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Unterhaltsberechnung für meinen Sohn
#1
Hallo Forum,

meine Exfreundin hat einen Immigrationshintergrund. "Pille vergessen", drei Monate nichts gesagt und dann kam auch schon unser Sohn. Ich habe versucht diesen Vertrauensmissbrauch nicht in die Beziehung eindringen zu lassen, jedoch war es leider schleichend. Zudem kamen noch viele andere Sachen hinzu die eine gelebte Beziehung unmöglich machten. So dass ich sie vor die Wahl stellte, entweder ändert sich etwas, Paartherapie oder zu ziehst raus. Sie wählte den Auszug.

Tja Sohn ist da und braucht Geld. Für meine Tochter zahle ich nach DDT 347€. JA will nun für den Sohn 291€ (115%). Wollte euch daher mal fragen, ob die korrekt gerechnet haben? Vielleicht gibt es Möglichkeiten irgendwie weniger zu zahlen.

Danke euch
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#2
Unterhalt hängt von deinem Einkommen ab und noch ein paar Faktoren. Die musst du offenlegen, sonst scheitert jede Berechnung. In der faq http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#kulos steht, was die Zahlungen senken könnte. Bist du das durchgegangen?

"Pille vergessen" ist schlichtweg Betrug in einer absolut zentralen Sache. Es gibt dafür auch keine Ausreden, sollte wirklich etwas passiert sein, gibts es auch die "Pille danach", sogar rezeptfrei. Manche Frauen haben ein höheres, manche auch niedrigere Risiko, die Tat zu begehen. Da es eine Eintrittskarte für dauerhafte Einwanderung ist mit einem Packen Geld als Superbonus obendrauf, ist es völlig logisch, dass Damen aus manchen Ländern diesen ururalten Trick anwenden. Und manche Männer fallen immer noch darauf herein.

Jetzt hat sie, was sie will und du bist überflüssig, natürlich nicht als Zahltrottel. Es könnte noch viel dicker kommen für dich. Wurde auch schon Betreuungsunterhalt verlangt? Der steht ihr nämlich auch zu.
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#3
(26-01-2016, 10:09)Einszweidrei schrieb: Tja Sohn ist da und braucht Geld. Für meine Tochter zahle ich nach DDT 347€. JA will nun für den Sohn 291€ (115%). Wollte euch daher mal fragen, ob die korrekt gerechnet haben? Vielleicht gibt es Möglichkeiten irgendwie weniger zu zahlen.

Danke euch

Hallo und willkommen. Hier werden sicher einige mitrechnen können. Wir brauchen aber noch ein paar Informationen.
Einkommen, Erwerbsaufwändung, Altersvorsorgebeträge (4, bzw.max. 24 % v. Brutto bei Selbsst.) Wohnkosten, so Pi mal Daumen. Ohne diese Parameter kann man die Berechnung nicht prüfen. Kannst du die Berechnung vom JA hier mal in etwa wiedergeben?
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#4
Natürlich hat sie es darauf angelegt. Mir war klar das ein Kind kommt, jedoch hatten wir eine Arbeitserlaubnis für drei Jahre. Und ich wollte die Beziehung erst mal wachsen lassen.

Egal nun ist er da. Sie hat aber auch schon angekündigt wegzuziehen, zu ihrer Schwester. Sprich die Vaterschaft hat sich dann mehr oder weniger erledigt. Meine Unterschrift für den Wegzug bekommt sie allerdings nicht freiwillig, ich lasse es auf ein Urteil ankommen. Dann habe ich etwas schriftliches in der Hand, falls er in paar Jahren vor meiner Tür steht. Ein WE Tochter, zu der ich gute Bindung habe dann nächstes WE Sohn, da geht man vor die Hunde. Und eine Bindung wird sie nicht zulassen, tut sie schon die letzten Monate nicht.

Mein Netto ist mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld ca. 3300€. AV wird ausgereizt, also die staatlich geförderten 162€. Habe hohe Werbekosten von 100km/Tag an die Arbeit. Bin jetzt zurück ins Elternhaus, baue mir die Wohnung oben aus, zahle allerdings auch Miete 300€.

Danke für den Link p_ schaue ich mir grade mal an.
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#5
Sie braucht keine Unterschrift für einen Wegzug. Und ohne gemeinsames Sorgerecht kannst du nicht mal gegen einen Umzug des Kindes klagen.

