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Widerruf der Zustimmung zu einem gerichtlch geschl. Umgangsvergleich
#1
Wenn Kinder älter werden, richtet sich der Umgang mehr und mehr nach den Interessen und nach den subj. Bedürfnissen des Kindes.
Das muss man irgendwann akzeptieren und sich anpassen.

Damit sich diese Dinge aber nicht von alleine erledigen und sich ein Familiengericht zurücklehnen und sich auf seine über 10 Jahre hinweg rechtswidrige Unterstützung der KM freuen und ausruhen kann, habe ich ihm heute geschrieben, dass ich meine Zustimmung zum vor dem OLG Hamm geschlossenen Vergleich widerrufe und im Weiteren auf meine Umgangsrechte [die so ohnehin nicht mehr durchsetzbar sind] verzichte.

Nun bin ich auf die Reaktion der Richterin gespannt, die die Kosten für ein VKH-Verfahren mit Wert von 3.000 € gg mich festgesetzt und meine Beschwerde gegen ihren rechtswidrigen Beschluss unter Anwaltszwang gestellt hatte; von ihren weiteren Dummheiten abgesehen.
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#2
Verspürt da einer Langeweile, obwohl weitaus drängendere Sachen anstehen? Confused

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#3
@Skipper...

Er hat keine lange Weile. Das Gegenteil ist der Fall. Wegen zu viel Arbeit konnte er sich nicht so wie Du in der AG Leichtathletik/Sektion Dreisprung anmelden. Da fehlt im die Trainingserfahrung. Du solltest ihm daher Nachhilfeunterricht gewähren. Du bist doch in dieser Disziplin mehrfacher Weltmeister. Und Väter helfen Vätern. Das waren u. a. früher auch mal deine Worte. 

Ich jedenfalls finde dieses Thema sehr interessant. Habe ich doch hier einen gerichtlichen Umgangsbeschluss vorliegen, der mir seit April 2009 Umgang mit meinem Sohn aller 14 Tage am Wochenende und dazu noch einen Umgangstag pro Kalenderwoche gestattet. Da werde ich das Familienüberwachungsgericht mal anmailen und nachfragen, ob besagter Beschluss noch immer gilt und wie ich das mit der Schadenersatzforderung ggü. der KM und ihrer Helferbrut machen kann. Ich bin ja immerhin schwer an Umgangsboykott erkrankt. Wegen der ihrem Verhalten. Obwohl die ja ggü. allen Beteiligten zugesichert hatte, dass unser Sohn und ich uns auch nach der Übertragung der Alleinsorge auf sie selbstverständlich weiter sehen können.

Na egal auch. Fakt ist, dass das FamGericht zu überwachen hat die Einhaltung dessen, was in seinen Gerichtsaal so alles entschieden, besiegelt und geurteilt wurde bzw. wird. Theoretisch jedenfalls. Denn praktisch fehlt das Personal.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#4
@Ibykus: Darauf bin ich auch gespannt. Außerdem sollen die gefälligst auch arbeiten. Die haben doch Frau und Kind zuhause. Die wollen ernährt werden. Nicht das deren Job noch überflüssig wird ;-) Wir denken halt an Alles.

@Dzombo: Schön geschrieben ;-)
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#5
Zitat:Hier geht es um ganz andere, fundamentale Dinge....

... die zu verstehen nicht jeder -und offensichtlich unser kleiner "Benjamin schlau" schon gar nicht- in der Lage ist.


Es darum, dass Unrecht uns Vätern vorzuhalten an der Realität vorbei geht.
Dilettantismus an deutschen Familiengerichten und eine überwiegend inkompetente, zudem mütterfreundliche Helferindustrie sind stattdessen ursächlich dafür, dass Umgangsverfahren nie enden und demzufolge nicht wir Väter, die wir nichts Unredliches fordern, sondern sie es sind, die das Kindeswohl belasten.

Mir hätte das gemSR und entsprechender Umgang schon vor Jahren zuerkannt werden müssen. 
Eigentlich hätte der Mutter meines Kindes wegen ihrer offensichtlichen Bindungsintoleranz das SR entzogen werden müssen.

Meinen Möglichkeiten entsprechend zufriedenstellender Umgang ist erst möglich geworden, nachdem meine Tochter selbst sich dafür eingesetzt hatte. Das war vor einem Jahr.
Möglich, dass die Spitzbuben der GgSeite sich vorausahnend gedacht hatten, dass diese Umgangs-Wohltat in Kürze sowieso wegen des Alters des Kindes nicht durchsetzbar sein wird, wenn sich die Interessenlage ändert.

