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Kindsmutter zieht einfach um - Umgang unmöglich gemacht
#1
Ich schildere einfach mal den Fall:

KM und KV sind schon seit fast 2 Jahren getrennt. Es gibt 2 Kinder, 1 und 4 Jahre alt (das eine Kind ist aus einem schnell gescheiterten Versöhnungsversuch entstanden). Der KV hat fast ein Jahr nach Trennung eine neue Freundin gefunden und ab da ist die KM durchgedreht. 
Vorher gab es einen Umgang jeden 2. Tag bei der KM. Da der KV in seiner eigenen Wohnung noch nicht viel Einrichtung hatte, hat er den Umgang anfangs gern bei ihr wahrgenommen. Nach einem halben Jahr hat er sich soweit eingerichtet, dass einer Übernachtung beim KV nichts mehr im Wege stand. Vorher hat die Mutter damit argumentiert dass das grosse Kind noch nicht so weit wäre und sehr unter der Trennung leiden würde und daher im gewohnten Umfeld bleiben sollte. 

Der KV hat auch vorher schon die Kinder nicht in seiner Wohnung haben dürfen, wohl aber in der Wohnung der KM. Wenn sie (schwanger) feiern gehen wollte, durfte er gern über Nacht allein mit dem Kind in IHRER Wohnung sein, durfte aber an den Umgangstagen NICHT einmal ein paar Stunden zu sich nach Hause gehen. Als er daraufhin den Umgang ablehnt, mit der Begründung dass er nicht mehr in ihrer Wohnung und ihrer Nähe sein möchte, lenkt sie nach 2 Wochen ein und er darf tagsüber das grosse Kind mit zu sich nehmen. Allerdings erst, nachdem er die Wohnung mit "Chemikalien" gereinigt hat und die KM diese Wohnung inspiziert und für ok befunden hat. Ihr Kind solle nicht in von anderen Leuten verdreckten Wohnungen gehalten werden. Weiterhin erhält er das Verbot, seiner Freundin sein Kind vorzustellen. Wie es so ist wenn man im gleichen Dorf lebt, ist ihm diese jedoch beim Arzt über den Weg gelaufen so dass sie durch Zufall das Kind getroffen hat. Daraufhin hat die KM dem KV den Umgang für 3 Wochen verweigert und danach wieder nur bei sich zugelassen.

Das grosse Kind war während der Schwangerschaft an eine Kita gewöhnt worden, die aber dann kurz vor der Geburt und nach der Geburt nicht mehr aufgesucht wurde weil die KM nicht in der Lage war das grosse Kind dorthin zu bringen. Der KV hat zwar seine Hilfe angeboten, aber es wurde nicht angenommen. Warum, war klar. Die KM hatte schon während der Schwangerschaft mehrfach damit gedroht, wegzuziehen "wenn er sich nicht besser um seine Kinder kümmere und ihr zur Seite stehe". Der KV hat mehrfach Hilfe angeboten, die wiederholt abgelehnt wurde und irgendwann hat er aufgrund seiner Arbeit einen Umgangstermin verschieben müssen, woraufhin die Mutter meinte er hätte nun zum wiederholten Male gezeigt dass sie sich auf ihn nicht verlassen könne und er ihr keine Hilfe sei, weswegen sie umziehen würde in die Nähe ihrer Eltern, die sie auch finanziell viel unterstützen weil sie über ihre Verhältnisse lebt.

Man muss dazu sagen, dass die KM selbst auf feste Tage bestand, obwohl sie keiner Arbeit nachgeht, und der KV eine Arbeit hat die er nicht immer verschieben kann. Dennoch hat er öfter seine Tage eingehalten, während sie oft mit den merkwürdigsten Begründungen den Umgang hat ausfallen lassen. Entweder weil ihre Familie zu Besuch war (die sie gerade 2 Wochen zuvor für mehrere Wochen besucht hatte) oder weil das Kind krank war. Man muss schon sagen, die Kinder sind sehr oft "krank". Oder ihrer Meinung nach war auch das Kind oft nicht in der Lage den Umgang wahrzunehmen da es traumatisiert sei. Lustigerweise war das Kind auch beim Vater nicht mehr in der gewohnten Umgebung, obwohl der KV die Elternzeit wahrgenommen hat und 24 Std. mit dem Kind allein war, um der Mutter ihren Beruflichen Erfolg zu ermöglichen. Dennoch hat sie nach einer Verhandlung beim Jugendamt den vorher ganztägigen Umgang 3 Mal die Woche auf ein Minimum von 4 Stunden täglich alle 14 Tage herunterschrauben lassen. Man braucht nicht erwähnen dass das Kind nun ganz stark fremdelt und oftmals verlauten lässt es wolle nicht mit zu Papa.

