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Hallo zusammen, hier mein Fall:
Ich ich werde Mitte März Papa. Ich war mit der Mutter ca 1 Jahr zusammen, als wir ungeplant schwanger wurden. Nachdem wir uns entschieden haben das Kind zu bekommen haben wir eine gemeinsame Wohnung gesucht. Dann hat sich die Mutter relativ überraschend von mir getrennt und eine Woche nach der Trennung mitgeteilt, dass sie das alleinige Sorgerecht will.
Für mich war das ein absoluter Schock. Wir kannten uns nicht lange, und wir waren recht unterschiedlich. Dass wir uns trennen, war insofern nicht völlig überraschend. das jetzt aber sofort derartig eskaliert wurde hat mich einfach überrascht. Okay, ich gebe zu ihr seid hier wahrscheinlich nicht überrascht. Ich jetzt auch nicht mehr.
Die Mutter hat jede externe Moderation abgelehnt. Für die ungeplante Schwangerschaft konnten wir eine von unserer Firma bezahlte Beratung und Coaching in Anspruch nehmen. Mit der Trennung hat sie dieses Coaching sofort abgebrochen. Dabei wäre es ja naheliegend gewesen, es unter veränderten Vorzeichen weiterzuführen.
Vorgestern vorgestern war ich bei der Familienberatungsstelle, und habe dort einen Beratungstermin alleine wahrgenommen, weil die Mutter nicht mitkommen wollte. Wir haben im übrigen ausschließlich schriftlichen Kontakt. Der Berater hat vorgeschlagen zunächst das Sorgerecht nicht zu beantragen, da man es später immer noch machen könne. Dies soll quasi eine vertrauensbildende Maßnahme sein. Emotional will ich das überhaupt nicht, von der Logik her finde ich aber auch nicht völlig Quatsch. Schließlich hilft mir in jungen Jahren des Kindes eine gute Umgangspraxis ja viel mehr als ein Sorgerecht, dass die Mutter letzten Endes sowieso torpedieren kann.
Ich habe ihr geschrieben, dass der Berater einen interessanten Vorschlag gemacht hätte. Allerdings möchte ich ihr nicht schriftlich geben, dass ich auf das Sorgerecht verzichten könnte. Sie will aber aber nur schriftlich kommunizieren und ohne konkreten schriftlichen Vorschlag will sie sich auch nicht beim Berater melden.
Als Zeichen meines guten Willens habe ich gesagt dass ich zu einer vorzeitigen Vaterschaftsanerkennung bereit bin. Nachdem sie jetzt nicht zur Familienberatung mitgekommen ist, wollte ich vor der vaterschafts Anerkennung einen zusätzlichen Termin beim Jugendamt selber machen. Die sagen mir jetzt aber, dass das nicht geht,wenn das Kind noch nicht da ist. Ich bin jetzt völlig verunsichert. Eigentlich hätte ich gerne die Vaterschaftsanerkennung verbunden mit eine Umgangsvereinbarung einer Elternvereinbarung und überhaupt mit einem gemeinsamen Gespräch wie die gemeinsame Erziehung aussehen könnte. Da das alles aber abblockt abgeblockt wird, frage ich mich jetzt, ob ich die Vaterschaftsanerkennung verzögern soll beziehungsweise erst nach der Geburt leisten soll. Ihr völliges durchdrehen hat bei mir auch einen Rest Zweifel an meiner Vaterschaft aufkommen lassen.
Was meint ihr, wie soll ich vorgehen, insbesondere hinsichtlich der Vaterschaftsanerkennung und im Umgang mit dem Jugendamt ist das überhaupt Was meint ihr, wie soll ich vorgehen, insbesondere hinsichtlich der Vaterschaftsanerkennung und im Umgang mit dem Jugendamt?
Stimmt es, dass die nicht zuständig sind, wenn ein Kind noch nicht geboren ist?
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(18-02-2016, 14:45)CCAA schrieb: Stimmt es, dass die nicht zuständig sind, wenn ein Kind noch nicht geboren ist?