Bei deinem Einkommen wirst du noch eine fette Forderung nach Betreuungsunterhalt bekommen.
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#6
(26-01-2016, 11:32)p__ schrieb: Sie braucht keine Unterschrift für einen Wegzug. Und ohne gemeinsames Sorgerecht kannst du nicht mal gegen einen Umzug des Kindes klagen.

Richtig!

Deswegen solltest Du meiner Meinung nach als allererstes versuchen, die gemeinsame Sorge zu bekommen.

Eine gewisse Chance besteht mittlerweile, daß Du sie tatsächlich erreichst.

Simon II

Nachtrag zu den Werbekosten:
Sind die 100 km einfache Entfernung oder Hin- und Rückweg? Ich gehe mal von 50 km einfache Entfernung aus. Dann sähe die Berechnung so aus:
Bei Unterhalt zählt nicht die einfache Entfernung wie im Steuerrecht, sondern Hin- und Rückweg. Bei 100 km/Tag wären das also 220 Tage/Jahr x 100 km/Tag x 0,30 EUR/km = 6600 EUR/Jahr oder 550 EUR/Monat, die Du von Deinem Netto-Gehalt abziehen kannst.
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#7
Ach ja eine Zusatzfrage habe ich noch. Ich spare meiner Tochter 100€ monatlich. Dies ist ein Extradepot bei der VGH AV. Können die da auch ran? Ansonsten hebe ich dies ab und gebe es meinen Eltern, sollen die ein Konto für die Kleine eröffnen.

Sorry hatte ich vergessen zu erwähnen. GSR besteht. Sie arbeitet und hat knappe 2400€ Netto. Also Betreuungsunterhalt sollte kaum etwas kommen.

Sie hat schon nach der Unterschrift für den Umzug gefragt bzw. mich dazu aufgefordert. Ich werde es auf eine gerichtliche Entscheidung ankommen lassen.
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#8
Wenn Du eh kein Interesse an gelebter Vaterschaft hast, kannst Du auch zustimmen, oder? Ich wuerde da keine weiteren Kriege eroeffnen, es ist immer besser das ganze friedlich zu erledigen vor allem wenn manN eh weiss, dass er verliert.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#9
Ihren Job kann sie jederzeit hinwerfen. Sie kann sich auch Betreuungsunterhalt vor dir zahlen lassen.
Eine Unterschrift braucht sie nicht. Wenn sie mit Kind umzieht, kann sie das tun. Dann musst du klagen. Oder schon vor dem Umzug, wenn du rechtzeitig davon erfährt. Erfolgsaussichten für dich: Null. Dafür Kosten und vermutlich Verlust deines gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungrechts.

Was du sparst, ist deine Sache, solange du den laufenden Unterhalt in voller Höher weiterzahlst. Unterhaltsrechtlich ist das bedeutungslos. Erträge daraus sind aber einkommens- und damit eventuell Unterhaltserhöhend.
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#10
Ich würde dem Kurzen sehr gerne ein Vater sein, jedoch wird sie es erstens nicht zulassen, sie boykottiert schon die letzten Monate, Umgang nur in ihrem Beisein und zweitens geht man dann auf Dauer vor die Hunde. Es wird eine Entfernung von einfach 250km werden. Gut dies könnte ich ggf. von dem Unterhalt wieder abziehen oder alle 4 Wochen ihn zu mir nehmen, aber dem steht "erstens" entgegen. Sie sieht keinen Platz für einen Vater. Und nochmal durch die Instanzen. Nein, ich war letztes Jahr noch vor dem OLG wegen meiner Tochter. Ich habe nur dieses Leben.

Mein Ziel ist es die Unterschrift an eine Umgangsregelung zu knüpfen. Dem hat sie bisher immer widersprochen. Hierzu könnte ich dann einen Antrag stellen wenn es auch um das ABR gehen wird.

P_ sie wird ihren Job nicht hinwerfen, sie arbeitet als Ärztin und will ihren Facharzt machen. Ich war lediglich das Sprungbrett in den Westen. Ich weiß, dass sie im Grunde Fakten schaffen kann, ihr ist dies auch bewusst. Sie ist auf diese Unterschrift irgendwie total erpicht.
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#11
Die Unterschrift ist irrelevant. Wenn sie das tatsächlich für wichtig erachtet, braucht sie bloss das alleinige ABR einklagen. Das kriegt sie problemlos. Fertig, erledigt. Für dich ändert sich damit auch nichts, Kontakt zum Kind hast du ja nicht.

