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Das AG im Großraum Nürnberg bestätigte mir gerade per Mail, dass die Pfändungsgrenze nach § 850d ZPO sich NICHT mit geändert hat.
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Die orientiert sich am sozialrechtlichen Existenzminimum, nicht am Grundfreibetrag.
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update
Nachdem ich seit der Verurteilung zum 170er im Februar immer schön brav 50eur an die RATTE bezahlt habe kommt nun ein kleines Update des Richters:
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Jetzt doch nicht am Monatsanfang, sondern erst am 10.? Hattest du das beantragt oder ist ihm das selber eingefallen? Es wundert mich, dass ein Beschluss, der ein halbes Jahr alt ist und längst rechtskräftig einfach so nachträglich geändert werden kann.
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das hatte wohl die ratte der ex beantragt. ich muss zugeben ich hab bei der überweisung sämtliche betrefzeilen ausgenutzt *fg*, sie wollte dass ich direkt an km zahle.
kann ich rechtlich gegen die beschlussänderung vorgehen?
verletzte ich meine bewährungsauflagen wenn ich weiter an ratte zahl?
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(03-08-2015, 15:02)Blumentopferde schrieb: verletzte ich meine bewährungsauflagen wenn ich weiter an ratte zahl?
Ja, sofern der Beschluss rechtskräftig ist. Er beruft sich ja auch §56e StGB, da steht: "Das Gericht kann Entscheidungen nach den §§ 56b bis 56d auch nachträglich treffen, ändern oder aufheben." Also Auflagen, Weisungen, Bewährungehilfe.
§59a beschreibt Auflagen, die das Gericht dem Verwarnten machen kann.
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was mich auch irritiert ist das Wort "jeweils", bedeutet das 100eur zahlen?
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danke @raid und p__
Ich hab schon beim Anwalt angefragt und warte noch auf Antwort.
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Die Rattin hat echt Probleme. Der Gerichtsbeschluss sagte eindeutig aus, dass ich das Geld auf das Konto der Rattin überweisen soll und die macht so einen Terz daraus.
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Ab diesem Monat ist ein bestimmtes Konto genannt. Hast du denn das Geld auf das im Beschluss angegebene Konto überwiesen?
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Zahlungen zu Händen der Kindesmutter auf DEREN Konto finde ich nicht schwer zu verstehen.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka
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Die Stelle des Kontoinhabers ist geschwärzt, könnte auch ein gemeinsames Konto mit dem Next sein oder das der Anwältin, aber die Nummer ist klar abgegeben. Ging es am 10.8. auf diese Kontonummer?
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(20-08-2015, 09:45)p__ schrieb: Ab diesem Monat ist ein bestimmtes Konto genannt. Hast du denn das Geld auf das im Beschluss angegebene Konto überwiesen?
Leider hab ich den Beschluss vom AG erst bekommen als ich das Geld schon überwiesen hatte. *fg*
Egal ab nächsten Monat gehts an die Fette bis meine Bewährungszeit vorbei ist und dann ist endgültig Schluss.
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Eingegangen 3. August laut Stempel. Mit verzögertem Brief zu argumentieren dürfte nicht einfach sein. Lass doch die Spiele, das bringt nichts ausser Probleme bei dir.
Das ist Geplänkel.
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20-08-2015, 14:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-08-2015, 14:55 von Mahatu.)
(03-04-2013, 14:12)iglu schrieb: Dann solltest du dich beeilen, wenn du noch ein paar Schulden machen oder eine andere Wohnung anmieten willst.
... oder neue Schulden machen und ab ins Ausland. Dort hat dann ein deutscher GV nichts mehr zu melden. ... aber wie ich sehe, leider schon
zu spaet, Du bist schon in den Muehlen der deutschen Justiz, die selbst wegen 50 Euro monatlich einen Riesenaufwand betreibt, und notfalls
auch mit Hotel Papa Staat nicht zoegerlich ist.
Einmal in den Fängen der deutschen Justiz immer in deren Fängen. Es lohnt sich, das Männermagazin von Lt. Dino zu lesen, mit vielen Hinweisen,
wie Man(n) diesem Amtsautomatismus entkommen kann.
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(20-08-2015, 09:57)karlma schrieb: Zahlungen zu Händen der Kindesmutter auf DEREN Konto finde ich nicht schwer zu verstehen.
Birgt das Risiko, dass die KM behaupten kann diese Zahlungen nicht erhalten zu haben und den Pflichtigen erneut mit Strafanzeigen nach §170 StGB überzieht.
Um dem zu entgehen, sind Zahlungen auf das Treuhandkonto des Rechtsbeistands ein geeignetes Mittel.
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21-08-2015, 12:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-08-2015, 12:24 von karlma.)
Das ist der Grundgedanke für Treuhandkonten.
Aber: Wenn ich ausdrücklich angewiesen werde, auf ein bestimmtes Konto zu zahlen und einen Überweisungsbeleg/Buchungsbeleg habe, sehe ich kein Risiko.
