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Daten der Stromversorger
#1
Hallo,

mich würde mal interessieren, kann das JA oder das Jobcenter auf die Daten der Stromversorger (des Netzbetreibers) zurückgreifen?

Dank und Gruss
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#2
Wenn sich daraus ein unterhaltsmaximierendes Element destillieren liesse, würden sie das sicher. Ansonsten gibt es nichts, was da rausziehen wäre. Jahresstromverbrauch, Bankverbindung (an die das Jugendamt auf anderem Wege viel leichter kommt), Adresse.
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#3
Anzahl der Personen im Haushalt könnte mal interessant sein.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#4
Na ja, Strafverfolger scheinen den Stromverbrauch im Hinblick auf möglichen Canabis-Anbau zu analysieren.

http://strom.idealo.de/news/11297-hausdu...fplantage/

Öffentliche Stadtwerke haben da gefühlt einen "Ermittlungsauftrag", wenn ihnen etwas komisch vor kommt.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#5
Die werden sich am ehesten interessieren, falls du z.B.
- mehrere nicht gemeldete Waschsalons betreibst oder
- deine Einspeisevergütung für die 2. + 3. Solaranlage nicht angeben hast
- oder so...
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#6
Uninteressant. Das erfahren die alles übers Finanzamt. Den Steuerbescheid, der vorzulegen ist.
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#7
(10-11-2015, 20:22)karlma schrieb: Anzahl der Personen im Haushalt könnte mal interessant sein.

Die Anzahl der Personen steht in keinem mir bekannten Stromvertrag.
Die Anzahl aus dem Verbrauch ab zu leiten geling bestenfalls überschlägig und auch nur in einer Wohnung.
Auch ist der Verbrauch extrem davon abhängig ob einer einen E-Herd hat (und auch benutzt). oder wohlmöglich mal ein halbes Jahr einen (unwirtschaftlichen) Ölradiator oder ähnlich einschaltet.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#8
Die Frage nach Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen kam beim Preisvergleich öfter mal vor.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#9
(11-11-2015, 13:43)karlma schrieb: Die Frage nach Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen kam beim Preisvergleich öfter mal vor.

Ja, daß ist es eine übliche Frage auf den Vergleichsseiten (für Leute die ihren Verbrauch nicht kennen).
In einem Vertrag, oder einer Abrechnung habe ich soetwas noch nicht (bewusst) gesehen.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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