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JA fordert erneut Auskunft über mein Einkommen
#26
(23-10-2015, 08:56)united schrieb: Die Anzahl der JA-Mitarbeiter, die sich nach Mehraufwand durch Gerichtsverfahren sehnen, wenn sie´s auch einfacher haben können, dürfte begrenzt sein.

Genau darum geht es. Sie gehen nicht zum Gericht wenn es nicht absolut notwendig ist. Und schon gar nicht wenn sie verlieren könnten weil sie nicht rechnen können.

Wie ich schon geschrieben habe. "Das hat meine Nerven schön geschont. Praktisch so eine Tonne"
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#27
Ich bin für Like Buttons!

http://community.mybb.com/thread-59652.html
Kampf dem Kinderklau. Stoppt Väterkriminalisierung!
Wechselmodell per Gesetz!
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#28
(23-10-2015, 09:00)Zala schrieb: Wie ich schon geschrieben habe. "Das hat meine Nerven schön geschont. Praktisch so eine Tonne"

Bedeutet das das das JA einem keine Rechnung über ihren Aufwand stellt ?
Was kostet das in etwa wenn es wegen 50 oder 350 € monatlichen KUH zum Gericht geht?

Hab weiter oben oben gelesen, daß beim KUH ein Wohnwertvorteil mit einberechnet wird.
Wird einem auch ein Renbrand hängt an der eigenen Wand Vorteil berechnet wenn man sein Haus gegen einen Renbrand für die neue Mietwohnung tauscht ?
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#29
Das JA stellt keine Rechnungen.

Was den KU betrifft, kannst Du auf der Düsseldorfer Tabelle raussuchen was Du bezahlen musst. Wenn die Angaben des JA richtig sind und sie eine Titel wollen kannst Du es beim JA machen.

Sind die Berechnungen des JA falsch dann sollen die zum Gericht gehen. Bei KU gilt Anwaltspflicht.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#30
Mein Jugendamt meldet sich seit 3 Jahren nicht mehr bei mir. Da kann meine Taktik nicht falsch sein. Einfach auf stur schalten und alle Briefe ungelesen entsorgen. Nach 2 Strafanzeigen kehrt Ruhe ein.

Wer sich mit dem Jugendamt beschäftigt, wird auch belästigt. Logisch
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#31
Question 
Bei mir geht es weiter....
Habe wie oben empfohlen das grüne Formular zur Einkommensklärung nicht ausgefüllt, aber meine monatlichen Einkommen (Brutto und Netto) sowie zusätzliche Ausgaben (Krankenkasse, etc.) detailliert dargelegt in einem Schreiben an das JA geschickt. Die Aufschlüsselung erfolgte monatlich. Gehaltsabrechnungen oder Nachweise zu meinen Ausgaben wurden aber nicht beigelegt. Meinem Verständnis nach sollte das JA damit in der Lage sein, mein bereinigtes Einkommen zu berechnen. Nun kam vom JA folgende Nachricht:

"Gemäß § 1605 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch sind Sie verpflichtet, auf Verlangen über Ihre Einkünfte Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung des Unterhaltsanspruchs Ihres Sohnes erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers vorzulegen. Ich bitte daher um Übersendung Ihrer Gehaltsabrechnungen sowie des letzten Steuerbescheides, der Ihnen vorliegt, bis zum XX.XX.20XX. Eine bloße Auflistung Ihrer Einnahmen ist nicht ausreichend. Nachweise über Ihre monatlichen Belastungen, z. B. Altersvorsorge, Krankenversicherung etc. sind erforderlich, sofern Ihr Einkommen um die monatlichen Prämien bereinigt werden soll. Ohne Nachweis werden die Prämien nicht berücksichtigt und Ihr unterhaltsrelevantes Einkommen fällt entsprechend höher aus.[/size]

Sie führen an, dass das Jugendamt als Dritter nicht dazu berechtigt sei, die Unterlagen einzusehen. Im Rahmen des Antrags auf Beratung und Unterstützung vom 08.10.2015 wurde ich von Frau XXXXXXX, die XXXX gesetzlich vertritt, zur Unterhaltsberechnung bevollmächtigt. Demnach bin ich auch berechtigt, die Unterlagen nach § 1605 Abs. 1 BGB von Ihnen anzufordern."

Nun liegt kein Unterhaltsvorschuss durch das JA vor. Auch ist die Mutter nicht "bedürftig". Wie gehe ich hier am besten vor? Ich möchte jetzt nicht, in einen Kleinkrieg mit den JA verstrickt werden, zumal ich das "große Ganze" im Blick habe.
Soll ich dem JA doch die (geschwärzten?) Gehaltsabrechnungen zukommen lassen? Ist das JA wirklich berechtigt die Unterlagen einzusehen?

