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Hallo,
kurz zu meinem Fall. Ich lebe seit etwa 3 Jahren in den USA und ich möchte demnächst nach Deutschland einreisen.
Gegen mich besteht ein Unterhaltstitel für den ich bis auf einige Zahlungsaussetzer im letzten Jahr seit 15 Jahren regelmäßig zahle.
Als es zu den Aussetzern letztes Jahr kam hat meine EX versucht meine Eltern auf Großeltern unterhalt zu verklagen.Ich gehe davon aus das das versucht wurde weil man mich nicht finden konnte.Seit Januar zahle ich nun wieder regelmäßig.
Ich weiss das die Beistandsschaft beim Jugendamt abgelegt wurde und ich möglicherweise von Ihr angezeigt wurde.
Wie kann ich denn nun rausfinden ob etwas gegen mich vorliegt? Ich möchte beim Einreisen Überraschungen vermeiden.
Über das Internet kann man ja Akteneinsicht anfordern.Jedoch wird dort nach der Behördenbezeichnung,Aktenzeichen und Bezeichnung des Verfahrens gefragt. Darüber habe ich keine Informationen.
kann mir hier jemand dabei helfen?
Schönen Gruß
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Auskunft beim Bundeszentralregister einholen. Steht schon in vielen Threads. Siehe auch §27 BZRG: http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__27.html - dieser Vermerk ist wichtig für dich.
Ansonsten: Schildere mal, was ablief, wo du stehst. Gibts überhaupt einen Titel?
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Ok,danke für deine Antwort. kann ich den Auszug auch übers Internet bekommen? (z.b akteneinsicht-online?)
Also es gibt einen Titel gegen mich.Ich habe damals die Vaterschaft anerkannt und zahle ja auch regelmäßig.
Meiner Ex hab ich damals nichts davon erzählt das ich Deutschland verlasse. Das hat sie dann erst gemerkt als ein paar Zahlungen ausgefallen sind und ich nicht mehr greifbar war. Deshalb hat sie es erfolglos über meine Eltern versucht.
Bisher hat sie versucht mein Deutsches Konto zu pfänden,dort ist aber nichts.Sie hat dann über meinen ehemaligen Arbeitgeber rausgefunden wo ich jetzt arbeite und um mithilfe gebeten.Sie möchte wissen was ich jetzt verdiene um mehr Unterhalt zu bekommen.Allerdings interessiert das hier wo ich jetzt bin niemanden.
Ausserdem hat ihr Anwalt mich bei meinem ehemaligen Arbeitgeber schlecht gemacht und behauptet ich würde meinen verpflichtungen nicht nachkommen. Ich weiß nicht ob ich dagegen etwas tun kann. Ich will eigentlich nur meine Ruhe haben und vernünftig in Deutschland ein und ausreisen können. In 2 Jahren muss mein Visum in Deutschland verlängert werden.
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Immer noch ein Ratespiel. Du sagst, du zahlst seit 15 Jahren, Ist das Kind vielleicht mittlerweile volljährig? Die Bemerkung, dass keine Beistandschaft mehr bestehen würde, legt das auch nahe.
Was mit dem Bundeszentralregister zusammenhängt, steht logischerweise auf den Seiten des Bundeszentralregisters: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen..._node.html
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Nein das Kind ist auch 15 Jahre alt. Als es im letzten Jahr zu den Zahlungsaussetzern kam und das Jugendamt sich nicht weiter drum gekümmert hat wurde die Beistandandschaft beendet und die Mutter hat sich einen Anwalt genommen.Es wurde ihr angeraten mich anzuzeigen. Ich weiß halt nur nicht ob das geschehen ist.
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13-07-2015, 12:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-07-2015, 12:17 von MitGlied.)
Wenn das Kind 15 ist, bringt eine Beistandsschaft rein materiell gesehen auch nichts mehr. Da der Beistand kein Unterhaltsvorschuss ausspucken muss, ist sein Ehrgeiz eher begrenzt.
Der Anwalt dagegen wird ja von Mutti, bzw. per PKH bezahlt und eine Anzeige wg. §170 StGB ist schnell eingereicht.
Ich gehe davon aus, dass du momentan kein akutes Passproblem hast.
Warum reist du nicht z.B. nach Mexiko und beantragst dort einen neuen Reisepass weil du den Alten verloren hast?
Wenn du den neuen Pass anstandslos bekommst, liegt nichts vor. Wenn du ihn nicht bekommst, dann wird man dir zumindest ansatzweise mitteilen, welche Behörde dir das geblockt hat.
