Hallo zusammen,
auch ich befinde mich im Kreis der NICHT Sorgeberechtigten Väter.
Ich versuche kurz und möglichst viele Infos zu meiner Frage hier reinzustellen. Da ja jede® dieses Forum nutzen kann, muss ich wohl etwas aufpassen.
Ich war längers verheiratet und habe daraus zwei Kinder mit meiner Ex. Nachdem ich die Scheidung eingereicht habe erkannte ich, dass die Kinder immer mehr bearbeitet wurden. Ich versuchte mich schlau zu machen (viele ahnen bereits meine Fehler) fragte ich beim zuständigen JA an um die Sache zu klären, welche Möglichkeiten ich habe.
Ich bekam erst einen Termin, nachdem die Kindsmutter fast 2 Monate die beiden weiter bearbeiten konnte.
Leider viel ich auf einen wohl weit verbreiteten Trick von Müttern rein und es gab lautstarke Streitereien in dieser Zeit und meine Psyche verschlechterte sich zunehmen d, da ich sah, dass ich alles Verliere, was mir wichtig war.
Fakt ist, dass in Deutschland einer Person die Möglichkeit gegeben ist jemanden anzuzeigen und übelste Behauptungen aufzustellen.
Die Strafverfolgung wurde natürlich erst in der letzten Woche der machbarkeit abgegeben (somit hatte Sie 3 Monate Zeit) die Kinder wegzuschaffen umzumelden und mir die Hände zu binden. Mein RA meinte daraufhin, dass ich ein Anti-Aggresionstraining absolvieren soll und alles ist gut. Ich hingegen war und bin der Meinung, dass eine ordentliche Verhandlung mir soweit geholfen hätte, dass der KM nicht Tür und Tor geöffnet wäre und ich nicht einmal eine Anzeige machen konnte.
Am Scheidungstermin beantragte Sie das alleinige Sorgerecht und da Sie eh mit allem durchkam, was Sie so wollte wurde ich vom Richter gefragt, ob ich was dagegen hätte und so hat Sie es bekommen.
So, nun nochmal zurück zum eigentlichen Punkt: die beantragte Unterstützung beim JA war erfahrungsgemäß für den allerwertesten, da eine Aussage einer Mutter :"Ich kann das Kind ja nicht zwingen" schon vollkommen ausreicht, obwohl ein Kind noch ein halbes Jahr nach der Trennung sagte, dass es mich sehen will. Nach der Scheidung fühlt sich das JA nicht mehr zuständig :"Sie sind ja selber Schuld, da Sie dass Sorgerecht abgegeben haben" .
Mittlerweile ist verdammt viel passiert und es ist von mehr als 10 Jahren NICHTS mehr übrig und noch schlimmer und habe die Kinder schon ewig nicht mehr gesehen. Ich hatte damals gedacht, dass ich gleich ein begleideten Umgang beim JA anfrage, da ich gedacht hatte, mein Kind habe Probleme wegen der lautstarken streiterreien.
Ja, ich Weis es liest sich vieles wie selbst verschuldet, leider kann ich nicht alles hier reinschreiben (KM und Umfang), aber wer mich kennt schüttelt meist nur den Kopf.
So, die Frage meiner Fragen: Ist es in BW sinnig nach einem für mich ewigen Zeitraum noch den Umgang einzuklagen?
Bisher kamen sämtliche Anklagen nur von meiner Ex, da ich leider zu lange mir zu viel gefallen lassen habe und zu naiv war.
Sollten Fragen von eurer Seite aus kommen und die Antworten zu sehr in Detail gehen, würde ich diese direkt und nicht öffentlich beantworten.
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Zitat:Ist es in BW sinnig nach einem für mich ewigen Zeitraum noch den Umgang einzuklagen?
Eine Umgangsklage ist einfach und billig. Der Versuch schadet nicht, Sorgerecht ist eh schon weg, Umgang gibts keinen. Nix mehr zu verlieren. Deinen Andeutungen nach bist du mal wegen Gewalttaten gegen die Ex angezeigt worden, wie das ausging bleibt unklar. Es dürfte also erneut heftiger Widerstand der Ex auftreten, du solltest gegen Falschbeschuldigungen gewappnet sein.
Wie ist denn der direkte Kontakt zu den Kindern? Telefonisch, Handy, Whatsapp?
