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28-01-2016, 00:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-01-2016, 00:22 von ecila.)
Hallo,
wie kann man sich gegen den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs vor Gericht oder im Bekanntenkreis wehren?
Der Vorwurf ist im Umgangsverfahren bereits eingebracht worden, niemand hat ihn geglaubt, weder Richter, noch
JAMA, noch Verfahrensbeiständin.
JAMA und meine RÄ sagten mir, dass allein die Tatsache, dass ein Umgangsvergleich zugelassen wurde und nicht von Amts wegen Strafanzeige gegen mich gestellt wurde, belegt, dass die Vorwürfe nicht als glaubhaft angesehen wurden.
Dies mag für den Profi so sein, aber nicht für den Laien.
Meine Rückfrage, warum nicht von Amtswegen Strafanzeige wegen vorsätzlicher Falschbeschuldigung oder Prozessbetrug oder Lügen vor Gericht oder so gestellt wurde, wurde nur mit: "Tja" beantwortet.
Nun kann ich sogar glauben, dass die von der RÄttin der Gegenseite gewählten Formulierungen nicht reichen, um ein Strafverfahren erfolgreich zu führen, aber was ist mit Unterlassungsaufforderung / -klage?
Ist es echt so, dass ich beweisen müsste, dass an diesen Vorwürfen nichts dran ist, um erfolgreich auf Unterlassung zu klagen?
Ich meine, wenn einer rumläuft und behauptet ich sei pädophil, dann müsste es doch andersrum sein. Wenn er das nicht beweisen kann, muß er seine Äusserungen einstellen. Und zwar gerichtlich durchgesetzt.
Was könnt ihr mir dazu sagen?
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28-01-2016, 00:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-01-2016, 01:05 von ecila.)
Zivilrechtlich haben Sie einen Unterlassungsanspruch aus §§ 823 Absatz 2 BGB, 186 StGB in Verbindung mit § 1004 BGB analog. Durch die üble Nachrede wurde ein "sonstiges Recht" – das allgemeine Persönlichkeitsrecht - im Sinne des § 823 BGB verletzt. Der Unterlassungsanspruch ist berechtigt, wenn nicht die Wahrheit der Aussage bewiesen werden kann.
Erforderlich für einen Unterlassungsanspruch ist aber auch eine Wiederholungsgefahr.
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Ich bin kein Rechtsverdreher, ABER ich glaube Du hast nur einen Anspruch auf Unterlassung wenn das ganze oeffentlich verbreitet wurde. D.h. wurde der Vorwurf nur beim Gerichtsverfahren vorgebracht, wuerde das nicht reichen. Anders waere es, wenn die Exe dass z. B. auf Facebook schreiben wuerde.
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In einem ähnlichen Fall habe ich einem Bekannten zur Selbstanzeige geraten.
Die Staatsanwaltschaft hat pro forma ein Ermittlungsverfahren eröffnet, nach kurzer Zeit aber wieder eingestellt - wegen mangelnd hinreichendem Tatverdacht, oder so ähnlich.
Vorteil für den Vater: jetzt hat er es schriftlich schwarz auf weiß, dass an den Vorwürfen nichts dran ist - und kann jeden belangen, der was anderes behauptet.
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(28-01-2016, 08:32)Austriake schrieb: In einem ähnlichen Fall habe ich einem Bekannten zur Selbstanzeige geraten. Wer solchen leichtsinnigen Unfug verbreitet, handelt grob fahrlässig.
Wenn es dumm gelaufen wäre, hättest Du Deinen Bekannten die nächsten Jahre im Knast besuchen können.
Ich als selbst Betroffener kann nur dringend vor solchen Selbstanzeigen warnen - auch die Polizei ist darüber wenig erfreut.
@ecila
Missbrauchsvorwürfe ohne Strafanzeige können zwar sehr problematisch sein, aber wenn dennoch ein gerichtlicher Umgangsvergleich geschlossen wurde, ist das zunächst "nicht so schlimm".
Du hast selbst im Beitrag 2 die Rechtslage dargelegt. Voraussetzung ist tatsächlich eine öffentliche falsche Beschuldigung.
Werden die falschen Beschuldigungen fortgesetzt, ist irgendwann auch die Helferindustrie verpflichtet, bis zur strafrechtlichen Klärung der Vorwürfe den Umgang auszusetzen.
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(28-01-2016, 09:24)Pistachio 00 schrieb: [quote='Austriake' pid='173297' dateline='1453962723']
@ecila
Missbrauchsvorwürfe ohne Strafanzeige können zwar sehr problematisch sein, aber wenn dennoch ein gerichtlicher Umgangsvergleich geschlossen wurde, ist das zunächst "nicht so schlimm".
