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Die Ex soll JETZT raus. Wie vorgehen?
#1
Für einen guten Bekannten von mir stellt sich seine derzeitige Situation wie folgt dar:

- seit 10 Jahren verheiratet, aber schon seit einem halben Jahr innerhalb der Wohnung von seiner Frau getrennt lebend
- sie haben ein gemeinsames 13 jähriges Kind, was hälftig betreut werden soll, der Streit darum läuft gerade
- Haus, Garten, Scheune und Car Port gehören ihm (Kaufvertrag, Finanzierungsvertrag, Tilgungsleistungen, notarielle Gütertrennung)
- er ist schwerbeschädigt
- die monatliche Belastung aus Zins und Tilgung entspricht dem was man im selben Ort für eine Wohnung in ähnlicher Größe bezahlt
- beide gehen arbeiten, verdienen etwa das selbe und könnten sich jeweils vom Geld her eine einfache Wohnung leisten
- Sie zahlt logo nichts für Hauskredit, Strom, Wasser, Telefon, GEZ, Heizung, Versicherungen, Essen oder sonstewas.
- Sie gibt "ihr" Geld lieber aus für Schuhe, Frisör "ihr" Auto, Fitnessclub, Urlaubsreisen (logo ohne ihn) usw..
- die Erhebung eines Mietzins ihr ggü. lehnt er ab. Zu den Gründen schweigt er. Noch!

Was könnte er tun, um seine bei ihm parasitär wohnende Ex erfolgreich zum Auszug zu motivieren ?

Gesucht werden kreative Ideen.

Nicht gesucht werden moralische Erwägungen und eine Aufzählung von Gründen die alle gegen einen Erfolg sprechen.


Das ist keine Übung Exclamation
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#2
Grundsätzlich ist das ein Fall des 1361b BGB.

Frau kann sich Wohnung zuweisen lassen, wenn das an sich mit Kindern begründet wird. Natürlich geht das auch anders herum, Mann lässt zuweisen.

Dem geht häufig ein Polizeieinsatz nach Gewaltschutz voraus.

Kennst Du sicher alles und ist nicht die Lösung.

Dass es ihr im Fall einer Zuweisung nicht zu bequem wird, würde ich zunächst einen Teil der Aussenanlagen und ggf. den einen oder anderen Raum an einen Freund vermieten.

Damit ist das Interesse der Ex auf Wohnungszuweisung nicht mehr vorhanden und keine Gefahr mehr im Verzug. Mietvertrag schriftlich mit Protokoll Übergabe der Mietsache.

Andere Möglichkeit: Gesamtvermietung an Dritte?

Andere Möglichkeit: Aufnahme pflegebedürftigen Verwandten oder Freund in Wohnung. Ggf gegen Geld mit Gewährung dingliches Wohnrecht.

Es muss immer darum gehen, Fakten zu schaffen, die nicht über Gewaltschutz oder 1361b BGB Wohnungszuweisung ausgehebelt werden können.

Im ungünstigsten Fall zieht Ex weit weg und nimmt Kind mit. Wenn natürlich die Burg im Besitz bleibt, sind gute Chancen da, dass Kind in der Burg bleibt.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#3
Ich denke er kann sie entweder nur rausmobben oder ihr Geld auf den Tisch legen. Ich wuerde die zweite Variante vorschlagen da es ja noch ein gemeinsames Kind gibt welches beim Rausmobben leiden wuerde. Das ist aehnlich wie wenn man einen Angestellten loswerden will, geht auch nur ueber Abfindung oder Mobben wenn er keine goldenen Loeffel klaut.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#4
Willen deutlich zum Ausdruck bringen:
- Wichtig ist es der Ex gegenüber deutlich zu formulieren das man sich von ihr getrennt hat und das man den Auszug der Ex möchte.

Willen belegbar zustellen:
- Obiges kann man nieder schreiben und der Ex übegeben und sich den Erhalt des Schreibens schriftlich bestätigen lassen.
- Wenn die Ex den Erhalt einem nicht schriftliche bestätigt kann man das Schreiben für etwa 30 € durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Die Zustellung beinhaltetet in diesem Fall den Nachweis der Zustellung als auch den Nachweis des zugestellten Inhalts.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#5
Moin Dzombo.

Deine Fallschilderung blendet in ihrer Bewertung von Personen gewisse Lösungen aus, vergiftet die Parteien und Deine Parteinahme regelrecht!

Die Noch-Eheleute sollten sich mit moderierender und mediatorischer Hilfe zusammensetzen, ihre Positionen und ihre Ziele bestimmen und gemeinsam Lösungen erarbeiten, mit denen beide leben können, die zumindest nicht einen, schon gar nicht das Kind auf der Strecke lassen.

