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Frist setzen, zwei Monate;
Bis dahin muss alles vorliegen (Schulbescheinigung plus Einkünfte Mutter); wenn das nicht erfolgt, wird Unterhalt für folgende drei Monate nur noch hinterlegt aber nicht mehr ausbezahlt.
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19-06-2015, 20:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-06-2015, 20:05 von Pappnase.)
Hallo liebe Gemeinde,
es gibt Neuigkeiten von der Front. Habe heute Post bekommen vom Gerichtsvollzieher mit Forderung über 2000€ auf Basis eines Titel aus Minderjährigen Zeit. Damals 398€ Zahlbetrag. Titel ist begrenzt zur Volljährigkeit. Anwälte haben hin und her geschrieben wegen Unterhalt nach Volljährigkeit. Die geforderten Unterlagen: Steuerbescheid der Mutter und Nachweis das die Probezeit in der Schule bestanden ist und weiter verfolgt wird mit Fristsetzung zum 2.6.15 wurden nicht übersandt. Pfändungbescheid mit Datum von 1.6.15 wurde mir heute 18.6.15 zugestellt. Ja ich weiß, sone Post kommt immer Freitags und die macht man nicht auf. Wie gesagt, Er fordert jetzt nur noch 398€ reinen Unterhalt, kein Schulgeld mehr. JA hatte damals 356€ gefordert zur Volljährigkeit mit Einkommensüberprüfung im März 2015. Mutter sei nicht leistungfähig. Nettoeinkommen der Mutter 1800€ +selbstbewohntes Wohneigentum. In der Pfändung steht, daß sie jetzt an meinen Arbeitgeber gehen wollen zwecks der Kohle. Falls es noch wichtig ist, hatte ab Okt. immer erstmal 304€ Mindestunterhalt gezahlt, außer jetzt ab 1.6. nicht mehr.
Meine Frage, muss ich jetzt alles nachzahlen oder will der gen. Anwalt nur Kasse machen?
Danke für eure Antworten.
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Sofern du bis zur Volljährigkeit den titulierten Unterhalt immer bezahlt hast, sind keine Schulden aufgelaufen. Und wenn der Titel unmissverständlich auf den Zeitpunkt der Volljährigkeit begrenzt war, sind keine Unterhaltsschulden dazugekommen wenn du ab Volljährigkeit nicht mehr bezahlt hast.
Was soll da also auf welcher Basis gepfändet werden? Angebliche Altschulden oder angebliche Neuschulden?
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Geht da Vollstreckungsschutzantrag 765a ZPO oder ist das ein anderes Instrument ?
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Hallo,
es steht in dem Schreiben § 845 ZPO drin. Unterhalt wurde bis vor einem Jahr laut Titel bis zur Volljährigkeit bezahlt. Im Letzten Jahr vermindert, weil FSJ und Einkommen vorhanden war. Es steht auch expliziet drin ab 1.Okt. 2015 398€ zu zahlen. Schon die Summe, kann meiner Meinung nicht stimmen weil a: Ich max. 352€ laut DD Tab. zu zahlen wäre und b: Das Kindergeld nur zur Hälfe angerechnet wäre.
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Kann es sein, dass du doch einen Titel über die Volljährigkeit hinaus errichtet hattest?
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§ 845 ZPO erhellt nicht, aufgrund welcher Schulden eigentlich gepfändet wird, der hat nichts damit zu tun, darin geht es um Vorpfändung.
Es ist immer noch ein Ratespiel. Ich kann nur noch einmal wiederholen: Hast du weniger bezahlt (VOR Gültigkeitende) wie im Titel stand? Ja oder nein? Ist dir klar, dass du nicht einfach auf (fiktive Zahlen als Beispiel) 400 EUR runtergehen kannst, wenn im Titel 500 steht, auch dann nicht wenn das Kind plötzlich selber eigenes Einkommen hat? Bezahlt werden muss, was im Titel steht und nicht, was unterhaltsrechtlich der korrekte Unterhalt wäre. Das steht auch in der faq ausführlich erklärt. Wenn das eintritt, musst die eine Abänderung des Titels erzwingen, bevor zu Zahlungen reduzierst.
Also nochmal: Was steht im Titel und was hast du bezahlt? Gibt es da eine Differenz?
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20-06-2015, 11:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-06-2015, 11:23 von Pappnase.)