Du hast selbst im Beitrag 2 die Rechtslage dargelegt. Voraussetzung ist tatsächlich eine öffentliche falsche Beschuldigung.
Werden die falschen Beschuldigungen fortgesetzt, ist irgendwann auch die Helferindustrie verpflichtet, bis zur strafrechtlichen Klärung der Vorwürfe den Umgang auszusetzen.
Hallo, das macht mir echt Angst. Ich dachte, die Tatsache, dass keine Strafanzeige gestellt wurde, ist eher ein Zeichen dafür, das die Vorwürfe unglaubwürdig sind?
Meines Wissens nach ist doch auch eine forsätzliche Falschbeschuldigung sowie Prozessbetrug (Falschaussage vor Gericht) ein Offizialdelikt und müsste bei Anfangsverdacht
von einem Amtsträger angezeigt werden, oder nicht?
D.h. ich habe keine Chance, mich dagegen zu wehren?
Es ist in sofern öffentlich behauptet worden, weil im Schreiben an das Gericht ein Zeuge benannt wurde, der nicht zur Familie gehört, allerdings ein enger Familienfreund ist.
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Auch das wird wohl nicht reichen. Da muesstest Du z. B. schon von gemeinsamen Bekannten Emails erhalten wo dieser Vorwurf erwaehnt wird. Klar kannst Du anzeigen, wird aber sofort eingestellt werden. D.h. die Exe wird dazu noch nichtmal vorgeladen werden. Bringt also alles nichts solange sie das nicht oeffentlich behauptet.
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(28-01-2016, 13:30)ecila schrieb: Ich dachte, die Tatsache, dass keine Strafanzeige gestellt wurde, ist eher ein Zeichen dafür, das die Vorwürfe unglaubwürdig sind? Ja schon, aber ...
(28-01-2016, 13:30)ecila schrieb: Meines Wissens nach ist doch auch eine forsätzliche Falschbeschuldigung sowie Prozessbetrug (Falschaussage vor Gericht) ein Offizialdelikt und müsste bei Anfangsverdacht
von einem Amtsträger angezeigt werden, oder nicht? Theoretisch schon ... Der Beweis allerdings der falschen Beschuldigung, noch dazu unter Vorsatz, ist extrem schwierig.
(Auch) aus diesem Grund wirst Du kaum einen Fall finden, in dem gegen eine Frau nach dem Amtsermittlungsgrundsatz ermittelt wurde.
In meinem Fall gab es auch eine Zeugenaussage einer "Freundin" der KM, deren Wahrheitsgehalt (nach meinen Hinweisen an die Polizei) zumindest mit grösster Sorgfalt hätte überprüft werden müssen - nichts dergleichen ist geschehen.
(28-01-2016, 13:30)ecila schrieb: Es ist in sofern öffentlich behauptet worden, weil im Schreiben an das Gericht ein Zeuge benannt wurde, der nicht zur Familie gehört, allerdings ein enger Familienfreund ist. Das ist keine strafbare öffentliche Beschuldigung, sondern innerhalb des Gerichts.
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So, mein Anwalt hat folgendes gesagt:
1. Einen derart heftigen Angriff der KM hätte er selten erlebt.
2. Glaubhaftmachende Beweise für stattgehabten Umgang könnten durchaus mal eine Rolle spielen. Meine Idee dazu fand er gut, gibt es aber höchstens per PN, da der Feind mitlesen könnte. Gerade auch in diesem Fall.
3. Weiterhin meinte er, es wäre gut, wenn ich auch Beweise beim Abholen für den Umgang hätte:
Deshalb folgende Frage: Bei einer Tonbandaufnahme, etwa mit Iphone, werden in der Datei irgendwo Datum und Uhrzeit festgehalten? Oder wie kann ich dies erreichen? Oder kennt Ihr ein Gerät, das bessere Tonaufnahmen macht und die o.g. Zeit-Funktion erfüllt?
Ziel: Glaubhaftmachung für Familiengericht, besser harter Gegenbeweis für Strafrecht.
Hintergrund: die Mutter wird alle Register ziehen, also auch Vergewaltigungsversuch, ich sei aggressiv gewesen und hätte damit alle verschreckt oder was weiß ich. Eine Tonaufnahme müsste doch ausreichend das Gegenteil beweisen, oder? Jedesmal nur mit Videokamera da hin zugehen, ist wohl nicht so gut.