Das Ganze kostet dich dann nur einen Mexiko-Urlaub und die Gebühr für den Pass.
Wenn du den Pass bekommst, dann wird auch bei der Einreise nach D nichts passieren.
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Ich gehe auch davon aus das ich derzeit kein akutes Passproblem habe aber etwas mehr Gewissenheit kann ja nicht schaden.
Ich könnte mir vorstellen das ich angezeigt worden bin aber das Verfahren vielleicht eingestellt worden ist?
Angenommen es liegt ein Ermittlungsverfahren vor,kann ich dann noch sorglos z.b nach Amsterdam fliegen?
Einen neuen Pass zu beantragen wäre natürlich eine Möglichkeit,aber ich hatte gehofft das sich das auch einfacher lösen lässt.
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Ich verstehe nicht warum Du es Dir so kompliziert machst. Offensichtlich willst du ja zahlen und nicht den Dino machen. Dann einige Dich doch einfach mit der KM und gut ist.
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14-07-2015, 01:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-07-2015, 01:03 von Franz Brause.)
Mit der Mutter besteht bis auf meine Zahlungen kein weiterer Kontakt. Die Sache ist die das wenn Sie mich angezeigt hat,sie diese Anzeige nicht mehr zurückziehen kann. Ich will einfach nur wissen ob ein Ermittlungsverfahren oder ähnliches läuft da ich in spätestens 2 Jahren mein Visum in Deutschland verlängern muss.Falls das aus solchen Gründen nicht klappt dann wäre ich Arbeitslos.
Mit der Mutter besteht bis auf meine Zahlungen kein weiterer Kontakt. Die Sache ist die das wenn Sie mich angezeigt hat,sie diese Anzeige nicht mehr zurückziehen kann. Ich will einfach nur wissen ob ein Ermittlungsverfahren oder ähnliches läuft da ich in spätestens 2 Jahren mein Visum in Deutschland verlängern muss.Falls das aus solchen Gründen nicht klappt dann wäre ich Arbeitslos.
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(14-07-2015, 01:01)Franz Brause schrieb: Mit der Mutter besteht bis auf meine Zahlungen kein weiterer Kontakt. Die Sache ist die das wenn Sie mich angezeigt hat,sie diese Anzeige nicht mehr zurückziehen kann. Ich will einfach nur wissen ob ein Ermittlungsverfahren oder ähnliches läuft da ich in spätestens 2 Jahren mein Visum in Deutschland verlängern muss.Falls das aus solchen Gründen nicht klappt dann wäre ich Arbeitslos.
Mit der Mutter besteht bis auf meine Zahlungen kein weiterer Kontakt. Die Sache ist die das wenn Sie mich angezeigt hat,sie diese Anzeige nicht mehr zurückziehen kann. Ich will einfach nur wissen ob ein Ermittlungsverfahren oder ähnliches läuft da ich in spätestens 2 Jahren mein Visum in Deutschland verlängern muss.Falls das aus solchen Gründen nicht klappt dann wäre ich Arbeitslos.
Beauftrage einen Anwalt damit, für dich Erkundigungen einzuziehen.
Hier wurde mir geholfen, ein Anwaltsbüro mit Vertretungen in Canada und Deutschland zu finden:
www.investinontario.com
Ruf dort an und frag nach einer aktuellen Anwaltsliste.
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Ist nicht ohne Risiko. Natürlich kann man über einen Anwalt bei Staatsanwaltschaft und Polizei fragen lassen, ob Strafanzeigen vorliegen oder ein Ermittlungsverfahren anhängig ist. Das kann aber ein Grund für die Staatsanwaltschaft sein, vorläufig eingestellte Verfahren wieder zu aufzunehmen.
Und ändern wird dieses Wissen auch nichts. Die zur Last gelegte Tat verjährt noch lange nicht, wenn es da Ärger gab es den noch lange geben.
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Natuerlich kann die KM die Anzeigen nicht zurueckziehen, sie kann Dir aber Aktenzeichen etc. mitteilen und Du bereinigst das dann und gut ist. Eventuell ist sie froh wenn das vom Tisch ist und sie die Kohle bekommt.
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Wenn du nur n Deutschlandbesuch machen willst, dann fliege nach Amsterdam oder Zürich und lass dich von nem Kumpel abholen oder fahre per Mietwagen über die Grenze. (Züge sind etwas kontroll-anfälliger an der Grenze zu NL und CH)
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann deponiere deinen gültigen Reisepass in einem Schließfach oder lass ihn von einem Kumpel o Familienmitglied getrennt über die Grenze bringen. Falls man dich doch anhält, hast du ja ne Geburtsurkunde oder Personalausweis und kriegst höchstens Ärger, kannst aber jederzeit wieder weg fliegen. Vor Grenzübertritt Banderole weg vom Koffer und Ticketausdruck verschwinden lassen, damit du keinen brauchbaren Hinweis gibst, wo du hergekommen bist.