Zuständig schon, aber nicht für dich :-) Du bist im Moment ein unbeteiligter Dritter, erst durch die Vaterschaftsanerkennung wirst du zum Elternteil. Die Vaterschaftsanerkennung geht auch vor der Geburt, aber es müssen halt Vater und Mutter freiwillig unterschreiben. Wenn sie das verweigert, musst du bis zur Geburt warten und dann andere Wege gehen. Im Moment ist es ja noch nicht mal sicher, ob du der Vater bist. Ihr Verhalten ist so auffällig, dass da noch weitere Überraschungen auf dich warten könnten. Ohne Vaterschaftstest keine Vaterschaftsanerkennung.
Wie ist das Kind entstanden? Wenn man dir erzählt hat, es wäre ein Tropi-Kind, ist das mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Lüge. Gab es einen zeitlich passenden Unfall mit Kondomen?
Falls du der Vater bist, gibts verschiedene Wege für das weitere Vorgehen. Wenn du das Sorgerecht willst, dann unbedingt so früh wie möglich beantragen, noch VOR Diskussionen um Umgang. Ein anderer Weg ist, die ganze Sache komplett liegen zu lassen, den Unterhalt zu zahlen und sich sehr viel Ärger und Leid zu ersparen. Das soll kein Rat sein, sondern eine Aufzählung von Möglichkeiten.
Dass du neben dem Kindesunterhalt richtig fett Betreuungsunterhaltspflichtig wirst, weisst du?
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Ja, ich weiß dass ich Vaterschaftsanerkennung vorgeburtlich geht. Sie möchte das ja gerne, insbesondere wohl deshalb, weil die ja dann unmittelbar Unterhalt fällig wird. Darum geht es ja genau in meiner Frage. Verschafft mir eine vorzeitige Vaterschaftsanerkennung bessere Chancen beim Sorgerecht?
Betreuungsunterhalt ist mir klar.
Die angezweifelte Vaterschaft ist nicht zentral, sondern nur ein Nebenaspekt.
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(18-02-2016, 15:21)CCAA schrieb: Verschafft mir eine vorzeitige Vaterschaftsanerkennung bessere Chancen beim Sorgerecht?
Nein.
(18-02-2016, 15:21)CCAA schrieb: Die angezweifelte Vaterschaft ist nicht zentral, sondern nur ein Nebenaspekt.
Es sollte aber der zentrale Aspekt sein, da Grundlage für alles andere. Eine einmal unterschriebene Vaterschaftsanerkennung ist nicht mehr so leicht rückgängig zu machen.
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(18-02-2016, 15:21)CCAA schrieb: Sie möchte das ja gerne, insbesondere wohl deshalb, weil die ja dann unmittelbar Unterhalt fällig wird.
Nein, das ist kein Unterschied. Vor der Geburt gibts so oder so keinen Unterhalt (wenn wir einen seltenen Superspezialfall des Betreuungsunterhalts weglassen). Mit der Geburt wirst du zur Vaterschaftsanerkennung aufgefordert, auch wenn du erst später rechtlicher Vater wirst gilt: Unterhalt ab Aufforderung.
Die früher Vaterschaftsanerkennung bringt dir nicht nur keinen Vorteil, sie bringt dir vielmehr gewichtige Nachteile. Stell erst mal fest, ob du der Vater bist, wenn das Kind da ist.
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18-02-2016, 15:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-02-2016, 15:43 von CCAA.)
Meine Überlegung zum Vaterschaftstest war folgende:
Eine Vaterschaftsanerkennung mit Vaterschaftstest nach der Geburt gießt nur unnötig zusätzliches Öl ins Feuer. Außerdem ist dies sehr viel teurer, als einer der privaten Tests.
(18-02-2016, 15:33)p__ schrieb: Die früher Vaterschaftsanerkennung bringt dir nicht nur keinen Vorteil, sie bringt dir vielmehr gewichtige Nachteile. Stell erst mal fest, ob du der Vater bist, wenn das Kind da ist.
Ja, der Unterhalt wird erst unmittelbar nach der Geburt völlig ich weiß.
Welche gewichtige Nachteile hat denn die vorzeitige Vaterschaftsanerkennung?
