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Finanzielle Fesseln: Nachehelicher Unterhalt - Wie finanzielles Ende setzen?
#1
Hallo,
ich bin neu im Forum und finde es klasse, dass es so etwas gibt.  Vorab meine Vaterstory:

Seit Anfang 2014 leben meine hoffentlich Bald-Ex und ich getrennt. Aus der Ehe sind 2 Kinder hervorgegangen (heute 8 Jahre). 2006 wurde die Ehe geschlossen. Wir haben Zugewinn.
Sie ist aus dem gemeinsamen Haus (hälftiges Eigentum, noch 1/3 Bankschulden) in 2014 mit beiden Kindern ausgezogen und ich wohne nach zeitweisem Hausverbot (von ihr über ein Gewaltschutzverfahren erwirkt) wieder im Haus.  
Ich arbeite Vollzeit und meine Bald Ex in Teilzeit (50%) seit die Kinder 3 Jahre sind. Vor der Schwangerschaft hat sie viele Jahre in Vollzeit gearbeitet.
Ich gehöre zu den treuen Vätern, die FAMILIE in guten Ehezeiten groß geschrieben haben und versorge meine Kinder als guter Vater.  Ich habe unter einer von ihr erzeugten Drucksituation einen Kindesumgang vereinbart. Einen Tag in der Woche und jede zweite Woche ein verlängertes Wochenende.  Die Kinder scheinen mit der Situation (Umgangsmodell, OGS-Schule etc.) zurecht zukommen, nur nicht die Kindesmutter.

Wir beide streiten um alles und sie kann finanziell nicht genug bekommen - spielt einen auf arme Mutter, die die Kinder ja versorgen muss und kann angeblich weiterhin nur in Teilzeit arbeiten.  Sie hatte beim FamG auf Unterhalt geklagt. Ich zahle seither KU und TU. Sie kann davon sehr gut leben, weil ich durchschnittlich verdiene und mir der Wohnwertvorteil des Hauses angerechnet wird. Ihr wurde zu meinem Vorteil allerdings das fiktive Gehalt einer Vollzeit angerechnet. Es geschehen noch kleine Wunder !
Das war ihr aber noch nicht genug und sie hatte dann beim OLG geklagt. Ihre Klage wurde dort geprüft und es erging der Beschluss, dass diese Klage keine Aussicht auf Erfolg habe, weil andere Einkommenwerte der letzten 12 Monate von mir zugrunde gelegt wurden und ich in dieser Zeit weniger verdient habe. Hier wurden ihr allerdings 30 Std Arbeitszeit angerechnet. Daraufhin hat sie die Klage zurückgezogen.
Der Scheidungstermin ist nach über 2 Jahren Trennungszeit nun endlich in diesem Monat und ich hoffe von ihren finanziellen Fesseln freizukommen.  Drückt mir bitte die Daumen.
Mein Ziel ist es keinen nachehelichen Unterhalt zu zahlen und möglichst ihren Miteigentumsanteil am Haus zu erhalten. Der VA soll über das FamG laufen. KU werde ich weiterhin zahlen. Zugewinnausgleich ist noch nicht beantragt. Ich sollte hier Zugewinn von ihr erhalten. 

Ich habe verschiedene Beiträge im Forum gelesen und suche Rat in meinen Fall.

1) Wie sieht Ihr den nachehelichen Unterhalt?    Dauer?    - Sie hat 3 berufliche Qualifikationen und der Arbeitsmarkt ist gut in unserem Gebiet. Die beiden Kinder gehen in die OGS. Sie kann beim vorhandenen Umgangsmodell und OGS Vollzeit arbeiten, will es aber nicht.
2) Sie ist Begünstigte und hatte  Elterngeld erhalten - und bezieht Kindergeld. Beides hat sie allein angespart. Habe ich eine Möglichkeit, die Hälfte davon im Innenverhältnis zu erhalten?  Als finanzielle Gegenforderung?
3) Ich habe das Bankdarlehn (Zinsen und Tilgung) komplett von meinem Einkommen bezahlt. Besteht hier eine Möglichkeit für mich, die Hälfte von ihr einzufordern?  
4) Ich habe alle anderen Hauskosten (Erwerbsnebenkosten, Instandhaltung) allein bezahlt?  Kann ich hier anteilig die Kostenbeteiligung ein fordern?
5) Was kann ich sonst noch tun, um nachehelichen Unterhalt zu vermeiden. Arbeitslosigkeit?   Selbstständig werden?  Ausland ist keine Alternative für mich wegen der Kinder.