4. Beweise für Umgangsboykott (nicht da, Tür nicht geöffnet etc.) sollte ich in diesem Fall auch haben. Durchaus auch Polizei rufen, wenn die nicht kann oder ggf. weniger konfrontativ als erster Schritt Taxi rufen. Zeugen mitnehmen oder Nachbarn fragen kommt in meinem Fall leider nicht in Frage. Hierzu noch Ideen?
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Ich habe gerade aufgrund Deiner Frage meinen mp3 recorder auf Android Handy ausprobiert. Er speichert die Aufnahme unter Datum und Uhrzeit. Im Dateimanager bekomme ich angezeigt, wann aufgenommen wurde und wann die letzte Modifikation gemacht wurde.
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@excila:
also....das mit dem mißbrauch...ist bullsiht!
wenn eine anklage erhoben wird, geht dem eine vernehmung voran. u.u. eine aussetzung des umgangs, in der das kind vollumfänglich manipuliert wird.
aber:
1. es müssen handfeste beweise vorliegen
2. ich empfehle dir, SOFORT und ohne schuldhaftes verzögern beim amtsgericht einen strafantrag wegen:
- verläumdung
- ehrverletztende beschuldigung (hab jetzt den richtigen ausdruck vergessen...)
- ungerechtfertigte stellung von anträgen mit denen personen diskreditiert werden
wenn deine ex eine entsprechende anzeige stellt. das geht dann zu weit.
sollte der umgang darunter leiden - besprich dich mit anwalt oder JA.
mir hat meine ex mit oma genau das selbe reingehauen - aber es wurde stillschweigend zurückgezogen ohne
konsequenzen für beide...
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@karlma: Danke, dann wird das beim Iphone doch wohl gehen. Muss ich mich mal reinfuchsen.
@netlover: Tja, eine Anzeige gegen mich wurde ja nicht erstattet, was ein Minuspunkt für das Lügengebäude der KM ist.
Es stand "nur" in den Schreiben ans Gericht. Alle Profis und die meisten erfahrenen Laien haben mir geraten keine Gegenanzeigen zu stellen, von wird eh eingestellt über nicht ausreichender Tatbestand/Beweislage bis sieht vor dem Familiengericht besser für mich aus, denn ich bin ja der vernünftige, trotz allem kooperative Elternteil, dem es nur ums Kind geht
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Ältere iPhones können keine Gespräche aufzeichnen.
Als Alternative gibt es z.B. die App TapeACall.
Die zeichnet auf (allerdings muss man da quasi eine Telefonkonferenz mit einem lokalen Computer-Anrufbeantworter herstellen). Für ausgehende Telefonate geeignet wenn man auch so mit seinem Handyvertrag Telefonkonferenzen durchführen kann.
Ansonsten wird nur bleiben, ein neueres iPhone anzuschaffen oder auf ein Android-Zweithandy umzusteigen.
Mit der Ortungsfunktion von Google kann das eigene Bewegungsmuster aufgezeichnet werden.
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Ich hatte meine Hexe damals explizit darauf hingewiesen, dass ich bei jeder Uebergabe Ton aufnehme weil sie immer mega agressiv war. Dadurch wurde es etwas besser, die Beleidigungen waren nicht mehr ganz so heftig. Und wo sie mal wieder richtig abgetickt ist, hatte ich was "schoenes" was ich dem Jugendamt vorspielen konnte.
Da die Hexe Gott und die Welt falsch beschuldigt und Falschanzeigen macht, zuecke ich z. ZT. IMMER das Handy wenn ich ihr irgendwo begegne und nehme Video auf. Anders kann ich mich nicht schuetzen und Beleidigungen und sonstiges Geblubber brauche ich mir so auch nicht mehr anhoeren :-)
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-01-2016, 23:23 von ecila.)
Nun, ich habe ein Iphone 4S und es hat ne Aufnahmefunktion, soviel weiss ich schon
(29-01-2016, 22:11)CheGuevara schrieb: Mit der Ortungsfunktion von Google kann das eigene Bewegungsmuster aufgezeichnet werden.
Momentan mal, Du meinst ich soll/kann darüber beweisen, dass ich zum Umgang zur Stelle war? Sekundengenau?
Und auf 10 Meter oder 1 Meter?
Das ist ein geiler Tipp, endlich der Weg, um Umgang zu beweisen. Dann kann die Hexe auch nicht mehr rumlügen, ich käme zu früh oder zu spät.
Haha! Danke!