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18-02-2016, 15:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-02-2016, 15:48 von Gualterius.)
Wenn ein Berater sagt, es wäre eine vertrauensbildende Maßnahme, das Sorgerecht nicht zu beantragen, ist er sicher ein nutzloser Doppelagent. Das Sorgerecht hat mit dem Umgang nichts zu tun. Umgang ist leichter durchzusetzen, ohne es mit dem Sorgerecht zu verknüpfen. Ziemlich sicher. Hier (Ausland) ist es so.
Außerdem zu allen Schocks musst du dir eingestehen, dass du mit 99% Sicherheit als Besamer benutzt wurdest. Und als Geldautomat.
Es gibt einen bearbeiten Button.
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(18-02-2016, 15:35)CCAA schrieb: Welche gewichtige Nachteile hat denn die vorzeitige Vaterschaftsanerkennung?
Was Theo schon geschrieben hat: Sie ist so gut wie endgültig. Stört es dich nicht, rechtlicher Vater eines Kindes zu sein und endlos Unterhalt zu zahlen, das eigenen ganz anderen leiblichen Vater haben könnte?
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(18-02-2016, 14:45)CCAA schrieb: Ihr völliges durchdrehen hat bei mir auch einen Rest Zweifel an meiner Vaterschaft aufkommen lassen.
Was meint ihr, wie soll ich vorgehen, insbesondere hinsichtlich der Vaterschaftsanerkennung und im Umgang mit dem Jugendamt.....
Wenn Du jetzt schon Zweifel an deiner Vaterschaft hast, dann solltest Du zunächst mal überhaupt nichts anerkennen. Kann nämlich sein, dass deine Ex beim Jugendamt gar nicht dich als Vater angibt, sondern der wirklichen Vater - nur sie weiss ganz genau, von wem das Kind ist. Und das erklärt auch ihr Verhalten - das Kind ist nicht von dir, und sie will es dir auch nicht unterschieben. Sie will dich da einfach weghaben, weil sie mit jemand anderem was zu klären hat.
Dir muss bewußt sein, dass dich die Anerkennung eine Viertel Million kosten wird, so viel wie ein eigenes Haus. Und wenn es ganz dumm läuft, wirst Du zahlen und zahlen und nichts dafür bekommen, gar nichts.
Also schön zurückhaltend bleiben, halte uns hier auf dem Laufenden. Und frag VORHER, bevor du was unternimmst.
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Danke, p. Wieso denkst du, dass das Sorgerecht vor dem Umgangsverfahren zu beantragen sei? Ist das Deutschland spezifisch?
Hier (EU Ausland) ist das der Hauptfehler. Vater sehen jahrelang ihre Kinder nicht, weil sie s' gemeinsame Sorgerecht beantragen.
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(18-02-2016, 15:35)CCAA schrieb: Eine Vaterschaftsanerkennung mit Vaterschaftstest nach der Geburt gießt nur unnötig zusätzliches Öl ins Feuer. Außerdem ist dies sehr viel teurer, als einer der privaten Tests.
So richtig teuer wird die Vaterschaft, nicht der Test zum Nachweis.
Und was meinst Du mir "Öl ins Feuer gießen"? kann es noch viel schlechter werden für Dich?
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18-02-2016, 17:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-02-2016, 17:37 von Bruno.)
(18-02-2016, 14:45)CCAA schrieb: Als Zeichen meines guten Willens habe ich gesagt dass ich zu einer vorzeitigen Vaterschaftsanerkennung bereit bin. Wenn du die Vaterschaft einfach so anerkennst verbaust du dir die Möglichkeit einen Vaterschaftstest legal durchführen zu können.
Wenn du sie nicht im vorauseilendem Gehorsam anerkennst bekommst du nach der Geburt eine Vorladung zum Vaterschaftstest. Etwas besseres als das kann dir nicht passieren. Das ist eine prima Sache, die du selbst gegen den Willen der Mutter sonst nicht (legal) erreichen kannst.