Eine Umgangsregelung muss du anders angehen, wenn du eine willst.
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#12
(26-01-2016, 12:41)Einszweidrei schrieb: Ich würde dem Kurzen sehr gerne ein Vater sein, jedoch wird sie es erstens nicht zulassen, sie boykottiert schon die letzten Monate, Umgang nur in ihrem Beisein

Wie alt ist der Kleine? Ein paar Monate?

Es dürfte schwierig sein, dann einen Umgang ohne sie durchzusetzen.

Aber diese Zeit geht vorbei: Spätestens, wenn das Kind drei Jahre alt ist, kannst Du normalerweise Umgang ohne die KM durchsetzen.

Wichtig wäre in dem Alter des Kleinen häufiger Umgang - idealerweise jeden zweiten oder dritten Tag ein paar Stunden.

(26-01-2016, 12:41)Einszweidrei schrieb: und zweitens geht man dann auf Dauer vor die Hunde.

Suche Dir dringend (!) Hilfe vor Ort, damit das nicht passiert. Gibt es in an Deinem Wohn- oder am Arbeitsort einen VAFK oder eine andere Väter-Selbsthilfegruppe?

(26-01-2016, 12:41)Einszweidrei schrieb: Es wird eine Entfernung von einfach 250km werden. Gut dies könnte ich ggf. von dem Unterhalt wieder abziehen oder alle 4 Wochen ihn zu mir nehmen,

Letzteres wirst Du in dem aktuellen Alter des Kindes kaum durchbekommen.

(26-01-2016, 12:41)Einszweidrei schrieb: Sie sieht keinen Platz für einen Vater.

Naja, der typisch feministische Zeitgeist eben.

(26-01-2016, 12:41)Einszweidrei schrieb: Und nochmal durch die Instanzen. Nein, ich war letztes Jahr noch vor dem OLG wegen meiner Tochter. Ich habe nur dieses Leben.

Und das Kind hat nur Dich als Vater!

Du hast dem Kind (!!!!!!!!!!) diese Sch* eingebrockt, also versuche zumindest, sie auch auszulöffeln (nein, ich gebe Dir nicht alleine die Schuld (nicht mal den größeren Teil), aber Du hast Dich mit dieser Frau eingelassen und das Kind muß das jetzt ausbaden!).

Es gibt irgendwann einen Punkt, wo ein Vater berechtigt entscheiden kann, weitere Versuche, den Umgang aufrechtzuerhalten, zu unterlassen.

Aber diesen Punkt sehe ich bei Dir noch nicht erreicht.


(26-01-2016, 12:41)Einszweidrei schrieb: Mein Ziel ist es die Unterschrift an eine Umgangsregelung zu knüpfen. Dem hat sie bisher immer widersprochen. Hierzu könnte ich dann einen Antrag stellen wenn es auch um das ABR gehen wird.

Puuh, das ist sehr schwierig, einzuschätzen: Wenn Du das so durchziehen willst, brauchst Du meiner Meinung nach auf jeden Fall einen sehr guten Anwalt.

Allerdings stimme ich hier p_ zu: Die Wahrscheinlichkeit, daß das ein Rohrkrepierer für Dich wird, ist sehr groß.


Simon II
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#13
Der Kleine ist jetzt 14 Monate alt.
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#14
Und was sagt ihr zu der Unterhaltsberechnung? Kann ich denn die Miete mit anrechnen lassen? Wurde bei meiner Tochter nicht gemacht.

Was den Kleinen angeht muss ich sehen wie es sich entwickelt. Momentan ist leider keine Kommunikation mit der Mutter möglich.
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#15
Aus irgendeinem Grund bist du in Stufe 4 der Düsseldorfer Tabelle eingeordnet worden. Dein Einkommen rechtfertigt eigentlich Stufe 5 oder sogar 6. Deshalb sind die 291 EUR jetzt sicher nicht überzogen.
Miete ist Privatsache.

