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Mich hat es erwischt - wie retten, was noch zu retten ist?
#51
Könnte sein, daß Dich das alles so mitnimmt, daß Du nicht mehr arbeitsfähig bist, den Job verlierst, Kur, Erholung, Neuanfang auf Sparflamme unter Berücksichtigung gesundheitlicher Einschränkungen usw.
Die Gesundheit ist das höchste Gut.

Gurgel mal nach 'Durchbrechung der Unterhaltskette'.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#52
Willkommen im Deutschen Familienrecht!

Ob der Betreuungsunterhalt tatsächlich über das dritte Lebensjahr hinaus fällig wird, hängt insbesondere davon ab, ob es der Mutter gelingt nachzuweisen, dass ein erhöhter Betreuungsaufwand notwendig ist.

Sicherlich wirst Du dauerhaft zu Kindesunterhalt herangezogen. Das ist normal.

Du solltest in verschiedenen Zeitabschnitten planen:

- bis das Kind zwei Jahre ist: normal weiter arbeiten und dich maximal ums Kind kümmern
- bis Kind drei Jahre ist: da trifft dich Burnout und du arbeitest nur noch halbe Zeit oder noch weniger; entweder ist Betreuungsunterhalt befristet oder Du beantragst Anpassung; damit die Legende passt rechtzeitig zum Arzt und Psychologen!

-bevor Kind drei Jahre alt ist, wirst Du KM darauf hinweisen, dass Betreuungsunterhalt endet.

Damit ist das "Problem" eigentlich nur noch zwei Jahre vorhanden.

Du wirst nach drei Jahren(Kindesalter) vorübergehend so wenig verdienen, dass es für KM aufgrund deiner eingeschränkten Leistungsfähigkeit keinen BU mehr gibt. Entweder der Höhe noch dem Grund nach, eigentlich beides.


Sofern Betreuungsunterhalt geendet hat, verbleibt nur noch KU; da spielt der Wohnwert der selbst genutzten Eigentumswohnung nicht die ganz große Rolle! Ob Du da mit 105 oder 115 der DDT dabei bist, das sind irgendwo 100 EUR Unterschied.

Entscheidend und gut ist, dass Du mit der Alten nicht verheiratet warst! Das ganze mag dir insgesamt noch TEUR 50 kosten aber es ist sehr unwahrscheinlich, dass die Alte Schicksalskontrolle über dich ausübt.

Sehe die TEUR 50 als "einmaligen" Verlust an (sunk cost) und entwickle einen langfristigen Plan.

Wer nicht handelt wird behandelt!
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(Donovan)
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#53
Was ist noch mal TEUR?

(Hallo Che, übrigens danke für den Tipp mit dem Hund. Hab jetzt einen gefunden.)
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#54
(27-07-2015, 10:49)Gualterius schrieb: Was ist noch mal TEUR?

Die Abkürzung für tausend Euro.

(26-07-2015, 17:24)Paabel schrieb: Ich vermute, im schlimmsten Fall muss ich bis zum 14 LJ blechen.

Das ist Unfug. Eine Vollzeitbetreuung bis zum 14. Jahr kann man heute kaum noch erfolgreich fordern, wenn nicht das Kind krank oder behindert ist. Nach drei Jahren sollte die Sache mit dem BU für Dich eigentlich gelaufen sein.
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#55
Betreuungsunterhalt

Grundsätzlich steht dem betreuenden Elternteil nach einer Trennung oder Scheidung ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB zu.

Dieser Betreuungsunterhalt (Basisunterhalt) ist zunächst auf drei Jahre nach der Kindesgeburt befristet, und soll dafür sorgen, dass der betreuende Elternteil (i. d. R. die alleinerziehende Mutter) genügend Mittel zur Verfügung hat, um die Pflege und Erziehung des Kindes sicherzustellen.

Während dieser drei Jahre, in denen der betreuende Elternteil des Kindes den Betreuungsunterhalt erhält, kann von ihm nicht verlangt werden, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

http://www.unterhalt.net/ehegattenunterh...rhalt.html
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#56
Vielen lieben Dank.

So sehe ich das auch, allerdings ist es der §1615l für nicht eheliche Kindesmutter.

Natürlich minimiert ihre Anwältin den Umgang. Und Kindesmutter hat den nicht mal mehr eingehalten. Jetzt schreibe ich gerade einen Antrag ans Gericht auf geregelten Umgang.

Wenn ich nur noch zwei, max drei Jahre, zahlen muss, bin ich sehr froh. Die Alte
versaut mir sonst noch mein Leben. Den Ihre Faulheit kostet mich im Worst case mehr als das Kind.

