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Dann ist der Rest auch geklärt! Leider.
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(18-02-2016, 03:36)CheGuevara schrieb: Bei unbefristetem nachehelichen Unterhält nimmt die Alte an Einkommenssteigerungen Teil.
Leider etwas komplizierter und einer der saftigsten Futtertröge, den sich Juristen gesichert haben. Über das Thema kann man lange und tiefgreifende Vorträge halten.
Relevant sind die Eheverhältnisse. Was die Eheverhältnisse geprägt hat, wird auch für den Unterhalt herangezogen. Auch wieder einer der typischen Elemente des deutschen Familienrechts, das eigentlich keine Scheidung kennt - die Ehe wirkt auf ewig fort. Die Frage ist also, ob du auch bei bestehender Ehe diese Einkommenserhöhung erhalten hättest. Pervers, aber darum geht es tatsächlich. Mehr Unterhalt wegen unvorhersehbaren und ungewöhnlichen Karrieresprüngen fliesst nicht. Noch komplexer wirds, wenn der Pflichtige erst finanziell in den Keller rauscht und dann wieder hochkommt.
Um zu beurteilen, was dir konkret drohen kann müssen alle Zahlen und die genaue Historie der Entwicklung auf den Tisch. Das ist nichts für ein öffentliches Forum, hier solltest du tatsächlich einen Anwalt in Gang setzen.
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Aber diese Einkommenssteigerung (zu jetzt, gegen früher Rückgang) ist doch eigentlich nur die Fortsetzung früherer (ehelicher) Erwerbstätigkeit!
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Selbst wenn: Passiert die Einkommenssteigerung wegen dem zu erwartenden, in der Ehe angelegten beruflichen Fortkommen? Nachdem bereits ein beruflicher Bruch stattgefunden hat, ist diese Frage nicht einfach so zu beantworten.
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Das hieße, @Austriake müsste im neuen Job vor allem die Kenntnisse und Fertigkeiten herausstellen, die er sich nach der Scheidung erworben hat.
Stelle ich mir schwierig vor bei jemandem, der einen langen Berufsweg hinter sich hat.
Wir kennen da aber ja keine Hintergründe zum neuen Angebot.
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Nach Rücksprache mit einem deutschen Anwalt ist die Sache entschieden.
Ich würde zwar etwas weniger verdienen als während der Ehe, aber dann greift das Gericht eben zur Einkommensfiktion.
Da bleibe ich lieber, wo ich bin.
Bibel, Jesus Sirach 8.1