28-07-2015, 14:28
In den Unterhaltsleitlinien erfrechen sich die Düsseldorfer Robenständer, sich wie in der DT als Gesetzgeber aufzuspielen. Zusammen mit der neuen Düsseldorfer Tabelle wurden auch die Leitlinien geändert, teilweise überraschend gravierend. Die wichtigsten Punkte:
1. Es wird jetzt klar gesagt, dass eine Abfindung bei Jobverlust zu 100% für Unterhalt weggestohlen wird. Das dürfte Arbeitgeber freuen, denn eine Abfindung die mir komplett gestohlen wird bringt mir nur Nachteile, die werde ich ablehnen.
2. Man versucht weiterhin mit Gewalt und entgegen der tatsächlichen Rechtssprechung, Nebenjobs und Überstunden verpflichtend zu machen. Natürlich nur beim Pflichtigen, niemals bei Berechtigten. Die Düsseldorfer Lügenbande sieht jetzt die Grenze nicht bei einem Vollzeitjob, sondern im Arbeitszeitgesetz, das 48 Wochenstunden erlaubt.
3. "Steuervorteile sind wahrzunehmen" - beim Pflichtigen. Begrüssen wir einen weiteren Top-Kandidaten unter den unzähligen Begründungen, einem Pflichtigen fiktives Einkommen in die Tasche zu lügen. "Herr Müller, sie haben ja recht wenig Werbungskosten geltend gemacht. Das darf nicht zu Lasten des armen armen Berechtigten gehen. Deshalb verurteile sie .... blaschwafel ... 1000 EUR zusätzliches Einkommen ... ausserdem ... sofort vollstreckbar ...."
4. Entgegen anderer Rechtssprechung werden nun auch freiwillige Zuwendungen Dritter gestohlen, auch wenn dies dem Willen des Dritten ausdrücklich widerspricht - sogar dann, wenn es nicht um Kindesunterhalt, sondern Ehegattenunterhalt handelt. Wohlgemerkt: Nur beim Pflichtigen, also wenn es um Unterhalt zahlen geht. Der Berechtigte kann weiterhin kassieren, ohne dass etwas angerechnet wird.
5. Es wird jetzt klar gesagt, dass zusätzliche Altersvorsorge nicht berücksichtigt wird, wenn der Mindestunterhalt nicht erreicht wird.
6. Man kann auch unter den Roben den Rock voll haben, wenn einem Zeitungen aller Couleur den eigenen Bockmist unter die Nase reiben. Punkt 12.3 ist ein Musterbeispiel dafür und zeigt, welche groteske Verbiegungen die Richterlein jetzt unternehmen, um sich aus der Schusslinie zu bringen.
Es geht ums Wechselmodell und der unsäglichen BGH-Rechtssprechung, die zu Recht von jedem denkenden Menschen kritisiert wurde. Die Roben in DD erfinden etwas Neues, um ihren Haftungsanteil-Müll zu retten und der Anwaltschaft das Business. Korrekt wäre: Jeder zahlt seins, nur Mehr/Sonderbedarf wird nach Haftungsanteilen aufgeteilt. Neue Idee aus Düsseldoof: Die Haftungsanteile werden jetzt halbiert. Und beim fast-Wechselmodell beschreitet man einen anderen Weg: "Ferner kann der Unterhaltsbedarf des Kindes dadurch gemindert sein, dass der umgangsberechtigte Elternteil dem Kind im Zuge seines erweiterten Umgangsrechts Leistungen erbringt, mit denen er den Unterhaltsbedarf des Kindes auf andere Weise als durch Zahlung einer Geldrente teilweise deckt.". Das ist so vage und undeutlich gehalten, dass es einerseits gerechter aussieht, aber andererseits in der Praxis nie greifen wird. Vorrangig ging es den Robenständern offenbar darum, den "betreuenden" Elternteil aus allem raus zu halten.
7. Es wird jetzt klar gesagt, dass lebenslanger Ehegattenunterhalt sogar ohne ehebedingte Nachteile wieder eingeführt ist: "Bei Fehlen ehebedingter Nachteile kann eine fortwirkende nacheheliche Solidarität einer Begrenzung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt entgegenstehen." So leise und so verlogen wurde noch nie eine pompös zelebreirte Unterhaltsrechtsreform restlos beerdigt.
8. Nebenbei aber mit enormer Wirkung wird noch ein "Stufenmodell" eingeführt, um noch mehr Unterhalt bei Betreuung Kind rauszuholen: "Zur Vermeidung eines abrupten Wechsels ist ein stufenweiser Übergang bis zu einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit möglich." Also nochmal Monate und Jahre mehr Unterhalt abkassieren. Denn eins bedeutet das ganz sicher nicht: Dass vor Erreichen der Altersgrenze von drei Jahren der Unterhalt bereits ein Stück weit abgesenkt wird. Sondern: Dass nach Erreichen der Grenze noch länger Teilbeträge gezahlt werden müssen.
Und noch so einiges mehr. Die zwei beherrschenden Elemente sind der peinliche Versuch, Wechselmodell und fast-Wechselmodell wieder unter Kontrolle zu bekommen sowie die häufige Betonung des Mindesunterhalts, bei dem keinerlei Grenzen für den Berechtigten mehr gelten. Nachdem uns das Unterhaltsrecht in eine Dauer-Mangelfallgesellschaft verwandelt hat, gilt nun das Interesse dem Mindestunterhalt, der unter allen Umständen und ohne jede Grenze aus dem Pflichtigen herausgeholt werden soll. Das ist zum Teil ein geistiger Abschied von den turmhohen Stufenkonstruktionen der Düsseldorfer Richtertabelle. Die Realität ist eine andere: Verstärkung der sozialen Spaltung, Mangelfall als Normalfall. Das fällt sogar im Gerichtssaal auf, wenn bei immer mehr zu Verurteilenden einfach nichts zu verteilen ist.
