Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltsforderung für im EU Ausland lebende
#1
Hallo,

ich habe zwar noch einen anderen Thread laufen, aber um mögliche realistische Optionen auszuloten, folgende Frage zum "Auswandern":

Lt.Dino schreibt ja recht locker darüber, dass selbst eine Auswanderung ins EU Ausland je nach Zielland relativ "sicher" sein kann. Ich frage mich, ob das wirklich so stimmt.

Hypothetisches Beispiel: Unterhaltspflichtiger wandert nach Spanien, Griechenland oder Portugal aus. Kauft sich ein Häuschen oder nutzt ein Häuschen der Eltern als Wohnsitz. Zahlt Unterhalt nach seiner Leistungsfähigkeit (wenig bis keinen).

Nach EU Recht ist der Unterhalt auch im EU Ausland forderbar, und meines Wissens auch pfändbar. Lt.Dino schreibt für o.g. Länder ist es aber sehr unrealistisch, dass eventuelle Forderungen (nach Titel oder §170) auch eingetrieben werden.

Hat jemand praktische Erfahrung damit? Ist es realistisch, nicht belangt zu werden? Müsste der Pflichtete aus dem hypothetischen Beispiel komplett untertauchen, nicht auffindbar sein? Über KfZ, Grundbuch, Arbeitgeber etc. wäre er doch auffindbar?

Die Empfehlungen von Lt.Dino hören sich zwar heldenhaft an und der Mann hat meinen vollsten Respekt für seine Leistung, aber ist das in der Praxis nicht etwas geschönt? Spanien ist halt nicht Thailand.

Viele Grüße tomtom
Zitieren
#2
Du kannst ja mal die Beiträge von @gleichgesinnter durchforsten.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
Zitieren
#3
(08-02-2016, 12:08)tomtom schrieb: Ist es realistisch, nicht belangt zu werden?

Teilweise.
Die Sicherheit besteht aus mehreren Schichten, genau wie eine gute Schutzweste. Diese Schutzschichten sind je nach Land unterschiedlich stark.

Wichtigster Schutz: "Keiner weiss, wo ich bin". Falsche Spuren, strikte Kontaktsperre, Länder ohne Zentralregister wählen sind da im Vorteil. Und ein Verhalten, das dich gar nicht erst in solche Register bringt. Es ist dann nicht dein Auto, sondern formal das eines Dritten.

Anderer Schutz: Länder mit schuldnerfreundlichem Vollstreckungsrecht. Spanien ist das etwas mehr wie D. Jede Vollstreckung geht nach Landesrecht, auch wenn die Geltendmachung von Unterhalt nach anderem Recht passiert. Obwohl man gefunden wurde, geht eine Vollstreckung ins Leere.

Andere Schutzmechanismen sind die genrelle Zwischenschaltung von Dritten, die formale Nicht-Auswanderung trotz tatsächlicher Abwesenheit und so weiter. Wenn du aber solche Punkte noch nicht selbst recherchiert hast, bist du noch sehr weit von dem Thema entfernt. Versuche erst einmal, dich damit näher auseinanderzusetzen, vorher sind Auswandererphantasien nicht sinnvoll.
Zitieren
#4
(08-02-2016, 13:37)p__ schrieb: Wenn du aber solche Punkte noch nicht selbst recherchiert hast, bist du noch sehr weit von dem Thema entfernt. Versuche erst einmal, dich damit näher auseinanderzusetzen, vorher sind Auswandererphantasien nicht sinnvoll.

Hallo,

ja das stimmt. Realistischer Zeithorizont sind so 1-2 Jahre. "Im Internet" ist es nicht so einfach konkrete Info zu finden, v.a. Erfahrungsberichte, die auf die eigene Situation passen.

Um so glücklicher bin ich, dieses Forum gefunden zu haben, denn in der Frauenrepublik Deutschland ist die Männerlobby stark unterdrückt.

Sorry, wenn ich noch Anfängerfehler mache und doofe Fragen stelle, werde versuchen die steile Lernkurve zu meistern.

Ein Problem sehe ich halt in der Vorbereitungszeit: möchte nicht zu viele Fehler machen, die mir später eine Handlungsfreiheit nehmen. Ich nehme an, in der Vorbereitungszeit heißt es unauffällig bleiben und kuschen.

Habe noch keine klare Strategie, wie ich finanziell lebensfähig bleibe. Leider.

Viele Grüße.
Zitieren
#5
Hallo tomtom,,

es kommt halt immer auf die speziellen Umstände an.