Ich denke, Sie wird versuchen, mich im 3 LJ zu verpflichten, weil Sie Nachtdienste machte. Und da sind Kita und Kindergärten geschlossen. Ich hoffe sehr, dass ich dann per richterlichen Beschluss, dass Kind auch nachts bei mir haben kann.
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#57
Sorry aber ich bekomme das KO**** wenn ich hier so mitlese, meine ex bekommt auch NULL unterhalt. Kind Freitag bis Freitag bei mir. Junge 2 Monate hast du deinen Sohn nicht gesehen, weil es die Exe so will. Kann ich nicht nachvollziehn, ohne mist aber habt ihr/du einen an der klatsche? Ich würde mir wohl meinen Goldjungen, meinen Sohn wegnehmen lassen um Gottes willen mache Meter Junge manohman echt. Meinen Sohn will ich jederzeit sehen, damals war bereits 1 Tag für mich an die Grenze, was bitte bildet sich die KM ein um Himmels willen, meine Synapsen überreizen gerade schonwieder.

Keiner nimmt mir meinen Sohn auch nur 1 Tag weg. Ich könnte mich im Spiegel nicht mehr anschauen.......sorry Leute aber, da kommt mir die Galle hoch
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#58
Schön für dich, wenn die KM dir eine derartige gleichberechtigte Elternschaft leben lässt!

Das ist leider nicht der Normalfall.

Normal ist jedes zweite Wochenende und etwas Ferien und die totale Verweigerung kommt auch sehr häufig vor.

Deutsches Familienrecht ist eben pervertiertes Mütterrecht!
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#59
Natürlich wollte sie das nicht, glaub mir.
Alleine den versuch mich auszubooten mit den Tricks den sie versucht haben, geht gegen mein Kind. Der papa ist da und er ist ein guter papa und er soll dem Kind genommen werden. Hier wird billigend in Kauf genommen dass mein Kind damit vielleicht nicht klar kommt und es schäden nach sich zieht. Da rechtfertige ich mich vor keinem Jugendamt oder Gericht oder lasse ein psychisches Gutachten anfertigen, die sind wir alle völlig Krank in ihren schädeln oder was... Nein Freunde, dann ist die Kacke richtig am dampfen. Und genauso hatte es auch gedämpft, alle Involvierten egal ob meine eltern oder ihre eltern oder die ex alle haben von mir mal richtig die meinung gegeigt bekommen. Da war ich wirklich zeitweise auf mich selber nicht mehr stolz aber musste diesen untermenschen sagen wie sie sich zu verhalten haben. Ich war überheblich, großkotzig erniedrigend abwertend auch zu denen die mir nahestehen und es tut mir leid aber das war notwendig, und genau deswegen ist es so wie es jetzt ist.Jegliche Ungerechtigkeit geht mir gegen den kragen aber bei sowas gibt es für mich nur noch 0 oder 1 ja oder nein schwarz oder weiß gottverdammte scheiße nochmal. Hier geht es nämlich um die Entwicklung meines sohnes, meines sohnes und ich sage es gerne nochmal meines Sohnes, für den die sonne scheinen soll denn darum habe ich ihn auf die Welt geholt, und weint er auch nur eine träne wegen euch dann gnade Euch Gott.

Klingt schlimm ist schlimm war auch schlimm war kein Zuckerschlecken weder für mich noch für alle anderen
Klingt schlimm ist schlimm war auch schlimm war kein Zuckerschlecken weder für mich noch für alle anderen.
Ich kann das auch nicht erklären das geht bei mir automatisch. Ich war Gott und meine Maus mein Nachfolger und niemand spielt mit unserer Katze und Maus ich meine wer bin ich denn! Was bilden die sich ein wer die sind? Und ich gebe euch Brief und Siegel wenn ich die Welt hier verlasse wird es keinem Vater jemals wieder so gehen müssen, denn ich setze mich aktiv gegen diese väter abschiebung diese Entsorgung diese perverse scheiße ein. Und zwar auf meine eigene ganz spezielle Art.
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#60
(03-08-2015, 06:02)cx404 schrieb:  Ich war Gott und meine Maus mein Nachfolger..

Wirf das Zeug weg, das Dich auf solche Trips bringt.

Wir sind hier keine Selbsthilfegruppe für Junkies im fortgeschrittenen Stadium!
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#61
Genau und wenn man dann als mann kämpft und zum Äußersten geht, wird er sogar hier abgestempelt. Genau deswegen ist es so wie es ist in diesem Land und frauen können ja machen was sie wollen mit unseren kids. Genau wegen so einer Einstellung ihr seid alles selber Schuld. Ach und Btw. Muss ich dir sagen dass du unfähig bist hier die Übersteigerung festzustellen natürlich war das im übertragenen sinne gemeint, eine absichtliche übertreibung, Übersteigerung als Textliches Stilmittel. Uff Sinnlos.... und lass es bitte sein, auf irgendwelche Rechtschreibung deinen Senf zu geben weil ich mache das alles speech-to-text
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#62
Hallo cx,

mit einem derartigen Verhalten hast Du offensichtlich deine Ex "überfahren" - gut so!

