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@Petrus:
Zum BGH muss Mann nur, wenn das OLG Rechtsbeschwerde zulässt. Nichtzulassungsbeschwerde gibt es im Familienrecht nicht mehr, insofern dann gleich zum BVerfG!
Ich bin hinsichtlich Beleidigungen mittlerweile vorbereitet; wenn mir wieder mal so ne Beleidigung wie in der Vergangenheit widerfahren würde: Formaler Antrag auf Aufnahme ins Protokoll; dafür bereite ich mir mittlerweile für jeden Gerichtstermin ein Formular mit Kohlepapier zum Durchschreiben vor. Wenn nötig bekommt Richterin den Antrag doppelt mit Durchschlag.
Bei formalen Anträgen über Protokoll muss Richterin ad hoc entscheiden und einen Protokollvermerk anfertigen auch wenn sie die erbetene Passage nicht protokolliert.
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(10-01-2016, 22:53)CheGuevara schrieb: Zum BGH muss Mann nur, wenn das OLG Rechtsbeschwerde zulässt. Nichtzulassungsbeschwerde gibt es im Familienrecht nicht mehr, ...
Interessant - seit wann ist das so?---- ok - habe gerade das hier gefunden:
Rechtsbeschwerde zum BGH in Familiensachen (§ 70 FamFG)
lies mal den letzten Teil von diesem Pamphlet:
"
Von insgesamt 5744 zur Entscheidung angenommenen Verfassungsbeschwerden im Jahre 2011 wurde genau 93, oder 1,62% stattgegeben"
(10-01-2016, 22:53)CheGuevara schrieb: Ich bin hinsichtlich Beleidigungen mittlerweile vorbereitet; wenn mir wieder mal ... widerfahren würde: Formaler Antrag auf Aufnahme ins Protokoll; dafür bereite ich mir ... ein Formular mit Kohlepapier zum Durchschreiben vor. ... ooo OOO °°°
Bei formalen Anträgen über Protokoll muss Richterin ... ooo OOO °°°
und einen Protokollvermerk anfertigen auch ... ooo OOO °°°
Du hast juristisch gesehen Recht (so dachte ich vor acht Jahren auch mal). Der Kern des Problems ist aber, dass man es mit Menschen zu tun hat, die einfach anders wollen. Wenn sich JA und Richterin einig sind, ist das der Worst Case. Dagegen mit Mitteln des Rechts vorzugehen ist zwar in Grenzen möglich, führt aber nicht zum Ziel und kostet einen Haufen Knete und Lebenszeit.
Eigentlich führt gar nichts wirklich zum Ziel, wenn die nicht wollen. Darüber muss man sich einfach im Klaren sein. Man verbraucht einfach seine Zeit und zahlt einen Haufen Geld - ganz so, als ob man einen Berg besteigen will, der immer steiler wird. Wenn man in Ruhe weiter leben will ( <- das ist die Entscheidung, die es zu treffen gilt), ist es das Beste, auf irgendeiner Ebene mit dem Gericht einen Konsens zu finden oder zu einem geeigneten Zeitpunkt, die krummen Gerichtsentscheide hinzunehmen. Kinder werden älter und wenn die Mutter sie nicht vorher umbringt oder komplett verbiegt, kommen die von selbst zurück.
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[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]
Danke für den letzten Absatz. Das ist das was ich hier schon länger propagiere und immer nur Spott und Unverständnis ernte. Wie geht ein schönes Sprichwort "Gewalt erzeugt Gegengewalt". Die Richter sind in der Regel in der besseren situation. Und wie die sich "angepisst" fühlen stellen die auf stur. Über solche sachen kann man sich ja aufregen, man muss nur aufpassen das man sich nicht verrennt
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(11-01-2016, 02:14)Petrus schrieb: Kinder werden älter und wenn die Mutter sie nicht vorher umbringt oder komplett verbiegt, kommen die von selbst zurück.
Das mag in Einzelfällen so sein, ist aber nach meiner Erfahrung (sowohl eigene als auch aus Beratungen) selten. Die Kinder sind so oder so verkorkst und haben keine Beziehung mehr zum Vater. Die Zeit, diese aufzubauen, ist auch einfach vorbei, wenn sie selbst Erwachsene sind.
Es ist meiner Meinung deshalb Unfug, darauf zu hoffen.
Ansonsten stimme ich Dir in Deinen Ausführungen zu.
Simon II
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Mei Sohnemann ist 15 Jahre .
Es stand vorher schon alles fest. Die Jugendamttante hatte vorher mit der Richterin telefoniert und mir das Ergebnis schon vor der Verhandlung mitgeteilt. Die Richterin wollte mich bei der Verhandlung "überzeugen" gegen die Kindesmutter keine Zwangsmaßnahmen beschliesen zu müssen. Ich hatte 5000Euro beantragt.
Warum sie im Urteil 25000 Euro Zwangsgeld oder Zwangshaft beschlossen hat, bleibt mir ein Rätsel.
the notorious iglu
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Wenn man von einem Richter beleidigt oder in anderer Weise drangsaliert wird, dann ist der direkte und für solche Fälle bestimmte Weg der Befangenheitsantrag. Darauf, dass irgendwelche Äußerungen ins Protokoll aufgenommen werden, hat man keinen Anspruch. Auch hier bleibt dann wiederrum der Befangenheitsantrag.
25 000 Euro Ordnungsgeld ersatzweise Ordnungshaft hat sie mit Sicherheit nicht beschlossen sondern die Mutter darüber belehrt, dass das die Folge der Zuwiderhandlung gemäß §89 FamFG sein kann.