Nehmen wir mal an, der U-Pflichtige hat einen medizinischen Beruf, dann müsste man ihm empfehlen, nach Norwegen oder Schweden auszuwandern. Dort wird er am leichtesten wieder Fuß fassen. Wenn der U-Pflichtige Ingenieur für Fahrzegbau ist, soltte er dorthin gehen wo es eine Automobilindustrie gibt - also eher nicht nach Rumänien. Wer aus der Landwirtschaft oder artverwandtem Beruf kommt, der wäre dort wiederum absolut richtig.
Hinzu kommen persönliche Präferenzen wie Sprachkenntnisse usw.

Und gaanz wichtig - in der neuen Heimat ganz und gar unauffällig zu leben. Also nicht politisch betätigen oder sportlich, so dass nicht irgendwann ein Zeitungsartikel o.ä. jemandem in der alten Heimat in die Hände fällt.

Wenn in der alten Heimat niemand weiss, wo der U-Pflichtige zu suchen ist, wird er dort relativ lange seine Ruhe haben. Es ist schlichtweg so, dass sich NIEMAND auf die Suche nach dem U-Pflichtigen macht - keine Polizei, kein Interpol, keine CIA und auch sonst niemand. Nur die Ex-Frau und/oder Mutter des Kindes, die Unterhalt begehren. Und die muss auf eigene Kosten suchen, und finden natürlich.
Wenn der U-Pflichtige jetzt in einem Land lebt, das eine andere Schrift verwendet (kyrillisch z.B.), dann wird der U-Pflichtige nicht einfach zu ergooglen sein. Wenn der U-Pflichtige dazu noch eine klitzekleine Namensänderung z.B. durch eine andere Schreibweise (im Gastland gibt es keine Konsonanten wie ä, ü oder ö) seinen Nachnamen z.B. von Müller in Miller ändern kann, dann ist er so gut wie unauffindbar.....

Jetzt kommt die Frage nach den Personalpapieren. Vor Ausreise einen nagelneuen Reisepass mit zehn Jahren Gültigkeit ist das Mindeste, was Mann sich beschaffen muss. Und alles Geld auf einer anonymen Prepaid-Kreditkarte (www.paylife.at) mitzuführen geht viel leichter als in der Jackentasche. Und ansonsten kein Geld auf irgendwelchen Bankkonten liegen lassen.

Es ist also wichtig, die richtige Reihenfolge einzuhalten:

1. Ausreise planen, völlige Diskretion und Verschwiegenheit ist unabdingbar! Wenn die halbe Familie weiß, wohin es geht, weiß es bald auch die Exe.
2. Gültige Personaldolkumente für zehn Jahre!
3. Unauffindbar bleiben
4. Pfändungssicherheit

Was nahezu jede Exe tun kann, ist einen Strafantrag nach § 170 StGB zu stellen. Der läuft ins Leere, wenn der U-Pflichtige etwas zahlt - z.B. den gesetzlichen Mindestunterhalt von 133.- € fürs Kind, und wenn dieser Unterhalt über das Konto eines Dritten bezahlt wird, so dass die Herkunft des Geldes unbekannt bleibt für die Empfängerin. Diese 133.- € sind das, was der Staat per Unterhaltsvorschusskasse je Kind bezahlt, wenn der Vater ausfällt - also kann sich niemand strafbar machen, wenn er nur diese 133.- € zahlt, sonst würde sich der Staat selbst strafbar machen.
Wichtig: keinen Unterhaltstitel über einen höheren Betrag existieren lassen - sonst laufen Schulden auf. Die kann man zwar wieder loswerden nach britischem oder französischem Privat-Insolvenz-Recht, aber wenn dieser Aufwand vermieden werden kann, umso besser.

Ich lebe jetzt im dritten Jahr im Ausland, bis jetzt alles easy.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#6
Hallo Austriake,

(08-02-2016, 14:48)Austriake schrieb: es kommt halt immer auf die speziellen Umstände an.

Spezielle Umstände, genau  Blush Talent- und arbeitsmoralfreie Ex-Madam sowie drei Kinder und ein hoher Anspruch von Madame ("ich will nur was mir zusteht"). Bin in der IT-Branche: SW-Entwicklung, SAP, Projektleitung, ... arbeite aber auch als Tellerwäscher, wenn meine Ruhe habe kann.

(08-02-2016, 14:48)Austriake schrieb: ... Und alles Geld auf einer anonymen Prepaid-Kreditkarte (www.paylife.at) mitzuführen geht viel leichter als in der Jackentasche. Und ansonsten kein Geld auf irgendwelchen Bankkonten liegen lassen.

Was wäre denn mit hypothetisch hohen Beträgen, z.B. >100T€ ? Lt. Dino schreibt ja von Konten in der Schweiz, Österreich oder Singapur. Bin noch am recherchieren und alleine das Thema ist komplex genug. 

Ein Girokonto im Zielland wäre aber doch schon Pflicht, oder?