Nun hat die KM ernst gemacht und das Kind von heut auf morgen ohne Wissen des KV trotz gemeinsamer Sorge im Kindergarten abgemeldet und eine Wohnung in einer 250 km entfernten Stadt angemietet. Seine Anwälte rieten ihm, dem zuzustimmen da er sowieso keine Chance hätte dagegen etwas zu tun da sie gerade Fakten schaffen würde und kein Gericht ihr einen Umzug verbieten wird und daher seine Anwälte auch nicht vor Gericht gehen wollten. Die Entfernung wäre ja auch noch zumutbar. Allerdings hat der KV kein Auto und auch nicht die finanziellen Mittel, eines zu erwerben, da er sich noch in der Ausbildung in einem Hotel befindet. Die Zugverbindungen dauern allerdings zwischen 2 und 3 Stunden und eine Fahrt kostet 30-35 Euro. Da die KM das Kind nach wie vor nicht über Nacht dem Vater geben will, müsste dieser dem Kind also 3 Stunden zugfahrt antun pro Strecke, und da das Kind weder morgens vor 10 geweckt werden darf (laut Mutter) und auch vor 19h zurück sein soll, wird es mit den Bahnverbindungen eng um nicht zu sagen unmöglich. Zumal er sich die Fahrten auch nicht leisten kann.

Er hat entgegen dem Rat der Anwälte Widerspruch gegen ihre Kündigung eingelegt, so dass das Kind beim Kindergarten immernoch angemeldet ist, aber nicht mehr hingeht. Daraufhin hat sie einen Gerichtstermin anberaumt, der bald stattfinden wird. So hat er zumindest die Chance, vor Gericht seine Seite aufzeigen zu können, denn von Seiten seiner Anwälte wäre es nie zu einem Gerichtstermin gekommen, da sie die Meinung vertreten man hätte als Vater nur die Chance sich aussergerichtlich auf Basis vom Wohlwollen der Mutter zu einigen.

Da er demnächst den Arbeitgeber wechselt, und es bei dem neuen AG die Regel gibt dass jeder Angestellte 2 Wochentage frei hat, allerdings NIE in Folge und schon gar nicht am WE (so ist das häufig in Tourismus und Gastronomie), wird es unmöglich, überhaupt noch einen Umgang wahrzunehmen. Die KM hat auch schon öfter dem KV vorgeschlagen ob er nicht die Stadt verlassen könne da sie mit ihm nicht in derselben Stadt leben wolle und sonst selbst umziehen würde damit sie ihn nicht mehr ertragen müsse. Sie begegnet ihm im Alltag unverabredet NIE zufällig. Das heisst, sie plant schon die Entfremdung der Kinder und zum Teil ist es auch schon gelungen. 

Zuletzt hat sie sich breitschlagen lassen, vor dem Jobwechsel dem KV ein (erstes und) letztes Übernachtungs-WE zu gewähren, welches sie kurz vorher hat ausfallen lassen mit der Begründung das Kind sei so traumatisiert und hätte so Angst vor der Übernachtung beim Vater, dass er es nicht mehr ansprechen solle weil sich das sonst auch auf seinen Tagesumgänge auswirken würde. Einen Tagesumgang zuvor hat sie auch mit der Begründung abgesagt, das Kind habe nun Angst beim Vater bleiben zu müssen und wolle daher mit ihm nicht mitgehen.

Dem KV ist klar, dass es wahrscheinlich kein für ihn zufriedenstellendes Ergebnis geben wird, unter anderem auch weil er viel zu lange zu den Bedingungen der KM mitgespielt und nie eine schriftliche Vereinbarung gemacht hat über den Umgang nach der Trennung. Ein Wohnortwechsel wäre eine Option, allerdings wird der Umgang davon auch nicht einfacher vonstatten gehen, da die KM ja jede GElegenheit wahrnimmt um diesen zu erschweren oder ausfallen zu lassen.

Dass hier guter Rat teuer ist, ist mir klar. Aber viellieicht kann man sich zumindest mit anderen austauschen, denen es genauso geht.
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#2
Willkommen im Forum!

(15-07-2015, 12:39)Rakete schrieb: Dass hier guter Rat teuer ist, ist mir klar.

Der ist nicht teuer, erfordert aber Aktivität von dir. Du hast zwar früh ein paar grundlegende Fehler gemacht, aber es ist nicht alles verloren. Ein wichtiger Fehler war, nicht frühzeitig auf einer Umgangsregelung zu bestehen. Da die Mutter damit sicher Probleme gehabt hätte, wäre es wichtig gewesen, sofort eine gerichtliche, vollstreckbare Umgangsregelung herbeizuführen. Vorschlag an Mutter, Einigungsversuch übers Jugendamt mit enger Fristsetzung, sofortige Klage vor Amtsgericht wenn keine EInigung. Umgang hat bei dir stattzufinden. Das ist alles machbar, du brauchst keinen Anwalt, Umgangsregelungen vor Gericht sind verhältnismässig leicht zu erreichen. Ohne schwachsinnige illegale Klauseln von wegen ohne Freundin oder Wohnung desinfizieren. Das sind Dinge, mit denen die Mutter vor Gericht ganz schön auflaufen kann, wenn sie so blöde ist, das vor einem Richter zu fordern.

Was genau hat jetzt wer vor Gericht beantragt? Mit welcher offiziellen Begründung ist die Mutter weg? Am wichtigsten wäre auch hier, für den Fall dass die Kinder weg bleiben, eine vollstreckbare Umgangsregelung mit besonderem Augenmerk auf die Umgangskosten zu erreichen, zu erzwingen.
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#3
Es wäre hilfreich, wenn Du ´mal beschreibst, was Du konkret erreichen willst.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#4
Servus Rakete.

Kopf hoch, Du wirst hier eine Menge Tipps erhalten, wie Du auch weiterhin und sogar besser Vater sein und leben kannst.

