26-06-2015, 21:00
Hallo zusammen,
mir stellt sich gerade die Frage, ob ein Gericht ein anhängiges Verfahren abgeben kann.
Sachverhalt ist folgender:
- Anfang Mai habe ich eine Umgangspflegschaft beantragt.
- Kurz nach Antragstellung ist die Mutter in eine andere Stadt umgezogen. Genau gesagt, wieder in die Stadt zurückgezogen, in der sie zuvor lebte und in der ich auch wohne.
- Zwei Wochen nach Antragstellung fragt das Familiengericht, ob das Verfahren an das Gericht am neuen Wohnort der Mutter abgegeben werden soll.
Ich antworte, dass die aktuelle Situation dem bisherigen Familiengericht aus vorhergehenden Verfahren bekannt ist und ich mir dadurch eine schnellere Bearbeitung erhoffe, als wenn das Verfahren abgegeben wird.
- Eine Woche nachdem ich meine Antwort abgeschickt habe, teilt das Gericht mit, dass es örtlich unzuständig ist und beabsichtigt -nach Anhörung der Betiligten- das Verfahren an das Gericht am neuen Wohnort der Mutter abzugeben. Es wird gefragt, ob Abgabe an das örtlich zuständige Familiengericht am neuen Wohnort der Mutter beantragt wird.
Mir wäre es lieber, wenn das Verfahren am jetzigen Gericht bleibt. Kann das Gericht das Verfahren abgeben, ohne dass ich dies beantrage, bzw. obwohl ich mich dagegen ausspreche?
mir stellt sich gerade die Frage, ob ein Gericht ein anhängiges Verfahren abgeben kann.
Sachverhalt ist folgender:
- Anfang Mai habe ich eine Umgangspflegschaft beantragt.
- Kurz nach Antragstellung ist die Mutter in eine andere Stadt umgezogen. Genau gesagt, wieder in die Stadt zurückgezogen, in der sie zuvor lebte und in der ich auch wohne.
- Zwei Wochen nach Antragstellung fragt das Familiengericht, ob das Verfahren an das Gericht am neuen Wohnort der Mutter abgegeben werden soll.
Ich antworte, dass die aktuelle Situation dem bisherigen Familiengericht aus vorhergehenden Verfahren bekannt ist und ich mir dadurch eine schnellere Bearbeitung erhoffe, als wenn das Verfahren abgegeben wird.
- Eine Woche nachdem ich meine Antwort abgeschickt habe, teilt das Gericht mit, dass es örtlich unzuständig ist und beabsichtigt -nach Anhörung der Betiligten- das Verfahren an das Gericht am neuen Wohnort der Mutter abzugeben. Es wird gefragt, ob Abgabe an das örtlich zuständige Familiengericht am neuen Wohnort der Mutter beantragt wird.
Mir wäre es lieber, wenn das Verfahren am jetzigen Gericht bleibt. Kann das Gericht das Verfahren abgeben, ohne dass ich dies beantrage, bzw. obwohl ich mich dagegen ausspreche?