Wer hat Erfahrungen?  Bin dankbar für jeden Rat.   
Servus
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#2
Du hast offensichtlich den Sinn des Zugewinnausgleiches noch nicht richtig verstanden.

Alles, was ihr während der Ehezeit gemeinsam erarbeitet habt wird saldiert und dann hälftig geteilt!

Damit gibt es virtuell für dich das hälftige Kindergeldkonto.

Deine Aufwendungen fürs Haus sind dafür ohne Beachtung.

Zum nachehelichen Unterhalt:

Es war jetzt keine Ehe von langer Dauer, insofern sollte es bei drei bis vier Jahren Aufstockungsunterhalt raus laufen, wobei sie Vollzeit arbeiten muss. Später auftretende Krankheit dürfte dir als Risiko nicht mehr zugerechnet werden.

Hälfte des Kindergeldes steht dir als Anrechnung auf Wert nach Düsseldorfer Tabelle zu.
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Don´t let the bastards get you down!

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This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#3
(08-03-2016, 01:31)amigo111 schrieb: Ich gehöre zu den treuen Vätern, die FAMILIE in guten Ehezeiten groß geschrieben haben und versorge meine Kinder als guter Vater.

Existenzgrundlage von Elternschaft ist (Er-)Leben und nicht Unterhaltspflicht (Erfüllung). Erfüllen kann jeder, Vaterschaft leben kann nur Einer - Du.

Zitat:1) Wie sieht Ihr den nachehelichen Unterhalt?    Dauer?    - Sie hat 3 berufliche Qualifikationen und der Arbeitsmarkt ist gut in unserem Gebiet. Die beiden Kinder gehen in die OGS. Sie kann beim vorhandenen Umgangsmodell und OGS Vollzeit arbeiten, will es aber nicht.

Reines Roulette vor Gericht, da kann alles dabei rauskommen. Immerhin ist deine Ehe keine lange Ehe gewesen, es wird also keine unendliche Unterhaltsgeschichte folgen. Denkbar ist, dass ihr weiterhin nur 30 Stunden Arbeit zugemutet werden, den Rest hättest du für weitere Jahre aufzufüllen. Denkbar ist ebenso, dass nachehelicher Unterhalt komplett entfällt. Wenn das aber dazu führt, dass sie irgendwelche staatlichen Leistungen beantragen kann (z.B. Wohngeld, aufstocken), ändert sich die richterliche Meinung plötzlich auf wundersame Weise und die Roben erfinden Gründe, wieso unbedingt Unterhalt gezahlt werden muss. Im Unterhaltsrecht existiert oft ein Ergebnis und die Voraussetzungen werden einfach blind zurechtgehackt, um dieses Ergebnis zu erreichen.

Zitat:2) Sie ist Begünstigte und hatte  Elterngeld erhalten - und bezieht Kindergeld. Beides hat sie allein angespart. Habe ich eine Möglichkeit, die Hälfte davon im Innenverhältnis zu erhalten?  Als finanzielle Gegenforderung?

Nein. Kindergeld bekommt ihr immer beide, deine Hälfte wird auf deinen Kindesunterhalt angerechnet werden. Elterngeld ist schon lange durch.

Zitat:3) Ich habe das Bankdarlehn (Zinsen und Tilgung) komplett von meinem Einkommen bezahlt. Besteht hier eine Möglichkeit für mich, die Hälfte von ihr einzufordern?

Nein. Die Ehe ist eine Wirtschaftsgemeinschaft. Exens Hausfrauentätigkeit hatte den gleichen Gegenwert wie deine Einkommensbeschaffungstätigkeit. das ist auch die Grundlage für die Berechnung deines jetzigen Trennungsunterhalts. Die Tilgung passierte also zwar von deinem Lohn, aber das konntest du nur erwirtschaften weil sie für die Kinder da war. So ist die Denkart im Familienrecht. Etwas anderes wäre es, wenn du z.B. eine Erbschaft gemacht hättest und dieses Geld in die Tilgung steckst.

Zitat:4) Ich habe alle anderen Hauskosten (Erwerbsnebenkosten, Instandhaltung) allein bezahlt?  Kann ich hier anteilig die Kostenbeteiligung ein fordern?