Sich dem Wegzug/Kündigung entgegen zu stellen, war keine gute Idee. Da hättest Du besser auf anwaltlichen Rat hören sollen. Die Mutter wird das alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht oder sogar die komplette Alleinsorge begehren.
Die Mutter kann ziehen wohin sie will, die kleinen Kindern wird man ihr belassen.

Um hier einem Verlust des Sorgerechts oder auch nur einem Teil, dem ABR, zu entgehen, solltest Du die Mutter ausdrücklich ziehen und was auch immer kündigen lassen.

-

Im nächsten Step macht Du Dir Gedanken über ein gutes Umgangsrecht. Was ist für Dich zeitlich und finanziell machbar.

Die große Entfernung spielt Dir mE sogar in die Hände, da über diese Distanz Umgang nur in größeren Blöcken zumutbar und vernünftig organisierbar ist.

Nutze die Zeit vor der Einschulung. Danach wird es in Deinem Job schwierig guten Umgnag zu halten, da Du am WE kaum frei hast, die Kids aber unter der Woche in de Schule sind. Ändert sich nichts an der Distanz, dann stell Dich darauf ein, die Kids nur einmal im Monat an einem WE und länger dann nur in den Schulferien zu Dir nehmen zu können.
Besser ware, Du ziehst bis dahin in die Nähe der Kids. Sonst kann das für Dich und die Kids eine bittere Nummer werden.

Zu den Finanzen:
Dein Job, fette Unterhalte für die Kids, evtl für Mama noch, dann hohe Umgangskosten, Wohnraum für drei Personen..., das riecht nach 'Aufstockung' vom Jobcenter, nach Leistungen nach dem SGB II.
Auch dabei können wir Dir behilflich sein, wenn Du mal grob Angaben zum Einkommen, den Wohn- und Umgangskosten und titulierten Unterhalten machst.

Zunachst solltest Du Dich hinsetzen und eine für Dich zuverlässig organisierbare Umgangsregelung konstruieren. Gute Jahrespläne dazu findest Du unter www.schulferien.org.

Wenn der Plan dann steht, dann können wir Dich durch den sog. Dreisprung, wie p ihn angesprochen hat, begleiten:
- Bitte an die Mutter,
- ggf. Vermittlung durchs JAmt,
- ggf. Antrag bei Gericht auf Regelung des Umgangsrechts.

So. Nun ran an die Hausaufgaben, viel Vergnügen dabei und Vorfreude auf gute Zeiten mit Deinen Kids, OHNE daß Dir eine überspannte Mutter reinreden kann. Smile

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#5
(15-07-2015, 17:58)p__ schrieb: Was genau hat jetzt wer vor Gericht beantragt? Mit welcher offiziellen Begründung ist die Mutter weg? Am wichtigsten wäre auch hier, für den Fall dass die Kinder weg bleiben, eine vollstreckbare Umgangsregelung mit besonderem Augenmerk auf die Umgangskosten zu erreichen, zu erzwingen.
Also die Mutter will vor Gericht die Einwilligung des KV zu dem Umzug und der Abmeldung aus dem Kindergarten geltend machen, da er dies verweigert hat.

Sie will offiziell umziehen, da dort ihre Eltern leben und sie durch den KV nicht genug Unterstützung erhält... Allerdings hat sich in der Vergangenheit sehr oft gezeigt dass auch ihre Eltern ihr in den Rücken fallen und teilweise auch auf Seiten des KV waren. In solchen Situationen hat sie regelmässig den Kontakt abgebrochen.

Der wahre Grund für ihren Umzug ist aber, dass sie den KV, der sie verlassen hat, nicht mehr sehen will und da er aus "ihrer" Stadt nicht gehen will, hat sie sich entschlossen selbst zu gehen und ihm in Zukunft auch die Kinder komplett zu nehmen da sie weiss dass ihm auf die Entfernung und in seiner beruflichen Situation KEIN Umgang mehr möglich sein wird.
(15-07-2015, 20:09)Skipper schrieb: Sich dem Wegzug/Kündigung entgegen zu stellen, war keine gute Idee. Da hättest Du besser auf anwaltlichen Rat hören sollen. Die Mutter wird das alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht oder sogar die komplette Alleinsorge begehren.
Die Mutter kann ziehen wohin sie will, die kleinen Kindern wird man ihr belassen.
Alleinsorge kann sie nicht bekommen, dafür gibt es in diesem Fall keine rechtliche Grundlage. Da die Mutter sowieso tut was sie will und der KV daran nichts ändern kann, ist es wohl auch egal wer das ABR gerichtlich bekommt, da sie es rein praktisch sowieso ausübt. Daher ist das sowieso "nur" eine Formalität.
(15-07-2015, 20:09)Skipper schrieb: Um hier einem Verlust des Sorgerechts oder auch nur einem Teil, dem ABR, zu entgehen, solltest Du die Mutter ausdrücklich ziehen und was auch immer kündigen lassen.
Das wird sie sowieso und darf sie auch, aber hätte der KV nicht die Kündigung des Kindergartens verweigert, wäre es nie vor Gericht gegangen da seine Anwälte einen Prozess für aussichtslos halten und nichts beantragen wollen. So hat er zumindest die Chance bekommen, vor Gericht seine Gründe zu nennen, warum er gegen den Umzug ist. Es ergibt sich aus dem Umzug keine Steigerung des Kindeswohls. Der Umzug ist in eine teurere Gegend mit höheren Mieten und die KM wird daher weniger Einkommen zur Verfügung haben zur Versorgung der Kinder. Die KM hat noch 2 weitere Kinder aus einer vorherigen Beziehung, die ebenfalls aus ihrem Umfeld gerissen werden.
Er weiss nicht was er allein vor Gericht wie beantragen kann. Er möchte einfach nur Umgang und zwar mehr als die paar Stunden nur, dieser Umgang ist ihm aber nach dem Umzug auch nicht mehr möglich da er für ein paar Stunden nicht die Weite Strecke fahren kann bzw auch das Geld nicht hat.
(15-07-2015, 20:09)Skipper schrieb: Im nächsten Step macht Du Dir Gedanken über ein gutes Umgangsrecht. Was ist für Dich zeitlich und finanziell machbar. 
Die große Entfernung spielt Dir mE sogar in die Hände, da über diese Distanz Umgang nur in größeren Blöcken zumutbar und vernünftig organisierbar ist.
Es ist KEIN Umgang zeitlich und finanziell machbar. Der KV befindet sich in der Ausbildung und hat nur einzelne Tage frei. Das heisst, er kann die Kinder nie mit zu sich nehmen, da jede Strecke mit der Bahn 3 Stunden dauert. Wenn er mit dem Kind zuhause ankäme, müsste er direkt den nächsten Zug besteigen und dann würde er aber Abends selbst keinen mehr nach Hause bekommen. Und es würde dann nur für einen Tag und 12 Stunden Zugfahrt (3 hin, 3 mit Kind weg, 3 mit Kind zur KM, 3 von KM nach hause) 150 Euro kosten (2 Strecken ohne Kind a 30 Euro und 2 Strecken mit Kind a 15 euro). Das ist ja das Problem. Der Umzug unterbindet jeglichen Umgang, der vorher nahezu täglich und spontan stattfinden konnte. Das Kleine kind darf er sowieso nicht mitnehmen, da die Mutter es ihm nicht einmal 5 Minuten für einen Spaziergang mit gibt.

(15-07-2015, 20:09)Skipper schrieb: Zu den Finanzen:
Dein Job, fette Unterhalte für die Kids, evtl für Mama noch, dann hohe Umgangskosten, Wohnraum für drei Personen..., das riecht nach 'Aufstockung' vom Jobcenter, nach Leistungen nach dem SGB II.
Auch dabei können wir Dir behilflich sein, wenn Du mal grob Angaben zum Einkommen, den Wohn- und Umgangskosten und titulierten Unterhalten machst.
Das würde ich per Nachricht, ich will hier nicht zu viele Details angeben. Man weiss nie wer mitliest. Aber wieso Wohnraum für drei? er hat nur eine 2 Zimmer Wohnung, in seinem Schlafzimmer steht ein Kinderbett, dass das Kind aber noch nie gesehen hat weil es bei ihm nichtmal den Mittagsschlaf abhalten darf. Das zweite Kind wird er nie mitbekommen und selbst wenn er mal Wochenenden frei haben SOLLTE (was nicht vorkommen wird, er hat nur seinen Urlaub sonst zu bieten), wird die KM ihm nicht die Kinder geschweige denn auch nur das ältere über Nacht mitgeben. Von Ferien ist daher nicht einmal zu träumen. Bis er mal Ferien hat, und die werden nicht in den Ferien der Kinder liegen, sind die Kinder ihm so entfremdet dass sie nicht mehr mit gehen werden selbst wenn die KM sie ließe... Daher wird ihm auch niemand eine größere Wohnung unterstützen, da der Umgang allein von den Arbeitszeiten und finanziell nicht aufrechtzuerhalten ist, ausser vor Ort bei der KM und die hat ja schon alles.

Achso, und ich schreibe bewusst in der 3. Person, da nicht ich der KV bin.
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#6
(16-07-2015, 00:44)Rakete schrieb: Sie will offiziell umziehen, da dort ihre Eltern leben und sie durch den KV nicht genug Unterstützung erhält.

Wenn dort ihre Eltern leben, glaube ich nicht dass der Vater den Umzug der Kinder verhindern kann. Der Richter dürfte "Kind bleibt dort wo Mutti hinwill" urteilen. Die Mutter macht ein paar Versprechungen hinsichtlich Umgangskontakten, die anschliessend eh niemand mehr interessieren wenn der Vater es nicht durchsetzt und die Akte ist geschlossen.

Die finanzielle und zeitliche Ausstattung des Vaters spielt dabei nur eine geringe Rolle für den Umzug der Kinder. Die Justiz zieht immer den Kaugummibegriff vom Kindeswohl hervor, um über diesen verbalen Umweg das Mütterprimat durchzusetzen. Behauptet wird, es käme weniger auf die Wünsche des Vaters an, sondern mehr auf die übliche Schlagwortsosse, aus der man sich je nach Situation die passenden Textbausteine herauszieht. Starke Mutter-Kind Bindung, Hilfe der Grosseltern, Nähe Betreuungseinrichtung, alles so toll für die Kinder...

Wenn hier Chancen liegen, dann tatsächlich in einer konsequent durchgesetzten Umgangsregelung. Du schreibst andauernd von "sie gibt ihm das Kind nicht mit". Aber hallo, von was handelt denn die halbe faq und das Forum? Nochmal klar und deutlich: Das darf der Vater nicht hinnehmen! Er muss sofort Schritte hin zu einer gerichtlichen Umgangsregelung einleiten! Hätte er schon lange tun müssen, sofort nach den ersten Zickereien. Diese Regelung muss unbegleitete, von der Ex unkontrollierte Umgangszeiten enthalten. Sie muss vollstreckbar sein, d.h. ein Ordnungsgeld wird fällig wenn sie gebrochen wird. Sorry, aber wenn der Vater es nicht einmal schafft, den Standardvorgang einer gerichtlichen Umgangsregelung zu beginnen, soll er am Besten die Kinder vergessen, sich auf seine Ausbildung konzentrieren. Er scheint da reichlich unbedarft zu sein, erst in Ausbildung und damit vermutlich viel zu jung für das, was er gemacht hat: Heiraten und zwei Kinder. Das Zweite auch noch, als die Ehe sowieso mehr als fraglich war. Es wurde da übrigens so ein Ding erfunden, nennt sich Konto.. ähm... Kondom glaub ich. Kostet 50 cent und spart rund 250000 EUR. Nur für den Fall, dass er die nächste Lebensliebe findet und sich dann mit ihr in gewohnter Weise "versöhnt".

Und das mit dem Umgang gilt auch für die Zeit nach einem eventuellen Umzug. Zu beantragen ist die Mithilfe der Mutter beim Umgang, sie hat die Entfernung geschaffen. Zum Beispiel, dass sie einen guten Teil der Wegstrecke selbst übernimmt, um die Kinder zu bringen/holen. Wenn die Mutter einfach Zusagen macht, um den Umzug durchziehen zu können, muss der Vater sie nachher punktgenau auf diesen Zusagen festnageln. Da ist nix mit Anruf der Mutter "geht leider nicht nächsten Samstag, ich muss der verschieben". Das bedeutet, nicht mit Tränen in den Augen aufzulegen sondern es bedeutet, sofort zum Gericht zu gehen und die Verhängung von Ordnungsgeld zu fordern.
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#7
Nicht hyperventilieren. Das hilft dem betroffenen Vater kaum weiter.

Immer den Dreisprung einhalten! Das  kann über die Dokumentationen eine gerichtliche Umgangsregelung sogar beschleunigen, da diese Schritte dann uU nicht gerichtlich nachholt werden müssen, die Fakten schon bei Antragstellung auf dem Richterpult liegen und im Sinne des Beschleunigungsgebotes verarbeitet werden können.

Nochmals:
Zunächst müssen die Grundlagen für einen gerichtlichen Regelungsantrag erarbeitet werden, dh der Vater muß überhaupt erst einmal seine Möglichkeiten für Umgang ausloten, dies unter Beachtung vorhandener finanzieller und zeitlicher Ressourcen bzw noch zu schaffender Spielräume dazu.

Im Übrigen sollte sich der betreffende Vater hier selbst anmelden und unmittelbar informieren und damit zeigen, daß er die Sache nun straff 'in die Hand nehmen' will.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#8
Es geht um eine AE-Mutter mit 4 Kindern? Wie alt sind die beiden anderen und was ist mit deren Vater?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#9
Rakete, Du hast einfach einige sehr ungünstige Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Beziehung zu Euren Kindern:

- große Entfernung

- unregelmäßige Freizeit

- geringe finanzielle Spielräume (zumindest temporär, aber das dürfte sich ja nach Ausbildungsabschluss ändern)

- eine Expartnerin, die bezüglich des Umgangs wohl sehr nach Gutsherrenart agiert.

Ich denke, Du bist jetzt an einem Scheideweg: Wenn das Gericht dem Verbleib der Kinder in 250 km Entfernung zustimmt (und das wird es wohl, wie p schon ausgeführt hat), dann musst Du Dich entscheiden, wie wichtig der Kontakt zu Deinen Kindern ist. Ich denke, ein Umgang, der mehr als gelegentliches Besuchen ist, lässt sich bei Dir nur gestalten, wenn Du in die Nähe der Kinder ziehst.

Wenn Du ohnehin einen Arbeitsplatzwechsel anstrebst, würde ich mich an Deiner Stelle um einen neuen Arbeitsplatz in der Nähe des neuen Wohnortes der Kindesmutter bemühen. Anschließend per Gericht eine verbindliche Umgangsregelung festlegen lassen.
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#10
also mir stellt sich das wie folgt dar:

1. km zieht weg - bei gem. SR
2. kv hat keine chance trotz gem. sr + abr
3. kv kann antrag auf abr UND umgangsregelung stellen, dann im verfahren dem wegzug zustimmen, kommt
als +. in die akte, damit bleiben sr + gem. abr bei den eltern
4. kv soll beim JA fahrtkostenhilfe beantragen für die fahrten vom/zum umgang
5. den antrag beim FG am letzten wohnort der KM stellen, dann muß sie reisen....so stehts im gesetz!
6. kv macht die ausbildung weiter
7. umgang nach einem jahr ausweiten lassen

jetzt ist bissi geduld angesagt, KU wird warscheinlich nicht gezahlt werden können, wenn ja - bei der arge prüfen auf wohngeld/aufstockung

ich würd jetzt kein porzellan mehr zertreten.

bb
netlover
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#11
(15-07-2015, 17:58)p__ schrieb: Du schreibst andauernd von "sie gibt ihm das Kind nicht mit". Aber hallo, von was handelt denn die halbe faq und das Forum? Nochmal klar und deutlich: Das darf der Vater nicht hinnehmen! Er muss sofort Schritte hin zu einer gerichtlichen Umgangsregelung einleiten! Hätte er schon lange tun müssen, sofort nach den ersten Zickereien. Diese Regelung muss unbegleitete, von der Ex unkontrollierte Umgangszeiten enthalten.
Nochmal: Der KV HAT 2 Anwälte damit beschäftigt, die beide leider kein Gerichtsverfahren einleiten wollten weil sie beide sicher waren dass es keine Erfolgschancen gibt und er sich ihrer Willkür weiterhin aussetzen müssen wird und hoffen dass sie irgendwann zur Besinnung kommt. Er kann ja schlecht einfach selber zum Gericht gehen, das Gericht sagt dann er soll erst alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen. Hat er auch, doch beim ersten JA Termin hat die KM kein Interesse gehabt auf eine Einigung und ist nicht hingegangen, beim 2. war sie da, hat nachfolgend aber die Vereinbarungen (Übernachtung möglich machen und dem Kind aktiv vorher schmackhaft machen) abgesagt. Ein weiterer Termin steht an.

(15-07-2015, 17:58)p__ schrieb: Sie muss vollstreckbar sein, d.h. ein Ordnungsgeld wird fällig wenn sie gebrochen wird. Sorry, aber wenn der Vater es nicht einmal schafft, den Standardvorgang einer gerichtlichen Umgangsregelung zu beginnen, soll er am Besten die Kinder vergessen, sich auf seine Ausbildung konzentrieren. Er scheint da reichlich unbedarft zu sein, erst in Ausbildung und damit vermutlich viel zu jung für das, was er gemacht hat: Heiraten und zwei Kinder. Das Zweite auch noch, als die Ehe sowieso mehr als fraglich war. Es wurde da übrigens so ein Ding erfunden, nennt sich Konto.. ähm... Kondom glaub ich. Kostet 50 cent und spart rund 250000 EUR. Nur für den Fall, dass er die nächste Lebensliebe findet und sich dann mit ihr in gewohnter Weise "versöhnt".
Dass das dumm war braucht man hier nicht zu diskutieren. Darüber kann sich der KV jeden Tag nun ärgern und das hilft niemandem weiter. Er ist nicht zu jung, hatte nur vor der Beziehung Jobs für ungelernte und hat eben jetzt eine Ausbildung, das tut ja auch jetzt gar nix zur Sache und Spekulationen über das Weshalb und warum sind völlig Wurscht. Wie gesagt wollte er ja eine gerichtliche Umgangsregelung, doch das Gericht hat gesagt es soll zunächst versucht werden sich aussergerichtlich zu einigen.
(15-07-2015, 17:58)p__ schrieb: Zum Beispiel, dass sie einen guten Teil der Wegstrecke selbst übernimmt, um die Kinder zu bringen/holen. Wenn die Mutter einfach Zusagen macht, um den Umzug durchziehen zu können, muss der Vater sie nachher punktgenau auf diesen Zusagen festnageln. Da ist nix mit Anruf der Mutter "geht leider nicht nächsten Samstag, ich muss der verschieben". Das bedeutet, nicht mit Tränen in den Augen aufzulegen sondern es bedeutet, sofort zum Gericht zu gehen und die Verhängung von Ordnungsgeld zu fordern.
Das wird auch nicht passieren. Sollte sie sich nicht an die Vereinbarungen halten, geht es natürlich direkt vors Gericht denn dann gibt es ja eine Grundlage (Kindesentziehung bzw Verhinderung des Umgangs). Allerdings sei der Mutter eine Übernahme von Wegen nicht zumutbar (Begründung nur per PN an Interessierte)
(16-07-2015, 11:36)wackelpudding schrieb: Es geht um eine AE-Mutter mit 4 Kindern? Wie alt sind die beiden anderen und was ist mit deren Vater?
Vater unbekannt... Die Kinder sind über 10 Jahre älter... Kein Kommentar dazu Wink
(16-07-2015, 12:00)Theo schrieb: Ich denke, ein Umgang, der mehr als gelegentliches Besuchen ist, lässt sich bei Dir nur gestalten, wenn Du in die Nähe der Kinder ziehst.
Wenn Du ohnehin einen Arbeitsplatzwechsel anstrebst, würde ich mich an Deiner Stelle um einen neuen Arbeitsplatz in der Nähe des neuen Wohnortes der Kindesmutter bemühen. Anschließend per Gericht eine verbindliche Umgangsregelung festlegen lassen.
Da steht der KV dann aber auch wieder am Scheideweg, ob er ernsthaft seiner neuen Partnerin zumuten soll dass beide umziehen und sich beruflich umorientieren, damit er weiterhin so wenig Umgang bekommt wie bisher. Denn die KM macht ja auch Probleme im Bezug auf Umgang der Freundin mit dem Kind, sie hat es öfter untersagt (ja, beide wissen dass es sowieso nichtig ist) - und jedes Mal wenn das Kind mit der neuen Freundin in KOntakt war, sei es telefonisch oder persönlich, verhängt die KM eine Umgangssperre. Natürlich ist sie nicht mehr so dumm das so zu sagen wie anfangs, sondern nun wird das Kind auf einmal immer spontan krank wenn der KV seine Partnerin beim Umgang involviert hat und das Kind von dieser spricht.
(16-07-2015, 14:50)netlover schrieb: 1. km zieht weg - bei gem. SR
2. kv hat keine chance trotz gem. sr + abr
3. kv kann antrag auf abr UND umgangsregelung stellen, dann im verfahren dem wegzug zustimmen, kommt
als +. in die akte, damit bleiben sr + gem. abr bei den eltern
4. kv soll beim JA fahrtkostenhilfe beantragen für die fahrten vom/zum umgang
5. den antrag beim FG am letzten wohnort der KM stellen, dann muß sie reisen....so stehts im gesetz!
6. kv macht die ausbildung weiter
7. umgang nach einem jahr ausweiten lassen
jetzt ist bissi geduld angesagt, KU wird warscheinlich nicht gezahlt werden können, wenn ja - bei der arge prüfen auf wohngeld/aufstockung
Bei Stufe 3 ist es schon angekommen. Kann jeder Fahrtkostenhilfe gewährt bekommen? wie sind hierfür die Bedingungen? Magst Du Punkt 5 näher erklären? Die Anwälte des KV haben gesagt dass ab Umzug der Mutter nur noch das FG in ihrem Kreis zuständig sei und der Vater nun immer reisen müsse.

Rein Gesetzlich ist es ja schön und gut mit der Geduld, aber wenn das Kind jetzt schon durch die KM so verstört ist dass es mit dem KV teilweise schon nicht mehr mitgehen will, weil es Angst hat nicht wieder zu Mama zu kommen (obwohl das nie vorgekommen ist), dann wird das mit dem wenigen Umgang auch nicht mehr besser werden. Schon jetzt liegt eine totale Entfremdung vor und das Kind ist nicht wiederzuerkennen.
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#12
punkt 5: wenn ein elternteil das gemeinsame kind an einen neuen wohnort ohne einverständnis des anderen elternteils verbringt, so handelt dieser elternteil rechtswidrig. da ändert jetzt auch nichts die zeit, die das kind am neuen wohnort ist nix!

das war bei mir genauso, die richterin hat es meiner ex sogar in die ladung reingeschrieben und sich auf entspr. §§ berufen.
nur mut!

bb
netlover
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#13
(16-07-2015, 16:33)Rakete schrieb: Der KV HAT 2 Anwälte damit beschäftigt, die beide leider kein Gerichtsverfahren einleiten wollten weil sie beide sicher waren dass es keine Erfolgschancen gibt und er sich ihrer Willkür weiterhin aussetzen müssen wird und hoffen dass sie irgendwann zur Besinnung kommt. Er kann ja schlecht einfach selber zum Gericht gehen, das Gericht sagt dann er soll erst alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen.

Nicht schlüssig. Erstens ist für ein Umgangsverfahren gar kein Anwalt nötig und oft genug sieht man Anwälte in solchen Verfahren eher als Hindernis. Einen Anwalt braucht man da nur, wenn man schwerer  Legastheniker ist und keinen lesbaren Satz im Gerichtsantrag schreiben kann. Anwälte haben in der Tat auch selber wenig Lust, in Umgangsverfahren aufzutreten, vor allem wenns nur Verfahrenkostenhilfe gibt. Dabei wird einfach zu wenig verdient nach Anwalts Maßstäben.

Zweitens sind Umgangsverfahren Standardverfahren, die laufen locker nach Schema F durch, wenn nicht gerade schwere Probleme in der Person der Vaters nachgewiesen wurden. Zumindest für das grössere Kind wäre dabei irgend eine Standardregelung herausgekommen. Das schlimmste Ergebnis wäre eine beliebte Ausflucht faul-unfähiger Richter, nämlich keine Regelung beschliessen, sondern die Eltern in einen Vergleich tricksen, dass sie "mit Hilfe einer Beratungsstelle" Termine ausmachen, weil ja der Vater wechselnde freie Tage hätte, die eine feste Regelung verunmöglichen würden. In der Praxis ist damit gar nichts vereinbart und Mutti kann in der Beratungsstelle grinsen und weiter mit Umgang nach Gutsherrinnenart veranstalten.

Was war denn das für eine Ehe und für ein Vater? Er noch in der Ausbildung und sie schon zwei Kinder mit >10 Jahren? Spielen da noch weitere Probleme hinein? Psychische Krankheiten, schwierige Biografien?
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#14
Hm ich will da nicht zu viel verraten und die KM ist nicht psychiatrisch bekannt. Also rein gerichtlich und ärztlich ist sie ein unbeschriebenes Blatt, zeigt aber deutliche Borderline-Züge... Manipulation, Erpressung, Stalking, Kontrollsucht, sich illegal auf anderer Leute Email- und Facebook-Account Zugang verschaffen, auf Knopfdruck weinen, sich anpassen an das Gegenüber, die Fähigkeit andere auf ihre Seite zu ziehen trotz absurdester Begründungen. Sie fährt alle Register. Sie ist etwas älter als der KV und hat halt früh angefangen Kinder zu bekommen...

Also genau so ein Vergleich wurde anberaumt und es gibt kein wirkliches Urteil, nur eine lächerliche Vereinbarung die niemandem etwas bringt. Den Inhalt bekommen Interessierte per PN, das wäre zu spezifisch und erkennbar hier öffentlich zu posten. Wenn die Geschichte weiter vorangeschritten ist und es egal geworden ist, was die KM denkt oder liest, dann werde ich es hier nachreichen damit es evt jemandem hilfreich sein kann.
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#15
Wenn die KM am neuen Wohnort Gerichtsanträge gestellt hat, ist es m. W. wenig wahrscheinlich, dass an das Gericht am bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes verwiesen wird. § 154 FamFG ist eine Kannbestimmung, die hätte greifen können, wenn der KV dort zuerst Antrag gestellt hätte.

Ist anwaltlich geprüft, ob § 235 (1), 1. StGB (List) zutreffen könnte?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#16
(16-07-2015, 22:22)Rakete schrieb: Also genau so ein Vergleich wurde anberaumt und es gibt kein wirkliches Urteil, nur eine lächerliche Vereinbarung die niemandem etwas bringt.

Vergleiche sind immer freiwillig. Das Problem ist vielmehr, dass sich die Leute in einen Vergleich hineintricksen lassen. Im Gerichtssaal tun alle so, als wäre das der einzig mögliche, logische und natürliche Ausgang der Sache. Vor allem die Anwälte, die bei einem Vergleich auch noch die Vergleichsgebühr kassieren können.

Da der Vater aber bisher gar nicht vor Gericht wegen Umgang war, nehme ich an du meinst eine Vereinbarung, die unter Jugendamtsvermittlung zustande kam und nicht vor dem Richter. Das ist was anderes.
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#17
Inzwischen gab es einen Prozess mit lächerlichem Resultat... Der Umgang ist auf ein Minimum heruntergefahren worden. Mit diesem Umgang wird es nicht möglich sein eine Bindung vom KV zum Kind aufrecht zu erhalten, zumal schon jetzt das Kind so entfremdet ist dass es mit ihm nicht mehr mit geht. Er muss jedes Mal überreden und das Kind verweigert sich und die Mutter unterstützt es indem sie sagt das Kind darf nicht gegen seinen Willen mitgenommen werden.

Ergebnis des Prozesses teile ich gern per PN mit, werde es später auch hier veröffentlichen wenn Gras über die Sache gewachsen ist. Noch liegt eine Aktivität an die nicht gefährdet werden darf.
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#18
Genau das ist hier der Fall... Alle 14 Tage ein Tag und mehr nicht. Vorher war es jeder 2. Tag und aufgrund der "neuen" Freundin des KV wurde es dann auf 3 Tage alle 14 Tage a 4 Stunden herunterrationiert. Und nun auf einen, "dafür aber ganztags"... Man muss aber dazu wissen dass es dem Kind laut KM nicht zumutbar sei vor 10 oder 11 geweckt zu werden und natürlich muss es vor 19h zurück sein.
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#19
Ist ´was mit dem Kind?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#20
Nee, wieso? ausser dass es verzogen ist und durch die Mutter nicht viel Gutes über den KV hört. Würde eher sagen es ist was mit der KM..
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#21
Achso und der Umgang wurde jetzt seitens der Mutter wieder verboten da er die Sicherheit IHRES Sohnes gefährdet haben soll. Sie und ihre Freundin haben gesehen dass er ohne Kindersitz im Auto ihrer ehemals besten Freundin (die sie selbst oft als Taxi genutzt hat) nach Hause gebracht wurde. Der Kindersitz wurde komischerweise vom KV, der ehemals besten Freundin der KM und auch noch von der Lebensgefährtin des KV UND der Person, von der der Kindersitz geliehen wurde, gesehen. Vielleicht ist er unsichtbar?

Auf jeden Fall strebt die Mutter nun ein erneutes Gerichtsverfahren an - warum auch immer. Ihre genannten Gründe:
- sie habe dem Kind kindgerecht erklärt warum sie die ehemalige Freundin und ihren gleichaltrigen Sohn nicht mehr zum Spielen sehen ("sie ist böse" war die Erklärung des Sohnes...)
- die ehemals beste Freundin sei Drogenkonsumentin Big Grin (auch dies ist eine Lüge)
- es gab keinen Kindersitz (ebenfalls nicht wahr, der KV würde nie wagen sich solche Dinge zu Lasten legen zu lassen)
- der Richter hätte gesagt er solle den wenigen Umgang allein mit dem Kind nutzen ohne seine Lebensgefährtin (dies ist unwahr, aber selbst wenn bestimmt er ja in der Umgangszeit mit wem er sich da noch trifft, und bisher war die Lebensgefährtin fast nie dabei. Nach fast einem Jahr vorsichtigen Heranführens spricht aber auch nichts gegen einen gemeinsamen Umgang, er hat sehr lange darauf Rücksicht genommen dass die KM keinen Kontakt zw. Kind und neuer LG haben wollte)
- er kam 15 min zu spät nach Hause, hat es aber angekündigt. Sonst hat sich die KM immer beschwert dass er das Kind zu früh wiederbringt, aber gerade heute wollte sie die Kinder eigentlich baden und da wäre das ja eine riesen Schweinerei (badet man einen Säugling und einen 3-jährigen denn gleichzeitig? kann man dann nicht mit dem einen schon anfangen?) und auch verantwortungslos, die 4 popeligen Stunden Umgang zu überziehen die er überhaupt nur bekommt...

Auf jeden Fall spiele er offensichtlich mit dem Kind spiele und daher bräuchte er zum nächsten Umgang gar nicht erst erscheinen... OHne Worte.
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