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Begrenzung Pfändungen
#1
Hallo!

Die Hinweise in den trennungsfaq zu Unterhalt, Pfändungen und Finanzproblemen habe ich gelesen. Dennoch habe ich einige Probleme, meinen Fall darin abgebildet zu sehen:

Ausgangslage: hochstrittiges Scheidungsverfahren, seit Jahren umgangsverweigernde Mutter mit vermögenden Eltern und schwerer Borderlinestörung, aber alleinigem Sorgerecht, PAS bei zwei Kindern im Jugendlichenalter.
Meine Arbeitszeit habe ich bereits so weit reduziert (gutachterlich anerkannte psychische Belastungen), daß Trennungsunterhalt (TU) entfällt. Die KM versucht nun die übliche Masche, den Kindesunterhalt (KU) über die unmöglichsten Arten von Mehr-/Sonderbedarf hochzutreiben. Selbst Hirnwäschebehandlungen der Kinder bei Pseudotherapeuten zur Festigung der PAS sollen von mir bezahlt werden.
Evtl. lässt sich die Arbeitszeit weiter reduzieren bis auch der KU minimiert wird. Es ist jedoch anzunehmen, daß definitiv ein KU festgelegt wird, der dann zum Aufbau von Unterhaltsschulden führen wird.
Der Gerichtsvollzieher war ebenfalls schon mehrfach da wegen nicht bezahlter Kosten von Gericht und Gutachtern (Kinderschänderkosten werden von mir nicht bezahlt).
Die Vermögensauskunft steht also an. Diese kann ich so lange hinauszögern, bis die gemeinsame Immobilie, an der ich noch hälftig beteiligt bin, versteigert wurde und das Geld dann irgendwie verschwunden ist. Sonstiges Vermögen existiert nicht mehr. Die Beschaffung einer neuen Immobilie würde selbstverständlich nicht mehr über mich erfolgen können.
Eine Privatinsolvenz nach frz. Muster (wie im Kapitel Finanzprobleme dargelegt) könnte ich dann in ein paar Jahren hinlegen, wenn die Unterhaltspflicht erloschen ist, richtig? Vorher hat das ja wohl keinen Sinn, da sofort wieder neue Schulden auflaufen würden. Habe ich es richtig verstanden, daß nach erfolgreicher Insolvenz in Fkr. auch ein Vermögensaufbau in D wieder möglich wäre (z.B. Erbschaft, Schenkung etc.)?
Ließe sich aus dem Umstand, daß die Eltern der KM sehr vermögend sind, etwas stricken für den KU? Die Kinder wären ja nicht direkte Erben, sondern erst über die KM.
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#2
(23-08-2015, 15:28)Schell schrieb: hochstrittiges Scheidungsverfahren, seit Jahren umgangsverweigernde Mutter mit vermögenden Eltern und schwerer Borderlinestörung, aber alleinigem Sorgerecht, PAS bei zwei Kindern im Jugendlichenalter.

Uff. Nicht ironisch gemeint: Dann ist es schon ein Erfolg, dass du dich noch nicht umgebracht hast.

Ja, Insolvenz im EU-Ausland geht nach den Regeln dort und MUSS in Deutschland anerkannt werden. Legst du also in einem Land eine Insolvenz hin, die Unterhaltsschulden beinhaltet, dann muss das in Deutschland anerkannt werden, umgekehrt leider auch: In vielen Staaten gibt es Schulden, die bei einer Insolvenz aussen vor bleiben, die bleiben einem dann auch in Deutschland.

Der Weg ist nicht so einfach, zum Beispiel muss man auch wirklich im Land leben, in dem man die Insolvenz beantragt. Besonders in Frankreich wird recht intensiv recherchiert, ob du auch da ist. Ein WG-Zimmer in Strassburg anmieten und tatsächlich woanders sein klappt nicht. Nachdem das früher Viele so gemacht haben, wurde das strenger.

Auch die Insolvenzfolgen sind nicht so einfach wie es den Anschein hat. Man fängt eigentlich nicht wieder von Null an und die Schulden sind eigentlich nicht weg, bei ihnen ist nur das Recht erloschen, sie einzutreiben. Speziell Schulden beim Staat haben aber einen sehr langen Schwanz, falls du nach Insolvenz jemals wieder ein Steuerguthaben bekommen würdest, wird das einkassiert. Das zählt als freiwillige Rückzahlung.