Nein. Siehe oben. Beantragen kannst du freilich alles. Ich bin aber etwas erstaunt, dass dein Anwalt über solche Sachverhalte geschwiegen hat. Taugt der denn was? Hat er keine Lust, seine Mandanten zu beraten?

Zitat:5) Was kann ich sonst noch tun, um nachehelichen Unterhalt zu vermeiden. Arbeitslosigkeit?   Selbstständig werden?  Ausland ist keine Alternative für mich wegen der Kinder.

Es gibt viele Methoden, keinen Unterhalt zu zahlen, leider haben sie Nebenwirkungen, die schlimmer sind wie die Unterhaltskrankheit. Du kannst z.B. eine Abfindung anbieten, du kannst pleite gehen, du kannst eine Treuhand Limited gründen und dich selbst für kleines Geld einstellen... als normaler abhängiger Arbeitnehmer sind deine Möglichkeiten klein und du wirst nach Strich und Faden fertiggemacht, wenn du nicht zahlst.
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#4
Guten Abend,
vielen Dank für Eure Erfahrungen. Haben mich wieder auf dem Boden der Tatsachen im Familienrecht gebracht. Mein RA sagte leider dies auch, wollte aber andere Erfahrungen mal hören.

Meine Hauptprobleme sind: Sie hat schon die Kinder, hat das Geld heimlich vor der Trennung beiseite geschafft und macht jetzt ein auf doof. ...und dann noch nachehelicher Unterhalt und die Häfte des Hauses nach Abzug der Bankschulden.... dann verschleiert sich noch das seit Ehebeginn angesparte Elterngeld und Kindergeld und Ihr Einkommen aus TZ, dass auf Ihr Konto ging.

Welche Möglichkeit habe ich schon, das Kindergeld als staatliche Zuwendung vor der Trennung hälftig nun im nachhinein zu erhalten, wenn nicht vor dem FamG?  Die beim Finanzamt in der Kindergeldstelle sagten mir, dass ich dies im Innenverhältnis machen muss - sie könnten nicht weiterhelfen.

Ich war in der Ehe lange gutgläubig und werde weiter finanziell ausgezogen, während andere von Quotenregelungen für Frauen in Aufsichtsräten sprechen. undefined Ist das die neue Welt? Ich suche neue Wege und Argumente vor dem FamGt, wie ich finanzielle Gegenforderungen und Rechte stellen kann und finanziell raus komme. Diese neue arbeitsteilige Welt mit OGATAS und Heimarbeitsplätzen und Samstagsarbeit muss doch in der Rechtsprechung beim FamG gesehen werden. Und werde dagegen vorgehen, dass z.B. meine Bald-Ex das von ihr angehäufte Vermögen verschweigt, das während der Ehe auf meinem Rücken auf ihrem Konto angespart wurden und plötzlich weg sein soll?

6) Hat jemand Erfahrungen mit Auskunftsplichten bei der Ehefrau im Hinblick auf historische Bankkontobewegungen?   Ist so etwas vor dem FamG praktikabel zu beantragen?

7) Der Hinweis mit der Treuhand Limited ist auch ein sehr interessanter Gedanke.  Ich überlege, ob eine zeitweise Selbstständigkeit sinnvoll ist, wobei mir klar ist, dass das Einkommen anfangs sehr klein sein wird und genau dass sollte hier helfen..
Hat jemand Erfahrung mit zweitweiser Selbstständigkeit ?

sorry für meinen Frust, den ich Euch schildere. undefined Werde aber nicht aufgeben und die Lücke weiterhin suchen, um rauszukommen aus diesen Fesseln ....
Servus für heute
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#5
Ja, das ist deutsches Familienrecht!

Die Konzeption ist ab Trennung das alte Rollenmodell in der ach so modernen Gesellschaft.

Der deutsche Gesetzgeber und die deutsche Justiz sind nicht willens, daran etwas zu ändern.

Vollständig zur Farce wird es, wenn du noch Umgang mit den Kindern einklagen musst. Dann kommen die ahnungslosen Mädels vom Jugendamt ins Spiel und faseln mit echter Überzeugung:

"Die Kinder müssten erst mal zur Ruhe kommen" oder
"Du tust deinen Kindern nicht gut"!

