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Wie Einkommen ohne Probleme senken ?
#26
(13-05-2015, 05:20)Dzombo schrieb: Sein Plan klang beim Forentreffen recht interessant. Bitte mehr davon!

Die sich aus den Diskussionen des Forumstreffen ergebenen Anregungen habe ich zwischenzeitlich um gesetzt.
Ich werde mich vermehrt meiner gesundheitlichen Situation und den sich daraus ergebenen Konsequenzen auseinander setzen.
Die entsprechenden Anträge habe ich mittlerweile gestellt. Auch ist meine Sozialrechtschutz nun schon aus der 3 Monatigen Schonfrist heraus. Somit kann ich dann auch in aller Ruhe bei Ablehnung meiner Anträge den Klageweg beschreiten.

Mit den beim Forumtreffen angeregten Dingen zum Wohle der Allgemeinheit kann ich mich erst widmen wenn meine persönliche Situation geregelt und nicht mehr angreifbar ist.

Breiter möchte ich das jetzt nicht in der Öffentlichkeit dar legen.
Die Überschrift "Wie Einkommen ohne Probleme senken ?" rührt aus meinem Bestreben, wenn irgend möglich die Gesetze zu befolgen.

Wenn vermeidbar parke ich z.B. nicht ( auch nicht kurz) in der zweiten Reihe.

Kindesunterhalt habe ich im übrigen bisher immer gezahlt. Auch habe ich nicht vor dieses zu ändern. Ijch gönne und wünsche meinem Sohn eine sorgenfreie und glückliche Kindheit.


Allerdings bin ich der Auffassung, dass nachehelicher Unterhalt die Motivation meiner Partnerin, es mal selber mit einem Job zu versuchen, aus bremst. Auch möchte ich der beruflichen Entwicklung meiner Frau ja nicht im Wege stehen sondern diesen fördern.

Soweit zur Motivation.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#27
Offtopic abgetrennt nach
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8993 und
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...?tid=10807
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#28
(08-05-2015, 00:01)Bruno schrieb:  

Beispiel:
- beim Chef betteln einem keine Gehaltserhöhung zu geben 

Warum keine Gehaltserhöhung? Gerade Pendler können die steuerrechtlich mögliche Fahrtkostenerstattung fordern.

Das sind je Entfernungskilometer 0,30 € am Arbeitstag. Das hat zwei Vorteile. 

1.) Das Geld kommt zu 100 % beim Arbeitgeber an 

2.) Das Familiengericht kann nicht pauschal 5 % abziehen, sondern muss das Doppelte an Fahrtkosten Wohnung - Arbeitsplatz annehmen, da steuerrechtlich nur die Entfernungskilometer zählen, familienrechtlich aber die gefahrenen Kilometer.

Ein Beispiel:

20 km Entfernung zum Arbeitsplatz bedeuten steuerrechtlich 20 km x 0,30 € x 19 Arbeitstage = 114 €

Abziehen muss das Familiengericht aber den Hin- und Rückweg, also 40 km. bedeutet 228 €

Gruß

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#29
(03-01-2016, 20:25)Camper1955 schrieb: 20 km Entfernung zum Arbeitsplatz bedeuten steuerrechtlich 20 km x 0,30 € x 19 Arbeitstage = 114 €
Abziehen muss das Familiengericht aber den Hin- und Rückweg, also 40 km. bedeutet 228 €
Danke !
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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