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Unterhalt neu Berechnung
#1
Hallo,

Ich habe mal eine Frage :

Ich zahle ganz regulär meinen Unterhalt.
Jetzt hat die Mutter zusätzlich Sozialhilfe beantragt. Ihr jetziger mann arbeitet aber.

Ich wohne seit 3 Jahren mit meiner Freundin zusammen. Sie verdient 1550 € netto.

Jetzt soll ich alle meine Kosten für das job center offen legen und auch die meiner Freundin.

Muss ich jetzt auch ihre Gehaltsnachweise mit schicken, oder reicht es wenn ich ihr netto Gehalt auf dem Formular eintrage?

Und was kommt da jetzt auf mich zu?
Verdiene ca 1380 € netto.

Ich würde jetzt einfach meine Gehaltsnachweise und alles geforderte mit schicken, aber die Daten von meiner Freundin lediglich auf dem Formular eintragen. Geht das okay?
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#2
(17-12-2015, 16:23)dersozialarbeite schrieb: Muss ich jetzt auch ihre Gehaltsnachweise mit schicken, oder reicht es wenn ich ihr netto Gehalt auf dem Formular eintrage?

Weder Noch.

Das geht denen nichts an !!!

(17-12-2015, 16:23)dersozialarbeite schrieb: Ich zahle ganz regulär meinen Unterhalt.
Jetzt hat die Mutter zusätzlich Sozialhilfe beantragt. Ihr jetziger mann arbeitet aber.

Kindesunterhalt?
Wenn Sie wieder geheiratet hat, geht Sie leer aus.
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#3
Es geht um Kindesunterhalt und das Arbeitsamt sagt, dass ich ab jetzt nur denen gegenüber mitteilungspflichtig bin. Sollte ich mir da jetzt einen Anwalt nehmen?
Sie hat zusätzlich zu ihrem Einkommen Sozialhilfe beantragt und die wollen jetzt berechnen, ob ich genug Unterhalt zahle, oder ggf. Mehr zahlen muss. Dementsprechend wird ihr und meinem Sohn Sozialhilfe bewilligt oder nicht.
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#4
Du brauchst noch keinen Anwalt. Spar dir das Geld und die Nerven.

Das Amt darf nur dich befragen. Du darfst nur deinen Lohnzettel denen zur Verfügung stellen. Und nur eine KOPIE und du schwärzt die Adresse deines AG, das dürfen die nicht wissen. Du Schwärzt auch alle weiteren ID's, falls welche darauf zu finden sind.

Von deiner jetzigen Partnerin darfst du nichts weitergeben, damit würdest du dich eigentlich sogar Strafbar machen.
Ihr habt ja kein Hartz 4 und mit deinem Gehalt wirst du wohl auch gerade so nicht aufstocken müssen.

Eigentlich brauchen die nur deinen Namen, deine Adresse, dein Brutto und Sozialabgaben.

Wenn deine Ex wieder geheiratet hat, dann musst du zu 99% keinen Unterhalt mehr bezahlen weil der neue die Kinder mit übernimmt.
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#5
(17-12-2015, 16:23)dersozialarbeite schrieb: Verdiene ca 1380 € netto.

Und Wie viel KU zahlst du?
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#6
(17-12-2015, 16:23)dersozialarbeite schrieb: Ich zahle ganz regulär meinen Unterhalt.
- wie alt ist das Kind/die Kinder die bei deiner Ex wohnen ?
- geht deien Ex arbeiten ?
- wie isr der Nettoverdienst deiner Ex ?
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#7
Da sie zur ARGe gegangen ist, und bei deinem Nettogehalt, würde ich mal davon ausgehen das du nicht den Mindestunterhalt bezahlst. Und es geht hier mit Sicherheit in erster Linie um Unterhalt für das Kind. Dir kann z.B. der Selbstbehalt gekürzt werden wenn du mit jemandem zusammen lebst, was du ja tust. Und ob und wieviel der neue der Ex verdient ist beim KU so ziemlich uninteressant. Im Gegensatz zu dem was deine Perle verdient.