An diesem Punkt wundere ich mich, dass nicht öfter so Familienevents -(Dramen) veranstaltet werden, die dann in der Zeitung stehen.

Das wichtigste in dieser Situation ist Gesund zu bleiben, das ist schwierig genug!

Nimm dir Zeit für Dich, lass dich krank schreiben und strebe an, für einige Zeit zeitlich kürzer zu arbeiten (Burnout). Das ist weniger Stress als in der Phase auch noch eine Selbständigkeit zu beginnen, die unter diesen Bedingungen eigentlich scheitern muss!

Viel Kraft!
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(Donovan)
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#6
Vergiss das Kindergeld. Du hast in der Ehe haufenweise Fehler gemacht und es ist völlig unmöglich, zwei Jahre nach der Trennung da eine Revision einleiten zu wollen. Du bist wie ein Pilot, der seine teure Maschine in Turbulenzen mit mehreren groben Flugfehlern zu Bruch geflogen hat ("Augen zu und durch, wird schon gutgehen") und der Jahre später gerne etwas tun will, damit das nicht passiert. Lobenswert und doch sinnlos.

WENN du verschwundene Geldbeträge während der Ehe zum Thema machen willst, dann konzentriere dich auf das, was deinerseits klar nachweisbar ist, auf grössere Summen. Tröpfchenweise Abflüsse wie Kindergeld, das auf ihrem Konto gelandet ist, nicht ausgegeben wurde und dann vermutlich zugunsten eines nicht nachweisbaren Bargeldbestandes der Ex verschwand, kannst du komplett vergessen. Damit machst du dich lächerlich, es wird dir als Versuch gewertet der Ex auf unfaire Weise eins reinzudrücken oder als Geizwahnsinniger, der noch nach Jahren jedem nicht nachgewiesenen Euro hinterherjagt.

Nachweisen heisst, dass du zum Beispiel beweisen kannst, dass in sechs Monaten z.B. 10000 EUR durch die Ex vom Konto runter sind, ohne dass Anschaffungen getätigt wurden. Das zielt Richtung illoyale Vermögensverringerung. Überlass das dem Anwalt. Aber selbst wenn eine Beweislage zu deinen Gunsten besteht, sind die Chancen gering, dass du etwas davon hast. Verbuche es besser als Lehrgeld für Dummheit.

Zitat:und die Lücke weiterhin suchen

Leute, die im Familienrecht "Lücken" und "Schlupflöcher" suchen, erreichen nichts. Sowas geht immer in einem ermüdenden Frage-Antwortspiel weiter, in dem man erklären muss, wieso diese und jene "Lücke" gar keine ist. Sieh dich einfach um unter geschiedenen Männern. Gäbe es "Lücken", würde sie jemand nutzen. Ist Pleitesein mit Dauerschulden eine Lücke?
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#7
Mein Tip: Vergiss die Kohle, schreibe es als Lehrgeld ab auch wenn es weh tut. Schmeiss dem verlorenen Geld nicht noch frisches hinterher in Form von Anwaltsrechnungen. Kaempfe nicht gegen Windmuehlen, konzentriere Dich auf das wirklich wichtige, die Kinder. Loese Dich vor allem emotional von der Exe.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#8
Danke Euch allen für die aufmunternden Worte und Erfahrungen.

Mit den Kindern läuft es gleich schwierig. Der wöchentliche Umgang läuft zwar, jede einzelne Ferienregelung ist ein Horror. Mein Vorschlag für eine Dauerferienregelgung wurde von ihr kategorisch abgelehnt. Wir haben hälftige Ferien vereinbart und raus kommt heimlich mehr Zeit für die Bald-Ex. Selbst meine Argumentation der hälftigen Ferien nach Stunden - dann zu Tagen hochgerechnet für den Vater wird von ihr ausgehebelt mit Tricks und Drohgebärden. Auch mein Boykott, die Kinder in den Ferien nicht zu holen, hilft auch nur bedingt. Dann ruft sie an, und die Kinder sprechen plötzlich mit mir. Sie wollen zum Papa.....und ich werde jedesmal weichgespült...

8) Wie soll ich mit so einer Einstellung von ihr umgehen? Habt ihr Ideen oder Erfahrungswert mit kategorischen femininen Nein-Sager?