Die Grosseltern zählen nirgends mit. Und wenn sie den Kindern was geben, zählt das als freiwillige Leistung Dritter, unterhaltsirrelevant. Anders wenn deine dir was gebenr, das kann rücksichtslos abkassiert werden.
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#3
Pfändbare Gegenstände die sich bei dir befinden solltest du nachweislich von jemanden anderen geborgt bekommen haben.
Ideal ist wenn du gar nix besitz und eine möbilierte Wohnung, mit Radio, TV, Laptop, Auto usw. von jemanden mietest.
Wenn du das so machen willst solltest zu frühzeitig entsprechende Belege erzeugen und griffbereit abheften.

Allerdings kann ich mir vorstellen, dass bei einer zu günstigen Mietung da irgend ein gegen dich auslegbarer geldwerter Vorteil hervor gezaubert wird. Soo ist zumindest meine Befürchtung. Gelesen habe ich bisher noch nichts in dieser Richtung.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#4
Inwiefern haften Eltern eines Unterhaltspflichtigen mit Rente und Vermögen, wenn der Unterhaltspflichtige Vater nicht mehr zahlen kann oder will, weil die Mutter den Umgang boykottiert? Für Kind und Betreuungsunterhalt nach §1615L?
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#5
(24-08-2015, 00:04)Paabel schrieb: Inwiefern haften Eltern eines Unterhaltspflichtigen mit Rente und Vermögen, wenn der Unterhaltspflichtige Vater nicht mehr zahlen kann oder will, weil die Mutter den Umgang boykottiert? Für Kind und Betreuungsunterhalt nach §1615L?

Soviel ich weiß erstmal gar nicht, und Unterhalt hat niemals nie nicht etwas mit Umgang zu tun.

Was mich immer wieder wundert ist das die eigenen Ärtzte hervorragend sind, die der anderen Seite aber nichts taugen, oder wie hier "Kinderschänder"? Kann mir das mal jemand erklären?

Wenn du das Haus verkauft hast und der Staat kommt an und will Geld von dir musst du darlegen können wo dieses geblieben ist. Einfach zu sagen es ist futsch wird nicht reichen. Ich glaube bei einer Insolvenz musst du eh die Kontoauszüge aus dem letzten halben Jahr vorlegen. Und soviel ich weiß werden die Unterhaltsschulden durch eine PI nicht getilgt, schon gar nicht wenn diese im Ausland erfolgte.

Warum hat die Mutter das alleinige Sorgerecht? So einfach kann man es dir gar nicht entzogen haben? Was hast du gegen die Umgangsboykotte unternommen? Ist der Umgang gerichtlich festgelegt und wenn nein, warum nicht?
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#6
@Schell, erst mal "Glückwunsch" (auch wenn es zynisch klingt), dass Du Dich konsequent wehrst und gleichzeitig bislang diese Sitaution irgendwie überstanden hast.

In Kürze und bei einer kurzen Darstellung Deinerseits, kann man abschließend nur "ohne Gewähr" etwas raten. Trotzdem: Wenn Du eine Insolvenz in Betracht ziehst und also ohnehin geplant hast, scheint es hier nicht sinnvoll, zu warten.
Es scheint, als wäre die Versteigerung des Hauses schon im Gange oder zumindest angedacht. Sollte hieraus ein sich für Dich ergebender Anteil entstehen, den Du dann vereinnahmst, und Du dann die Insolvenz anstrebst, könnte durchaus dieses vereinnahmte Geld vom Treuhänder nachträglich Dir gegenüber abverlangt werden. Ich würde diese Spiele lassen.

Bleiben Schulden nach der Versteigerung des Hauses, kann man selbstverständlich ohne Bedenken in die Insolvenz gehen. Sie fallen in die Restschuldbefreiung.

Gehst Du aber jetzt in die Insolvenz, sehe ich keinen Nachteil. Die Arbeit die Du jetzt hast, übernimmt für Dich der Insolvenzverwalter. Um hier mehr dazu sagen zu können, müsste ich wissen, wer die Zwangsversteigerung des Hauses veranlasst. Die Bank?

Restschuldbefreiung:
Unterhaltsschulden fließen mit ein.
Schulden gegenüber dem Finanzamt (die nicht aus einer Straftat her rühren) ebenso.