Schwieriger wird die Frage nach 2 Jahren wegen dem Visum. Hier könnte die amerikanische Botschaft entsprechende Dokumente anfordern, die du in Deutschland beantragen musst. Damit musst du in jedem Fall in Erscheinung treten.
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(14-07-2015, 15:54)MitGlied schrieb: ... Vor Grenzübertritt Banderole weg vom Koffer und Ticketausdruck verschwinden lassen, damit du keinen brauchbaren Hinweis gibst, wo du hergekommen bist. ....
Alternativ laesst sich der Reisepass auch per Courier grenzüberschreitend verschicken, z.B. an eine Hermes Station oder auch an Rechtsanwalt/Freund/Familie.
Wichtig ist, Deine Daten vom Laptop auf einem externen (virtuellen) Server zu sichern, und auf dem Laptop Daten vor dem Grenzübertritt zu löschen, ansonsten können findige Behörden dort auch brauchbare Hinweise bekommen.
Vorsicht auch mit Visitenkarten. Ich selbst bin mit mehreren Firmen in Exotenländer wie Brasilien oder Afrika im Gespräch, und habe dann natürlich Visitenkarten von denen, z.B. als Consulting Director. Deutsche Ämter sind ja bekanntermaßen sehr erfolgreich bei Auslands-Lohnpfändungen oder Pfändung von Geschäftsanteilen. Deutsche Staatsanwälte schicken dann gerne mehrköpfige Ermittlungsteams nach Afrika, um Geschäftsräume zu durchsuchen und anschließend Safari zu machen.
Irgendwelche Firmendokumente scannen, extern speichern, dann wieder ausdrucken, nicht über die Grenze mitnehmen.
Züge CH/NL/B sind OK, wenn man sich auf lokale Regionalzüge und Busse beschränkt. Also z.B. von Brüssel nie mit dem ICE oder TGV nach Köln, sondern mit dem belgischen Regionalzug nach Hergenrath, dann 2 km zu Fuß nach Kelmis, mit dem StadtBus nach Aachen, dann weiter mit dem Regionalzug nach Köln.
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Wenn es sich nur um Schiss vor dem Grenzübertritt handelt, dann reicht ein Blick ins bereits mehrfach erwähnte Bundeszentralregister, ob ein Vermerk zur Aufenthaltsfeststellung besteht. Schwieriger sind Anzeigen, bei denen die Ermittlungen noch nicht begonnen haben oder im Anfangsstadium sind, vorläufig eingestellte Verfahren. Ich hatte das so verstanden, dass es um diesen Bereich geht. Da geht die Einreise wie üblich, aber dann kann etwas nachkommen.
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So richtige Vorkehrungen kann man nicht treffen. Zu viele Fragen und die Ergebnisse hängen von den Sachbearbeitern und Beamten ab. Ich empfehle immer zu warten, was passiert. In den meisten Fällen passiert wirklich nichts und wenn doch, dann tritt eben das ein, was eh kommen würde.
Die Sorgen kann ich verstehen, müssen aber abgeschüttelt werden. Man sollte eine gewisse Resistenz entwickeln.
Ich lebe heute, denke ein bisschen an morgen und ändern kann ich eh nichts. Die Probleme löse ich dann, wenn sie anstehen. Meine Taktik alles auf mich zukommen zu lassen, war die letzten Jahre völlig in Ordnung.
In meinem laufenden, jetzigen Strafverfahren habe ich den Ermittler angerufen, ob ich zum Zelten fahren darf. So als Spässchen. Der Beamte hat vor Lachen in die Tischkante gebissen. Damit hätte ich ihn aufgebaut an diesem Tag, sagte er.
Mittlerweile frage ich oft ein bisschen dümmlich nach
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(11-07-2015, 21:24)Franz Brause schrieb: kurz zu meinem Fall. Ich lebe seit etwa 3 Jahren in den USA und ich möchte demnächst nach Deutschland einreisen.
Ich vermute das israelische Staatsangehörige in D auf Grund der Geschichte eine gewisse Immunität besitzen...