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Hi,
aus Deinen Angaben schließe ich, dass Du einen Wohnungsverweis gemäß Gewaltschutzgesetz erhalten hast.
Ob eine Umgangsklage sinnvoll ist, hängt von einigen Parametern ab: wie alt sind die Kinder; wie lange hast Du sie schon nicht mehr gesehen; wie heftig waren die Vorfälle angedrohter oder vollzogener häuslicher Gewalt seinerzeit bzw. wieviel haben die Kinder davon mitbekommen (haben sie Gewalt gegen die Mutter miterlebt oder sind sie sogar selbst Opfer der Gewalt geworden)?
Wenn die Kinder noch jünger sind und der zeitliche Abstand schon größer ist, musst Du davon ausgehen, dass ggf. zumindest zu Anfang Umgang nur in begleiteter Form stattfinden wird. Die Absolvierung eines Antiagressionstrainings wie von Deinem Anwalt empfohlen kann Deine Chancen verbessern.
Wenn die Kinder schon im Teenageralter sind, kommt es stark auf ihren eigenen Willen an, ob noch Umgang stattfinden wird.
(17-02-2016, 13:47)p__ schrieb: Willkommen. Zur Anonymität im Forum: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=232
Zitat:Ist es in BW sinnig nach einem für mich ewigen Zeitraum noch den Umgang einzuklagen?
Eine Umgangsklage ist einfach und billig. Der Versuch schadet nicht, Sorgerecht ist eh schon weg, Umgang gibts keinen. Nix mehr zu verlieren. Deinen Andeutungen nach bist du mal wegen Gewalttaten gegen die Ex angezeigt worden, wie das ausging bleibt unklar. Es dürfte also erneut heftiger Widerstand der Ex auftreten, du solltest gegen Falschbeschuldigungen gewappnet sein.
Wie ist denn der direkte Kontakt zu den Kindern? Telefonisch, Handy, Whatsapp?
Richtig, Sie hatte knapp 2 Monate nach einem Streit, in der auch ein Tisch zu bruch gegangen ist eine Anzeige bezgl. Gewalttat erstattet. Da ich die Kinder nicht noch mehr belasten wollte und generell die Gemüter nicht weiter erhitzen wollte, habe ich mich erst ein mal zurückgehalten. Somit hatte Sie hier schon knapp zwei Monate Zeit mit den Kindern alleine.
Dann kam noch das Thema Geld auf und Sie wollte immer mehr (wohnte kostenlos im Gemeinsammenen Eigenheim); hatte mehr als genug "freiwillig" für die Kinder von mir bekommen. Zu dieser Zeit arbeitete Sie nur halbtags. Als mein RA dann meinte, dass ich viel zu viel bezahlte und nichts von dem Haus mehr habe und nur bezahlte, hätte Sie einen Wohnvorteil, der Ihr angerechnet werden muss. Dies sah jedoch Ihr RA anders und empfahl Ihr die Klage auf Unterhalt. Theoretisch habe ich hier "Gewonnen" außer, dass mich der Spaß 4500€ gekostet hat und ich Monatlich 160 € weniger zahlen musste.
... Nach der Anzeige hatte Sie dann, da ich ja weiterhin Theater geschoben habe, nach knapp drei Monaten die Strafverfolgung gestartet. Dies ging dann auch noch knapp 2 Monate und wurde dann von der Staatsanwaltschaft eingestellt, da sämtliche Punkte an den Haaren herangezogen waren und mir nur ein Streit unter Noch-Eheleuten nachgewiesen wurde.
Mein Problem war, dass ich zu dieser Zeit ein schlechtes Gewissen hatte, da ich völlig mit der Situation überfordert war und mit den Nerven am Ende. Sie nutzte die Zeit, trotz gemeinsammen Sorgerecht, aus dem Haus auszuziehen und die Kinder umzumelden. Ich konnte nicht einmal eine Anzeige machen, da ja ein Verfahren laufen würde und es den Kindern anscheinend gut bei der KM gehen würde.
(17-02-2016, 13:56)Theo schrieb: Hi,
aus Deinen Angaben schließe ich, dass Du einen Wohnungsverweis gemäß Gewaltschutzgesetz erhalten hast.