Also in der JA-Urkunde steht, zahlen sie bis zur Volljährigkeit des Kindes H. K. 115% laut DD Tab. abzüglich hälf. Kindergeld. Ein Jahr davor (mit 17) hat das Kind FSJ gemacht, hat Einkommen gehabt was zur Hälfte mit Einwilligung der Mutter angerechnet wurde. Es wird jetzt expliziet Unterhalt in Höhe von 398€ ab Okt. ab Volljährigkeit gefordert. Keine Nachforderung der Monate davor. Es geht um Volljährigenunterhalt. Meiner Meinung ist der Titel abgelaufen und sie fordern jetzt mit diesem alten abgelaufenden Titel. Bezahlt habe ich bis Juni 2014 398€, Im FSJ bis Aug 15 220€ , im Sep 15 283€ weil mein Sohn ALg 1 bezog. Ausgerechnet vom JA. Und seid Okt. 304€ Mindestunterhalt bis 1.5.15 dann eingestellt weil keine Unterlagen kamen.
Seid Okt. habe ich meinen Sohn aufgefordert, die vollständigen Unterlagen der Mutter mir zu Verfügung zu stellen damit eine Quotelung gemacht werden kann. Mutter hatt 1800€ Netto. Letztmalig durch Anwalt mit Fristsetzung zum 2.6.15 Die Mutter mauert mit den Infos. Schaut ein Gerichtsvollzieher nicht auf den Titel oder kann man sowas einfach auf Zuruf machen?
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Absprachen gelten nichts. Wenn Mutti sagt "du darfst jetzt deinen Unterhalt senken, weil das minderjährige Kind selber was verdient", laufen Schulden auf, wenn nicht gleichzeitig der Titel angepasst wird! Und der wurde deinen Aussagen nach nicht angepasst. Also Schulden.
Hinsichtlich der Zeitbeschränkung des Alttitels kommt es auf die genaue Formulierung an. Es war auf jeden Fall ein Fehler vor dir, den Titel nicht im Orignal zurückzufordern - siehe faq.
Neue Forderungen, die nicht durch Gerichtsurteil legitimiert sind können hingegen keine legale Pfändung auslösen.
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In der Forderung, durch den Anwalt meines Sohnes über den Gerichtsvollzieher steht, Laufender Unterhalt in Höhe von 398€ ab Okt 2015 Keine Nachforderung von früher. Aber egal, ich lasss mir dann mal das Original zeigen. Da muss ja auch meine Unterschrift drauf sein, ich hab schon von Fällen gehört, daß das JA neue bzw. Ersatz ausgestellt hat weil Mutti kein mehr hatte. Und mein Anwalt muss jetzt mehr machen als Briefe schreiben.
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Hast du gar keine Titelabschrift des Alttitels bei dir? Schlecht. Und "Laufender Unterhalt in Höhe von 398€ ab Okt 2015"? Es wird immer verwirrender. Selbst mit gültigem Titel kann nicht für Forderungen der Zukunft gepfändet werden. Nur, was in der Vergangenheit nicht bezahlt wurde.
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(20-06-2015, 12:08)p__ schrieb: Nur, was in der Vergangenheit nicht bezahlt wurde.
...hier könnte ggf. das Thema "Verwirkung" zur Sprache kommen ! (sollten Beträge dabei sein die älter als 1 Jahr sind!)
Da spielt auch die Titulierung keine Rolle mehr. Das muss aber von einem experten überprüft werden.
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Den Alttitel statisch in DM habe ich. Aber was ich gerade sehe ich bin mit der Zeitangabe falsch. Der Sohn ist im Sep. 2014 Volljährig geworden. Ab Okt. 2014 zahlte ich 304€ Mindestunterhalt. bis Mai 2015. Der Anwalt fordert jetzt richtig gelesen ab Okt 2014 rückwirkend 398€. Die Sache ist sehr undurchsichtig weil der Anwalt beim der ersten Forderung im Okt 14 378€ Unterhalt + 385€ Schulgeld forderte, dann 378€ +Hälfe Schulgeld und im März 2015 den vom JA ausgerechneten Unterhalt alleine auf mein Einkommen von 352€ . Mutter sei nicht leistungfähig.Ich fühl mich auf dem Basar. Das ist ein wenig durcheinnander gegangen.
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Versuche, in finanziellen Angelegeheiten ein wenig auf korrekte Zahlen und Unterlagen zu achten, sonst kann es sehr teuer werden.
Du hast also den Alttitel in der Hand. Und welcher Satz steht nun darin über die Befristung? Wie lautet die genaue Formulierung? Schulden nach Befristungsende können nur entstehen, wenn diese Befristung angreifbar ist. Ist sie es nicht, musst du eine Vollstreckungsabwehrklage beginnen. Ist sie es, musst du die Schulden bezahlen und gleichzeitig auf Abänderung klagen.
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Kurze Meldung von mir: Sohn hat jetzt Abänderungklage eingereicht auf mon.763€ beim Fam.Gericht ohne PKH. Nach den eingereichten Unterlagen (die ich nicht bekommen habe damals) hat die Mutter eine bereinigtes Einkommen von Knapp 2000€ sei aber nicht leistungsfähig weil Eigenheimkredit und viel Auto Km zur Arbeit. Ich lass die Sache jetzt mal an mich rankommen und werde weiter berichten.
