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OLG Naumburg 3 UF 31/08: Mehrbedarf Kosten für Privatschule
#1
OLG Naumburg, Urteil vom 09.09.2008, Aktenzeichen: 3 UF 31/08

Leitsatz: "Allgemein bessere Fördermöglichkeiten an einem Privatgymnasium gegenüber einem staatlichen Gymnasium stellen keinen gewichtigen Grund dar, die einen Unterhaltsmehrbedarf rechtfertigen."

Die Frage, die sich in dem Urteil stellt, wird immer wichtiger, Privatschulen spriessen wie Pilze aus dem Boden, entsprechend steigen die Begehrlichkeiten von Unterhaltsberechtigten, sich den Schulbesuch vom Pflichtigen bezahlen zu lassen. Das Urteil sagt, der Besuch einer Privatschule müsse konkret begründet werden. Allgemeine Aussagen, die Schule sei besser als die Staatliche genügen nicht. Auch das Vorhandensein angeblich besserer Fördermöglichkeiten genügt nicht.

Das Gericht führt noch einen anderen Punkt an, der nicht ganz überraschend in den Besprechungen immer unter den Tisch fällt. Die Mutter hatte die Schulwahl nämlich ohne den mitsorgeberechtigten Vater getroffen. Die einseitige Entscheidung der Mutter wäre gar nicht zulässig gewesen.

Das bedeutet umgekehrt auch, dass nichteheliche Väter wieder einmal häufiger zur Kasse getrieben werden können. Die Mutter kann "es sich leisten", denn Papa muss alles zahlen und darf an keiner Entscheidung mitwirken. Er muss alles hinnehmen. Das nennt sich Gleichberechtigung in Deutschland im Jahre 2009.


Kurze Besprechung: http://anonym.to?http://www.mcadvo.com/D...chule.html

Leider kein Volltext - das hohe Gericht in Naumburg hat es nicht nötig, auch nur eine Entscheidung online zu veröffentlichen. Man muss also auf kommerzielle kostenpflichtige Datenbanken zurückgreifen, wenn man hören will, was die von uns bezahlten Richter für "Recht" sprechen.
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#2
Das OLG Naumburg war auch im Fall Görgülü verantwortlich:
http://de.wikipedia.org/wiki/Fall_Görgülü

Nachdem drei ihrer Richter wegen Rechtsbeugung angeklagt worden sind und sich dann hinter ihrem Beratungsgeheimnis verstecken mussten, werden die sich immer schön vorsichtig verhalten.
https://t.me/GenderFukc
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#3
Das OLG Naumburg hatte erst kürzlich wieder in der Pressemitteilung Nr. 56/2009 vom 4. Juni 2009 vom BVerfG ordentlich eins auf´s Maul bekommen.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/p...9-056.html

Zitat:Der Anwendungsbereich des Gesetzes wird dadurch in nicht vertretbarer, dem gesetzgeberischen Willen entgegenstehender, Weise verengt. Es handelt sich um eine krasse Missdeutung des Inhalts der Norm, die auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht.

Ein OLG bekommt vom BVerfG eine "krasse Missdeutung" des geltenden Rechts vorgeworfen? Dodgy
Was machen dann wohl die RichterInnen prozentual gesehen an den AG´s? Huh
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#4
Naumburg?

Da sitzen die grössten Verbrecher der deutschen Nachkriegsgeschichte in Bezug auf Familienurteile.

Der Schulssabschnitt bei Wiki verdeutlicht es doch was den Fall Görgülü betrifft:

Der Fall erregte großes Aufsehen in der Öffentlichkeit. So nutzte ihn der Verein Väteraufbruch für Kinder e. V. (VAfK), um auf sein Anliegen aufmerksam zu machen. Mahnwachen für den Sohn Görgülüs wurden durchgeführt. Das Fernsehmagazin Panorama berichtete über die Sache. Selbst Bundesjustizministerin Brigitte Zypries äußerte sich auf abgeordnetenwatch.de über den Fall: „Sicherlich sind die Verfahren in Sachen Görgülü kein Ruhmesblatt für die deutsche Justiz. Allerdings sind die Urteile, die nicht den gesetzlichen Vorgaben bzw. den Vorgaben des EGMR genügten, stets aufgehoben und korrigiert worden. Rassistische Gedankengänge haben in den Entscheidungen keine Rolle gespielt. Vor Gericht ist jeder gleich. Es gibt keinen Richter in Deutschland, der diese Vorgabe nicht verinnerlicht hat.“. Dem hielt Rolf Lamprecht entgegen: „Justizverbrechen werden von der eigenen Zunft nur widerwillig wahrgenommen. Nichts sehen! Nichts hören! Nichts sagen! Letztmals geschehen in Naumburg. Dort beging das Oberlandesgericht (OLG) - objektiv - Rechtsbeugung im Wiederholungsfall. Keiner regte sich auf. (...) Diese Apathie ist ein schlimmes Zeichen. Sie schürt Wiederholungsängste. Schon einmal, 1933, als sich Recht in Unrecht verkehrte, nahm der „Stand“ den Verfall achselzuckend hin. (...) So dreist haben Überzeugungstäter erst ein Mal die Autorität des Rechts herausgefordert: Baader und Meinhof. Der Unterschied: Damals rebellierten Desperados, heute sind es drei Herren in roter Robe.“

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#5
(15-06-2009, 19:03)blue schrieb: Was machen dann wohl die RichterInnen prozentual gesehen an den AG´s? Huh

Ich denke an den AG's sitzt das durchschnittliche Juristengesocks.
Darunter sind, neben Faulenzern, Vollidioten und Verbrechern auch einige engagierte und um gerechte Lösungen bemühte Leute.

Habe ich bereits 2-mal erlebt.

An die OLG's und vor allem in den XII. BGH-Senat kommt aber nur das übelste Substrat, das der Femi-Lobby am tiefsten in der Rosette steckt.

D.h. am AG kannst du noch Glück haben. Darüber nicht.
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#6
So sieht´s aus, Beppo!

Rechtssicherheit ist seit langem nicht mehr gegeben. Sad
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