Wie auch immer.
Aufgrund meines Hinweises, dessen rechtliche Wirksamkeit und Zulässigkeit nicht unumstritten ist, müsste das FamGericht eigentlich von Amts wegen tätig werden und aufklären. Es besteht ja noch eine Umgangspflegschaft.

Meinen Verzicht (der nicht bedeutet, dass ich Umgang zu boykottieren beabsichtige) habe ich absichtlich nicht begründet.

Für mich wäre es ein kleiner "Reichsparteitag", wenn man mich zu etwas verpflichten würde, worum man mich die ganzen Jahre hat kämpfen lassen.
Vielleicht droht mir ja auch ein Ordnungsgeld.  Der Umgangsvergleich enthält ja den von mir damals beantragten Vollstreckungshinweis.

Wink
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#6
Mann könnte auch kurz dazu sagen.

Du hältst der Familienpraxis hier im Land die hässliche "Vater-Entsorgungsfratze" vor. Du konfrontierst sie ergo mit der real existierenden Müttervormachtstellung ohne Grund. Und Du benutzt demonstrativ Stacheldraht. Um so zum Ausdruck zu bringen, dass schon auf dem Rücken einer Minderheit Krieg um Ressourcen geführt wird.

Das Menschen ausgegrenzt werden hier im Land. DAS will vor dem Hintergrund von Kriegen im vorigen Jahrhundert mit vielen Millionen toten Menschen keiner recht wahr haben. Deswegen verdrücken sich ja auch so viele anonym ins Inet.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#7
(15-07-2015, 00:58)Ibykus schrieb: Für mich wäre es ein kleiner "Reichsparteitag", wenn man mich zu etwas verpflichten würde, worum man mich die ganzen Jahre hat kämpfen lassen.


Für die Anderen aber auch. Die werden sich sagen: "Seht Ihr, der wollte gar keinen Umgang. Der wollte nur seine eigenen Egoismen auf dem gebeugten Rücken von Mutter, Kind und Justiz austoben. Das haben wir uns ja gleich gedacht. Nächstes Mal machen wir keine solchen Experimente mehr und bleiben bei unseren bewährten Methoden des Hinhaltens und Verschleppens. Damit können wir Mutter und Kind am besten vor diesem Gesindel beschützen!"
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#8
Ich finde Denke und Handeln des TO schon länger recht seltsam.

1. Es fehl mir an einer geordneten Ausrichtung auf vernünftige und priorisierte Ziele
in den Bereichen
- konkrete Hilfestellung
- Impulse für mittel- und langfristig ausgerichtete rechtspolitische Entwicklung

2. Es läßt sich nur mit einem gerüttert Maß an kognitiver Dissonanz beim TO erklären, wenn er
- einerseits Väter in gerichtliche Verfahren treibt,
- andererseits die Justiz für ihre Fehlentscheidungen anprangert.

Kurz: Er liefert sich und andere Väter bewußt bzw bewußtlos ans Messer.
Gleichzeitig werden erfolgreiche Alternativen, 1 und 2 im Dreisprung, radikal bekämpft.

Ich bedaure dieses Durcheinander beim TO, weil ich ihn und seine Möglichkeiten schätze, die aber im Klein-Klein verpulvert werden.  

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#9
Beppo, nicht "Bereschit" schrieb sondern "Ibykus"!

Zitiere bitte richtig, meine Zeilen hat die Forenstasi/Zensur mal wieder gelöscht!
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#10
Es geht drum, Vätern zu helfen. Der Beitrag ist dazu zu wenig strukturiert.

Also, gehen wir das noch einmal durch. Du hast die Zustimmung zu irgendeinem nicht näher spezifizierten Umgangsvergleich zurückgezogen. Okay. Wie lange nach dem Vergleich geht das? Doch nur, solange bis er rechtskräftig ist? Das war er also bei dir noch nicht?

Was genau sind die möglichen Folgen dieses Zurückziehens? Was, wenn die Richterin nun einfach gar nichts macht und sich auf rechtliche Unzulässigkeit beruft?
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#11
Sorry Bereschit, du hast recht. Ist korrigiert.
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#12
Für mich stellt sich die Frage, was denn zu befürchten ist, wenn der Vergleich (zwischen den Eltern) nicht abgeändert wird, dem Kind die Regelung tatsächlich überlassen wird, das Kind/seine Regelung tatsächlich  akzeptiert und priorisiert wird?