Die vom Jugendamt winken schon ab, wenn ich der Sache dort nachgehe mit dem O-Ton: Wir kennen Ihren Fall. Sie sind ja schon beim Familiengericht. Dort kann entschieden darüber entschieden werden... und wieder Kosten für Gericht und RAs...., wenn ich es mache.. Im Jahresschnitt sehe ich die Kinder faktisch weniger als die Hälfte, obwohl wir einen Vergleich für den Umgang vor dem FamG geschlossen haben.. Ja, ja Papier ist geduldig.

Und dann noch die beweglichen Ferientage (3 pro Jahr) der Schule... nein, sagt meine Bald Ex, dass haben wir nicht vereinbart, also 0 Umgang an diesen Tagen für den Vater.
9) Kennt jemand Urteile, dass bewegliche Ferientage der Schule auch Ferien und demnach zu hälften sind?

10) Hat jemand schonmal Umgang nach Stunden addiiert zum Gesamtwert pro Ferienzeit erfolgreich bei Dritten wie das FamG oder Jugendamt durchbekommen?
Wäre interessant. Urteile mit 18.00 Uhr am Sonntag abend mit Anrechnung als "ganzer" Tag ohne 24 Std Umgang scheint es ja geben zum Nachteil der Väter.

Beschäftige mich gerade auch mit dem Ertragswertverfahren als Maßnahme zur Ermittlung unseres Hauswerts, da marktpreisgetriebene Verkehrswerte in die Karten meiner Bald Ex spielen. Ihr Anteil am Küchen würde dann noch größer (Zugewinn in der Praxis). Ich rechne damit, dass das FamG einen vereidigten Gutachter bestellen wird, wenn eine Einigung auch hier nicht möglich ist.
11) Wer trägt die Kosten des Gutachters, wenn es gerichtlich angeordnet wird und wie lange dauert so etwas in der Regel bis das Gutachten vorliegt?

Alles mühevolle Schritte, und ich komme nur langsam voran...

Euch allen einen schönen Abend!
Amigo
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#9
Zugewinnausgleich betrifft beide, insofern müsste beim Zugewinn eine hälftige Kostentragung der Gutachterkosten erfolgen.

Gutachten kostet zwischen 2 und 3 TEUR und dauert in der Erstellung max 3 Monate. Die eigentliche (ungenutzte) Zeit bei Gericht ist das Problem, da kommt ein Jahr zusammen.

Es ist möglich, dass z.b. der Zugewinn als Scheidungsverbundverfahren geführt wird, dann kann es noch dauern.
Wenn du keine verbindliche Ferienregelung hast, dann ist die zu beantragen. Ich habe mir angewöhnt, die Umgangs- und Sorgerechtssachen ohne Anwalt zu erledigen; derartige Entscheidungen ergehen - zumindest bei mir - unter Kostenaufhebung.

Dann kostet mich so ein Verfahren ohne Anwalt 27,50 EuR.

So ein Verfahren zu führen, ist in FAQs beschrieben.

http://trennungsfaq.com/umgang.html#wechselmodell (weiter unten)

Die Kinder sind noch klein, hier musst du wegen Entfremdung auf der Hut sein!
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#10
(10-03-2016, 00:02)amigo111 schrieb: Der wöchentliche Umgang läuft zwar, jede einzelne Ferienregelung ist ein Horror. Mein Vorschlag für eine Dauerferienregelgung wurde von ihr kategorisch abgelehnt.

Verfasse eine schriftliche Umgangsregelung (Vorlagen faq) und bitte sie, die zu unterzeichnen. Das wird sie nicht tun, dann klagst du ohne Anwalt, wie es Che schon geraten hat. Du solltest in der Begründung Punkte aufführen, wieso die Klage nötig ist, weil es bisher nicht funktioniert hat.

Die Klage ist aber auch eine Spielwiese für die leider sehr häufigen "Richter untätig", der nichts entscheiden will. Da wird dann hin und hergelabert, festgehalten dass ja die Wochenendumgänge gut funktionieren, anschliessend Termine für die nächsten Ferien vorgeschlagen. Nope! In Wirklichkeit ist das ein mieses Vorspiel, um einen wachsweichen Vergleich hervozukitzeln, der dir dann untergeschoben wird wenn du durchgeknetet bist. Du musst darauf bestehen, dass über deinen vorliegenden  Antrag entschieden wird und auch einem Vergleich gegenüber bist du offen: Die Ex muss nur die Umgangsregelung unterschreiben (die ja nichts ungewöhnliches enthält) und schon ist das Verfahren zu Ende. Das Gericht tritt dem bei, damit er vollstreckbar wird und alles ist durch.