Unklar ist, um was genau und wo bereits gestritten wird und warum ein Nutzungsentgelt der Frau ausfällt.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#6
Der Bekannte kann den Zugang zu den folgenden Dingen unterbinden :
- Ein Wohnraum in der Wohnung oder dem Haus
- Scheune (Schloss vor machen)
- Gartennutzung unterbinden
- Garage (Schloss vor machen)
- anderes Schloss in Toreinfahrt einbauen um Parken auf Grundstück zu unterbinden
- Anzahl der zugänglichen Kellerräume stark einschränken
- Carport für Ex sperren (Schloss dran machen)
- Gemeinschaftsräume mit Einbauzylindern versehen, jedoch nicht abschließen, das verhinder das die Ex dort Einbauzylinder ein baut und die Gemeinschaftsräume ab schließt
- Telefon für Ex sperren
- WLAN und sonstiges Internet für Ex sperren

- die Ex an den Nebenkosten versuchen zu beteidigen (Strom, Wasser, Gas, GEZ, Hausverisicherung usw.)

Er kann der Ex folgendes anbieten:

- Unterstützung bei der Wohnungssuche
- Unterstützung beim Umzug
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#7
Sorry, Bruno.

Die Umsetzung Deiner Vorschläge läßt genau das wahrscheinlich werden, was Che an die Wand gemalt hat:
Der Gau, der dem TO bitter vorführen könnte, welche Stellung Mütter im Land haben.

Ich denke, hier ist Fingerspitzengefühl und geschicktes Verhandeln gefragt, nicht die Brechstange, die das Tor zum sicheren Untergang aufreißt.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#8
Er könnte ausziehen und das Grundstück/Haus mit der nicht ausziehenden Frau verkaufen.

Wenn das nicht geht kann er:

- ausziehen
- sich ein P Konto zulegen
- die Zahlungen für das Hausdarlehn (sofern vorhanden) einstellen
- und sich aus der Ferne an sehen wie die Bank das Haus verzsteigert

Dann hat er ein Ende mit Schrecken und kein Schrecken ohne Ende.

In der Variante setzt er zwar haufen Geld in den Sand, gewinnt dafür aber Lebenszeit für sich.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#9
So vielleicht im ersten Step.

"Hallo Jasmin,

wir haben uns als Paar getrennt, ordnen unsere Verhältnisse jeweils neu, als Eltern bleiben wir verbunden, sind dabei, die Betreuung und Erziehung für unsere geliebten Max auf neue Füße zu stellen.

Ich freue mich, daß wir das bislang recht gut hinbekommen haben.  
Einige drängende Fragen zur Nutzung des Hauses sind offen.

Die Neuordnung meiner Verhältnisse erfordert es, über den Erhalt des Hauses nachzudenken. Dazu gehört auch, Kosten und Nutzen ggf. gerecht zu verteilen.

Ich möchte mich rasch mit Dir einigen und habe dazu eine Mediatorin um Unterstützung für uns gebeten.
Frau () möchte schon nächste Woche ein erstes Gespräch mit uns beiden zusammen führen.
In dieser Sache ist Eile geboten, möchte ich größeren Ärger vermeiden, auch unserem Max zuliebe.

Bitte bestätige mir bis xyz kurz Deine Zustimmung zu diesem Weg.

xyz"


Smile

S.
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#10
@Skipper...

Er will seine Frau aus dem Haus haben. Weil sie sich nicht mit an den Kosten dafür beteiligt. Sie schmarotzt bei ihm. Das soll nicht mehr länger sein. Die braucht eine eigene Wohnung. Sein Haus ist nicht geeignet für weibliches Schmarotzertum. Dafür hat mindestens er zu hart gearbeitet.

Wenn die miteinander den Schlussstrich übers gemeinsame unter einem Dach wohnen gezogen haben, können die ja wieder miteinander ins Bett gehen. Da käme dann auch wieder Fingerspitzengefühl mit ins Spiel.

Es geht nicht anders. die Finanzschmarotzerrin muss dort raus.

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Jasmin, höre zu. Wenigstens dieses eine Mal.

Mit uns als Paar. Das ist nicht mehr. Finde Dich damit ab. Immerhin habe wir ja im Haus schon mal wohntechnisch einen Strich gezogen. Du wohnst im Haus dort und ich hier.

Jetzt haben wir zwingend noch die Finanzen zu klären. Und da gibt es nur zwei Möglichkeiten.