Ob eine Umgangsklage sinnvoll ist, hängt von einigen Parametern ab: wie alt sind die Kinder; wie lange hast Du sie schon nicht mehr gesehen; wie heftig waren die Vorfälle angedrohter oder vollzogener häuslicher Gewalt seinerzeit bzw. wieviel haben die Kinder davon mitbekommen (haben sie Gewalt gegen die Mutter miterlebt oder sind sie sogar selbst Opfer der Gewalt geworden)?
Wenn die Kinder noch jünger sind und der zeitliche Abstand schon größer ist, musst Du davon ausgehen, dass ggf. zumindest zu Anfang Umgang nur in begleiteter Form stattfinden wird. Die Absolvierung eines Antiagressionstrainings wie von Deinem Anwalt empfohlen kann Deine Chancen verbessern.
Wenn die Kinder schon im Teenageralter sind, kommt es stark auf ihren eigenen Willen an, ob noch Umgang stattfinden wird.
Hi Theo,
ein Verweis oder ähnliches gab es nicht, da es bis auf einen Kaputten Tisch keinen weiteren Schaden gab. Sicherlich, als ich nicht immer gespurt habe, hat Ihr RA mir immer wieder gedroht, das eine oder andere zur Anzeige zu bringen.
Ich habe eines meiner Kinder einmal beim JA gesehen, als ich einen Termin dort hatte, den ich selber beantragt hatte. das waren 2 Minuten in den letzten 1 1/2 Jahren.
Ein Kind ist 12 das andere schon wesentlich älter und weichgekocht.
Zum Thema Antiagressionstraining: hätte ich es wie damals vermutet lieber auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen. Nur was dann? Dann hätte meine Ex n haufen Ärger wenn nicht sogar das SR entzogen bekommen usw.... Ich war damals wie gesagt völlig an Allerwertesten. Da Spielt man 1000 Gedanken mit 1.000.000 Möglichkeiten durch und kommt dennoch nicht weiter
(17-02-2016, 14:11)raid schrieb: (17-02-2016, 12:12)Fragender schrieb: Nach der Scheidung fühlt sich das JA nicht mehr zuständig :"Sie sind ja selber Schuld, da Sie dass Sorgerecht abgegeben haben" .
Hier zeigt sich mal wieder die fast schon dreiste Inkompetenz des Jugendamtes. Gemeinsames Sorgerecht (gSR) hätte dir in diesem Fall - also nachdem die Kindsmutter bereits für längere Zeit mit den Kindern ausgezogen war - nämlich rein gar nichts gebracht.
Das es bei Dir ähnlich abgelaufen ist find ich mehr als Traurig und Dein vVergleich mit dem Feuer und Wasser kann ich sehr gut nachvollziehen. Jedoch, dass ich heute kein Sorgerecht (welches hierzulande eh für den Ar... ist (zumindest beim Zahl-Vater) ) eröffnet mir andere Möglichkeiten. Hierzu kann ich aber erst in ein paar Wochen etwas dazu schreiben.
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Es ist einer der schwerwiegendsten Fehler im Trennungs-/Scheidungsverfahren, den gegnerischen Anwalt ernst zu nehmen.
Der schreibt ein Haufen Zeug, baut Drohkulissen auf und tut so, als hätte er zu bestimmen was künftig zu passieren hat.
Der gegnerische Anwalt ist ein Mietmaul, und er schürt den Streit, weil er am Streit verdient - und nicht am Frieden. Dass diese schwarze Brut dabei Menschen vernichten, Erwachsene wie Kinder, und irreparable Schäden hinterlassen - das nehmen sie in Kauf. Es gehört zu ihrem Berufsethos. Insofern kann man die Advokaten auf die gleiche moralische Ebene stellen wie Henker und KZ-Wächter.
Der gegnerische Anwalt schreibt 150-seitige Briefe und droht mit dem Weltuntergang, so lange ihn jemand dafür bezahlt. Das Schicksal deiner Ex oder deiner Kinder sind ihm egal, auch wenn er das Gegenteil beteuert. Wenn es nicht verboten wäre (Parteienverrat), dann würde ein Anwalt am liebsten doppelt kassieren - von beiden Seiten.
Lies dich im FAQ schlau, erkenne, was Du erreichen kannst und was aussichtslos ist. Viel Glück dabei.
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(17-02-2016, 14:07)Fragender schrieb: Somit hatte Sie hier schon knapp zwei Monate Zeit mit den Kindern alleine.