Der Umgangsvergleich hat/hätte sich damit faktisch erledigt, ohne ihn nochmals anfassen zu müssen.

S.
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#13
(15-07-2015, 10:36)Skipper schrieb: Ich finde Denke und Handeln des TO schon länger recht seltsam.

das wird ziemlich sicher daran liegen, dass sich mit verständlichem Deutsch Deine Unterstellungen nicht begründen lassen.

Ich kann mich noch trotz der großen Zeitdistanz an die Worte meines Rhetorik-Professors erinnern, der bei jeder Gelegenheit mahnend darauf hingewiesen hatte, dass Kritik, die sich nicht mit einfachen Worten vorbringen läßt, in aller Regel bloßes Geschwätz ist.

Ich kann Dir insoweit auch nicht weiter helfen. Worauf es mir ankommt habe ich oben erklärt.
Leg' einfach das Fremdwörterlexikon beiseite und versuch Dich mit Worten zu verständigen, die Du selber verstehst und mit denen Du anderen zeigen könntest, dass  sie bloße Wichtigtuerei nicht vermuten müssen.

Dein geschwollenes Gehabe entspricht doch auch gar nicht Deine Schulbildung.

Sicher, dass Du uns nicht nur mitteilen wolltest, dass Du wieder einmal Deinen Turnbeutel vergessen hast?

Wink
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#14
(14-07-2015, 18:13)Ibykus schrieb: Für mich wäre es ein kleiner "Reichsparteitag", wenn man mich zu etwas verpflichten würde, worum man mich die ganzen Jahre hat kämpfen lassen.
Vielleicht droht mir ja auch ein Ordnungsgeld. Der Umgangsvergleich enthält ja den von mir damals beantragten Vollstreckungshinweis.

Ups, da redet sich jemand a priori seine potentielle Niederlage schön.

Entspräche nämlich das mit dem "Reichsparteitag" tatsächlich der Wahrheit, dann wären dieses Vorgehen obsolet bzw. sogar kontraproduktiv:

(14-07-2015, 18:13)Ibykus schrieb: ..., habe ich ihm heute geschrieben, dass ich meine Zustimmung zum vor dem OLG Hamm geschlossenen Vergleich widerrufe und im Weiteren auf meine Umgangsrechte [die so ohnehin nicht mehr durchsetzbar sind] verzichte.

Fakt ist hier, dass sich Ibykus wohl mit dem Vergleich ein Eigentor geschossen hat, was ihm erst jetzt klar wird, da Töchtig offenbar nicht so will wie er will.

Mein Tipp: Auch 'mal über sich selber lachen lernen, die verbitterte Trotzhaltung ablegen, Eigenanteile bei Fehlentwicklungen erkennen (nicht nur diejenigen der "Spitzbuben der Gegenseite" und der ach so blöden Richterin), und sich auf das Wesentliche, nämlich die Gestaltung des Umgangs konzentrieren.
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#15
(15-07-2015, 11:19)beppo schrieb: Sorry Bereschit, du hast recht. Ist korrigiert.

Danke (Sorry wegen der Verbalentgleisung Forenstasi), im Moment schlägt mein Puls aus wenn ich den ein oder anderen Blödsinn lesen muss.

@Theo, Umgang hat er reichlich und ich finde den Schritt Mutig und Konsequent. Seine Tochter kann wenn sie es will den Umgang mittlerweile selbst gestalten, planen und durchsetzen!
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#16
Iby,

ich habe Dir nix unterstellt, sondern lediglich meine Eindrücke geschildet.

OK. Wenn schon das von Dir nicht zu dechiffrieren ist, ich mich im sprachlichen Niveau so dermaßen vertan haben sollte, dann eben für Dich einige Etagen tiefer:

Deine Ziele, Dein Vorgehen und die Resultate sind AUS MEINER SICHT einfach nur für die Tonne.

Für Dich verständlicher so? Big Grin

S.
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#17
(15-07-2015, 11:22)Skipper schrieb: Für mich stellt sich die Frage, was denn zu befürchten ist,wenn der Vergleich (zwischen den Eltern) nicht abgeändert wird,
Wer müsste oder sollte sich dann vor welchen Konsequenzen fürchten
Und wer hat einen Vergleich abzuändern beantragt?