1. Du beteiligst dich endlich wie zugesichert an den Kosten

oder

2. Du fliegst hier raus.


Wir können die Angelegenheit auch gerne in Anwesenheit einer Expertin besprechen, wenn Du dich da vor mir sicher fühlst. Die müsstest Du aber bezahlen. Aus meiner Sicht ist so eine Expertin unnütz und somit rausgeschmissenes Geld.

Wie gesagt. Du hast vier Wochen Zeit. Verstreicht die Frist ohne Reaktion von Dir, ziehe ich die Sache durch. Das ist keine Übung. Schätzchen!
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#11
Ja. Das habe ich verstanden, Dzombo.

Dazu die Mediation, statt Brechstange!

In dieser Mediation, vorzugsweise mit juristischer Quali, können der Frau dann behutsam die Augen geöffnet werden.

SIE rabiat aus der gemeinsamen Ehewohnung raus? Das kann schnell dazu führen, daß ER raus muß und weiter die Kosten für Eigentum zu tragen hat, über das er dann eingeschränkt verfügt. Kosten für alternativen Wohnraum kommen dazu, uU auch gleich noch Unterhalte, eingeschränkter Umgang usw. usf.

S.
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#12
@Skipper...

Das ist sein Haus. Er bezahlt alle Verbindlichkeiten. Sie zahlt nichts. Das gemeinsame Kind ist 13. Und das Haus bewegt sich in Richtung Zwangsversteigerung.

Sie ist diejenige, die Gefahr läuft, an ihn alsbald Unterhalt zahlen zu müssen. Denn seine Gesundheit ist bereits ruiniert. Sie ist gesund. Beide arbeiten für annähernd gleich viel Geld im Monat. Aber nur er zahlt die Verbindlichkeiten. Da spielt ja wohl sie mit dem Feuer, wenn sie meint, dass sie schön lebt und er bezahlt. 

Aber Du hast recht. Es kann so kommen, wie Du prophezeist.

Deswegen ja auch die Frage nach Möglichkeiten, sie aus seinem Haus zu bekommen, ohne rabiat sein zu müssen.

Vielleicht ließt Du in Zukunft die gestellten Fragen mehrmals durch. Dann bleibst Du auch beim Thema und verfällst nicht in dein Standardmuster "Frauenangsthase" Smile
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#13
Dzombo schrieb:. Und das Haus bewegt sich in Richtung Zwangsversteigerung.

Und inwiefern würde sich diese Situation verbessern, wenn sie auszöge? Wenn er das Haus allein nicht stemmen kann, muss er es so oder so verkaufen.
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#14
Meine Güte, Dzombo.

Lies doch selbst mal genau und verstehe die Antworten hier.

Warum sollte ich in das Standardmuster "Frauenangsthase" fallen?
Was ist 'n das eigentlich?

Die Frau interessiert mich wenig.
Mir geht es um den Mann und Vater mit Kind, der/die durch unkluges Vorgehen hinten runter fallen könnten.  

Ich habe ziemlich genau auf Deine Frage fokussiert, nur nicht so, wie von Dir erwartet, schlage geschicktes Vorgehen vor, sodaß sie ggf. selbst auf die Idee kommt, das Haus zu verlassen, als geringstes Übel für sie.

Druck aus der Sachlage, aus den Umständen, nicht vom Mann und Vater des Kindes, nicht als Projektionsfläche für den uU anrollenden Groll der Frau und des Muttertieres.

S.
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#15
Dzombo. Zu Deinem Textvorschlag an Frau und Mutter.

Ausgestattet mit Boni für Frau und Mutter könnte sie den Text als Bedrohung auffassen und schnurstrack zum Anwalt rennen, sich vorher kurz an der Kellerwand ratschen, der böse Mann und übergriffige Vater hätte sie vor dem Kind von der Treppe geschubst, damit Zuweisung der Ehewohnung beantragen, auch Umgangrecht des agressiven Mannes aussetzen zu lassen.

Dann gibt sie traumatisiert den Job auf, auch um das Kind gut durch die schwierig Zeit führen zu können, Unterhalte werden maximiert, läßt Annäherungsverbote aussprechen...

Sie müsse nun mit dem verängstigten Kinder erst einmal zur Ruhe kommen und wieder Kraft schöpfen.
Macht der Vater weiter Zicken, könnte sie auch an 's Sorgerecht gehen.

Willst Du das?

S.
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#16
@Skipper...

Es geht nicht um mich und meinen Fall. Sondern um seinen Fall. Ich bin nur der Übermittler. Und Du bist Berater. Ergo berate und missioniere nicht. Mit dem Schwachsinn seid ihr vor Jahren beim VafK & Co total auf die Nase gefallen.