Das spielt keine Rolle. Glaubst du, sie hätte nicht manipuliert, wenn du jedes zweites Wochenende die Kinder gehabt hättest? Auch das Gewaltschutzverfahren ist jetzt nicht mehr wichtig.
Beim grösseren Kind ist jetzt alles aussichtslos, über 14 Jahre Kindesalter hilft dir kein Richter beim Umgang. Da solltest du nur noch auf Einsicht in Zeugnisse bestehen, nicht dass das Kind die Schule abbricht oder keine Ausbildung macht und du blechst weiter Kindesunterhalt. Die Zeugnisse kannst du auch ohne Sorgerecht einfordern.
Beim kleineren Kind kannst du vorsichtig versuchen, Erst einmal probieren, einen Kontakt per Brief oder Telefon anzubahnen.
Das habe ich bisher alles versucht. Hatte zum Geburtstag Sachen hinterlegt, geschrieben, gesendet. Es kam nie eine Reagtion. Als ich noch die Rufnummer meiner Ex hatte, bekam ich auf die Frage nach einem Telefonat: Will nicht, kann ich ja nicht zwingen.
Ich frage mich halt, ob es überhaupt je einen Sinn hatte an meinen Kindern fest zu halten oder ob in BW eh die Richter keinen Bock auf Ihre Arbeit haben. Wenn man so ließt, was laut Gesetz und BGH und was Weis ich noch alles, auf dem Papier steht und wie es hierzulande umgesetzt wird; einfach nur Traurig. Bsp.: sorgerecht soll beiden Eltern erhalten bleiben....: Was musste ich lachen, als ich den Artikel darüber gelesen habe und wie schwer es ist usw. Bei meiner Scheidung: Richterin: Ich habe hier den kurz vorher erhaltenen Antrag auf das alleinige Sorgerecht. Herr ...., haben Sie einwende? Nein, OK....
schwups war es weg und keinerlei Aufklärung darüber, was dies bedeudet oder der gleichen.
Wahnsinnig schwer in good old Germany das allainige Sorgerecht als Mutter zu bekommen
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Was erwartest du, wenn du zum Sorgerechtsentzug "Okay" sagst? Mit einem Bundesland hat das rein gar nichts zu tun. "An den Kindern festhalten" stimmt auch nicht ganz. Sie sind weg, du bist weg, kein Sorgerecht, kein Umgang, da ist nichts zum festhalten. Das Ziel muss sein, wieder Kontakt zu bekommen.
Probiers einfach. Jetzt zum Jugendamt, um Vermittlung bitten. Da tut sich sicher nichts, aber es ist positiv, wenn du erst da anklopfst, bevor zu zum Gericht gehst. Anschliessend ans Familiengericht. Vorsichtiger Antrag, erst eine Wiederannäherung.
Nun, welches Verhältniss hatte ich vor meiner Scheidung zu meinen Kindern?
Es war vereinbart, dass ich Arbeiten gehe und meine damalige Frau sich um das Kind kümmert. (Ja, ich Weis klingt völlig überholt, aber ich fand es toll, als ich ein Kind war, dass ich eine Feste Bezugsperson hatte, auf die ich immer zurückgreifen konnte)
Als dann das zweite unterwegs war stiegen die Anforderungen an mich, 4 Personen und ein Eigenheim für später wäre auch net schlecht. Also Arbeitete ich etwas mehr und als das zweite Kind alt genug war konnte Sie halbtags arbeiten , damit ich nicht alles alleine stemmen musste.
Ich versuchte so viel wie möglich Zeit mit meinen Kindern zu verbringen, d.h morgens gemeinsam frühstücken und abends gemeinsam Abendessen war mir immer wichtig. Klar hatte ich nicht immer DIE Zeit, welche sich Kinder am liebsten wünschen, dennoch hatte ich immer mein bestes gegeben. (wohl aber nicht). Auch Elternabende, Aufführungen, unternehmungen und was Weis ich noch alles, das ist völlig in dem Scheidungskrieg vergessen.