Immerhin einen Fehler hast du nicht gemacht: Dich auch noch mit einer Unterqualifizierten einzulassen, wie es die Damen von weither so oft sind. Da rutscht dann das Hirn völlig ans untere Ende des meist schweren Rumpfs. Das zahlt sich jetzt aus, sonst wären jetzt noch mindestens (!) 32000 EUR Betreuungsunterhalt für die nächsten drei Jahre fällig.
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#16
Leider wissen wir immer noch nicht, was das JA vorgerechnet hat, bzw. wie es zu der Summe kommt. So ins Blaue hinein zu rechnen, macht keinen Spaß und hilft auch nicht wirklich weiter. Die Kernfrage muß eigentlich lauten, ob das Jugendamt richtig gerechnet hat. Das lässt sich nur dann feststellen, wenn man auch die Berechnung des Jugendamtes überhaupt kennt.
Im Selbstbehalt sind Wohnkosten von 380 Euro vorgesehen. Die sollten auch unterhaltsmindernd angerechnet werden, auch wenn die tatsächliche Miete darunter liegt. Wenn du aber keinen Mietvertrag vorweisen kannst, dann kannst du noch froh sein, das dir das JA nicht noch einen Wohnwertvorteil oben auf dein Nettoeinkommen drauf packt. Wenn es sich dann nicht um eine abgeschlossene Wohnung handelt, kannst du froh sein, wenn dir das JA nicht noch eine Haushaltsgemeinschaft mit den Eltern unterstellt, die eine Selbstbehaltssenkung zur Folge haben kann (Haushaltsersparnis durch gemeinsames Wirtschaften).
Gibt es einen Mietvertrag und wenn ja, seit wann? Die Unterhaltsberechnung basiert auf dem Einkommen/der Ausgaben der letzten 12 Monate.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#17
(26-01-2016, 16:38)Sixteen Tons schrieb: Im Selbstbehalt sind Wohnkosten von 380 Euro vorgesehen. Die sollten auch unterhaltsmindernd angerechnet werden, auch wenn die tatsächliche Miete darunter liegt.

Darum gehts doch hier gar nicht. Der TO liegt einkommensmäßig weit oberhalb des Selbstbehalts. Ob er sich eine Wohnung für 1000 € leistet oder im WG-Zimmer für 200 € wohnt, ist seine Privatsache und hat keinerlei Einfluss auf den Unterhalt.

@einszweidrei: Von Deiner Miete kannst Du nichts geltend machen.

Es ist, wie p es geschrieben hat: Du kannst Dich glücklich schätzen, in Stufe 4 eingruppiert worden zu sein. Vor Gericht kämst Du vermutlich schlechter weg.
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#18
(26-01-2016, 16:48)Theo schrieb: Darum gehts doch hier gar nicht. Der TO liegt einkommensmäßig weit oberhalb des Selbstbehalts. Ob er sich eine Wohnung für 1000 € leistet oder im WG-Zimmer für 200 € wohnt, ist seine Privatsache und hat keinerlei Einfluss auf den Unterhalt.

Ok. Kapiert. Ich muß wohl mal die Mangelfallbrille abnehmen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#19
(26-01-2016, 16:08)Einszweidrei schrieb: Was den Kleinen angeht muss ich sehen wie es sich entwickelt. Momentan ist leider keine Kommunikation mit der Mutter möglich.

Worauf wartest Du?

Was gedenkst Du zu tun, damit der Kleine regelmäßigen Kontakt mit seinem Vater hat?

Simon II
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#20
Das JA hat keine Rechnung aufgemacht. Sie sind anhand des Unterhalts von Tochter ausgegangen. Zu mindestens erkenne ich in dem Schrieb keine Rechnung. Ich soll jetzt die letzten 12 Gehaltsabrechnungen vorlegen und dann wollen sie rechnen. Jedoch standen die 291€ schon drin.

Simon ich weiß es noch nicht was ich genau tun werde und soll. Die einzige Möglichkeit wäre jetzt Umgang beim JA einzufordern. Die letzten Monate haben wir uns regelmäßig getroffen, wollte es auch nicht eskalieren, da eine Wiederannäherung im Raum stand. Allerdings will ich sie auch nicht mehr zurück. Sie ist mit voller Kalkül vorgegangen und dieser Vertrauensmissbrauch wiegt einfach sehr schwer. Das kommt immer wieder hoch. Mein Geld war unseres und ihr Geld war Ihres. Kann euch Dinger erzählen, aber lieber nicht wird Zeit damit abzuschließen. Den Tag der Trennung habe ich sie mehr oder weniger vor die Wahl gestellt, entweder ändert sich was, wir machen Paartherapie, finden wieder zu uns oder sie soll ausziehen. Sie hat den Auszug gewählt. Ich bin dann wieder zurück ins Elternhaus. Es gibt bessere Frauen.

Ja P_ ich weiß, die Arbeitserlaubnis haben wir gemeinsam erreicht und den Job hier als Assistenzärztin habe ich ihr besorgt.