Was du an Angaben abgibst und was nicht ist dein Ding. Wenn die die Unterlagen haben wollen und zur Not einklagen ist das auch Dein Ding.
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#8
(17-12-2015, 18:13)Micha aus Bayern schrieb: Da sie zur ARGe gegangen ist, und bei deinem Nettogehalt, würde ich mal davon ausgehen das du nicht den Mindestunterhalt bezahlst.
Diese unterstellende Schlussfolgerung ist komplett falsch.

Weil die Mutti (die nicht oder wenig arbeitet oder nicht arbeiten will) zur Arge gegangen ist, ist der Anspruch und damit der Auskunftsanspruch auf das Amt übergegangen. Dafür ist unerheblich ob er nichts, den Mindesunterhalt oder aber nach Stufe 10 bezahlt. Das Amt will eben die Auskunft haben, die sonst die Mutti selbst für das Kind verlangen könnte.

@dersozialarbeite
Eine Frage: Gibt es einen Titel?
Ich würde die Auskunft über deine Einkünfte geben. Das Amt hat eh den vollen Durchgriff, muss aber erst den Auskunftspflichtigen anfragen: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__60.html
Zugleich jedoch die Umgangskosten geltend machen:
- Anzahl der Tage/Monat, an denen das Kind von dir betreut und versorgt wird
- Erhöhte Wohnkosten für Kinderzimmer
- Fahrtkosten für den Umgang (tatsächlich gefahrene Km x 0,20€)

Zugleich würde ich einfach mal Widerspruch einlegen in Bezug auf die gewährten Leistungen fürs Kind soweit diese a) zu hoch ermittelt wurden, weil du an X Tagen das Kind versorgst und b) soweit das Einkommen des Ehemannes nicht einbezogen wurde.

Wenn du nicht zusammenleben würdest, könnstest du ziemlich sicher aufstocken.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#9
So wie ich weiß kann man die Kosten für Fahrtkosten nicht anrechnen.
Wir müssen 800km fahren um die Kinder zu sehen und bekommen davon nichts wieder....
Die Anwälte sagten auch da haben wir keine Chancen...
Gibt es jemanden der das wirklich so macht?
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#10
Ja, ich. Ich zahle auch nicht den Mindestunterhalt und kann die Kosten für die Umgänge, also fahrtkosten und Übernachtungskosten für mich, kann ich unterhaltsmindernd geltend machen
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#11
Micha, klappte das durch Vergleich, Beschluss oder aussergerichtlich?
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#12
Mir wurde erhöhter Wohnbedarf vom Amtsgericht anerkannt. Sogar vom OLG im Beschwerdeverfahren der KM bestätigt. Fahrtkosten habe ich keine. Darüber gab es dann einen Versäumnisbeschluss, weil die Mutter sich die richterliche Klatsche nicht persönlich abholen wollte.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#13
Grüß Gott,

das Ganze erging durch einen Gerichtsbeschluss. Es beläuft sich auf ca. 250 Euro die mir von meinem Netto abgezogen werden und ich dadurch weniger bezahle. Und da ich ja ein Mangelfall bin rutsche ich nicht nur eine Stufe tiefer oder so, sondern es schlägt sich voll auf den Unterhalt nieder.

Weil ich der Meinung bin, das ich, mein Anwalt, das so nur durch bekommen haben weil wir nicht auf die Barrikaden gegangen sind, oder irgendwie Stunk veranstaltet haben, oder gar der Meinung waren das dieses oder jenes keinen zu interessieren hat, plädiere ich immer dafür es  auch so zu machen.

Ich könnte wahrscheinlich auch aufstocken, mache ich aber nicht. ich versuche mir die staatlichen Stellen nach Möglichkeit vom Hals zu halten. Auch wenn das Jugendamt ankommt und etwas will, dann bekommt es das auch. Ich brauche keine Nachweise für den Umgang erbringen. Er ist auch nicht gerichtlich festgelegt. Die Termine habe ich mit der Ex selber festgelegt. So entegehe ich jeglichem Stress, und das seit fast 6 Jahren, und kann mein Ding machen ohne das mir einer auf die Finger schaut.