Zitat:
"Erwerb der Staatsangehörigkeit aufgrund des Rückkehrgesetzes
Bei der Gründung des Staates Israel erklärten die Gründer, "... die Errichtung eines jüdischen Staates im Lande Israel,... der der jüdischen Einwanderung und der Sammlung der Juden aus dem Exil offensteht...". Gemäß dieser Zielsetzung hat der Staat Israel Überlebende des Holocaust, Flüchtlinge aus unterschiedlichen Ländern sowie viele Tausend Juden, die aus eigenem Entschluss nach Israel kamen, aufgenommen.
Das Rückkehrgesetz (1950) garantiert allen Juden, wo immer sie auch leben, das Recht, als Oleh (jüdischer Einwanderer) nach Israel zu kommen und israelischer Staatsbürger zu werden.
Im Zusammenhang des Gesetzes gilt als "Jude", wer als Kind einer jüdischen Mutter geboren wurde, oder zum Judentum übergetreten ist und keiner anderen Religion angehört.
Die israelische Staatsangehörigkeit tritt am Ankunftstage im Land oder mit Erhalt des Einwanderungszertifikats zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft. Innerhalb von drei Monaten mag der Einwanderer/die Einwanderin erklären, dass er/sie die israelische Staatsangehörigkeit nicht erwerben möchte.
Ein Einwanderungszertifikat kann Personen verweigert werden, die:
...
3. eine kriminelle Vergangenheit haben und von denen anzunehmen ist, dass sie das öffentliche Wohl gefährden."
Quelle: http://embassies.gov.il/berlin/AboutIsra...gkeit.aspx
Erfahrungen habe ich mit oben dargestellten Verfahren nicht. Vermute jedoch das soetwas den Zugriff auf (ehemalige) Deutsche in Ländern wie der USA, Thailand und den Filipinen dauerhaft vollends aushebelt. Vermutlich wird man mit so einem Pass sogar in D seine Ruhe haben. Eventuell kann man bei der Gelegenheit auch noch schauen ob man dsa nicht auch noch einen anderen Namen annehmen kann.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
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Nimm's doch einfach sportlich: Fliege nach Amsterdam, nimm dort dein ganzen Krempel und pack ihn in ein Schleißfach, lass dich vom Kumpel abholen, der den Schlüssel vom Schließfach in der Tasche hat über die Grenze bringen.
Wirst du festgehalten, dann nur zur Aufenthaltsermittlung, und die ist schnell erledigt, denn kein StGB-Urteil ohne dass du dabei warst, und wegen §170 gibts keine U-Haft. Du hast nichts was man dir weg nehmen könnte.
Wenn dein Urlaub rum ist, lässt du dich geschmeidig und locker wieder nach Amsterdam bringen, wo dein Pass auf dich wartet und du steigst entspannt ins Flugzeug.
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30-07-2015, 03:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-07-2015, 03:48 von Clint Eastwood.)
Ich hatte vor ein paar Jahren dieselbe Situation.
Lebe im Ausland.
Immer KU bezahlt, dann Aussetzer, dann nur Mindest-KU bezahlt (trotz höherem Titel), KM hat Anzeige erstattet wg. 170er, Staatsanwaltschaft hat ermittelt, das ganze Programm.
KM wusste sogar, wo ich wohne im Ausland.
Ich bin in dieser Zeit zigmal ein- und ausgereist in D'land (Flughäfen).
Kein Problem.
Wie viele "Aussetzer" hast Du denn? Kannst Du nicht einfach erst mal den Mindest-KU nachzahlen und dann ggf. auch die Restschuld?
Bei der Staatsanwaltschaft hatte in meinem Fall (wo ja noch Geld und Mindest-KU geflossen ist) niemand Interesse, mich im Ausland (oder auch Inland) zu belästigen.
Ich stehe auf dem Standpunkt, dass der KU seine Berechtigung hat, wenn das Kind gemeinsam gewollt war - und er auch der Höhe nach angemessen ist.
Ein zusätzliches Zimmer kostet zusätzliche Miete, dazu alles andere, was ein Kind so braucht..
Mein Rat:
Mach' Dir keinen Kopf..
Bezüglich Reisepass:
Einen zweiten zu haben kann nicht schaden.. Außerdem nie warten, bis er abgelaufen ist, sondern immer ein paar Jährchen und ein paar Seiten offen haben.. Man(n) weiß ja nie..
Gruß aus dem schönen Asien!
Clint
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30-07-2015, 10:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-07-2015, 10:57 von Mahatu.)
(30-07-2015, 03:45)Clint Eastwood schrieb: (...)
Bezüglich Reisepass:
Einen zweiten zu haben kann nicht schaden.. Außerdem nie warten, bis er abgelaufen ist ..."
Der Zweitpass ist nur 5 Jahre gueltig ... und das Risiko bei der Beantragung naeher durchleuchtet zu werden (Bundeszentralregisterabfragen usw.) ist gross.