... Welcher Voll Berufstätige Vater ist schon ein Perfekter Vater; jedoch habe ich wohl mehr Zeit mit meinen Kindern verbracht, als mit meiner Ex. Daher ja auch das ganze Drama. Ich denke, ich habe versucht es alles recht zu machen, vermutlich es nicht ganz hinbekommen, aber ich denke meine Kinder hatten alles. Nur will das heute keiner mehr sehen.
wegen dem "zufällig" über den Weg laufen. Hier vermute ich, dass meine Ex gleich wieder sich was neues einfallen läßt und die nächste schlammschlacht los geht. Daher bin ich seit Jahren hin und her gerissen und traue mir mittlerweile selten einen kleinen Schritt zu. Ich habe halt gesehen, wie leicht es einer Mutter gemacht wird den Erzeuger außen vor zu lassen.
(17-02-2016, 15:50)p__ schrieb: ...Probiers einfach. Jetzt zum Jugendamt, um Vermittlung bitten. Da tut sich sicher nichts, aber es ist positiv, wenn du erst da anklopfst, bevor zu zum Gericht gehst. Anschliessend ans Familiengericht. Vorsichtiger Antrag, erst eine Wiederannäherung.
Als die Trennung los ging und bevor ich die Scheidung eingereicht habe, war ich beim JA. Habe sehr schnell, als ich nach Monaten einen Termin bekam gesehen, was ich davon habe. Ferner wie schon gesagt, kommt vom JA nur :"Sie sind ja selber Schuld, Sie haben ja das Sorgerecht abgegeben und somit haben Sie als NICHT-Sorgeberechtigter hier keine Hilfe zu erwarten"
Hat jemand das Urteil von diesem Fall? Vielleicht wäre hier eine Lösung zu finden.....
http://www.merkur.de/lokales/muenchen/st...45673.html
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17-02-2016, 16:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-02-2016, 16:53 von karlma.)
(17-02-2016, 16:03)Fragender schrieb: Sie sind ja selber Schuld, Sie haben ja das Sorgerecht abgegeben und somit haben Sie als NICHT-Sorgeberechtigter hier keine Hilfe zu erwarten"
Das hätte bei mir sofort eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegeben. Auch ohne Sorgerecht bist Du Vater. Und damit als nächster Angehöriger durchaus berechtigt für die Hilfen des Amtes.
(17-02-2016, 16:42)Fragender schrieb: Hat jemand das Urteil von diesem Fall? Vielleicht wäre hier eine Lösung zu finden.....
http://www.merkur.de/lokales/muenchen/st...45673.html
Für Deinen Fall sicher nicht. Da hätte ein eher jahrelanger Kampf um das Umgangsrecht vorausgehen müssen. Nachdem Du jetzt jahrelang nicht tätig geworden bist, fängst Du jetzt ganz von vorn an. Vollkommen in Ordnung, aber nicht mit dem beschriebenen Fall vergleichbar.
Zitat:Vor dem Urteil war das Gericht mit mehreren Versuchen gescheitert, die Mutter zum Umdenken zu bewegen. Vergeblich.
Bei mir waren es 9 Jahre, bis ich meinen Sohn mit auf mich übertragenem Aufenthaltsbestimmungsrecht und Herausgabebeschluss und in Begleitung des Jugendamtes aus der Schule abgeholt habe.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka
OK. Ich danke für die vielen Antworten. Ich denke, ich werde nochmals auf das JA zugehen und dort erneut um beistand fragen. Diesmal jedoch schriftlich. Und sollte dies nicht klappen, dann hoffe ich, dass ich irgendwann einmal meine Kinder wieder sehe... Naja, spätestens wenn´s um Geld geht, vermute ich mal....
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17-02-2016, 17:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-02-2016, 17:15 von karlma.)
Frag bitte nicht nach Beistand. Der Begriff ist festgelegt als Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden zur Durchsetzung von den Rechten. Unterhalt zum Beispiel. Da bekommst Du gleich die nächste Abfuhr und die mit Recht.
Frag lieber nach Hilfe oder Unterstützung.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka
Hi Fragender,
Zitat:Ich versuchte so viel wie möglich Zeit mit meinen Kindern zu verbringen, d.h morgens gemeinsam frühstücken und abends gemeinsam Abendessen war mir immer wichtig. Klar hatte ich nicht immer DIE Zeit, welche sich Kinder am liebsten wünschen, dennoch hatte ich immer mein bestes gegeben. (wohl aber nicht). Auch Elternabende, Aufführungen, unternehmungen und was Weis ich noch alles, das ist völlig in dem Scheidungskrieg vergessen.