Die Entfernung, ca. 400km, habe ich übrigens geschaffen. Und ja ich kann noch ein wenig mit meiner Ex reden. Das ging sofort nach der Trennung natürlich auch nicht. Aber ich habe mich zusammen gerissen und dadruch die Lage entschärft. Dafür muss man natürlich sein Ego überwinden können. Aber wie schon geschrieben, ich habe meine relative Ruhe, brauche nicht auswandern oder so, und komme immer noch über die Runden. Und, vor allem, ich brauche mich heute und auch in Zukunft nicht vor irgendjemanden verstecken.
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#14
(30-12-2015, 08:09)Micha aus Bayern schrieb: Weil ich der Meinung bin, das ich, mein Anwalt, das so nur durch bekommen haben weil wir nicht auf die Barrikaden gegangen sind, oder irgendwie Stunk veranstaltet haben,
Hab ich am Anfang auch so gemacht... bis die Ex einen neuen Stecher hatte, der andere Meinung war als sie, so dass sie dann doch zu Feind mutiert hat. Und dann kam den hinterhältigen Dolchstoß in meinen Rücken, der mich zu einem Scheidungskrüppel gemacht hat.

(30-12-2015, 08:09)Micha aus Bayern schrieb: Ich könnte wahrscheinlich auch aufstocken, mache ich aber nicht. ich versuche mir die staatlichen Stellen nach Möglichkeit vom Hals zu halten.

Ich auch, schließlich brauchen sie (der Staat) das Geld u. a. um Diäten zu erhöhen und neue Asylentenheime zu bauen. Es muss gespart werden!
-------------------
"The pursuit of happiness ist unantastbar."
(The Founding Fathers)
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" -Ich lebe noch, ihr Schweine! "
Henri Charrière
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#15
Hallo,

Und welcher hinterhältige Dolchstoß soll das gewesen sein?
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#16
(30-12-2015, 11:00)Micha aus Bayern schrieb: Hallo,

Und welcher hinterhältige Dolchstoß soll das gewesen sein?

Geht dir nicht an.
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"The pursuit of happiness ist unantastbar."
(The Founding Fathers)
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" -Ich lebe noch, ihr Schweine! "
Henri Charrière
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#17
Nach AMIGA, sollte der Lt. ein neues Akronym einführen: AMEIGA
Aber meine Ex ist ganz anders  Big Grin
Nur so als Denkanstoß
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"The pursuit of happiness ist unantastbar."
(The Founding Fathers)
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" -Ich lebe noch, ihr Schweine! "
Henri Charrière
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#18
(30-12-2015, 08:09)Micha aus Bayern schrieb: das Ganze erging durch einen Gerichtsbeschluss. Es beläuft sich auf ca. 250 Euro die mir von meinem Netto abgezogen werden und ich dadurch weniger bezahle. Und da ich ja ein Mangelfall bin rutsche ich nicht nur eine Stufe tiefer oder so, sondern es schlägt sich voll auf den Unterhalt nieder.

Sehr gut. Und erstaunlich, bei Mangelfällen klappt kommt wirklich nicht oft vor. Überleg dir, den Beschluss hier (natürlich anonymisiert) einzustellen, vielleich auch den Teil deines Antrags, der diese Kosten abziehen will.

Das könnte anderen Vätern helfen, die ähnliches vorhaben.
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#19
http://www.fr-blog.com/2010/05/25/olg-th...fahigkeit/
Ist zwar nicht mein Fall, liegt aber ähnlich. Tenor des Ganzen, die Unterhaltszahlungen dürfen nicht dazu führen das der Umgang nicht ausgeführt werden kann. Auch in so manch anderer Hinsicht ein interesantes Urteil
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