Es ist also wichtig, die richtige Reihenfolge einzuhalten:

(08-02-2016, 14:48)Austriake schrieb: ...
3. Unauffindbar bleiben
... 

OK, alles oben geschrieben leuchtet mir ein. Ich frage mich nur wie es mit KfZ, Girokonto, evtl. Wohneigentum im Ausland aussieht? Oder alles auf Vertrauenspersonen laufen lassen? Wenn es auf ein Leben im Untergrund rausläuft, dann müsste ich mir das noch gut überlegen.

(08-02-2016, 14:48)Austriake schrieb: Was nahezu jede Exe tun kann, ist einen Strafantrag nach § 170 StGB zu stellen. Der läuft ins Leere, wenn der U-Pflichtige etwas zahlt - z.B. den gesetzlichen Mindestunterhalt von 133.- € fürs Kind, und wenn dieser Unterhalt über das Konto eines Dritten bezahlt wird, so dass die Herkunft des Geldes unbekannt bleibt für die Empfängerin. Diese 133.- € sind das, was der Staat per Unterhaltsvorschusskasse je Kind bezahlt, wenn der Vater ausfällt - also kann sich niemand strafbar machen, wenn er nur diese 133.- € zahlt, sonst würde sich der Staat selbst strafbar machen.
Wichtig: keinen Unterhaltstitel über einen höheren Betrag existieren lassen - sonst laufen Schulden auf. Die kann man zwar wieder loswerden nach britischem oder französischem Privat-Insolvenz-Recht, aber wenn dieser Aufwand vermieden werden kann, umso besser.

Der Titel kann doch aber auch in Abwesenheit erwirkt werden? 

Habe ich es richtig verstanden, dass Titel, Auflaufen von Unterhaltsschulden etc. nur den KU betreffen? Madam an sich ist ja schon extrem teuer, d.h. mir wäre schon geholfen, wenn ohne größere Konsequenzen alleine der Betrag für Madame wegfällt.

(08-02-2016, 14:48)Austriake schrieb: Ich lebe jetzt im dritten Jahr im Ausland, bis jetzt alles easy.

Viel Glück weiterhin ;-)
Zitieren
#7
(08-02-2016, 15:18)tomtom schrieb: OK, alles oben geschrieben leuchtet mir ein. Ich frage mich nur wie es mit KfZ, Girokonto, evtl. Wohneigentum im Ausland aussieht? Oder alles auf Vertrauenspersonen laufen lassen? Wenn es auf ein Leben im Untergrund rausläuft, dann müsste ich mir das noch gut überlegen.

Ja, überlegs dir, bevor du einem philippinischen Barmädchen Geld gibst, damit sie ein Haus für euch baut, in dem ihr in Glückseligkeit die ewige Liebe geniessen könnt.
Zitieren
#8
(08-02-2016, 16:06)p__ schrieb:
(08-02-2016, 15:18)tomtom schrieb: OK, alles oben geschrieben leuchtet mir ein. Ich frage mich nur wie es mit KfZ, Girokonto, evtl. Wohneigentum im Ausland aussieht? Oder alles auf Vertrauenspersonen laufen lassen? Wenn es auf ein Leben im Untergrund rausläuft, dann müsste ich mir das noch gut überlegen.

Ja, überlegs dir, bevor du einem philippinischen Barmädchen Geld gibst, damit sie ein Haus für euch baut, in dem ihr in Glückseligkeit die ewige Liebe geniessen könnt.

Unser Freund "P" übertreibt wieder mal.

Wenn ein Mann sein Geld einer [Unterschreitung des Mindestniveaus] anvertraut, dann ist es egal, welcher. Der eigenen U-haltsnutte oder der ostasiatischen Rotlichtviertel-Schönheit. Um sich von einer Asiatin ausplündern zu lassen, muss man nicht mal heimische Gefilde verlassen.

Auto, Wohnung/Haus, Job im Ausland geht alles ganz legal. So lange die Daheimgebliebenen nichts davon wissen.
Datenschutz für U-Pflichtige gibt es nicht in Deutschland, andernorts sehr wohl. Wer von Deutschland aus ermitteln will, wo XY lebt und was er hat, der tut sich schwer. Das Einzige, was sie jetzt hingekriegt haben, ist dass die Finanzämter ab Mitte 2018 die Bankkonten in ganz Europa abfragen können. Aber es wird noch eine ganze Weile dauern, bis eine Frau XY davon erfährt - und es wird noch viel länger dauern, bis Madam XY diese Informationen von einer deutschen Behörde auch tatsächlich bekommt. Von einer ausländischen Behörde bekommt sie nichts.

Das ist der heutige Wissensstand. Änderungen wird es geben - aber Mann kann es darauf ankommen lassen. Oder einfach sitzenbleiben und abwarten, bis einen das Schicksal überrollt.