Grüße
HansWurst
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#32
(02-12-2015, 17:44)HansWurst schrieb: Soll ich dem JA doch die (geschwärzten?) Gehaltsabrechnungen zukommen lassen? Ist das JA wirklich berechtigt die Unterlagen einzusehen?

Ja, sind sie. Das zählt zu den Nachweisen, die vorzulegen sind.
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#33
Mach es so wie im Video beschrieben.

https://www.youtube.com/watch?v=ZR2um6qaiOQ
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#34
Ok, ich sehe schon. Dann müssen die Lohnabrechnungsbescheide raus.

Inwiefern ich mir noch die Mühe mache die Jahressummen zu kaschieren (wie im Video von Dino erwähnt) sei jetzt mal dahin gestellt. Den Arbeitsgeber werde ich vermutlich doch schwärzen, vor allem wenn man hört, was das Jugendamt sonst noch für Sachen abziehen kann.
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#35
(03-12-2015, 21:52)HansWurst schrieb: Den Arbeitsgeber werde ich vermutlich doch schwärzen, vor allem wenn man hört, was das Jugendamt sonst noch für Sachen abziehen kann.

Die Mühe kannst du dir eigentlich sparen. Die Anschrift deines Arbeitgebers kann sich das JA im Rahmen der Beistandschaft auch beim Finanzamt holen (§ 68 SGB VIII).
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#36
P[Übergriffige Beleidigung gelöscht], wo ist camper?
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#37
Wie sieht es eigentlich mit dem Einkommen der Mutter aus? Laut folgendem Link wäre dies bei einem Ungleichgewicht der Einkommen beider Elternteil zu berücksichtigen:

http://www.michaelbertling.de/recht/fam/unt032103.htm

Wird sowas von den JAs überhaupt abgefragt?

Sollte die Mutter z.B. in Besitz mehrerer Immobilien sein, die entsprechende Mieteinnahmen abwerfen, wäre dies doch ein gutes Argument, um eine Höherstufung zu reduzieren? Sollte nicht evtl. der Wertzuwachs der Immobilien ebenfalls als Einkommen berücksichtigt werden?

Würde es somit Sinn machen, die Einkommensdarlegung bei der Mutter anzufordern? Auch wenn evtl. nicht viel dabei rauskommt, so würde es mich doch sehr interessieren, was die kriegt.
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#38
Einfach zu sagen: "Die Mutter hat Geld, deshalb will ich nichts zahlen" oder "Die Mutter hat hohes Einkommen, bitte Auskünfte darüber vorlegen damit wir sehen ob sie selber zahlen muss" reicht nicht. Es gibt kein direktes Auskunftsrecht für diesen Fall. Du musst auch keine Nachweise über das Einkommen der Mutter frühren, das wäre unmöglich.

Das läuft anders: Wenn man von dir Unterhalt will, hast du vor Gericht mit möglichst vielen Indizien belegt zu argumentieren, dass die Mutter wahrscheinlich so viel verdient, dass es deine Unterhaltspflicht beeinflusst. Indizien können zum Beispiel die Nennung mehrere Immobilien sein, die in ihrem Besitz sind. Du musst darauf hoffen, dass der Richter sagt: "Aha, da ist was. Frau X, legen sie mal vor, was sie verdienen".
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#39
(05-12-2015, 11:16)p__ schrieb: Das läuft anders: Wenn man von dir Unterhalt will, hast du vor Gericht mit möglichst vielen Indizien belegt zu argumentieren,...

Moment:

Muß die Mutter nicht ihrerseits Auskunft über ihre finanzielle Situation geben?

Huh

Simon II
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#40
Muss sie nicht, wenn sie das gemeinsame minderjährige Kind betreut. Muss sie, wenn sie ebenso barunterhaltspflichtig ist wie der Vater, also z.B. bei Volljährigen.
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#41
(07-12-2015, 13:18)p__ schrieb: Muss sie nicht, wenn sie das gemeinsame minderjährige Kind betreut. Muss sie, wenn sie ebenso barunterhaltspflichtig ist wie der Vater, also z.B. bei Volljährigen.

Ok., danke für die Richtigstellung.

Ich hatte das anders in Erinnerung.

Simon II
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#42
(05-12-2015, 09:22)HansWurst schrieb: Wie sieht es eigentlich mit dem Einkommen der Mutter aus? Laut folgendem Link wäre dies bei einem Ungleichgewicht der Einkommen beider Elternteil zu berücksichtigen:

http://www.michaelbertling.de/recht/fam/unt032103.htm

Wird sowas von den JAs überhaupt abgefragt?
...

Das JA agiert, wie eine Vollstreckungsbehörde. Die interessiert die Rechtsfindung nicht. Laut Grundsatz ist der Vater unterhaltspflichtig und muss zahlen - den Rest kann er vor Gericht klären.
https://t.me/GenderFukc
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