Er will ihr ein konkretes Angebot machen. Deshalb bat er mich, hier mal nachzufragen nach entsprechenden Möglichkeiten. 

Ziel ist nicht, ihm zusätzlich Angst zu machen. Es soll auch keine Mütterpamperung geben.  

@Theo...

Deshalb geht es ja um ein konkretes Angebot gegenüber seiner Frau. Ein Angebot, dass sie nicht abschlagen kann. Eben eins, dass den Gang in die Zwangsversteigerung verhindert.

@all...

Wenn ihr der Meinung seid, dass es keine Möglichkeiten gibt, dann sagt es kurz und knapp.  Da könnte er gleich zu Plan B übergehen.
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#17
Alles soweit verstanden, daher und nochmals:

Mediation! In dieser zunächst die Positionen und persönlichen Ziele bestimmen, gemeinsam abgleichen und schließlich einen Vertrag aufsetzen. Und gut is.

Missionieren ist die Verbreitung von Glauben.
Ich vermittele Wissen und Erkenntnisse. Smile

Mit dem VafK habe ich direkt nix zu tun.

S.
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#18
Was kostet solche Mediation?
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#19
Kommt darauf an.

Big Grin
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#20
Meine Guete, Du sagst es doch selber, Angebot machen = Kohle auf den Tisch legen!!! Ich wuerde es machen um meine Ruhe zu bekommen.
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#21
@Skipper...

Auf was kommt es an, damit sie kostenlos ist? Er kann sich zu bezahlende Mediation nicht leisten?

@kay...

Benenne den User, den Du mit deiner Antwort erreichen willst. Sonst gibt es wieder Irritationen, die im schlimmsten Fall zur Schließung des Thread führen könnten.
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#22
(06-09-2015, 18:43)Dzombo schrieb: Auf was kommt es an, damit sie kostenlos ist?

Mediationen gibt es in manchen Städten kostenlos bei den Familienberatungsstellen. Wenn man an soetwas teil nehmen will kann man sich solch eine Adresse vom JA geben lassen. Zumindest ist das hier in meiner Gegend der Fall.
--
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#23
Die Kostenlos-Mediation habe ich von Soz-Päds erhalten, die maximal rechtsunkundig und mütterzentriert waren.

Was da benötigt wird, ist eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung; insofern wäre möglicherweise der Notar die richtige Adresse.

Wenn Kohle so knapp, dann sollte er mit Vermietung von Räumen anfangen - Ferienwohnung?
remember
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#24
Es kommt gar nicht so sehr darauf an, daß der Mediator rechtskundig ist.
Viel wichtiger ist, daß die Parteien ins Gespräch kommen, ihre Vorstellungen abstimmen, eine Lösung erarbeiten, die dann vertraglich fixiert wird.

Vorteilhaft ist natürlich schon, wenn der Mediator auch Jurist ist, nicht daß etwas vereinbart wird, was den Parteien dann später um die Ohren fliegt.

Oder die Parteien halten jeweils knappe Rücksprache mit ihren Scheidungsanwälten.

Ein Mediator soll eigentlich nur dafür sorgen, daß sich die Parteien nicht gegenseitig auffressen, vernünftig miteinander sprechen. Arbeiten müssen die Parteien. Smile

S.
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#25
Gut, meine Einschätzung mag auch daher kommen, dass die Hexe sich auf den Null-Kommunikations-Standpunkt gestellt hat und weiterhin stellt.

Aber gerade in solchen Situationen wirken Deine -@Skipper - Ansichten eher skurril.

Für meinen Fall ist mir klar geworden, dass auf Dauer nix funktioniert und ich die Hexe wohl ökonomisch auf die Bretter schicken muss.

Nicht schön, aber ohne Alternative. Monatlich mindestens ein Gesprächsangebot (das nicht angenommen wird) und zusehens Daumenschrauben.

Letztlich geht es u.a. um Ansprüche aus Nutzungsentschädigungnach Scheidung, wo die Gutste und ihr wortgewaltiger Anwalt (manche sagen Maulheld) sich gut verzockt haben.

Unser Beratener ist aber gut aufgestellt, wenn er erst das Haus in der von mir beschriebenen Art absichert (und Mieteinnahmen generiert) und erst dann in die Mediation geht.

Mir wurde in der Trennungsphase meine Wohnung von der Ex mit Gewaltschutz und 1361b BGB unterm [Unterschreitung des Mindestniveaus] weggeklaut, das ist nicht lustig!
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