Wenn dir untergejubelt werden soll, dass man Sommerferien ja nicht starr festlegen könne, weil ein Arbeitgeber beim Urlaub auch Grenzen setzen würde, wehre dich entschieden dagegen. Man kann Umgang in den Ferien sehr wohl festlegen, erstens trifft das auch alle Kinder mit nichtgetrennten Eltern nd zweitens kann man auf Grundlage der bestehenden Regelungen immer noch miteinander sprechen. Wichtig ist aber die Grundlage, auf die man zurückfallen kann, wenn wie in der Vergangenheit passiert ein Elternteil zickt, zerrt und zwackt.

Lässt sich der Richter darauf partout nicht ein (ist mir passiert), verlange dass für die anderen Ferien gemäss deinem Antrag entschieden wird. Gibt in keinem Punkt nur deshalb nach, weil ein anderer Punkt nicht durchgesetzt werden kann.

Zu deinem Punkt 9: Dafür brauchts kein Beispielurteil. Ferien sind Ferien, da gibts keine Ferientage erster und zweiter Klasse. Die Ferien sind das, was die Schule am Schuljahresanfang in ihrem Kalender verkündet oder den Kinder austeilt, Punkt.

10) Umgang wird nicht nach Stunden gegengerechnet. Man kann höchstes mal "halbe Tage" vereinbaren. Vorsicht vor Verschleiss in solchen Details, darin verhakelst du dich.
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#11
(09-03-2016, 01:17)amigo111 schrieb: 7) Der Hinweis mit der Treuhand Limited ist auch ein sehr interessanter Gedanke.  Ich überlege, ob eine zeitweise Selbstständigkeit sinnvoll ist, wobei mir klar ist, dass das Einkommen anfangs sehr klein sein wird und genau dass sollte hier helfen..
Hat jemand Erfahrung mit zweitweiser Selbstständigkeit ?

Hier wäre ich seeeehr vorsichtig. Ich WAR wirklich Selbstständig tätig und jetzt, fast 2 Jahre nachdem ich die Scheidung wegen Ihrer Auserehelichen Eskapaten eingereicht habe sieht es wie folgt aus:
Kosten der Bank wurde von mir erzwungerner Maßen übernommen (5-Stellig)
Kinder, habe ich seither nicht mehr gesehen
Mittlerweile geschieden und SK 1
Meine Firma, wurde in den Ruin getrieben, weil Gott und die Welt beim Mann anglingelt
Insolvent läuft
Klage auf Auskunft ... Läuft (Schon traurig, dass man als Vater Zeignisse und Bilder einklagen muss)
Haus wird Zwangsversteigert...
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#12
Das Vorgehen zielt darauf ab, Angestellter der (unerkannt) eigenen Firma sein. Entweder über einen Strohmann (dem man aber sehr grosses Vertrauen entgegenbringen muss) oder eben einem treuhänderischen Geschäftsführer, so dass man selbst nicht nach aussen als Eigentümer in Erscheinung tritt. Hat man einen Treuhänder, kommts nur noch auf eine gute Haftungsbeschränkung an, z.B. Limited in England oder UG (haftungsbeschränkt) in Deutschland.

Diese formalen Fragen sind aber mit entsprechender Recherche lösbar. Entscheidend ist vielmehr, dass man in der Lage ist, längerfristig lukrative Aufträge an Land zu ziehen. Hier hakt es dann meistens. Leute, die 15 Jahre lang in einem Büro gesessen sind, schalten nicht so leicht auf einen ganz anderen Weg um. Wenige Menschen haben etwas, das sie im Rahmen einer Kleinfirma vermarkten können.

