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Umgangskosten SGB II
#1
Das hier stelle ich für alle anderen Väter die Umgangskosten gegenüber JC geltend machen wollen, um den Umgang mit Ihre Kinder wahr zu nehmen.

Großes Dank an @raid und @Zala für die Unterstützung die mir den Rechtsweg aufgezeigt haben.

Aus Sichere Quelle habe ich rechtzeitig erfahren das KM frist hat bis 27.11.2015 Stellungnahme abzugeben. Da Sie dies nicht gemacht hat, folgte die Einstweilige Anordnung. Nun hat Sie am 30.11.2015 die Wahrheit sagen müssen.


Man beachte die Datumsangaben. Geht Persönlich hin. Habt keine Scheuklappen. Setzt euere Rechte durch!
habt keine Angst von nichts und niemanden. Sagt es mit euere Worte. Seit selbstsicher.



Nun heißt es, Sohn zurück holen!

Und hierfür auch großen Dank an @p_

Ich war unsicher in meiner Sprache. Hatte zweifel daran. So hat mir @p_ geholfen bei diversen email verkehr mit dem JA.

Meine gänge zur Staatsanwaltschaft Darmstadt wie Gerichtsgänge waren nicht Umsonst. Irgend wie hat es aber klick gemacht jetzt.


Großen Dank auch an @kay Seine beiträge lese ich sehr gerne die unmissverständlich sind.

Danke auch an @Skipper, er hat mir sehr viel Korrekte und einwandfreie Unterstützung gegeben.

Sprich Note 1++++
Kampf dem Kinderklau. Stoppt Väterkriminalisierung!
Wechselmodell per Gesetz!
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#2
Na klasse.
"hat sich Mühe gegeben"
In einem Arbeitszeugnis wäre das eine 6.
Wink

Dir alles Gute, JonDon.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#3
(08-12-2015, 20:07)JonDon schrieb: Nun heißt es, Sohn zurück holen!


Schnapp jetzt wegen diesem Erfolg beim job-Center nicht über, lieber jondon. Da verschätzt du deine Möglichkeiten.
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#4
Hey, erst dachte ich, da schreibt jemand in meinem Faden

Umgangskosten und SGB II . Big Grin 


Ja, dann drücke ich dir und dem Kind mal die Daumen, daß das so glücklich weitergeht.
Ich habe das ja schon ein paar mal hinter mir.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#5
Das ist ein guter Schritt. Die Fahrtkosten sind ein großer Brocken.

Aber ich würde das Verfahren dennoch nicht für erledigt erklären: Es fehlt der anteilige Regelsatz für das Kind an Tagen, über 12 Stunden bei dir.

Das sind je nach Monat 234 / 30 * 4 Tage (oder mehr) = 31,20€
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#6
4464,- zusätzliche Kosten pro Jahr fürs blöde Absurdistan, was für ein absurder Irrsinn Big Grin Big Grin

anstatt bei gemeinsamen Kindern dem bekloppten Wegzug Tourismus einen Riegel vorzuschieben...
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#7
Is ja das gleiche Amt wie bei mir, wohne nur in einem anderen Eck des Landkreises.
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#8
Hiermit beantrage ich anteilige Regelleistung zwecks temporärer BG mit meinem und für meinen Sohn. Mein Sohn lebt an folgenden Tagen bei mir, alle 14 Tage von Fr. 14:00 – So. 14:00 Uhr.

Darüberhinaus wird mein Sohn zusätzlich von 15.02.2016 – 21.02.2016 und 06.06.2016 – 12.06.2016 bei mir sein.
 
Der nächste Umgang findet von 18.12.2015 bis 20.12.2015 statt in 14 Tägigen Rhythmus.

Zur Verifizierung meiner Angaben habe ich den gerichtlichen Umgangsbeschluss vom 30.06.2015 beigefügt der Liegt bereits der Kreisagentur zur Verfügung. Die Kindesmutter hat gegenüber der Kreisagentur bereits am 30.11.2015 Stellungnahme abgegeben und bestätigt das Umgang wahrgenommen wird.

Des Weiteren kann ich über die derzeitigen Einkommensverhältnisse der Kindesmutter keine Auskünfte erteilen, da mir diese nicht mitgeteilt werden. Ich bin mir jedoch sicher, dass die Kindesmutter keine Bezüge (ALG II) bezieht.
Kampf dem Kinderklau. Stoppt Väterkriminalisierung!
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#9
Ans SG würde ich in der Art schreiben:

Sehr geehrtes Gericht,

die Klage kann lediglich hinsichtlich der Fahrtkosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes für erledigt erklärt werden, nicht jedoch soweit das JC keinerlei anteilige Regelleistungen für meinen Sohn bewilligt, die ich in seinem Namen geltend mache.
Bezüglich der anteiligen Regelleistungen für meinen Sohn halte ich die Klage in seinem Namen aufrecht.

Die temporäre Bedarfsgemeinschaft ist  - ausweislich der vorliegenden Bestätigung der Kindesmutter gegenüber dem Beklagten - für nachfolgende Tage zu bewilligen:

= (hier Auflistung aller stattgefunden Umgangstage im betreffenden Zeitraum) und ggfs. wie dein Text

Mfg
der JonDon
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#10
Nichts da. Die sache ist schon gelaufen.

Habe heute aus Sichere Quelle erfahren, das der Kreisagentur mein gang zum SG gar nicht geschmeckt hat. Na Gut. Zumindest kennen Sie mich jetzt.

Und in 1-2 Monate hole ich mein Sohn zu mir!
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#11
Weiterbewilligungsantrag ist durch.

404,00 € Regelsatz
+372,80 € Umgangskosten
----------
=776,80 €
+ 31,60 € Regelbedarf für das Kind
----------
=808,40 €
+ 30,00 € Schul Bedarf für das Kind monat Feb. (habe ich nicht beantragt)
-----------
= 838,40 €

Überwiesen haben Sie 9,50 € mehr. Also 847,90 €

Jemand idee was das sein kann? Ich tippe auf Bewerbungskosten.

Monat Aug. Zahlen Sie 70 € Schul bedarf. (ist nicht beantragt)

Ist das Normal, das Sie Zahlen obwohl diese nicht beantragt sind?
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