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(21-08-2015, 11:47)Austriake schrieb: (20-08-2015, 09:57)karlma schrieb: Zahlungen zu Händen der Kindesmutter auf DEREN Konto finde ich nicht schwer zu verstehen.
Birgt das Risiko, dass die KM behaupten kann diese Zahlungen nicht erhalten zu haben und den Pflichtigen erneut mit Strafanzeigen nach §170 StGB überzieht.
Um dem zu entgehen, sind Zahlungen auf das Treuhandkonto des Rechtsbeistands ein geeignetes Mittel.
Glaubt Ihr wirklich die Mutter wäre so dumm soetwas zu behaupten? Wichtig ist das der entsprechende Kontoauszug zu den Zahlungen vorhanden ist, der Überweisungsbeleg reicht dafür nicht. Einfach mal das machen was einem aufgetragen wurde, dann hat man schon eine Baustelle im Leben weniger.
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kleines update zwischendurch:
Nach 8 Jahren habe ich endlich die Zeugnisse der Kinder erhalten. Leider musste ich damit mit nem Anwalt zum Richter (PKH). Ich habe leider keinerlei Rückmeldung von meinem Anwalt (jetzt 2 Wochen in Urlaub), deswegen war ich doch schon sehr überrascht als das Einschreiben kam.
Exe konnte sich nicht verkneifen das Ganze zu kommentieren:
Nebenbei hatten wir vor 2 Tagen ein Problem mit der Nachbarin zu klären als diese plötzlich losschrieh: "Ich weiss alles über Euch..... Dein Mann zahlt keinen Unterhalt für seine Kinder... Ihr seid auch schon bei den anderen Wohnungen rausgeflogen weil Euch keiner haben wollte..."
Seltsam daran war, dass meine Frau etwas mit Ihr wegen der Parkplatzsituation bei uns klären wollte und sie auf einmal damit losbrüllte.
Man(n) sollte wissen, dass der armen Frau vor 2 Jahren der Mann davon gelaufen ist und so wie wir gerade mitbekommen sie überall rumerzählt, dass er nichts von seinen Kindern wissen will und Alkoholiker ist. Ach ja, und die Dame ist bei den Zeugen Jehovas. Vielleicht sagt einem dieses Muster irgendwas.
Ich nehme stark an, dass diese Dame Kontakt mit Exe hatte und nebenbei noch neidisch ist weil wir das einzige glücklich verheiratete Paar hier im Reihenhaus sind. Na das wird noch lustig.
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09-09-2015, 13:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-09-2015, 13:33 von hans2000.)
WARUM ERLAUBST DU DEINEN KINDERN KEINE EC KARTE ???
Was soll das ?
Warum blockierst du das ?
Find das ziemlich bescheuert....
Kann es sein, dass die KM mit ihrem Schreiben verdammt viel recht hat ?
Kann es sein, dass du Streit suchst ohne Notwendigkeit ?
Väter die ihren Kindern die ec Karte mutwillig verweigern schaden Vätern.
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Danke für das Schreiben der Ex - dokumentiert sehr gut, dass es sich um eine psychopathische Narzisstin handelt, die ihre uralten Kränkungen null aufgearbeitet hat und jeden zweiten Satz nur von Geld träumt. In ihrer offensiven, prolligen Schärfe hat sich sicher viel von deinem Umfeld besetzt. Ich hoffe, du verschleisst dich nicht damit, ihr zu antworten oder mit der Nachbarin zu diskutieren. In solchen Fällen ist man immer ausgesucht höflich, das nervt die am meisten :-) Und ich hoffe auch, dass du die Spielchen unterlässt, die du deinerseits gespielt hast, zuletzt mit dem Zielkonto für den Unterhalt.
Zur EC-Karte: Offensichtlich erwartet man, dass Blumentopferde sofort loshüpft, wenn das Kind was will. Umgekehrt lassen sich sowohl Mutter als auch Kind acht Jahre Zeit, eine piepsimple Zeugniskopie zu schicken. Das war wohl der Grund, wieso Blumentopferde nicht salutierend zur Bank gehechtet ist, um dort alles wegen dem Konto zu regeln. Das ist verständlich, aber im Grunde doch ein Mitspielen der miesen Exenspiele. Und die sind zu ignorieren, so wie sie selbst.
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09-09-2015, 14:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-09-2015, 14:50 von hans2000.)
Das ist doch totaler Blödsinn.
Kind braucht ec Karte.
Was sollen diese Kriegsspiele zwischen KV und KM?
Solche Eskapaden ruinieren dieses Forum.
KV sollte ec Karte unterstützen, Kind für gutes Zeugnis loben und mit Kind 125er fahren.
Möglicherweise liegt das Problem nicht bei der KM.
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(09-09-2015, 14:42)hans2000 schrieb: Solche Eskapaden ruinieren dieses Forum.
Anraunzen statt argumentieren und lernen lassen ruinieren es!
Gelöscht wurde doch gar nichts?
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