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Muttern mit Eigenheim-Kredit??
Lachhaft!!!
Der Wohnwert bei derzeitigen Zinskinditionen ist typischerweise höher als Zins plus Altersversorgung.
Junger programmierter Mann kann's ja mal versuchen; dein Sohn braucht eine Lektion
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Update: Verhandlung am 2.9. am Fam. Gericht. Laut Schreiben des gen. Anwaltes an das Gericht: Mutter nicht leistungsfähig und ich soll weiterhin alles zahlen. Werde weiter berichten.
P.S. Ist das ein gutes Zeichen das so schnell ein Termin anberaumt wurde? knapp 5 Wochen
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Der Termin hat nichts zu sagen. Der spiegelt nicht die Erfolgschancen wieder, sondern die Zustände am zuständigen Amtsgericht.
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(18-08-2015, 18:34)Pappnase schrieb: Laut Schreiben des gen. Anwaltes an das Gericht: Mutter nicht leistungsfähig und ich soll weiterhin alles zahlen.
Das schreiben die immer.
Hast Du bzw. Deine Anwalt eine Stellungnahme dazu geschrieben?
Wenn noch nicht, solltest Du das unbedingt machen und die Aussage des gegnerischen RAs angreifen!
Simon II
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19-08-2015, 21:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-08-2015, 21:39 von CheGuevara.)
Zahlen anfordern
Nachweise, Bewerbungen
Gutachten über Gesundheitszustand einfordern;
Unbequem sein
Fristen setzen;
Wenn nicht bis 1.9. Nachweise vorliegen, dann nix bezahlen!!!
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So erste Hürde genommen, hab Post vom Pfändungsgericht bekommen. Fazit: Mutter ist mit leistungfähig. Ich zahle nur 288€ statt 304€ mon. und die Pfändung ist vom Tisch. Und da ich ab Juli 15 ein Frauschen habe ohne Einkommen wird für den Giersack nichts übrig bleiben da er ja im 4 Rang steht. Erste Schlag ins Gesicht für den feinen Herrn.
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20-08-2015, 17:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-08-2015, 17:44 von Theo.)
(20-08-2015, 17:15)Pappnase schrieb: Und da ich ab Juli 15 ein Frauschen habe ohne Einkommen...
Sorry für das Abschweifen. Aber genau da liegt eigentlich die Ursache der allermeisten Probleme hier:
So ein "Frauschen ohne Einkommen" mag ganz nett und komfortabel sein, solange es noch das eigene "Frauschen" ist, aber sobald es dann zum "Exfrauschen" wird, führt die Eigenschaft "ohne Einkommen" zwangsläufig zu Unterhaltsverpflichtungen Deinerseits.
Und dann geht die ganze Kiste wieder von vorne los. Ich verstehe nicht, wie man sich auf so etwas immer noch einlassen kann.
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(20-08-2015, 17:15)Pappnase schrieb: hab Post vom Pfändungsgericht bekommen. Fazit: Mutter ist mit leistungfähig.
Meinst du das Vollstreckungsgericht? Wenn du gepfändet wurdest, prüfen die doch nicht das Einkommen einer Dritten Person?
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(20-08-2015, 17:38)Theo schrieb: So ein "Frauschen ohne Einkommen" mag ganz nett und komfortabel sein, solange es noch das eigene "Frauschen" ist, aber sobald es dann zum "Exfrauschen" wird, führt die Eigenschaft "ohne Einkommen" zwangsläufig zu Unterhaltsverpflichtungen Deinerseits.
Und dann geht die ganze Kiste wieder von vorne los.
Ich schweife mal mit. In den Fällen, wo die Schuldner am Selbstbehalt herumkrebsen, ist das Zusammenleben mit
einkommenslosen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft eine pfändungsfeste Burg. Da hat der Schuldner zwar keine
gesetzliche, aber eine faktische Einkommenspflicht (siehe auch Stiefkindregelung in Bedarfsgemeinschaften). Das muß dann
bei der Ermittlung der Pfändungsmasse berücksichtigt werden. Eigentlich seltsam, das dies erst im Vollstreckungsrecht zur
Anwendung kommt. Nur das Familienrecht muß keine Bedarfsgemeinschaften kennen. In diesen Konstellationen darf sich
der Schuldner quasi selber aussuchen, welche einkommenslose Person er alimentieren möchte.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Im Moment bringt die neue Ehefrau einen Vorteil. Aber man erkauft sich das um neue Nachteile danach. Und die sind nicht von Pappe, z.B. Versorgungsausgleich und neue Unterhaltspflichten.
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