Mir fehlt auch ehrlich gesagt die Motivation, Argumente, Gegenansichten oder sonstige Kommentare zu "dechiffrieren".
Geht's nicht ne Nummer kleiner?

Ein "priorisiertes"(?) Mitspracherecht meines Kindes könnte allenfalls der KM Probleme bereiten, worum es aber gar nicht geht.
Der Umgangsvergleich hat sich doch ohnehin erledigt, sonst würde ich meine Willenserklärung (die Zustimmung) nicht widerrufen.

Willenserklärungen kann man (@p!) bpw. nach den Regeln des BGB anfechten. Über mglw. bestehende Fristen, mache ich mir erst Gedanken, wenn sie mir als Einreden vorgehalten werden.

Es ist gut möglich, dass man auf mein Schreiben gar nicht reagiert. Frau Richterin würde mich jedenfalls nicht überraschen.
Wer Kostenentscheidungen in VKH-Verfahren trifft und auf Anwaltszwang hinweist, wo allgemein bekannt keiner besteht, der steckt auch Häuser an und frißt kleine Kinder.

Bei genauer Betrachtung und mit ein wenig juristischem Sachverstand ist der Widerruf der Zustimmung mit Blick auf seine rechtliche Wirkung jedenfalls nicht uninteressant.

Mir - und Euch auch Wink  -  bleibt erst einmal nichts anderes übrig, als abzuwarten und darauf zu hoffen, dass sich Frau Justitia aus rechtlichem Unverstand heraus weitere Fehler leistet, mit denen die Feststellung, man beachte das Kindeswohl, langsam aber sicher zu einer hohlen Phrase wird.
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#18
ich schlage vor, darüber erst wieder zu berichten, wenn klar ist was damit bewirkt wurde.
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#19
Ich habe es so verstanden, daß es einen gerichtlich gebilligten Umgangs-Beschluß/-Vergleich gibt, der vom TO nun aus der Welt geschafft werden soll.

Soweit ich weiß, kann jede abweichende Vereinbarung mit der Mutter das erreichen,...
oder eine Abänderung nach 1696 BGB bei Uneinigkeit oder aus sachlichen Gründen.

Welche Antrags- oder Klageart soll ein 'Widersprechen' eröffnen?

S.
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#20
(15-07-2015, 12:56)Skipper schrieb: Ich habe es so verstanden, daß es einen gerichtlich gebilligten Umgangs-Beschluß/-Vergleich gibt, der vom TO nun aus der Welt geschafft werden soll.
nein - wenn das mein Anliegen wäre, würde ich ihn einfach nicht beachten und darauf warten, dass man mir ein Ordnungsgeldverfahren anhängt.
Das gab's in meiner Akte alles schon und ist -worauf du oben schon hingewiesen hattest- langweilig geworden.

Skipper schrieb:Soweit ich weiß, kann jede abweichende Vereinbarung mit der Mutter das erreichen,...
mit der ich aber aus guten Gründen keine Vereinbarung treffe.
Weswegen ich -da bin ich mir sicher- eine recht gute Beziehung zu meinem Kind habe.
Du hättest seinerzeit auf mich hören sollen!

Skipper schrieb: 
oder eine Abänderung nach 1696 BGB bei Uneinigkeit oder aus sachlichen Gründe.
Bei Uneinigkeit ist 1696 keine Anspruchsgrundlage, ebenso wenig bei einem Vorliegen  -bloß- sachlicher Gründe.

Skipper schrieb:Welche Antrags- oder Klageart soll ein 'Widersprechen' eröffnen?
muss es das denn?
Laß uns vorsorglich dabei bleiben, dass ich widerrufen habe!

(Es fängt immer damit an, dass am Ende der Punkt fehlt  Smile )
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#21
(15-07-2015, 09:10)beppo schrieb:
(15-07-2015, 00:58)Ibykus schrieb: Für mich wäre es ein kleiner "Reichsparteitag", wenn man mich zu etwas verpflichten würde, worum man mich die ganzen Jahre hat kämpfen lassen.