... Welcher Voll Berufstätige Vater ist schon ein Perfekter Vater; jedoch habe ich wohl mehr Zeit mit meinen Kindern verbracht, als mit meiner Ex. Daher ja auch das ganze Drama. Ich denke, ich habe versucht es alles recht zu machen, vermutlich es nicht ganz hinbekommen, aber ich denke meine Kinder hatten alles. Nur will das heute keiner mehr sehen.
Du warst, so wie viele hier im Forum , für deine Kinder ein guter Vater. Du hast dich um sie gekümmert, viel mit ihnen gemacht ... wahrscheinlich hast du zu ihnen die emotionalere Beziehung wie deine Hexe. Die Kinder haben dich mehr geliebt, waren ein Fan von dir, haben mit dir gespielt .... und deine Exe ist eifersüchtig geworden und hat ihre niedersten Instinkte angefangen auszuleben, indem sie diesen niederträchtigen Kindesentzug inszeniert hat. ....
Genauso schaut es aus in diesem Land. Die Richterschaft, die dritte Gewalt versagt. Schon seit Jahrzehnten. Genauso wie die vierte Gewalt auch. Im Grunde genommen spielen sie zusammen - gegen Väter, gegen die Erwirtschafter vom Wohlstand, gegen die Erfinder von allem, was das Leben angenehm macht.
Bezieh diese gesellschaftliche Ausgrenzung von uns Vätern unbedingt in alles mit ein, damit du nicht mehr weiter AN DIR herummachst, und dich in Zweifel ziehst. "Ich habe versucht alles recht zu machen." Nein, du hast es nicht nur versucht. DU HAST ALLES RECHT GEMACHT ... und bist von der Hexe betrogen und abgezockt worden. Widerwärtig, was - wie bei so vielen Vätern auch - passiert ist.
Nun zu der Sache mit den Kindern: Versuch via Jugendamt, dass es zu Umgang kommt ... da kannst du nichts mehr verlieren , aber versuche unbedingt auch mit dem älteren Kind irgendwie unkonventionell in Kontakt zu kommen. Tauche doch in der Schule auf. Sag, du hättest wegen einem Termin bei der Schulleitung etwas nachfragen müssen und fang dein Kind ab. Trete auf das Kind zu, nimm es in den Arm und sag, du müsstest ganz kurz mit ihm etwas besprechen. Gehen wir zu der Bank dort. Du fragst, wie es ihm so weit geht, ob es gut geht, wie es in der Schule läuft. (Wahrscheinlich kommen nur einsilbige Antworten, den smalltalk ein bisschen weiterführen.) Dann sagst du ihm nur, dass du dir sehr wünschen würdest, dass es - einmal in der Woche - zu einem solchen Treffen kommen würde. Frage es, wann es ihm am besten passen würde und mach ein weiteres Treffen mit dem Kind ab. Vielleicht das nächste Mal in einem Cafe oder auf einem Spielplatz ....
(18-02-2016, 12:13)zeitgenosse schrieb: Nun zu der Sache mit den Kindern: Versuch via Jugendamt, dass es zu Umgang kommt ...
Soweit war ich auch schon. Die Dame vom JA meinte nur:" Sie sind ja selber schuld, dass Sie kein Sorgerecht mehr haben". Somit ist für das Jugendamt der Fall erledigt und unterstützung ist auch keine mehr zu erwarten. Das einzige wass von denen noch kam / kommen würde ist, dass das "Verhältniss" (was zwar seit April 2014 nicht mehr besteht) konfliktbehaftet ist.
(18-02-2016, 12:13)zeitgenosse schrieb: ...ihm nur, dass du dir sehr wünschen würdest, dass es - einmal in der Woche - zu einem solchen Treffen kommen würde. Frage es, wann es ihm am besten passen würde und mach ein weiteres Treffen mit dem Kind ab. Vielleicht das nächste Mal in einem Cafe oder auf einem Spielplatz ....
Mittlerweile habe ich, oh Wunder, nach 2 Jahren das erstemal die Zeugnisse bekommen. Es ist erschreckend, dass mann in diesem Land erst vor Gericht ziehen muss um die Zeugnisse seiner eigenen Kinder zu sehen. Aber wenn ich mir die Noten so ansehe, dann kann ich mir sehr gut vorstellen, warum ich diese in Vergangenheit nicht zu Gesicht bekommen habe... Wie hat die nette Dame vom JA so passend geschrieben:" Frau xxx ist voll und ganz Erziehungsfähig"... Meine Freundin meinte, als wir mal wieder das Thema Vergangenheit hatten, dass ich in manchen Sachen Konsequent bin. Mag sein, aber damals hatten die Kinder keine drei fünfer im Zeugniss und davon auch noch zwei in den Hauptfächern.... Ja, meine Ex hat wohl alles unter Kontrolle. Darum sehen die Nachbarn meine Kinder auch nie draußen Spielen.....