Noch eine Frage bzgl. des Sparbuches für Tochter. Da spare ich monatl. 100€ an. Können die da ran? Läuft natürlich auf mich. Bisher hat es keiner gemerkt.
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#21
Ich schrieb es schon: Dein Sparbuch spielt keine Rolle für den Unterhalt, solange du den laufenden Unterhalt bezahlst. Egal, wem du das gesparte Geld irgendwann mal zuwenden willst.
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#22
Ach so okay, dann habe ich es überlesen.

Danke erst mal für die rasche Hilfe!
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#23
Wichtig ist vor Allem dass kein Betreuungsunterhalt für die Mutter entsteht denn das wäre richtig teuer. Für den Kindesunterhalt würde ich es bei Euren Einkommensverhältnissen nicht auf 50 oder 100 Euronen im Monat ankommen lassen. Das gemeinsame Sorgerecht bringt Dir gar nix. Selbst wenn Du das hast wird im Zweifelsfall immer das gemacht was Mutti will. Da würde ich weder Energie noch Geld drauf verschwenden.

Solange der Kurze so klein ist wird es mit der Betreuung schwierig werden bei grösserer Entfernung. Versuche den Ball flach zu halten und zu gegebener Zeit eine vernünftige Regelung bezueglich des Umgangs zu erreichen.

Für den anstehenden Unterhaltstitel für den Kurzen: Lies Dir genau die Infos in den Trennungs-FAQ durch.

Gruß vom Zahlmeister
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#24
(26-01-2016, 17:31)Einszweidrei schrieb: Ich soll jetzt die letzten 12 Gehaltsabrechnungen vorlegen und dann wollen sie rechnen.

Alles schwärzen, was sie nichts angeht!

(26-01-2016, 17:31)Einszweidrei schrieb: Simon ich weiß es noch nicht was ich genau tun werde und soll.

Einen wirklich guten Rat zu geben ist in Deiner Situation ziemlich schwer. Deswegen wäre eine Unterstützung vor Ort schon gut.

(26-01-2016, 17:31)Einszweidrei schrieb: Die einzige Möglichkeit wäre jetzt Umgang beim JA einzufordern.

Du solltest kurz testen, ob das JA bereit ist, Dir zu helfen, oder ob sie nur die Wünsche der KM im Auge haben.

Bei letzterem bleibt Dir nichts anderes übrig, als möglichst schnell den Umgang einzuklagen!

Dir läuft die Zeit davon!

Die Zeit, die Du jetzt nicht mit Deinem Sohn verbringen kannst, wirst Du nie (!!!) wieder aufholen können!

(26-01-2016, 17:31)Einszweidrei schrieb: SDie letzten Monate haben wir uns regelmäßig getroffen, wollte es auch nicht eskalieren, da eine Wiederannäherung im Raum stand. Allerdings will ich sie auch nicht mehr zurück. Sie ist mit voller Kalkül vorgegangen und dieser Vertrauensmissbrauch wiegt einfach sehr schwer. Das kommt immer wieder hoch.

Wieso wartest Du unter diesen Umständen dann noch mit Durchsetzung des Rechtes Deines Sohnes auf seinen Papa?

Bei dieser Frau hast Du nichts mehr zu verlieren!

Simon II
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#25
Weißt du Simon ich kann dich voll und ganz verstehen. Diese Gedanken gehen mir schon die ganze Zeit durch den Kopf. Ich hatte nicht mal die Gelegenheit eine Bindung zu ihm aufzubauen. Ich bin ein fremder Mann.

Die erste Scheidung hat sehr viel Geld verbrannt, dazu die Instanzen bis zum OLG.

Ich bin langsam müde, muss auch zur Ruhe kommen. Und was bringt es ihm letztendlich? Bin hin- und hergerissen, ob ich ihm damit etwas Gutes tue.

Bei meiner Tochter hat es sich gelohnt. Wir waren grad über Neujahr zusammen im Skiurlaub. Wir haben ein tolles Verhältnis. Jedoch was hilft es den Kindern, wenn ich dabei ausgebrannt werde, sowohl finanziell, was ich schon bin, und dazu noch psychisch?

Ich weiß, es ist sehr schade um ihn, was er nun für ein Schicksal erleiden muss, es wird ihn fürs Leben prägen. Ich wollte dies nicht. Tochter leidet auch sehr darunter. Erst die Scheidung und nun ihr Halbbruder.

Vielleicht ist es besser er sagt zu einem anderen Mann Papa.
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