Also alle Forderungen gegen Dich zu Beginn des Antrages zum Insolvenzverfahren.

Die Restschuldbefreiung bedeutet, dass gegen Dich persönlich kein Gläubiger mehr vorgehen darf. Die Schuld besteht nicht mehr. Die Formulierung von 'p' bezieht sich auf den Bestand der Verjährung. Hier ist eine Schuld zwar noch vorhanden, kann aber bei Einrede der Verjährung nicht mehr beigetrieben werden.
Bei der Restschuldbefreiung ist dies nicht so. Die Schuld ist erloschen.

Nach Schlußtermin und somit Beginn der Wohlverhaltensphase machst Du weiterhin ganz normal Deine Steuererklärungen. Rückerstattungen fließen Dir zu, es sei denn das Finanzamt kann mit Steuerschulden aufrechnen.

Während der Insolvenz gibt es ein Vollstreckungsverbot. Niemand darf gegen Dich vollstreckende Maßnahmen ergreifen. Ich betone: Niemand.

Du erhälst den Betrag (siehe Pfändungsfreigrenzentabelle) zum leben. Da dieser zur Zahlung von Mindestunterhalt für die Kinder nicht ausreicht, "musst" Du einmal vorstrecken um dann beim JC aufstocken zu können. So zahlt letztlich der Staat den Kindesunterhalt und es laufen keine neuen Schulden auf.

Warte nicht zu lange ab, denn diese Figuren kalkulieren evtl. mit einer Anzeige nach § 170 StGB (Unterhaltspflichtverletzung). Es muss ja nicht zu einer Verurteilung kommen, aber wenn, flössen dann die Unterhaltsschulden nicht mehr in die Restschuldbefreiung. Bist Du erst in der Insolvenz, dann wird Dich keiner mehr anzeigen. Die geben meist auf.

Vorab kannst Du natürlich die eidesstattliche Versicherung ablegen. Das ist kein Problem. Einen Grund zum Herauszögern gibt es nicht. Ist ohnehin schwer. Den 1. Termin kannst Du verlegen. Beim 2. Termin musst Du zugegen sein, sonst gibt es einen "Haftbefehl".

Einer Insolvenz im Ausland stehen mittlerweile viele Faktoren entgegen. 'p' hat sie zutreffend beschrieben. Ich würde die Spiele sein lassen und Ressourcen schonen.

Wenn Dein Auto bezahlt ist und nicht hochwertig, wird sich des Autos niemand bedienen. Ist es finanziert, wird die finanzierende Bank den Kredit bei einer Insolvenz kündigen und das Auto verwerten. Das Problem lässt sich lösen. Im Internet findet man einen Audi 100 für 700 Euro. Diese Autos sind unverwüstlich und gut.

Nochmal: Geld durch den Verkauf des Hauses verschwinden zu lassen und dann in die Insolvenz zu gehen, ist sehr gefährlich. Kommt es erst später raus, ist es eine Insolvenzstraftat oder zumindest eine Obliegenheitsverletzung. Der Treuhänder wird Dir dann die Restschuldbefreiung versagen.
Gehst Du vorher in die Insolvenz, ist der Treuhänder der Herr des Verfahrens. Alles läuft über ihn. Dein Briefkasten bleibt leer. Ansonsten kann ich erst mehr zum Haus sagen, wenn die genauen Umstände bekannt sind.
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#7
(24-08-2015, 12:50)Nappo schrieb: Bei der Restschuldbefreiung ist dies nicht so. Die Schuld ist erloschen.

Die Schulden erlöschen nicht ganz, sondern werden zu sogenannten unvollkommenen Verbindlichkeiten, die zwar freiwillig erfüllt, aber nicht durchgesetzt werden können. Mit Hilfe des verdammten §301 Abs. 3 InsO wird da so einiges trotz Insolvenz möglich. Leider z.B. auch die Aufrechnung des Finanzamtes gegen Steuererstattungsansprüche für Zeiträume nach der Erteilung der Restschuldbefreiung. Auch um das Aufrechnungverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO hat sich der Staat geschickt herumgemogelt. Man darf gespannt sein, was der Bundesfinanzhof in Az. VII R 19/14 noch dazu sagt. Das Finanzgericht Schleswig Holstein hat den (Ex-) Schuldner jedenfalls vollumfänglich dazu verdonnert, seine fünfstellige Steuererstattung trotz erfolgreich abgeschlossener Insolvenz herzugeben: https://openjur.de/u/685612.html
Auch der  BGH vom 19. Mai 2011 zum Az. 222/08 sagt ähnliches: Aufrechnung ist zulässig.