Ich habe mir damals gesagt - daheim sitzen und von Hartz 4 leben kann ich immer noch, wenn es schiefgegangen ist. Bis dahin aber lebe ich selbstbestimmt. Und wenn sie mich erwischen - was habe ich riskiert? Arm machen wollen sie mich sowieso, dann kann ich auch noch ein paar gute Jahre für mich herausholen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#9
(08-02-2016, 13:37)p__ schrieb:
(08-02-2016, 12:08)tomtom schrieb: Ist es realistisch, nicht belangt zu werden?
Wichtigster Schutz: "Keiner weiss, wo ich bin". Falsche Spuren, ...

Es gibt mehrere Anbieter über die du dich hin und wieder mal von beliebigen Punkten der Welt bei deiner Ex melden kannst. Das freut sie sicherlich nicht nur das du an sie denkst hilft ihr es auch ungemein wenn du ihr hin und wieder deine neue Adresse mitteilst oder sie an Postkartenbildern aus deinem Jahresurlaub teilhaben läßt.

(08-02-2016, 14:48)Austriake schrieb: 2. Gültige Personaldolkumente für zehn Jahre!

Einen zweiten Pass beantragen. Den bekommst du ohne Probleme wenn du sagst das du sowohl in die USA oder Israel reist als auch in arabische Länder.

Wenn du mit deiner Glaubensausrichtung flexibel bist kannst du (per Gesetz) in Israel die Staatsbürgerschaft erhalten in dem du bei der Einreise sagst du hättest den dortigen lokalen Glauben. Ich kann mir nicht vorstellen das Israel nach D ausliefert. Ob Israel Zahlungsaufforderungen aus D akzeptiert ist sicherlich auch eine Recherche Wert.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
Zitieren
#10
(08-02-2016, 16:06)p__ schrieb: Ja, überlegs dir, bevor du einem philippinischen Barmädchen Geld gibst, damit sie ein Haus für euch baut, in dem ihr in Glückseligkeit die ewige Liebe geniessen könnt.

Hab ich nicht vor. War 1995 schon mal ein halbes Jahr in SO-Asien. Habe keine Lust eine 60 köpfige Familie zu ernähren. Wenn schon Ausland, dann wären meine Pläne bodenständiger.
Zitieren
#11
(08-02-2016, 21:14)tomtom schrieb: Hab ich nicht vor. War 1995 schon mal ein halbes Jahr in SO-Asien. Habe keine Lust eine 60 köpfige Familie zu ernähren. Wenn schon Ausland, dann wären meine Pläne bodenständiger.

Such dir einen internationalen Konzern, der auch auf anderen Kontinenten Niederlassungen hat.

In aller Regel haben die eine Recruiting / Career-Funktion in ihrer Website, würde ich mal stöbern.

Ganz genial wäre, sich am Ort X anstellen zu lassen und in Y,Z und W zu arbeiten - wo es gerade erforderlich ist. Meldeadresse, Bankkonto und Sozialversicherung immer schön in X belassen, ausserhalb des Zugriffs deutscher Behörden. Deutsche Behörden machen es sich in aller Regel recht einfach - auf dem sog. Dienstweg wird mal über die Rentenversicherung nachgefragt, von welchem Arbeitgeber denn die Beiträge überwiesen werden. Und schon hat eine kleine Halbtagstusse im Jugendamt fast alles, was sie wissen will. Wohnort,Arbeitgeber,Einkommen.

So leicht sollte man es seinen Verfolgern nicht machen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#12
(08-02-2016, 14:04)tomtom schrieb: Habe noch keine klare Strategie, wie ich finanziell lebensfähig bleibe. Leider.
Es kann nicht schaden nicht alles Geld auf dem Konto zu lagern. Stell dir vor deine Ex hätte noch eine Kontovollmacht und räumt dein Konto bis zum Dispoanschlag ins Minus. Dann kannst du keine müde Mark mehr abheben und der Automat schnabbelt deine Karte ein.

Wenn sie eine Kontovollmacht haben sollte eröffne ein neues Konto für dich bei einer Bank wo du alleine im Vertrag stehst. Und das mache so lange du noch keine Schufaeinträge wegen nicht bezahlter Kreditraten, überzogenen oder gesperrten Konto hast.
Auch kann es nicht schaden wenn die Bank neben kostenloser Kontoführung auch kostenlose weltweite Abhebungen anbietet wie z.B. die DKB.

Wenn du tatsächlich irgend wann ins Ausland gehen solltest und du deine Brücken ab baust eine im Ausland sitzende internationale Bank wie z.B. die HSCB.