Solche Frauen wissen nicht, was Sie in einem Anrichten. Es ist schon schlimm genug, wenn die Partnerschaft im Eimer ist; wenn man(n) aber auch seine Kinder fast Zeitgleich verliert ist es die Hölle. An manchen Tagen wache ich auf, merke, dass ich die halbe Nacht unruhig geschlafen habe und denke so bei mir..."Scheisse, doch wieder aufgewacht". Kennt Ihr das?
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Auch mit Sorgerecht kannst du nichts an den Noten ändern. Dafür braucht es guten Konktakt, Hilfswilligkeit bei dir und den Willen, Hilfe auch anzunehmen bei den Kindern. Oder eben zwei Elternteile, die an einem Strang ziehen. Häufig ist es aber so, dass die Kinder genervt sind, wenn Daddy in der Umgangszeit mit der blöden Mathe anfängt und entsprechend ungern kommen.
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@Fragender:
Die Themen sind äußerst gut bekannt, angefangen vom geringen Kontakt weiter über Absturz in der Schule und dem Nachts aufwachen ... .
Aber es gibt auch Erfahrungen beim Lernen; als 14-Tage Umgangspapa brauchst Du nicht anfangen, darüber nachzudenken etwas zu lernen. Das bringt leider gar nichts. Die Kids erinnern sich nach zwei Wochen nur daran, dass Du sie "gequält" hast, nicht aber an Gelerntes.
Du bräuchtest mindestens einen, besser zwei feste Nachmittage unter der Woche. Alles andere bringt nur Frust aber keine Ergebnisse.
Der Aufwand ist es nur wert, wenn Du die Zeiten organisieren bzw. bekommen kannst. Ansonsten spielst Du nur den (oberflächlichen) Unterhaltungsonkel.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Hallo zusammen,
jetzt war mal wieder einer dieser tollen Feiertage. Die Kinder haben in BW Ferien und ich konnte ein paar Kindern am Wochenende bei der Osternestsuche sehen.... Das Dumme an der ganzen Sache ist, dass dies nicht meine Kinder waren und ich seit nun fast genau zwei Jahren keine Kontakt zu meinen Kindern mehr habe.
Die Frage, die sich mir stellt ist folgende: wie geht Ihr mit dieser Situation um, wenn die Ex von einreichen der Scheidung die Kinder komplett auf Ihre Seite gezogen hat.
Ich bekomme ab und zu so tolle Sprüche zu hören...:"Die kommen irgendwann einmal wieder", doch ich verpasse so viel und was habe ich dann davon, wenn vor mir ein "Fremder" steht. Ich habe vor kurzem ein Bild meiner Tochter gesehen und es hat mich innerlich zerfetzt als ich gesehen habe, wie sehr sie sich verändert hat. Wäre sie auf der Straße vorbei gelaufen und ich wäre ein wenig unachtsam gewesen; ich hätte Sie nicht erkannt.
Manchmal möchte ich meine Ex fragen, was es Ihr gebracht hat, dass Sie die Familie getrennt hat, möchte die "nette Dame vom Jugendamt" fragen, ob Sie DAS als Ihren Job ansieht, dass obwohl ich von Anfang an befürchtet habe, dass es so läuft, wie es heute ist und Sie keinerlei Unterstützung für notwendig erachtet hatte außer, dass meine Ex voll erziehungsfähig ist (klar, dass sehe ich am Zeugniss von meinen Kindern, welches ich per Gericht anfordern musste).....
Ich bin einfach müde geworden, habe keine Kraft mehr. Zwinge mich morgens raus um ins Geschäft zu gehen und komm immer noch nicht Nachts zur Ruhe, da ich immer wieder daran denken muss, wie es meinen Kids wohl geht und was ich hätte anders machen können....