(29-01-2016, 22:55)kay schrieb: Ich hatte meine Hexe damals explizit darauf hingewiesen, dass ich bei jeder Uebergabe Ton aufnehme weil sie immer mega agressiv war. Dadurch wurde es etwas besser, die Beleidigungen waren nicht mehr ganz so heftig. Und wo sie mal wieder richtig abgetickt ist, hatte ich was "schoenes" was ich dem Jugendamt vorspielen konnte.
Nun, dass werde ich erst Mal nicht tun. Meine Sympathie ist im Augenblick so groß, dass ich hoffe, Ihr eine vorsätzliche Falschaussage/-beschuldigung beweisen zu können.
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Für iOS gibts auch noch "Anruf Recorder", "WePhone", das Prinzip ist immer dasselbe.
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[font=Arimo, sans-serif]Wie wäre es damit? Kamera, Brille und Rekorder[/font]
[font=Arimo, sans-serif]http://www.amazon.de/TEKMAGIC-1920x1080p-Kamera-Brille-Rekorder/dp/B00UJCRFT8/ref=pd_cp_421_1?ie=UTF8&refRID=11YAJ85FVCBVMXJH4P86[/font]
[font=Arimo, sans-serif]Aber:[/font]
[font=Arimo, sans-serif]Wo die Grenzen des Einsatzes von [/font][font=Arimo, sans-serif]Spionagekameras[/font][font=Arimo, sans-serif] liegen, legen regelmäßig Gerichte fest. Generell ist es nicht erlaubt, den privaten Raum von Menschen unangekündigt zu überwachen. Das geheime Ausspionieren von Privatpersonen ist verboten, sofern es sich nicht um einen polizeilichen Einsatz handelt, um einen Schwerverbrecher zu überführen.[/font]
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@ecila:
Du hast in so einer Situation nur eine Chance:
Selbstbewusst und freundlich weiter machen, dich ja nicht einigeln und kein defensives Verhalten an den Tag legen! Das kann ich dir aus eigener Erfahrung berichten. Ich wurde zwar nicht eines Missbrauches bezichtigt aber der Lover der Ex wollte mir etwas anhängen.
Wenn Du in Kontakt mit solchen Gesichtern kommst, immer für maximal Öffentlichkeit sorgen;
-Dashcam ins Auto; Blick der Kamera auf die Haustüre und das Licht zum Auskeuchten der Szenerie an lassen.
-Gerne mal Hupen bei Ankunft
-Freund am anderen Ende am Telefon mithören lassen!
Ruhig auffällig benehmen!
Den eigenen Anwalt motivieren, in jedem Schriftsatz den erhobenen Vorwurf zu wiederholen im Sinn: ihre Mandantin muss schon sehr verzweifelt sein, wenn sie solche Vorwürfe adressiert. Sie Wissen doch, @ecila ist ein liebender Vater und ein Kind braucht für eine gesunde Entwicklung beide Elternteile!
Dieses Bild der Falschbeschuldigerin muss sich in deren Köpfen festsetzen!
Wie alt ist dein Kind?
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-01-2016, 11:29 von ecila.)
Noch keine zwei Jahre.
Dashcam ist auch ne gute Idee.
Wo soll der Vorteil sein zwischen Tonaufnahme und Freund am anderen Ende des Telefons mithören lassen?
Hupen? Damit andere aus dem Fenster gucken? Oder wieso?
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Tonaufnahmen können juristisch schwierig verwertbar sein; wenn Du mit Freisprecheinrichtung am Ohr auftauchst, muss jedem klar sein, dass da jemand akustisch noch zu gegen ist. Der kann ja sogar aufzeichnen und als Zeuge geladen werden und dabei das vereinbarte Tondokument mitbringen. Ansonsten hast du immer die Gefahr eines Verwertungsverbotes.
Ja, Hupen als Mechanismus für Aufmerksamkeit! War das der Reuther, der gesagt hat: Völker dieser Welt seht auf diese Stadt... übersetzt:
Liebe Nachbarn, seht mal zu was abgeht ...
Vielleicht auch mit irgend einem anderen Klimbim ...
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30-01-2016, 14:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-01-2016, 14:04 von ecila.)
http://www.ksta.de/politik/dashcams-kame...06130.html
Vor Gericht können die Aufnahmen in der Regel ohnehin genutzt werden. Deutsches Prozessrecht erlaubt auch die Verwertung illegal gewonnener Beweise.
Also wenn man verschiedene Urteile googelt, dann kommt man auf widersprüchliche Aussagen, ob die Aufnahmen erlaubt sind. Es kommt wohl immer auf den Einzelfall an :-)
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Und im Familiengericht heißt es dann:
Im Zweifel für Muddi ...
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