Am Meisten eignet sich dieser Weg für Leute, die bereits selbständig sind und eine Scheidung vorbereiten. Dabei wird ein Schutzwall aufgeschüttet, der die Existenz vor Scheidungsfolgen sichert.
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#13
Nach wie vor geht es bei Dir hauptsaechlich um finanzielle Geschichten. Klar ist Geld wichtig, wichtiger ist meiner Meinung aber das eigene "Fleisch und Blut". Konzentriere Dich wie ich oben schon geschrieben habe, auf die Kinder und schreib verlorenes Geld ab. Fuer die Zukunft lohnt es sich auch nicht um jeden Cent zu streiten, da wuerde ich im Gegenzug zu einem vernuenftigen Umgang mit den Kindern auch mal Fuenfe gerade sein lassen.
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#14
Hallo,
danke Euch für die unterschiedlichen Erfahrungswerte. Ich überlege im Moment sehr viel nehme dies mit. Was Kay meint ist kann ich gut verstehen. Mein Problem ist nur dass meine Bald Ex auch mitspielen muss bei einer Einigung vor oder ausserhalb des Gerichts. Und genau dass ist das Problem. Kategorisch Nein zu meinen Vorschläge (egal ob für die Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft), zu sagen ist, aus Kindesmutter Sicht sehr leicht. Hier kommen keine Gegenvorschläge, ganz im Gegenteil sie hat nun das Scheidungsverbundverfahren in Gang gesetzt und schreibt den hohen Trennungsunterhalt fleissig fort und damit auch die RA-Kosten.....

11) Den Wert des Hauses als größter Vermögenwert festzulegen, ist hier der sinnvollste Weg, so mein RA. Dazu gibt es unterschiedliche Wege, z.B. vom Gericht bestellter Sachverständige. Wie bekomme ich einen möglichst niedrigeren Verkehrswert hin? Mich mit meiner Bald Ex zu einigen geht nicht, da wir zu weit auseinander liegen was den Verkehrswert anbetrifft (> 100.000 Euro) Was meint Ihr?

Mein RA meinte dann, auf "0 Euro" Unterhalt zu gehen oder nur auf Zahlung des KU als Szenario geht nur dann, wenn ich auf Haus (als Vollstreckungsmasse) verzichten kann. Und das ist weiterhin mein größer Punkt (das eigentliche heimliche Zuhause der Kinder).

Ein guter und regelmäßiger Umgang mit den Kinder ist mir sehr wichtig. Das werde ich auch weiter tun. Was ich darstellen wollte mit dem
Ungleichgewicht von einzelnen Ferien ist folgendes. Jeder einzelne Ferienzeit ist tatsächlich nie 50%/50%, sondern z.B. 60% zu 40% für die Kindesmutter. Schon deshalb weil wir eine 18.00 Uhr Regelung als Umgangsende für den 14-tägigen Umgang haben, daher faktisch nur 18 Std. Umgang am Sonntag in der Ferienzeit. Wenn dann zusätzlich noch ein Feiertag in den Ferien liegt, z.B. Ostern oder Weihnachten, werden es noch weniger Stunden, da bisher nie die rechnerische Ferienmitte tatsächlich stattfindet
Die Kindesmutter stellt sich einfach quer und zieht die 1.Ferienhälfte länger über die Ferienmitte in die 2.Ferienhälfte, z.B. dann auf 11.00 Uhr, weil dann die Kinder ausgeschlafen haben und ich sie dann holen könnte. Faktisch geht hier wieder Umgangzeit in Form von 11 Std. (Zeit ab Mitternacht) verloren. Jeder Ferien das gleiche Spiel, es fehlen im Beispiel 6 Stunden vom letzten Ferientag (z.B. Sonntag) und die 11 Std. = 17 St. also fast 1 ganzer Tag x 4 Ferien pro Jahr = 4 Tage weniger Umgang pro Jahr. Mein Ansatz war die 17 Stunde = 1 Tag zur meiner Ferienhälfte (in Tagen oder Std.) zu addieren. Geht auch nicht. Sie setzt sich einfach in der Praxis darüber hinweg. Also bleibt nur der Weg der Klage vor Gericht mit Festschreibung einer jährlichen Quote (z.B. 30 % Umgangszeit in vollen Tagen oder Stunden).
Habt ihr Anregungen?

12) Wie will man mit einer Frau verhandeln, die neidisch und nachtragend ist und mich diskriminiert in 4-Augen-Gesprächen? Das ist weibliche Strategie und Wut, um den Ehemann platt zu machen...

Servus
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#15
Mit der Verarbeitung der Trennung stehst Du offensichtlich auch nachverfolgen längeren Zeit am "Anfang".

Du denkst noch in Kategorien wie "wenn ich mich mit der Alten abstimmen kann, dann wird alles gut".