Unabhängig von den bei welcher Bank du bist kann es nicht schaden zumindest eine gewisse Notbargeldreserve zu haben. Sonst kannst du irgend wann, wenn du Pech hast nix zum Essen kaufen, den Sprit fürs Auto nicht bezahlen um zur Arbeit, zum Doc oder zum dringend notwendigen Gespräch mit deinem Bankberater zu fahren.

Ich habe mal erlebt, das meine vorletzte Ex (als technische Bankmitarbeiterin einer anderen Bank) mir mein Konto gesperrt hat... Das war unschön, da ich das erst mitbekommen habe als ich von verschiedenen Stellen Post im Briefkasten hatte wegen abgewiesenen Abbuchungen. Abheben konnte ich dann für mehrere Tage auch nix mehr. So richtig toll fand ich das nicht.

Abhebungen in Größenordnungen von hin und wieder 200 oder 400 € Augen vermutlich weniger seltsam aus als wenn du mit einem Schlag alles ab hebst. Vom alten Konto zum neuen Konto würde ich jedoch alles auf einem Schlag ab heben was der Dispo her gibt. Und dann teilst du der Bank mit das du das Konto schließen willst. Und du willigst dann der Forderung der Bank deinen Dispo aus zu gleiche ein nach dem sie ihn auf Null gesetzt haben (Sonst kann deine Ex den Dispo an den Anschlag fahren sofern sie mit im Konto stehen sollte. Die Bank wendet sich wenn zwei Leute im Konto stehen sehr gerne an der mehr verdient. Und du willst ja nicht die Abhebung deiner Ex ausgleichen müssen.).

Bevor du dich der nächsten Dame an den Hals wirfst und trösten läßt investierst du 400 € für eine Vasektomie.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
Zitieren
#13
(09-02-2016, 03:23)Bruno schrieb: Bevor du dich der nächsten Dame an den Hals wirfst und trösten läßt investierst du 400 € für eine Vasektomie.

Sehr, sehr wichtiger Hinweis!

Unbedingt erledigen, bevor überhaupt was anderes in Angriff genommen wird. Und schön den Mund halten, nichts davon erzählen. Wirkt sich hemmend auf die Libido mancher Frauen aus, die angeblich so gar keinen Kinderwunsch haben......
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#14
(08-02-2016, 21:57)Austriake schrieb: Such dir einen internationalen Konzern, der auch auf anderen Kontinenten Niederlassungen hat.

In aller Regel haben die eine Recruiting / Career-Funktion in ihrer Website, würde ich mal stöbern.

Ganz genial wäre, sich am Ort X anstellen zu lassen und in Y,Z und W zu arbeiten - wo es gerade erforderlich ist. Meldeadresse, Bankkonto und Sozialversicherung immer schön in X belassen, ausserhalb des Zugriffs deutscher Behörden. Deutsche Behörden machen es sich in aller Regel recht einfach - auf dem sog. Dienstweg wird mal über die Rentenversicherung nachgefragt, von welchem Arbeitgeber denn die Beiträge überwiesen werden. Und schon hat eine kleine Halbtagstusse im Jugendamt fast alles, was sie wissen will. Wohnort,Arbeitgeber,Einkommen.

So leicht sollte man es seinen Verfolgern nicht machen.

Ich bin sogar schon bei einem großen internationalen Konzern. Müsste aber für Deinen Rat wohl wechseln, um die Spuren zu verwischen. Leider bin ich gesundheitlich sehr angeschlagen, denn mit meiner Qualifikation wäre Dein Vorschlag super und würde mir bestimmt auch Spass machen.

An eine Vollzeit Tätigkeit in einem Großraumbüro ist aktuell nicht zu denken, bin dabei auf Teilzeit zu gehen. zuerst befristet, um zu sehen, wie es gesundheitlich weitergeht. Wenn ich mich nicht erholen kann, dann ist eine Anstellung in einem anderen Unternehmen leider nicht möglich.

Als Alternative zur Auslandsoption muss ich mir noch ein Szenario im Innland überlegen.
Zitieren
#15
(09-02-2016, 03:23)Bruno schrieb: Es  kann nicht schaden nicht alles Geld auf dem Konto zu lagern. Stell dir vor deine Ex hätte noch eine Kontovollmacht und räumt dein Konto bis zum Dispoanschlag ins Minus. Dann kannst du keine müde Mark mehr abheben und der Automat schnabbelt deine Karte ein.

Wenn sie eine Kontovollmacht haben sollte eröffne ein neues Konto für dich bei einer Bank wo du alleine im Vertrag stehst. Und das mache so lange du noch keine Schufaeinträge wegen nicht bezahlter Kreditraten, überzogenen oder gesperrten Konto hast.
Auch kann es nicht schaden wenn die Bank neben kostenloser Kontoführung auch kostenlose weltweite Abhebungen anbietet wie z.B. die DKB.