Um mit meiner Ex so viel Informationen austauschen zu können, müsste ich ihr schon hinterherrennen und nachstellen; ansonsten ist der Kanal dicht/zu! Wenn ich das machen würde, wäre sofort der nächste Gewaltschutzantrag auf dem Tisch.

Es gibt solche und solche Fälle. Nicht jeder Fall kann verallgemeinert werden.

LG

Che
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#63
(03-08-2015, 06:40)cx404 schrieb: Übersteigerung als...

Das Problem ist, dass außer Übersteigerung vn Dir nichts kommt. 

Wir haben von Dir lediglich erfahren, dass Du anscheinend das Wechselmodell allein dadurch durchsetzen konntest, dass Du Dich an diversen Stellen aufgeführt hast wie Rumpestilzchen.

Als Tipp ist das nicht sehr hilfreich, denn es geht in 99% aller Fälle schief.
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#64
(02-08-2015, 14:09)Paabel schrieb: Ich denke, Sie wird versuchen, mich im 3 LJ zu verpflichten, weil Sie Nachtdienste machte.

Das könnte höchstens ein Grund sein, wenn es in diesem Job ausschliesslich Nachtdienste gibt, sie nur genau diesen Job ausüben kann, sie diesen Job schon jahrelang gemacht hat. Elternbezogene Gründe sind trotz aller Anstrengungen der versammelten Juristenmannschaft nach wie vor nicht für beliebige Unterhaltsverlängerungen tauglich. Ich glaube, in diesem Punkt brauchst du dir keine Sorgen zu machen.

Ist eine witzige Forderungsabfolge. Sie behauptet, sie brauche Unterhalt, weil sie leider für das Kind nachts da sein müsse. Gleichzeitig weigert sie sich, dem Kind Übernachtungen bei dir zuzugestehen? Ich kann dir nur erneut raten, möglichst schnell eine möglichst ausgreifende Umgangsregelung vor Gericht zu beantragen und die dann eisenhart bis zum letzten Komma durchzusetzen.
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#65
Diese Ex empfindet meinen Wunsch, das Kind zu sehen, als Druck und Terror. Sie braucht immer eine Freundin dabei.

Das ist krank.
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#66
@Paabel:
Mutter scheint sehr unsicher zu sein, deshalb immer Freundin als Zeugin dabei.

Gut möglich, dass sie von einer Männerhasserin gesteuert wird.

Ausblick für die Zukunft ist kritisch! Die Hexen bekommen solange nichts auf die Reihe, bis der weiße Ritter auftaucht und machen dann, was der weiße Ritter empfiehlt

Das sieht noch für viele Jahre nach Stress aus !

Gehe die zu regelnden Punkte zügig an, es wird nicht einfacher.
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#67
(06-08-2015, 01:24)Paabel schrieb: Diese Ex empfindet meinen Wunsch, das Kind zu sehen, als Druck und Terror. Sie braucht immer eine Freundin dabei.

Das ist krank.

Ne, das ist normal.

Das Kind mit dem Erzeuger zu teilen, erfordert gewisse intellektuelle Fähigkeiten, die nur sehr wenige Frauen haben.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#68
"Gut möglich, dass sie von einer Männerhasserin gesteuert wird."

Und von wem oder was werden ganz viele hier gesteuert?
Wenn man versucht in einem vernünftigen Dialog mit den Exen auszukommen wird man direkt abgekanzelt. Und die Wortwhl und Bezeichnungen der Exfrauen, immerhin hat man ja mal in der Regel mit denen gepoppt, spricht Bände. Einfach mal lockerer an die eigenen Probleme dran gehen.
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#69
(06-08-2015, 10:33)Micha aus Bayern schrieb: Und die Wortwahl und Bezeichnungen der Exfrauen, immerhin hat man ja mal in der Regel mit denen gepoppt..

Stimmt.

Aber um Lt. Dino zu zitieren: "seit ich bei Frauen auf Bildung und Intelligenz achte, habe ich gar keinen Sex mehr"

Das mag so manches erklären....

P.S.: in der Regel sind Exen weiblichen Geschlechts. Vernunft und Östrogen sind nun mal gegensätzliche Dinge
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#70
Mutter ist sehr unsicher. Sie hat bisher nichts auf die reihe bekommen. Erst von ProFamilia geimpft. Dann von Anwältin. Vertrauen fehlt ihr und inzwischen mir auch.

