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§170 Wie oft kann man verknackt werden
#1
Hallo Leute,

mal ne Frage in die Runde, also wenn man denn irgendwann in die Situation kommt das es rein rechnerisch besser ist ala Lt. Dino alles gegen die Wand zu klatschen und sich in irgendeiner Form zu blöd anstellt und wirklich nach 170 zu Knast verurteilt wird (Worst Case), ist man dann eigentlich danach wenn man seinen Soll abgesessen hat aus der Nummer raus oder kann man damit immer und immer wieder überzogen werden?
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#2
Das bedeutet also, wenn man jetzt nach so einer Scheidung aufgrund von seelischen Traumata nur noch 15 Stunden die Woche arbeiten kann und einem der Richter das nicht anerkennt und einen trotz der Tatsache das man z.B. 150€ zahlt weils dem Kind ja ned schlecht gehen soll in den Knast schickt, dass man quasi ein paar Monate danach wegen dem gleichen Thema Theoretisch wieder einfahren kann?

BTW dein Beispiel hinkt, ich müsste ja dann quasi mein altes Mordopfer ausbuddeln um es nochmal zu ermorden........
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#3
Die Staatsanwälte wenden gern den Trick an, dass sie die "Straftat" nach §170 StGB auf einen bestimmten Zeitraum festlegen.
"Der Angeklagte hat in der Zeit vom xx.xx.xxxx bis zum xx.xx.xxxx keinen Unterhalt geleistet..."
Das bedeutet, dass man für einen anderen Zeitraum, z.B. während man in Haft sitzt, erneut verurteilt werden kann.

Ist einem User hier so ergangen, es gibt einen eigenen Thread zum §170 StGB, dort müsste das nachzulesen sein.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#4
§ 170 Abs. 1 StGB ist Dauerdelikt. Verurteilt wird man immer für einen bestimmten Zeitraum. Für andere Zeiträume können jederzeit neue Verfahren gegen dich begonnen werden.
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#5
Whoot das ist ja heftig, wäre man nicht solange man in Haft sitzt nicht Leistungsfähig.....

Naja wenn man Glück hat, bekommt man immer die gleiche Zelle dann kann Mann sich da häuslich einrichten
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#6
Nun ja, wenn man NICHT leistungsfähig ist im genannten Zeitraum, dann eben nicht.

Wobei zu beachten ist, dass im Strafverfahren (im Unterschied zum Zivilprozess, bei dem die Höhe des Unterhalts geurteilt wird) die Staatsanwaltschaft eigene Ermittlungen anstellen muss und die Beweise zu erbringen hat.
Wenn also Staatsanwalt und Richter aus Bequemlichkeit die Akte des Familiengerichts nehmen und ihrerseits nicht selbst eine Beweisaufnahme machen, dann ist der Verfahrensfehler schon da, mit dem man ein Urteil kippen kann.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#7
Die Voraussetzungen einer weiteren Verurteilung bleiben selbstverständlich dieselben.
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#8
Ich seh schon, dreht sich am Ende alles darum seine Leistungsunfähigkeit so Wasserdicht wie möglich zu haben, damit Mann zwar bescheiden aber in Freiheit leben kann.
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