Wenn du tatsächlich irgend wann ins Ausland gehen solltest und du deine Brücken ab baust eine im Ausland sitzende internationale Bank wie z.B. die HSCB.

Ja, so einiges habe ich dann nicht falsch gemacht. Restliche Barreserven habe ich vor einigen Monaten "aufgelöst".

Mein Fall ist leider noch komplizierter: weil mir meine Familie so wichtig war (ohne Ironie) habe ich sehr viel Barkapital in die Abzahlung unseres Hauses gesteckt. D.h. da steckt mein größtes Kapital drin.

Madam wollte natürlich zuerst, dass ich mich vom Acker mache, weil sie mit meiner Krankheit nicht klar kam und weil sie ihre neu entdeckte sexuelle Freiheit genießen möchte (macht sie schon seit 7 Jahren, aber ich habe nicht oft genug in den Spiegel geschaut, um meine Hörner zu sehen). Bin nicht ausgezogen, sondern habe vor wenigen Wochen ein Trennungsschreiben vorgelegt, in dem ich ihr das Trennungsjahr im gemeinsamen Haus angekündigt habe.

Jetzt hat sie sich eine Wohnung mit den Kindern gesucht und der Weg zum Hausverkauf stünde frei. Das war ein kleiner Minimalerfolg, denn so muss ich nicht in einer kleinen Wohnung vor mich hin hausen und Kohle abdrücken, während Madam die nächsten 10 Jahre mietfrei im Haus wohnt und ihren Popo wahlweise auf der Couch plattsitzt oder ihren vielen Stechern hinhält.

Zugewinnausgleich muss ich noch aufpassen, denn in unserem Fall hat mich die Ehe ohnehin arm gemacht, so dass Madam einen satten Ausgleich zahlen müsste (>50k). Den kann ich allerdings erst in einem Jahr einfordern, Hausverkauf wäre früher. D.h. sie kann das Geld verschwinden lassen.

Zu allem Unglück kommt noch hinzu, dass ich eine ETW besitze. Verkauf wäre extrem verlustbehaftet und mit aktuellen Barmitteln nicht auszugleichen. Die Wohnung wäre vermutlich im pfändbar, falls Unterhaltsschulden entstehen.

Zur Bank: über eine Bank wäre doch eine Adresse ermittelbar, oder? Wäre ein Konto bei der HSBC anonym bzw. ohne Wohnortsangabe?

Thema Bank im Ausland, z.B. A / CH habe ich auch noch nicht ganz durchdrungen. Sind die noch wasserdicht im Sinne einer eventuellen Ermittlung für ausstehenden Unterhalt? Wird die Quellensteuer weiterhin anonym an das dt. FA abgeführt. Sprich: ist das Konto in A / CH auch wenn es keiner ausser mir kennt, durch eine deutsche Behörde ermittelbar?

Viele Grüße
tomtom

P.S. super Forum. Der erste Lichtblick hinsichtlich "vernünftiger" Beratung. Mehr Wert, als mein bisheriger Anw€lt  Smile
Zitieren
#16
(09-02-2016, 14:11)tomtom schrieb: Zu allem Unglück kommt noch hinzu, dass ich eine ETW besitze. Verkauf wäre extrem verlustbehaftet und mit aktuellen Barmitteln nicht auszugleichen. Die Wohnung wäre vermutlich im pfändbar, falls Unterhaltsschulden entstehen.
Wenn deine ETW zwei Eingänge hat, oder diese bautechnisch realisierbar sein sollten könntet ihr diese ja auch in zwei Teile teilen. Ein Teil für die liebe Mami und ein Teil für den Papi. Und um die Kinder kümmert ihr euch dann zusammen. Für die Variante gibt es einen Begriff. Der nennt sich Nestmodell.

So ein Nestmodell ist für die Kinder sicherlich eine super Lösung. Sie behalten den Kontakt zu ihren Eltern, Freunden, müssen die Schule nicht wechseln und man erspart sich das ständige hin und her.

In obiger Variante würdet ihr wohl auch beide um eine Versteigerung rum kommen. Auch kann man bei Bedarf in einer solchen Variante seine eigene Hälfte sicherlich zu einem höheren Preis ohne Hast verkaufen. Über so etwas läßt sich sicherlich auch ein rechtswirksamer Ehevertrag (ca. 200 bis 600 € Notarkosten ?) beim Notar anfertigen.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
Zitieren
#17
(09-02-2016, 14:22)Bruno schrieb:
(09-02-2016, 14:11)tomtom schrieb: Zu allem Unglück kommt noch hinzu, dass ich eine ETW besitze. Verkauf wäre extrem verlustbehaftet und mit aktuellen Barmitteln nicht auszugleichen. Die Wohnung wäre vermutlich im pfändbar, falls Unterhaltsschulden entstehen.
Wenn deine ETW zwei Eingänge hat, oder diese bautechnisch realisierbar sein sollten könntet ihr diese ja auch in zwei Teile teilen. Ein Teil für die liebe Mami und ein Teil für den Papi. Und um die Kinder kümmert ihr euch dann zusammen. Für die Variante gibt es einen Begriff. Der nennt sich