"Als Rechtsgrund bestehen die ursprünglichen Forderungen über die Wirksamkeit der Restschuldbefreiung hinaus fort. Es liegt eine unvollkommene Verbindlichkeit des Schuldners vor (vgl. Nerlich/Römermann, Insolvenzordnung, § 301 Rn. 3)"
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#8
Vielen Dank für Eure zahlreichen Gedanken. Ich werde das erstmal eine Weile durchdenken müssen und mich dann, ggfs. auch per PN, zurückmelden.
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#9
Mein Thema Privatinsolvenz hat sich überraschend erstmal erledigt. Da - wie manche schon geahnt haben - meine Konstellation insgesamt sehr schwierig ist, habe ich mich an eine Individualberatung gewandt (die ich hier über trennungsfaq gefunden habe), die mich fürs erste mal aus dem Sumpf gezogen hat. Trotzdem Dank an Euch alle.

(24-08-2015, 07:35)Micha aus Bayern schrieb: Was mich immer wieder wundert ist das die eigenen Ärtzte hervorragend sind, die der anderen Seite aber nichts taugen, oder wie hier "Kinderschänder"? Kann mir das mal jemand erklären?

Micha, das mag meinerseits vlt etwas übertrieben geklungen haben, andererseits befürchte ich, dass Du in Scheidungsverfahren noch nicht wirklich viel mitgemacht hast - und Dir womöglich noch einiges bevorsteht.
Jeder, der sich schon mal mit Privatpatienten unterhalten hat (oder selbst einer ist), weiß, dass Mediziner nicht für DEINE Gesundheit da sind, sondern in erster Linie für IHREN Geldbeutel. Den "Eid des Hippo" nahm ein Arzt der alten Schule mal ernst, die heutigen verwechseln den eher mit einem Flußpferd!
http://www.trennungsfaq.com/forum/images...iggrin.gif
Kommt Mutti mit Attestwünschen, schreibt Doc alles, was sie will - gegen Geld (insbes. wenn's ja nicht wirklich objektiv nachweisbar ist).
Beauftragt der Richter ein Gutachten, steht ebenfalls wieder das Geld im Vordergrund, denn: Schreibt Doc da etwas Unangenehmes rein, bekommt er keinen Auftrag mehr (denn schließlich darf der Richter jeden Hampel zum Gutachter erklären, und das könnte morgen die Gerichtsputzfrau sein statt des Doc!).

Zitat:Wenn du das Haus verkauft hast und der Staat kommt an und will Geld von dir musst du darlegen können wo dieses geblieben ist. Einfach zu sagen es ist futsch wird nicht reichen. Ich glaube bei einer Insolvenz musst du eh die Kontoauszüge aus dem letzten halben Jahr vorlegen. ...

Mach Dir da mal keine Gedanken. Dieses Forum ist nicht geeignet, um Schritt-für-Schritt-Bedienungsanleitungen fürs Betrügen zu veröffentlichen.

Zitat:Warum hat die Mutter das alleinige Sorgerecht? So einfach kann man es dir gar nicht entzogen haben? Was hast du gegen die Umgangsboykotte unternommen? Ist der Umgang gerichtlich festgelegt und wenn nein, warum nicht?

Spätestens hier wird Deine Sorglosigkeit offenbar. DOCH, das Sorgerecht bist Du gaaaanz schnell los. Das bekommt Mutti von jeder Jugendamtsschnalle oder RA gleich als Empfehlung mitgeliefert: Mutti verweigert jegliche Kommunikation und macht ein wenig auf Schikane. Das schaut sich der Richter 1/2 Jahr lang an und überträgt auf Antrag dann Mutti das SR mit der Begründung, daß die Eltern nicht kommunizieren können, was dem Kindeswohl schadet.
Noch Fragen, Herr Anfänger?
Wenn Dir der Sumpf noch bevorsteht, kann ich Dir nur raten, Dich rechtzeitig an Profis zu wenden.
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