Vertreten darf ein Anwalt jedoch immer nur eine Seite. Daran ändert auch keine Vereinbarung etwas.
Wer soetwas unterschreibt und sich nicht vertreten lässt beraubt sich vor Gericht der Möglichkeit Anträge stellen zu können.

Meiner Frau ist das alles voll bewußt. Sie möchte die Trennung so geräuschlos wie bei einer nichtehelichen Partnerschaft. Man zieht auseinander und jeder macht wieder seins, als ob es nie eine Partnerschaft und Ehe gegeben hätte. Das ist, wie wir alle wissen, bei einer Ehe alles andere als billig. Wir haben die Kosten unserer Scheidung im groben ausgerechnet. Meine Frau verzichtet bewußt auf einen eigenen Anwalt, weil so weit alles klar ist. Sie kann jederzeit einen eigenen Anwalt einschalten. Dann muss sie ihren Anwalt auch selbst bezahlen. Davor habe ich mich in der genannten Vereinbarung abgesichert.

Alles andere, wie Versorgungsaugleich, nachehelicher Unterhalt und Zugewinn wird beim Notar geregelt. Auch in diesen Punkten sind wir uns einig und haben diese Punkte einvernehmlich unterschriftlich geklärt. Der Notar muss das nur noch in die rechtsverbindliche Form packen. Ich sehe darin kein einseitig benachteiligendes Vorgehen. Klar, dass ich die notarielle Trennungs- und Scheidungsvereinbarung nicht auf die lange Bank schieben möchte. Man(n) kann ja nie wissen oder wie sagte ein gewisser Wladimir Iljitsch Uljanow, genannt Lenin: "Vertraue, aber prüfe nach". Oder anders ausgedrückt: Durch die Gütertrennung kann ich wieder Lotto spielen ohne teilen zu müssen Big Grin
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Empfehlung Rechtsanwalt für Unterhaltsrecht in Berlin? Niko 9 3.514 28-05-2021, 21:29
Letzter Beitrag: Niko
  Rechtsanwalt fordert weitere Beratungsleistungen Helmute2000 4 3.682 14-07-2019, 20:16
Letzter Beitrag: Arminius
  Suche guten Rechtsanwalt Raum Stuttgart Deniz80 3 6.126 30-01-2017, 13:10
Letzter Beitrag: Umgangsvereitelung_wasnun
  Fragen zu Offshore-Gründung und Umgangsrecht. Rechtsanwaltsuche Raum Bonn/Köln fasthans 22 22.877 31-12-2016, 23:45
Letzter Beitrag: Bruno

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste