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Hallo zusammen,
ich bräuchte eure Hilfe. Wenn der Beistand das Gerichtsverfahren zur Einkommensfestellung eingeleitet hat. Bisher gibt es nur Vorschuss für die Mutter. Wir sind uns gerade am annähre und aushandeln, wie wir das ohne diese Trennungsindustrie machen können, aber die Zeit läuft davon. Kann ich da noch einen 12-montägigen Titel dem Beistand über den Mindestunterhalt geben, um die Streitsumme, die ja 12x Kindesunterhalt ist, zu senken? Darf er das verweigern? Wenn ich es beim Notar oder einem anderen Amt machen lasse und ihm gebe, muss das Gericht das abziehen?
Ich habe weitere fragen, und würde mich freuen, wenn auch ein Unternehmer mir bitte per PN mir schreiben könnte.
Danke euch!
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Du kannst den Unterhaltstitel in der höhe machen wie Du möchtest. Ob man die Summe akzeptiert ist eine andere Frage. Letztendlich wird das Gericht die Höhe des Unterhalts festlegen.
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Was Du titulierst und auch bedienst ist nicht mehr strittig. Das ändert aber nichts an Deiner Auskunftspflicht.
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(04-07-2015, 16:16)Thomas schrieb: Beistand das Gerichtsverfahren zur Einkommensfestellung eingeleitet hat
Wahrscheinlich wars eher eine Stufenklage nach §254 ZPO. Damit wären alle Anträge bereits rechtshängig. Wenn du nun einen Titel mit 12 Monaten Laufzeit unterschreibst, wird das nichts mehr ändern.
Weiterhin schreibst du, dass die Mutter Unterhaltsvorschuss erhält. Es sind also schon Unterhaltsansprüche übergegangen und das Jugendamt vertritt sich damit selbst statt nur die Mutter.
Wenn du in Verhandlungen mit der Mutter stehst, ist es günstig, von Anfang an das zu zahlen, was sie ansonsten als Unterhaltsvorschuss bekommen würde. Das nimmt diesem Teil der Angelegenheit die Spitze. Wäre die Mutter ersnsthaft an einer Absprache-Lösung interessiert, hätte sie wenigstens die Beistandschaft beendet oder sie gar nicht erst eingegangen.
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04-07-2015, 19:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-07-2015, 19:15 von Thomas.)
Kann ich den Steitwert senken?
Auskunft würde ich nächste Woche beim Notar machen, wie hier im Forum empfohlen.
Kann die Mutter die Beistandschaft abbestellen und wieder aufnehmen, sodass wir das Verfahren etwas bis zu einer Einigung verschieben? Kann ich den Unterhaltsvorschuss ablösen!? Darf man Auskunft nur bis zu dem Datum der Auskunftsanfrage geben oder muss Mann das darüber hinaus? Wenn der Beistand alle Unterlagen hat, darf er dann noch klagen?
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Klagen darf er immer aber Du lässt das Verfahren für erledigt erklären.
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Die Verfahrenskosten fallen nur dann der Klägerin zur Last, wenn ohne vorherige eindeutige Aufforderungen eine Titulierungsklage gegen dich erhoben wird und du den Anspruch sofort anerkennst. Ansonsten ist es jetzt zu spät für streitwertsenkende Massnahmen. Das hättest du vor der Klage machen müssen. Die Klage findet ja gerade deshalb statt, weil du etwas unterlassen hast, was die wollen.
Mich wundern deine Fragen etwas. Über den Streitwert hat sich doch sicher dein Anwalt aufgeklärt? Oder ist dir nicht einmal bekannt, dass Anwaltspflicht herrscht und du warst trotz anhängiger Klage fahrlässigerweise noch nicht einmal bei einem Anwalt?
Eine Beistandschaft kann jederzeit beendet werden. Das entspricht dem Entzug des Mandats. Die Folgen sind auch dieselben. Und ja, den Unterhaltsvorschuss darfst du jederzeit ans Jugendamt zahlen, die freuen sich sogar darüber :-)
Auskunft ist in der Regel über die letzten 12 Monate zu geben, Stichtag ist die Aufforderung an dich, Auskunft zu geben. Jetzt im Gerichtsverfahren kann der Richter aber ziemlich frei auch nach der Gegenwart oder anderen Zeiträumen fragen. Das ist seine Entscheidung.
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Wenn die Mutter die Beistandschaft beendet und der TO den übergegangenen Anspruch aus Unterhaltsvorschuß an das JA zahlt, würden ja lediglich Gerichtskosten anfallen. Die Frage wäre doch, unter welchen Voraussetzungen würde die Mutter auf die Beistandschaft verzichten wollen?
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04-07-2015, 22:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-07-2015, 22:51 von Thomas.)
Ich war nicht beim Anwalt. Ich habe noch kein Schreiben zum Verfahren bekommen. Kann ich da nichts mehr tun!? Also wenn ich jetzt einen Titel abgebe, vermindert sich dann nicht der Streitwert automatisch!? Ich gehe ja nächste Woche dorthin und wollte meine Einnahmen vorher beim Notar bestätigen lassen.
Ja, ich habe mit der Mutter gesprochen und sind im Prozess, uns auf eine monatliche Zahlung zu einigen. Eigentlich will sie,wie sie sagt, "was ihr zusteht". Deswegen weiß ich nicht, ob das weiterhin Sinn macht. Kann ich dem Beistand noch einen Titel über 12-24 Monate geben? Wird das beim Gericht anerkannt oder wird das Gericht immer auf 18 Jahre titulieren?
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Welche Info hast Du denn von wem in welcher Form vorliegen?
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Also was könnte ich der Mutter anbieten? Macht es Sinn, den Unterhalt oder eben einen Betrag rückwirkend ihr anzubieten. Dann würde sie das Mandant vielleicht entziehen und ich zahle ab dem Zeitpunkt den Unterhalt? Oder kann ich dem Beistand sagen, dass ich erstmal die Vorauszahlung ûbernehme?
Ich bräuchte auch einen Rat, ob man sich das ganze mit einer UG-Gründung spare sollte, wenn man sich als Freiberufler, wenn man keine Gewerbesteuer zahlt, den Unterhalt sozusagen daraus bezahlt. Natürlich läuft man dann in die Fälle, dass man die Basis für das Prinzip des fiktiven Einkommens für die Zukunft schafft.
Mir liegt nur die Info von dem Beistand und der Mutter vor, dass der Beistand Klage eingereicht hat.
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Sorry, hier kennt keiner die Mutter...
Unterhaltsvorschuß und Beistandschaft sind 2 Paar Schuhe.
Wenn Du zukünftig in Höhe des Unterhaltsvorschusses direkt an die Mutter leistest und die übergangenen Ansprüche bei der Unterhaltsvorschußkasse ausgleichst, ist die Unterhaltsvorschußkasse ´raus.
Das ändert aber nichts daran, dass die Beistandschaft von Dir die Auskünfte fordern kann, um den Unterhalt für Dein Kind berechnen und ggf. gerichtlich durchsetzen zu können... Das kann nur die Mutter durch Beendigung der Beistandschaft ändern.
Du hast also jetzt ein Schreiben der Beistandschaft vorliegen, dass Stufenklage erhoben wurde?
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Ja, das dachte ich mir. Aber wenn ich dem Beistand, wie hier im Forum beschrieben, diese Auskunft über den Verdienst per Notar gebe, ohne Kontoauszüge einzureichen, dürfen die dann weiter klagen oder müssen die den Prozess erstmal aussetzen und das bearbeiten?
Was wäre, wenn ich jetzt unter dem Selbstbehalt wäre, aber beim Gerichtsverfahren nicht mehr? Müssten die sich nicht wirklich auch auf die Anfrage zur Auskunft beziehen? Ich glaube, ihr habt es oben verneint? Das wäre der Grund, nicht die Vorauszahlung auszugleichen.
Kann mir jemand die Frage von oben mit dem Titel zu 12-24 Monate versus das, was das Gericht vielleicht im Stände ist durchzusetzen: 18 Jahre? Also frage ist, wenn es zur Verhandlung kommt, bekomm ich dann den Titel für 18 Jahre zu 100% aufgebrummt! selbst wenn ich vorher einen für 24 Monate freiwillig abgegeben habe?
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Ich glaube, es hilft Dir weiter, wenn Du das
http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html
´mal durcharbeitest.
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Hatte ich bereits und jetzt nochmals. Es ist. Ich ganz klar, ob man vor Gericht argumentieren kann, dass sich die Jobsituation schnell verändern kann und so eben ein Titel nur für 24-Monate gemacht werden sollte. Wie schnell geht so eine Verfahren, wenn es zur Verhandlung kommt im allgemeinen?
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Versuchen kannst Du alles; ein allgemeines Beschäftigungs- oder Geschäftsrisiko wird mMn nicht dazu führen, dass ein Gericht eine kurzfistige Titulierung akzeptiert. Aber da Du ohnehin einen Anwalt brauchst, sollte der einschätzen können, was beim zuständigen Gericht Usus ist.
Ich hatte ganz unterschiedliche Erfahrungen mit der Dauer der gegen mich angestrebten Unterhaltsverfahren. Ob es auch daran lag, dass es vor unterschiedlichen Gerichten ablief, weiß ich nicht. Auch hier wird ein Anwalt aber die übliche Dauer beim zuständigen Gericht einschätzen können.
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Welches Spektrum an Dauern der Titulierung (nur ca ) gab es bei dir? Sind alle dynamisch?
Also brauche ich da schon den Anwalt. Muss ich mich dann auf ca. 3.000€ Kosten einstellen? Was wäre, wenn eine Person ALGII in dem Monat des Prozesses genehmigt beklommen hat? Kann Sie dann Prozesskostenhilfe beantragen und muss es nicht bezahlen? Wenn man dann aber wieder mehr verdient innerhalb der nächsten vier Jahre schon?
Bei 3.000 Euro würde es wohl Sinn machen, direkt sich idealerweise irgendwie für die ersten Jahre zu einigen und das Geld dem Kind zu Gute kommen zu lassen. Welche Argumente gibt es, dass man der Mutter einen zweijährigen Titel empfiehlt, außer das man der Helferindustrie bei einer Abänderungsklage nicht das Geld in den Rachen werfen will und sie ja eh immer den Beistand wieder einsetzen kann.
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Ich hatte ursprünglich einen unbefristeten statischen Titel in Form eines Unterhaltsurteils. In direkten Verhandlungen mit der Mutter wurden danach einige Jahre Anpassungen aufgrund von Änderungen der Düsseldorfer Tabelle und des Kindesalters sowie Mehr- und Sonderbedarfe geregelt. Hierbei hat für mich auch immer eine Rolle gespielt, Anwalts- und Gerichtskosten zu vermeiden und daher eher großzügig zu agieren. Irgendwann war eine Einigung jedoch nicht mehr möglich und die Gegenseite ging mit anwaltlicher Hilfe vor Gericht. Damit ist sie im Wesentlichen gescheitert.
Der Streitwert ergibt sich aus der Unterhaltshöhe und wird vom Gericht festgelegt. Ein Anwalt wird Dir aufgrund Deiner Zahlen sagen können, mit welchen Kosten Du in etwa rechnen mußt.
Welches Einkommen für die Berechnung des Unterhalts maßgeblich ist, steht in der Faq. Wie ein Richter eine momentane Situation würdigt, liegt in seiner Entscheidung. Grundsätzlich wird es eher darum gehen, den Unterhalt des Kindes sicher zu stellen, als Dich zu schonen.
Wenn Du Dich mit der Mutter einigen willst, wirst Du ihr das Gefühl vermitteln müssen, dass es sich für sie lohnt. Wenn sie meint, dass Du tricksen willst, wird es wahrscheinlich für Dich teurer. Wenn sie dem Beistand schriftlich mitteilt, dass ihr euch außergerichtlich geeinigt habt und damit der Grund für eine Beistandschaft nicht mehr besteht, wird der Beistand die Gerichtsanträge zurück ziehen.
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Nochmals zum Streitwert, der ist also erst bei der erstes Tagung festgelegt? Wenn ich doch jetzt auch nur einen befristeten Titel mache, dann wird der doch von seiner Höhe dem allgemeinen Unterhalt abgezogen werden müssen, da nur noch die Differenz streitig ist.
Die Mutter will wohl maximal Unterhalt und auf 18 Jahre. Da kann ich auch vor Gericht gehen, obwohl ich da auch die Kosten vermeiden will.
Ja, die FAQ habe ich gelesen. Hier geht es eher um Timing und welche Unterlagen kann das Gericht verlangen? Darf es Arbeitsverträge verlangen oder einfach nur auf Grundlage von Kontoauszügen handeln? Ich glaube immer noch, dass ich die Einkünfte beim Notar mir bestätigen lassen. Die Mutter will irgendwie Einsicht in meine finanzielle Situation und die will ich ihr nicht direkt geben. Am liebsten wäre mir eine Zahl von ihr, aber das ist schwierig. Ich bin da schon großzügig.
Mal angenommen, eine Person wäre bei der Verhandlung entweder gerade so auf dem Niveau Mindestunterhalt leisten zu können. Dann wird ein Titel für 18-Jahre vom Gericht angestrebt, aber auf Mindestunterhalt. Dann wird der alle zwei Jahre angepasst und läuft vielleicht weiter.
Angenommen, eine Person wäre gerade in dem Moment Mangelfall. Dann wird der Titel auch wie oben vergeben und es häufen sich Schulden an?
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Kläre mal, ob die Klage überhaupt schon anhängig ist. Solange sie es nicht nicht ist, kannst du durch Titulierung und Auskunfterteilung den Streitwert senken. Was der Beistand behauptet, ist eine Sache, was tatsächlich beim Gericht eingegangen ist, ist eine andere Sache.
Der Richter kann verlangen, was er will. Wenn die Gegenseite geschickt argumentiert, wird er das auch tun. Du hättest da vorab gerne gewisse Grenzen und eine Verlässlichkeit, dass er manches nicht fragt. Diese Garantie gibt es nicht, nicht mal annähernd! Die einzige Möglichkeit, von der Auskunftspflicht loszukommen ist dich für unbegrenzt leistungsfähig zu erklären und das willst du sicher nicht.
Zitat:Angenommen, eine Person wäre gerade in dem Moment Mangelfall. Dann wird der Titel auch wie oben vergeben und es häufen sich Schulden an?
Im Mangelfall wird entweder durch die die üblichen Tricks vermieden und du wirst reich gerechnet (sehr wahrscheinlich) oder anerkannt. Natürlich laufen sofort Schulden auf, wenn du nicht zahlst was im Titel steht.
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Falls die Klage anhängig ist, kann das durch Zurückziehen der Beistandschaft geändert werden? Da kann ich doch nur den Beistand fragen, oder? Irgendwann hatte ich mal ein Schreiben vom Beistand bekommen, dass der schon dem Gericht die Vaterschaftsanerkennungsklage eingereicht hat. Das habe ich außerhalb geregelt. Wenn das eine Stufenklage ist, ist das damit schon anhängig? Habe noch kein weiteres Schreiben bekommen.
Die Mutter macht Verhandlungen davon abhängig, dass ich das Kind kennenlerne. Ich finde, dass das Erpressung ist.
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(05-07-2015, 19:07)Thomas schrieb: Das habe ich außerhalb geregelt.
Was heißt das?
(05-07-2015, 19:07)Thomas schrieb: Die Mutter macht Verhandlungen davon abhängig, dass ich das Kind kennenlerne. Ich finde, dass das Erpressung ist.
Wieso? Ist das nicht ein sehr sympathischen Zug an der Mutter? Sie will offenbar, dass euer gemeinsames Kind 2 Elternteile haben soll.
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Ich habe bisher nie über Titel diskutiert, schon gar nicht über Befristung! Einfach errichtet!
Beim ersten Titel hatte ich nur eine Altersstufe ankreuzen lassen und gegen Ende im Kleingedruckten stand "diese Urkunde sichert lediglich die Unterhaltsansprüche im Kalenderjahr 2013".
Der Anwalt der Alten hat mich zwar mittlerweile aufgefordert, die weiteren Altersstufen zu titulieren. Habe ich auch äußerst dynamisch gemacht. Die Befristung wurde erneut übersehen. So ein Depp! Dankeschön - auch auf die Gefahr, dass mitgelesen wird.
Natürlich zahle ich derzeit regulär, aber ich müsste mich nicht auf ein Abänderungsverfahren einlassen.
Zumindest der Anwalt der Alten noch die Alte lesen die Urkunde offenbar wirklich vollständig.
Möglicherweise ist das Jugendamt anders drauf.
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05-07-2015, 20:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-07-2015, 20:12 von Thomas.)
@wackelpudding:
Vaterschaftsanerkennung habe ich bei einem anderen Jugendamt gemacht. Das war mit außerhalb [des Gerichts] gemeint.
Zum zweiten Punkt, sie hat mich betrogen und lügt mich auch weiterhin an. Ich will keine emotionale Beziehung aufbauen und dann wieder hintergangen werden, indem der Umgang strittig gemacht wird. Dann lieber seh ich es gar nicht. Aber es muss ja finanziell versorgt werden.
@CheGuevara: Welche Höhe hast du denn angegeben? Und welche Vorlage hast du benutzt und wo hast du in errichtet - Notar oder Jugendamt in Amtshilfe!?
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05-07-2015, 20:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-07-2015, 20:20 von CheGuevara.)
JA, 100 DDT
Kann aber auch bei Notar funktionieren. Steht ja viel auf einer Seite. Der soll ne kleine Schrift nehmen, das liest sich nicht so leicht!
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