Der nennt sich? 50/50 Regelung? ;-)

Vergiss es, nachdem Madam eine Nacht drüber geschlafen hat und gemerkt hat, dass dann KU wegfällt, fand sie das ganz doof. Zudem müsste ich dann noch weiter reduzieren, was ich gerne machen würde, aber dann wäre ja "noch weniger" Geld da und der EU/TU würde auch sinken -- also hat sie für sich entschieden, dass das "für die Kinder nix wäre". Ausserdem: auf Dauer unter einem Dach? Ne, das geht wirklich nicht mehr bei uns.

Das wäre auch maximal im Haus gegangen. Die ETW hat 40qm und 50qm Dachterasse. Ist ne Single Wohnung.
Zitieren
#18
Und nach der Teilung der Wohnung in zwei Hälften wäre es auch langsam mal ein guter Anlaß dienen Eltern, die dir einen großen Teil des Bargeldes für den Kauf der Wohnung geliehen haben als kleinen Dank und als ihre Absicherung ihnen ein lebenslanges Wohnrecht in deiner Hälfte ein zu räumen. Nicht das sie eines Tages, zu einem Zeitpunkt der dir nicht paßt von ihrem undankbaren Sohn das ganze Geld zurück verlangen welches sie dir für den ETW Kauf geliehen haben.

Aber auch wenn keine Teilung der ETW möglich ist mußt du mit deinen Eltern irgend wie wieder finanziell ins Reine kommen. Immerhin haben sie dir den Batzen Geld ja nur geliehen.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
Zitieren
#19
(09-02-2016, 14:56)Bruno schrieb: Und nach der Teilung der Wohnung in zwei Hälften wäre es auch langsam mal ein guter Anlaß dienen Eltern, die dir einen großen Teil des Bargeldes für den Kauf der Wohnung geliehen haben als kleinen Dank und als ihre Absicherung ihnen ein lebenslanges Wohnrecht in deiner Hälfte ein zu räumen. Nicht das sie eines Tages, zu einem Zeitpunkt der dir nicht paßt von ihrem undankbaren Sohn das ganze Geld zurück verlangen welches sie dir für den ETW Kauf geliehen haben.

Aber auch wenn keine Teilung der ETW möglich ist mußt du mit deinen Eltern irgend wie wieder finanziell ins Reine kommen. Immerhin haben sie dir den Batzen Geld ja nur geliehen.

Ja, das stimmt ganz sicher. Ist auch schon eingeplant, dass ich von dem ZA meinen Eltern das "geschenkte" Geld zurückzahle. Die machen auch schon ziemlich Druck, da das Geld ja immerhin zum Zweck der Ehe überwiesen wurde.
Zitieren
#20
Einem Verkauf des Hauses nur gegen Sicherheitsleistung wegen Zugewinnausgleich zustimmen!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren
#21
(09-02-2016, 15:06)tomtom schrieb: Ja, das stimmt... Die machen auch schon ziemlich Druck...
Ähh, jetzt mal nichts durcheinander bringen. In der Ehe haben sie dir immer nur Geld geliehen. Bitte nicht solche Feinheiten verwechseln. Die Geldgeschenke die du von deinen Eltern erhalten hast hast du nur vor der Eheschließung erhalten.

(09-02-2016, 15:07)CheGuevara schrieb: Einem Verkauf des Hauses nur gegen Sicherheitsleistung wegen Zugewinnausgleich zustimmen!
Was ist das ? Wie macht man das ?
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
Zitieren
#22
(09-02-2016, 15:07)CheGuevara schrieb:
(09-02-2016, 15:06)tomtom schrieb: Ja, das stimmt... Die machen auch schon ziemlich Druck...
Ähh, jetzt mal nichts durcheinander bringen. In der Ehe haben sie dir immer nur Geld geliehen. Bitte nicht solche Feinheiten verwechseln. Die Geldgeschenke die du von deinen Eltern erhalten hast hast du nur vor der Eheschließung erhalten.
Musste leider als Schenkung laufen, weil zu weit in der Vergangenheit zurückliegend und bisher keine Rückzahlung erfolgt ist. Dadurch wird es für den ZGA meinem Anfangsvermögen zugeschlagen. Dennoch möchte ich es ihnen gerne zurückzahlen, weil es ihnen jetzt im Alter ja fehlt.