Die Botschaft fragt bei Beantragung eines Passes immer das BZR ab (und verweigert dann den Pass schon bei der Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung).
Die Passbehoerde einer Gemeinde kann abfragen und Passversagungsgruende pruefen, macht dies aber selten, bzw. nur bei konkreten Verdacht. Der Zweitpass ist natuerlich schon ein Grund, da mal genauer nachzuforschen.
Wenn Du bei einem multinationalen Unternehmen arbeitest, lass Dir ein Schreiben vom Arbeitgeber erstellen, in dem er sagt, dass Du den Zweitpass benoetigst, da Du viel in den Libanon, nach Saudi Arabien, Israel und Suedafrika reist. Mit dem Israeli-Stempel lassen die Dich nicht in viele arabische Laender rein.
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(30-07-2015, 03:45)Clint Eastwood schrieb: Ich stehe auf dem Standpunkt, dass der KU seine Berechtigung hat, wenn das Kind gemeinsam gewollt war - und er auch der Höhe nach angemessen ist.
Plus, wenn man sein eigenes Kind ueberhaupt sehen darf, denn sonst zahle ich kein Cent!
Verhafte mich ruhig... mal sehen wer am Ende "drauf zahlt".
"I'm the one who knocks".
“I have to return some videotapes” .
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31-07-2015, 10:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-07-2015, 10:43 von Clint Eastwood.)
(30-07-2015, 15:53)DDG4LIF schrieb: Plus, wenn man sein eigenes Kind ueberhaupt sehen darf, denn sonst zahle ich kein Cent!
Verhafte mich ruhig... mal sehen wer am Ende "drauf zahlt".
Korrekt, die totale Umgangsverweigerung der KM fuehrte dann bei mir auch den den "Aussetzern" sowie dann nur noch Mindest-KU (um dem 170er zu entgehen), der Aufwand und das Risiko fuer Totalverweigerung a la Dino war mir zu hoch..
Ich will weder arm sein, noch arm scheinen..
(30-07-2015, 10:53)Mahatu schrieb: (30-07-2015, 03:45)Clint Eastwood schrieb: (...)
Bezüglich Reisepass:
Einen zweiten zu haben kann nicht schaden.. Außerdem nie warten, bis er abgelaufen ist ..."
Der Zweitpass ist nur 5 Jahre gueltig ... und das Risiko bei der Beantragung naeher durchleuchtet zu werden (Bundeszentralregisterabfragen usw.) ist gross.
Ich habe ZWEI Pässe, die beide 10 Jahre gültig sind (von demselben Land), man(n) findet immer Wege..
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(31-07-2015, 10:41)Clint Eastwood schrieb: Ich habe ZWEI Pässe, die beide 10 Jahre gültig sind (von demselben Land), man(n) findet immer Wege..
Jeder kann sich in D zwei Pässe geben lassen. Man muss dazu nur sagen, dass man sowohl in arabische Länder als auch nach Israel oder die USA reisen will. Schon bekommt man zwei Pässe. Das ist nichts ungewöhnliches.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
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Soweit mir bekannt ist, kann man zwei Reisepässe bekommen, wobei einer immer 10 Jahre gültig ist und der zweite Pass nur 6 Jahre und nicht 10 oder 5 Jahre. Zumindest ist es bei mir so und man kann das natürlich auch online nachlesen. Darüber hinaus wird ein Nachweis benötigt für die Notwendigkeit eines zweiten Passes, was in der Regel durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers erfolgt, auch dies kann man nachlesen. Alles andere ist Quatsch. In einigen Ländern wird ohnehin nur der Hauptpass anerkannt, so in einigen Ländern in Asien. Ein Zweitpass macht ohnehin nur für die Leute Sinn welche viel Reisen und hilft auch nicht sonderlich wenn eine Aufenthaltermittlung vorliegt, da der Bundesgrenzschutz alle Pässe, auch z. B. alte verlorene, gespeichert hat und dies bei Einreisen sporadisch abfragt.
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Ich habe zwei Pässe mit je zehn Jahren Gültigkeit.
Als der erste Pass fünf von zehn Jahren Gültigkeit um hatte, habe ich den zweiten beantragt. Und als der fertig war, hat mir die Dame vom Amt gesagt, ich müsse den alten Pass abgeben bei Abholung des neuen. Habe ich auch gemacht, ich habe einen der alten, abgelaufenen Pässe abgegeben, der noch herumlag.
Ging alles ganz easy.
Bibel, Jesus Sirach 8.1
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