Weil dann wird die Vaterschaft von Amts wegen fest gestellt. Und du wirst erst gar nicht zum Zahlvater wenn du wie 10 bis 15 % der Väter nicht der Vater bist. Und nur in dieser Variante nützt dir ein evtl. negativer Vaterschaftstest auch wirklich etwas.
Wenn du denkst das du nach freiwilliger Anerkennung der Vaterschaft und dann mit oder ohne Zustimmung der Mutter durchgeführten Vaterschaftstest aus der Nummer (in Deutschland) wieder raus kommst irrst du leider. Dann wirst du schön weiter zahlen dürfen obwohl dir bekannt ist das das nicht der Vater bist.
Das ist der kleine Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit. Die beiden Dinge korrespondieren leider nicht immer.
Manch einer spielt Lotto bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1:140 Mio. In deinem Fall kannst du mit einer Wahrscheinlichkeit von 10 bis 15 % mit dem Aufwand von ca. 300 € für den Vaterschaftstest etwa 250 k€ an (ungerechtfertigten) Ausgaben vermeiden. Du solltest lieber die 300 € investieren als Lotto spielen.
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(18-02-2016, 16:30)Gualterius schrieb: Wieso denkst du, dass das Sorgerecht vor dem Umgangsverfahren zu beantragen sei?
faq lesen:
so vermeidet man den beliebten Trick der Richter, die "gerichtlichen Umgangstreitereien" als Indiz für mangelnde Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit (natürlich zu Lasten) des Vaters auszulegen.
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(18-02-2016, 17:32)Bruno schrieb: Wenn du sie nicht im vorauseilendem Gehorsam anerkennst bekommst du nach der Geburt eine Vorladung zum Vaterschaftstest.
Machen die dann wirklich einen Test, so mit Speichelprobe und Gentest und so?
Ich dachte immer, die halten dir ein Stück Papier hin zum Unterschreiben, fertig. Erst wenn Mann nicht unterschrieben will, gehts los mit Wattestäbchen....
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Meistens sind die Neumütter einverstanden, dass man einen informellen privaten Test macht. Das geht schnell, ist billig und bei entsprechendem Ergebnis gibts eine schnelle Unterschrift des Neuvaters. Wird das verweigert, ist das ein Alarmzeichen. Dann kommt das Jugendamt, fordert zur Unterschrift auf, klagt und der Richter ordnet dann einen Vaterschaftstest an. Sehr viel teuerer, das alles.
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(18-02-2016, 17:51)p__ schrieb: faq lesen:
so vermeidet man den beliebten Trick der Richter, die "gerichtlichen Umgangstreitereien" als Indiz für mangelnde Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit (natürlich zu Lasten) des Vaters auszulegen.
Also, wie sicher ist denn das?
Hier im Ausland (!) ist es nämlich (unbekannterweise für die meisten betroffenen Männer) so, dass der Antrag auf gem. Sorge den relativ schnell abzuhandelnden Umgang (der hier nicht Umgang heißt) nur behindert und fast so lang hingezogen wird, bei entsprechender Gegenwehr der Mutter, dass der Vater das Kind am Ende zwar sehen sollte, aber das Kind nicht mehr will... Deshalb sollte man den beschleunigten Weg nehmen über das Umgangsrecht. Die Kooperationsfähigkeit spielt beim Umgang hier auch keine Rolle, da das Umgangsrecht dies nicht verlangt. Umgangszeiten beinhalten keine Einvernehmlichkeit. Aber dafür könnte unterschiedliche nationale Rechtsprechung und unterschiedliches Recht der Grund sein.
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(18-02-2016, 21:39)Gualterius schrieb: (18-02-2016, 17:51)p__ schrieb: faq lesen:
so vermeidet man den beliebten Trick der Richter, die "gerichtlichen Umgangstreitereien" als Indiz für mangelnde Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit (natürlich zu Lasten) des Vaters auszulegen.
Also, wie sicher ist denn das?
Für Deutschland sehr sicher. Ich könnte dir das an dutzenden konkreten Beispielen belegen, dass man in Deutschland sehr das SR-Verfahren VORher machen sollte, gerade bei so kleinen Kindern. Da ist ein Umgang gegen sich sperrende Still-Mütter kaum gerichtlich erreichbar.