Ausserdem wollte ich meinem Vater noch ne Harley zum Geburtstag schenken. Er hat Krebs und soll sich nochmal seinen großen Traum erfüllen. Dagegen ist bestimmt nix einzuwenden, oder?

(09-02-2016, 16:24)Bruno schrieb:
(09-02-2016, 15:07)CheGuevara schrieb: Einem Verkauf des Hauses nur gegen Sicherheitsleistung wegen Zugewinnausgleich zustimmen!
Was ist das ? Wie macht man das ?

Ich habe vor den ZGA über eine Einigung mit Madam "vorzuziehen", z.B. über den Kaufvertrag des Hauses und über Festlegen der Geldströme aus dem Erlös im Vertrag. Alternative wäre N€tarvertrag zum Hausverkauf. 

Im Gegenzug einen Verzicht auf ZGA zum späteren Zeitpunkt verhandeln. Ggf. mit dem Argument, dass Madam dann auch keine Befürchtung haben muss, falls weitere elterlichen Zuwendungen in der Trennungszeit erfolgen, z.B. über 100T€.

Schmackhaft machen könnte ich es ihr noch, indem ich mich an der für sie anfallende SpekSteuer aus dem Hausverkauf beteilige.
Zitieren
#23
(09-02-2016, 17:03)tomtom schrieb: [quote='CheGuevara' pid='173701' dateline='1455023263']
Musste leider als Schenkung laufen, weil zu weit in der Vergangenheit zurückliegend und bisher keine Rückzahlung erfolgt ist.
Es ist nicht verboten jemanden 10, 20 oder 30 Jahre Geld zu leihen bzw. zu verleihen. Das machen Banken sogar ganz gerne wenn sie 1% Tilgungen anbieten. Ideal wäre wenn du einen Beleg für den damaligen Geldtransfer hast. Wenn der Geldtransfer jedoch länger als 10 Jahre zurück liegt und du keinen Überweisungsbeleg hast kannst du dir im Regelfall auch keinen mehr ausstellen lassen.

Zumindest sind die Banken nur 10 Jahre lang gesetzlich verpflichtet die Belege auf zu heben bzw. Ersatzbelege ausstellen zu können. Frag doch deine Bank und die Bank deiner Eltern wie lange zurück sie maximal Ersatzbelege ausstellen können.
In so einem Fall könntest du zwar keinen Ersatzbeleg mehr anfordern der die Leihgabe belegt, allerdings kann dir dann auch keiner das Gegenteil belegen. Eventuell findest du ja noch ein Schriftstück in deinem Aktenschrank wo ihr die Übergabe der Leihgabe zwischen deinen Eltern und dir fest gehalten habt.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
Zitieren
#24
(09-02-2016, 21:54)Bruno schrieb:
(09-02-2016, 17:03)tomtom schrieb: [quote='CheGuevara' pid='173701' dateline='1455023263']
Musste leider als Schenkung laufen, weil zu weit in der Vergangenheit zurückliegend und bisher keine Rückzahlung erfolgt ist.
Es ist nicht verboten jemanden 10, 20 oder 30 Jahre Geld zu leihen bzw. zu verleihen. Das machen Banken sogar ganz gerne wenn sie 1% Tilgungen anbieten. Ideal wäre wenn du einen Beleg für den damaligen Geldtransfer hast. Wenn der Geldtransfer jedoch länger als 10 Jahre zurück liegt und du keinen Überweisungsbeleg hast kannst du dir im Regelfall auch keinen mehr ausstellen lassen.

Zumindest sind die Banken nur 10 Jahre lang gesetzlich verpflichtet die Belege auf zu heben bzw. Ersatzbelege ausstellen zu können. Frag doch deine Bank und die Bank deiner Eltern wie lange zurück sie maximal Ersatzbelege ausstellen können.
In so einem Fall könntest du zwar keinen Ersatzbeleg mehr anfordern der die Leihgabe belegt, allerdings kann dir dann auch keiner das Gegenteil belegen. Eventuell findest du ja noch ein Schriftstück in deinem Aktenschrank wo ihr die Übergabe der Leihgabe zwischen deinen Eltern und dir fest gehalten habt.

Belege habe ich noch. Penibelste eingesammelt. Schenkung erfolgte 2007. Schenkungsbrief "zum Zwecke der Ehe" existiert. Notar meinte, wenn ich es geltend machen möchte, dann nur über Schenkung und ZGA, weil 8 Jahre lang keine Rückzahlung erfolgte.
Zitieren
#25
Spekulationsfrist ist drei Jahre, nicht 10 Jahre, wenn Du selbst drei Jahre drin gewohnt hast.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Elterngeld für getrennt lebende Eltern mit 30% Betreuungszeit? ThomasM 3 3.518 26-04-2018, 08:31
Letzter Beitrag: ThomasM

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste