23-07-2015, 12:40
Brauch mal wieder eure Hilfe, Ausgangssituation:
Titel bestand. Vor ca. 1,5 Jahren kam ein schreiben vom JA das ich meine Gehaltsnachweiße zusenden soll und sie haben mich ab diesen Zeitpunkt in Vollzug gesetzt– über meinen RA ging es dann hin und her und ich zahlte denn etwas mehr als im Titel festgelegt – vom JA hab ich dann nichts mehr gehört – meines Wissens nach wurde aber kein neuer Titel ausgestellt.
Seit März bin ich jetzt zu meinem Vollzeitjob auch noch Selbständig – dachte es wäre klug dem JA zu schreiben das ich einen neuen Titel berechnen möchte – JA würde dann bestimmt meine Gehaltsnachweiße sehen wollen (2014) und dann einen Titel festmachen. Was ich mit der Selbständigkeit verdiene taucht dann ja erst Mitte 2016 auf wenn ich meine Steuer von 2015 abgebe. Das JA kann aber nur alle 2 Jahre Einsicht in meine Verdienste Vordern und somit könne ein neuer Titel erst 2017 gemacht werden. Soweit meine Theorie – als ich das mit meinem RE besprochen habe redet er etwas von Mitteilungsplicht und man müsse den geschätzten Umsatzwert den man ans Finanzamt meldet als Berechnung nehmen – (wobei ich mich frage wie das gehen soll da dort ja noch meine Lohnsteuer und Betriebsausgaben abgezogen werden – zudem ist das ja nur eine Schätzung ).
Gäbe noch die Möglichkeit einfach nichts zu machen und darauf zu warten bis das Jugendamt mal wieder auf die Idee kommt meine finanzielle Situation zu prüfen – habe hier nur angst da sie mich ja mit dem Schreiben vor 1,5 Jahren in Vollzug gesetzt haben das dasGeld dann Rückwürgend berechnen und einfordern …
buhh danke
Titel bestand. Vor ca. 1,5 Jahren kam ein schreiben vom JA das ich meine Gehaltsnachweiße zusenden soll und sie haben mich ab diesen Zeitpunkt in Vollzug gesetzt– über meinen RA ging es dann hin und her und ich zahlte denn etwas mehr als im Titel festgelegt – vom JA hab ich dann nichts mehr gehört – meines Wissens nach wurde aber kein neuer Titel ausgestellt.
Seit März bin ich jetzt zu meinem Vollzeitjob auch noch Selbständig – dachte es wäre klug dem JA zu schreiben das ich einen neuen Titel berechnen möchte – JA würde dann bestimmt meine Gehaltsnachweiße sehen wollen (2014) und dann einen Titel festmachen. Was ich mit der Selbständigkeit verdiene taucht dann ja erst Mitte 2016 auf wenn ich meine Steuer von 2015 abgebe. Das JA kann aber nur alle 2 Jahre Einsicht in meine Verdienste Vordern und somit könne ein neuer Titel erst 2017 gemacht werden. Soweit meine Theorie – als ich das mit meinem RE besprochen habe redet er etwas von Mitteilungsplicht und man müsse den geschätzten Umsatzwert den man ans Finanzamt meldet als Berechnung nehmen – (wobei ich mich frage wie das gehen soll da dort ja noch meine Lohnsteuer und Betriebsausgaben abgezogen werden – zudem ist das ja nur eine Schätzung ).
Gäbe noch die Möglichkeit einfach nichts zu machen und darauf zu warten bis das Jugendamt mal wieder auf die Idee kommt meine finanzielle Situation zu prüfen – habe hier nur angst da sie mich ja mit dem Schreiben vor 1,5 Jahren in Vollzug gesetzt haben das dasGeld dann Rückwürgend berechnen und einfordern …
buhh danke