Für die Anderen aber auch. Die werden sich sagen: "Seht Ihr, der wollte gar keinen Umgang. Der wollte nur seine eigenen Egoismen auf dem gebeugten Rücken von Mutter, Kind und Justiz austoben. Das haben wir uns ja gleich gedacht. Nächstes Mal machen wir keine solchen Experimente mehr und bleiben bei unseren bewährten Methoden des Hinhaltens und Verschleppens. Damit können wir Mutter und Kind am besten vor diesem Gesindel beschützen!"
sorry, Beppo. Überlesen.

Solchen Vorwürfen begegnen wir doch immer. So oder so.

Aber mir das vorzuhalten, hat man sich schnell verkniffen.
Und das "Hinhalten" und "Verschleppen" , kann bei mir nichts bewirken.
Meine Tochter und ich sind in der Zwischenzeit ein gutes Team.
Ein Verschleppen bringt das Verfahren nur zu anderen Instanzen und auf andere Schreibtische.

Man kann mir ja viel unterstellen - aber arbeitsscheu oder schreibfaul bin ich wirklich nicht.

Manche Väter, die sich diese Weise auch zu eigen gemacht haben, erleben jetzt, dass es sich lohnt.
Zugegeben, nachdem sie manchmal einen sehr harten und langen Weg gegangen sind.
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#22
Ist denn Widerruf überhaupt zulässig nach so langer Zeit?  Soweit ich informiert bin, muss man so ein Verfahren mit Widerrufsvorbehalt abschließen, um später sagen zu können: "Nein Frau Richterin. Das möchte ich doch nicht so geregelt wissen!"
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#23
(15-07-2015, 14:15)Dzombo schrieb: Ist denn Widerruf überhaupt zulässig nach so langer Zeit?  

Nein, ist er nicht (außer es liegen Gründe wie Täuschung vor, was aber hier ersichtlich nicht gegeben ist).

(15-07-2015, 14:15)Dzombo schrieb: Soweit ich informiert bin, muss man so ein Verfahren mit Widerrufsvorbehalt abschließen, um später sagen zu können: "Nein Frau Richterin. Das möchte ich doch nicht so geregelt wissen!"

Dein Wissenstand ist korrekt.

Trotzdem ist es natürlich eine Möglichkeit, für einen winzigen Zeitraum ein Fetzelchen Aufmerksamkeit zu bekommen, und sei es nur in Form eines amüsierten Kopfschüttelns seitens der Richterin.
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#24
Etwas mehr Aufmerksamkeit können wir Trennungsväter gebrauchen.

@Skipper...

Wie würdest Du vorgehen, wenn absehbar ist, dass der ursächliche Umgangsvergleich bei Gericht nicht mehr länger durchführbar ist.

Sagen wir mal. Damals war das Kind ein Jahr jung und heuer ist es 10.

Achtung:

Komme mir jetzt nicht wieder mit dem Dreisprung. Sonst melde ich Dich heute noch persönlich in der Sektion Leichtathletik an. Da kannst Du den Dreisprung wettkampfmäßig üben Wink
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#25
Doch, doch, Dzombo.

Genau so: Mutter > amtl. Vermittlung > gerichtl. Regelungsantrag

Als ich den Umgang vor vielen Jahren mal gerichtl. zu regeln hatte, kam ein gebilligter Vergleich zustande.
Das Gericht wies darauf hin, daß die Regelung jederzeit von uns Eltern geändert werden könne. (So kam es dann auch.)
Könne man sich auch mit Hilfe nicht einigen, dann könne ein Abänderungsantrag gestellt werden, gemeint war der 1696 BGB. Ich erinnere mich an die Nennung einer Frist von 12 Monaten, danach könne ein einfacher Regelungsantrag gestellt werden, da man dann davon ausginge, daß der Umgang an veränderte Lebensverhältnisse angepaßt werden müsse und die erhöhte Schwelle einer Abänderung nach 1696 BGB nicht mehr gegeben sei.

Also ich weiß wirklich nicht, was den TO reitet oder ihm zu Kopfe gestiegen ist.  
Schade eigentlich.
Denn statt sich für Väter stark zu machen, bringt er durch seine streitsüchtige Art sich und ander Väter in Veruf.  

Dies bestätigte allgemein auch eine Vertreterin des JAmt hier am Ort, die wir vor einiger Zeit bei EINFACHVATER zu Gast hatten. Zwar versuche man, die Spreu vom Weizen zu trennen, aber das Gesamtbild litte doch unter den väterlichen Rabauken... gelte aber auch für Mütter, die man gelegtlich sogar noch aggressiver erlebe.  

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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