Wenn die Ex begleiteten Umgang will, dann kann ich meinen jungen nur 1x / Woche sehen. Ich habe ihr und dem Kind nichts getan. Sie ist in einer Familie, wo der Vater zweimal in der Entziehung war, groß geworden. dass sie u. A. Deswegen und angeblich wegen minderwertigkeitskomplexe in psychotherapie ist (zwei Monate nach dem wir uns kannten), habe ich alles kurz vor der Geburt erfahren. Dass das primitives verhalten ist, so etwa nicht in einer Beziehung von fast 2 Jahren nicht zu erwähnen, finde ich unehrlich und primitiv. Das habe ich ihr gesagt und das ist der Grund für Ihr Verhalten. Sie ist beleidigt und fühlt sich ungeliebt. Sie hat ihre Probleme zu meinen gemacht. Ich wollte alles tun für sie und das Kind für eine Familie. Es war ihr gleichgültig,was ich tat.

Dann ist sie einfach gegangen mit unserem 4 Monate alten Sohn. Jetzt 10 Monate alt und seit 6 Monate ohne Vater.

Und mit Jugendamt in einer relativen Machtposition. Sie behauptet immer, Natürlich könne ich unser Kind sehen. Ja, mit Freundin. Drei Tage vorher angekündigt.

So, wie soll ich das bei meinem Arbeitgeber einfädeln, dass ich im 3 Jahr nicht mehr so Leistungsfähig bin und weniger verdiene? Ich arbeite in einer sehr großen Firma mit guten Arbeitsrechtlern. Der Job ist an sich so sicher wie in einer Behörde. Mein Chef Weiss um meine Probleme. Bisher ist er bereit, Rücksicht zu nehmen,dass ich um mein Kind kämpfe. Aber er hat auch schon den Leistungsabfall bemerkt, weil ich in einem wichtigen Meeting wegen lauter schlafloser Nächten eingeschlafen bin. Da hat er Sorgen signalisiert um meine Gesundheit, das könnte mir auch am Steuer passieren, aber ich interpretiere das auch als nett gemeinte Warnung. Meinen Job will ich nicht verlieren.

Soll ich mir ein Zwischenzeugnis geben lassen? Oder mir einen neuen Job suchen, den ich erst 6 Monate später antreten kann?

Wie kann ich es teilweise temporär schaffen?
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#71
Du brauchst Auszeit!

Arzt, gelber Zettel, sechs Monate Auszeit und dann Wiedereingliederung. Da wirst Du max 2/3 der Arbeitszeit wie bisher ableisten.

Mit deinen Themen wird fast jeder Arzt (beginnenden) Burnout feststellen.

By the way: Kann es sein, dass Du in der Vergangenheit eine Lesbe [Unterschreitung des Mindestniveaus] hast?
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#72
Wenn ich dich hoffentlich richtig verstehe, kriege ich 70% des letzten brutto als Krankengeld während der Krankheit. Bei mir und generell geht's Krankengeld halt nur bis Beitragsbemessungsgrenze. Das wäre für 6 Monate ein erheblicher Einschnitt. Hatte dann ca 60% netto. Aber meine Firma zahlt mir meinen Lohn bis zu 2 Jahre weiter,wenn ich mich recht erinnere. Während Wiedereingliederung werden dann 2/3 der alten Arbeitszeit vereinbart,  d. H.  Ca. 27 Stunden pro Woche.
Das müsste dann aber genau im Bemessungszeitraum liegen, für den die Anwältin Unterhalt bemisst. Das ist bei mir März bis Februar. Junge ist im September geboren. Meinst du das so? Wäre blöd, wenn das nicht richtig vom Timing passt.
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#73
Wie die Zahlen optimal für dich sind, kannst nur Du beurteilen.

Jedenfalls scheint es mir sinnvoller, beim Arbeitgeber zu bleiben.

Vielleicht reduzierst Du erst und wirst dann krank? Mit der Reduzierung die Option vereinbaren, dass Du wieder voll aufstocken kannst.

Du hast gute Voraussetzungen, die Sache gut zu überstehen.

Viel Kraft!
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#74
Bei mir war es übrignes so das ich trotz Krankheit den titulierten Unterhalt bezahlen musste. Irgendwo scheint zu stehen das dieses Vorgehen bei bis zu einem halben Jahr durchaus rechtens ist. Also sich einfach krankschreiben lassen und schon ist man fein raus kann man wohl vergessen
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#75
Oder eine richtig teure beruflich Weiterbildung?

Unterhaltsmaximierung ist pervers. Es führt zu ende gedacht zu keinem kooperativem verhalten.
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