JEDER Vater der in dieser Situation zuerst das SR beantragt hat, hat bei uns das SR erhalten. Aber viele, die zeitgleich beides beantragten oder zuerst Umgang, haben letztlich kein SR oder nur ums ABR gekürztes SR erhalten. Ich spreche von 3stelligen Fallzahlen!
Du bringst Dein Beispiel aus dem Ausland nun immer und immer wieder. Es wurde Dir schon zig-fach erläutert.
Ich finde das sehr gefährlich für Väter die in D leben, wie wohl die meisten hier lesenden.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Ok, das wäre dann tatsächlich gefährlich. Ich hoffe, ich habe keinen zu falschen Entscheidungen bewogen.
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19-02-2016, 01:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-02-2016, 01:50 von Gualterius.)
Allerdings ist das hier auch unbekannt. Man muss dazu die KM voll attackieren. Das geht beim Sorgerecht nicht. Wegen der Kooperationsfähigkeit.
Hier bekommt man das Sorgerecht auch nicht leicht. Und wenn du es hast, hast du nichts. Außer der Pflicht, mit der Mutter alles einvernehmlich zu regeln.
(Bin wohl jetzt offtopic. Sorry CCAA.)
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(18-02-2016, 18:49)Austriake schrieb: Machen die dann wirklich einen Test, so mit Speichelprobe und Gentest und so?
Ich dachte immer, die halten dir ein Stück Papier hin zum Unterschreiben, fertig. Erst wenn Mann nicht unterschrieben will, gehts los mit Wattestäbchen.... Man bekommt eine Einladung bei der man das Papier zur Vaterschaftsanerkennung unterschreiben soll.
Wenn man da nicht hin geht bekommt man irgend wann eine Vorladung zur genetischen Feststellung der Vaterschaft.
Diesen Vaterschaftstest sollte man sich nicht durch voreilige Unterschrift nehmen lassen.
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Also ist die richtige Vorgehensweise:
Einladung des Jugendamtes zum Unterschreiben nicht folgen, Vorladung der Polizei abwarten. Korrekt?
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"Ab Spielzeit 01:28:54 muss man sich auf einen brutalen Schock gefasst machen, denn hier erklärt die frischgebackene Mama emotionslos - sie liegt zwecks gerade stattgefundener Entbindung noch im Krankenhaus - dem Papa vom Kind (bzw. später stellt sich heraus, dass er doch nicht der Papa ist), dass sie mit ihm nicht mehr in das gemeinsame Haus zurückgehen will."
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid171300
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-02-2016, 14:40 von Bruno.)
(19-02-2016, 08:48)Austriake schrieb: Also ist die richtige Vorgehensweise:
Einladung des Jugendamtes zum Unterschreiben nicht folgen, Vorladung der Polizei abwarten. Korrekt? Korrekt.
Nur diese Variante garantiert (meiner Meinung nach) einem, unter Vermeidung von Gerichtsverfahren mit ungewissen Ausgang, eine rechtlich zulässige und vom Staat derart anerkannte Vaterschaftsüberprüfung zu bekommen die bei Nichtbestehen der Vaterschaft auch zu keiner Unterhaltszahlung führt. Ansonsten wird man zum Zahlvater ohne Vater zu sein.
Ich glaub das Suchwort ist in dieser Konstellation für die Suchmaschine "Schlampengesetz".
Off Toppic:
In einem mir bekannten Fall durften bei einer guten Freundin 4 (in Worten: vier) in die nähere Wahl kommende Herren zum Vaterschaftstest an treten :-)) Und wie der Zufall so will, stellte sich heraus das der biologische Vater nicht einmal dabei war.
Letztendlich hat die Vaterschaft ein (kann mich nicht mehr erinnern ob er nicht zeugungsfähig war oder auf Männer stand) Kumpel der Dame an erkannt. Wie auch immer, besagter Mann hat wissentlich (wieder seines eigenen besseren Wissens und des Wissens der Dame) die Vaterschaft anerkannt um im ein Kind als Alibi in seinem Umfeld vorweisen zu können. Auch so etwas gibt es.
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