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Du erlebst den typischen Trennungsväterstress den sehr viele hier ebenfalls äusserst intim kennen und musst nur versuchen, nicht von der Belastung in die Belastungsstörung abzurutschen. An Tagen wie Ostern und Weihnachten dringt es immer besonders stark durch. Dir Hinweise in der faq dazu hast du gelesen?
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@fragender:
paß aiuf....folghendes:
1. antrag auf umgang beim FG stellen, erstmal alle 14 tage von freitag nachmittag bis sonntag mittag, mit der
option bei gefallen bis 18 uhr. hier flexibel sein, die ersten male evtl. von samstag bis sonntag
2. diesen antrag kannst du alleine stellen
3. da du der vater bist, beantrage wieder das gemeinsame sorgerecht, bzw. wiedereinsetzung in den vorherigen stand!
unter umständen ist dies möglich, falls du nachweisen kannst, daß dir in der verhandlung damals kein ausreichendes
rechtliches gehör gewährt wurde. ich sehe da durchaus spielraum, da du nicht gewalttätig warst und du keine kinds-
wohlgefährdende aktionen hattest. über die vergangene zeit würde ich da keinen gedanken verlieren.
4. wenn du zeit hast und weist wo die kinder zur schule gehen....frei nehmen...hingehen und kontakt aufnehmen, lass die
alte kotzen! die kinder werden sich freuen!
6. evtl. im verfahren prüfen lassen, ob dir das sorgerecht zu UNRECHT entzogen wurde - welche gründe...etc. normalerweise
wird nach der ehe immer das gemeinsame sorgerecht beibehalten....oder hat die ex nur das ABR??? bitte prüfen! das wäre wichtig!
bb
netlover
Und weiter geht es.
Das Gericht war nicht wirklich kooperativ. Die haben mal einfach einen Verfahrensbeistand eingesetzt. Jede Anmerkung meinerseits wurde ignoriert.
So, dieser hat sich nun gestern per Brief gemeldet und will ein persönliches Gespräch bei mir in meiner Privatwohnung aufdrücken.
Sorry, aber warum sollte ich den bei mir zuhause empfangen?
Ist das Pflicht?
Muss es bei mir zuhause sein?
Kann / sollte ich mich dagegen wehren?
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Das ist keine Pflicht. Du kannst auch "nö" sagen. Du musst nicht jeden Quatsch mitmachen. Lass dich auch nicht in Druck hineinmanövrieren, deshalb mit dem zu kooperieren damit deine Chancen verbessert werden. Das werden sie eher nicht.
(29-04-2016, 10:35)p__ schrieb: ...deshalb ... kooperieren damit deine Chancen verbessert werden. Das werden sie eher nicht.
Wenn das Gericht keinen Bock hat Gesetze durchzusetzen und einfach mal Kosten aufbrummen wollen, soll ich dann nicht gleich auf Auskunft verzichten und den ganzen Dreck absagen?
Ich habe klar gestellt, dass ich keinen Kontakt zu meinen Kindern seit 2 Jahren habe und das es mir NICHT um Umgang geht sondern lediglich um o.g Auskunft. Aber jetzt kommt so ein Depp und will (so vermute ich) in meiner Wohnung rumschnüffeln, um sich "ein persönliches Bild von mir machen".
Sorry, aber was hat meine Wohnung mit meinem Antrag zu tun?
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29-04-2016, 11:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-04-2016, 11:09 von Simon ii.)
(29-04-2016, 10:58)Fragender schrieb: Ich habe klar gestellt, dass ich keinen Kontakt zu meinen Kindern seit 2 Jahren habe und das es mir NICHT um Umgang geht sondern lediglich um o.g Auskunft. Aber jetzt kommt so ein Depp und will (so vermute ich) in meiner Wohnung rumschnüffeln, um sich "ein persönliches Bild von mir machen".
Sorry, aber was hat meine Wohnung mit meinem Antrag zu tun?
Hmm, ich frage mich, ob das nicht vielleicht doch ein positives Zeichen sein könnte:
Möglicherweise ignoriert der Richter Deine Einschränkung auf Auskunft, weil er einen Umgang einleiten möchte.
In diesem Fall wäre es sinnvoll, wenn Du mit dem Verfahrensbeistand kooperieren würdest (und zumindest in meinem Fall hatte ich den Verfahrensbeistand hinterher sogar auf meiner Seite - was mir dank eines "blinden" Richters allerdings nichts genützt hat).
Simon II
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