1. Es wird jetzt klar gesagt, dass eine Abfindung bei Jobverlust zu 100% für Unterhalt weggestohlen wird. Das dürfte Arbeitgeber freuen, denn eine Abfindung die mir komplett gestohlen wird bringt mir nur Nachteile, die werde ich ablehnen.
2. Man versucht weiterhin mit Gewalt und entgegen der tatsächlichen Rechtssprechung, Nebenjobs und Überstunden verpflichtend zu machen. Natürlich nur beim Pflichtigen, niemals bei Berechtigten. Die Düsseldorfer Lügenbande sieht jetzt die Grenze nicht bei einem Vollzeitjob, sondern im Arbeitszeitgesetz, das 48 Wochenstunden erlaubt.
3. "Steuervorteile sind wahrzunehmen" - beim Pflichtigen. Begrüssen wir einen weiteren Top-Kandidaten unter den unzähligen Begründungen, einem Pflichtigen fiktives Einkommen in die Tasche zu lügen. "Herr Müller, sie haben ja recht wenig Werbungskosten geltend gemacht. Das darf nicht zu Lasten des armen armen Berechtigten gehen. Deshalb verurteile sie .... blaschwafel ... 1000 EUR zusätzliches Einkommen ... ausserdem ... sofort vollstreckbar ...."
4. Entgegen anderer Rechtssprechung werden nun auch freiwillige Zuwendungen Dritter gestohlen, auch wenn dies dem Willen des Dritten ausdrücklich widerspricht - sogar dann, wenn es nicht um Kindesunterhalt, sondern Ehegattenunterhalt handelt. Wohlgemerkt: Nur beim Pflichtigen, also wenn es um Unterhalt zahlen geht. Der Berechtigte kann weiterhin kassieren, ohne dass etwas angerechnet wird.
5. Es wird jetzt klar gesagt, dass zusätzliche Altersvorsorge nicht berücksichtigt wird, wenn der Mindestunterhalt nicht erreicht wird.
6. Man kann auch unter den Roben den Rock voll haben, wenn einem Zeitungen aller Couleur den eigenen Bockmist unter die Nase reiben. Punkt 12.3 ist ein Musterbeispiel dafür und zeigt, welche groteske Verbiegungen die Richterlein jetzt unternehmen, um sich aus der Schusslinie zu bringen.
Es geht ums Wechselmodell und der unsäglichen BGH-Rechtssprechung, die zu Recht von jedem denkenden Menschen kritisiert wurde. Die Roben in DD erfinden etwas Neues, um ihren Haftungsanteil-Müll zu retten und der Anwaltschaft das Business. Korrekt wäre: Jeder zahlt seins, nur Mehr/Sonderbedarf wird nach Haftungsanteilen aufgeteilt. Neue Idee aus Düsseldoof: Die Haftungsanteile werden jetzt halbiert. Und beim fast-Wechselmodell beschreitet man einen anderen Weg: "Ferner kann der Unterhaltsbedarf des Kindes dadurch gemindert sein, dass der umgangsberechtigte Elternteil dem Kind im Zuge seines erweiterten Umgangsrechts Leistungen erbringt, mit denen er den Unterhaltsbedarf des Kindes auf andere Weise als durch Zahlung einer Geldrente teilweise deckt.". Das ist so vage und undeutlich gehalten, dass es einerseits gerechter aussieht, aber andererseits in der Praxis nie greifen wird. Vorrangig ging es den Robenständern offenbar darum, den "betreuenden" Elternteil aus allem raus zu halten.
7. Es wird jetzt klar gesagt, dass lebenslanger Ehegattenunterhalt sogar ohne ehebedingte Nachteile wieder eingeführt ist: "Bei Fehlen ehebedingter Nachteile kann eine fortwirkende nacheheliche Solidarität einer Begrenzung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt entgegenstehen." So leise und so verlogen wurde noch nie eine pompös zelebreirte Unterhaltsrechtsreform restlos beerdigt.
8. Nebenbei aber mit enormer Wirkung wird noch ein "Stufenmodell" eingeführt, um noch mehr Unterhalt bei Betreuung Kind rauszuholen: "Zur Vermeidung eines abrupten Wechsels ist ein stufenweiser Übergang bis zu einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit möglich." Also nochmal Monate und Jahre mehr Unterhalt abkassieren. Denn eins bedeutet das ganz sicher nicht: Dass vor Erreichen der Altersgrenze von drei Jahren der Unterhalt bereits ein Stück weit abgesenkt wird. Sondern: Dass nach Erreichen der Grenze noch länger Teilbeträge gezahlt werden müssen.
Und noch so einiges mehr. Die zwei beherrschenden Elemente sind der peinliche Versuch, Wechselmodell und fast-Wechselmodell wieder unter Kontrolle zu bekommen sowie die häufige Betonung des Mindesunterhalts, bei dem keinerlei Grenzen für den Berechtigten mehr gelten. Nachdem uns das Unterhaltsrecht in eine Dauer-Mangelfallgesellschaft verwandelt hat, gilt nun das Interesse dem Mindestunterhalt, der unter allen Umständen und ohne jede Grenze aus dem Pflichtigen herausgeholt werden soll. Das ist zum Teil ein geistiger Abschied von den turmhohen Stufenkonstruktionen der Düsseldorfer Richtertabelle. Die Realität ist eine andere: Verstärkung der sozialen Spaltung, Mangelfall als Normalfall. Das fällt sogar im Gerichtssaal auf, wenn bei immer mehr zu Verurteilenden einfach nichts zu verteilen ist.