Das wird nie passieren, die Alte ist eher an deiner Vernichtung interessiert als dass sie freiwillig etwas akzeptiert.

In deiner Strategie ist das noch nicht angekommen.
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#16
Hallo amigo111,
ich glaube nicht, dass das kleinliche Getue um Umgangsstunden hilfreich für die finanzielle Auseinandersetzung ist. Muss aber jeder selbst entscheiden. Wenn Du kannst, gib das Haus der Alten und befreie Dich von dauernden Lasten. Am Ende geht es eh drauf und nur Anwalt und Exe profitieren. Da Du ja nicht auf Kindesumgang verzichten willst, kommt die komfortable Auswanderung nicht in Betracht.

Gruß aus Shanghai

Pennfred
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#17
Du verzettelst und verschliesst dich an Dingen, die viel unwichtiger sind wie du sie im Moment empfindest.  Schon die Verwendung des Kindesgeldes, die du noch Jahre später wieder aufrollen willst hat das gezeigt. Günstig für die Ex, die ihren grossen Fischzug längst abgeschlossen, während du mit geschlossenen Augen lieber woanders in Liebes- und Familienträumen gedöst hast. Jetzt paddelst du schockiert in den leeren Fischgründen rum, während die Ex längst zu einem ganz anderen Feld weitergezogen ist, um es abzuernten.

Die Rechnung mit Umgangsstunden bringt dich auch nicht weiter.  Da gibt es tausend Tricks und Zackereien, du wirst dich wundern auf was die Ex noch kommt. Zum Beispiel den Wochenende-Ferien Trick: Die Ferien beginnen demnach für Ex nicht am Freitag, sondern am Montag. Das Wochenende ist noch "Wochenende", nicht Ferien. Und schon wieder zwei Tage weniger Ferienumgang, weil die Osterferien nun 10 Tage statt 14 Tage sind, also 5 Tage Umgang statt 7. Man kann ganze Seiten über solche Tricks schreiben, jede giftige Ex ist ein Naturtalent im Erfinden dieser Dinge.

Du wirst dich aufregen und in 90% aller Fälle damit scheitern, etwas zu ändern. Gewinnst du in einem Bereich, verlierst du dafür in fünf anderen Bereichen. Mein Rat nach langen Jahren Beobachtung solcher Fälle lautet, möglichst schnell für eine feste schriftliche Umgangsregelung zu sorgen (nicht erst nach Monaten treudoofer Konsensversuche), auch ohne zu zögern auf dem Gerichtsweg und anschliessend die Energie streng zu limitieren, die man da hineinsteckt. Auf lange Sicht verlierst du und die Kinder immer gegen eine unwillige Ex. Entweder, sie lernt ganz am Anfang der Trennung dazu oder nie.

Fast immer läuft es umgekehrt. Daddy glaubt am Anfang noch an Verständigung und erhöht erst nach Jahren den Druck, wenn er und die Kinder nichts mehr zu verlieren haben. Bis dahin geht es Stufe für Stufe abwärts.

Zitat:Wie will man mit einer Frau verhandeln, die neidisch und nachtragend ist und mich diskriminiert in 4-Augen-Gesprächen? Das ist weibliche Strategie und Wut, um den Ehemann platt zu machen...

Man akzeptiert, dass eine Trennung eine Trennung ist, dass die Ex auf gegeneinander statt miteinander geschaltet hat. Du weisst ja, es herrscht ohnehin Anwaltspflicht, du musst den Typen sowieso bezahlen, also lass das Mietmaul sich an der Ex abarbeiten statt dich persönlich frustrieren zu lassen. Für direkte Übereinkünfte ist der Zug ohnehin abgefahren, wie du es nun auch erlebt hast. Also lass die Dinge ihren Gang gehen. Treibe Sport, wirf alten Krempel hinaus, baue dein Leben neu auf.
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#18
(11-03-2016, 00:47)amigo111 schrieb: 11) Den Wert des Hauses als größter Vermögenwert festzulegen, ist hier der sinnvollste Weg, so mein RA. Dazu gibt es unterschiedliche Wege, z.B. vom Gericht bestellter Sachverständige. Wie bekomme ich einen möglichst niedrigeren Verkehrswert hin? Mich mit meiner Bald Ex zu einigen geht nicht, da wir zu weit auseinander liegen was den Verkehrswert anbetrifft (> 100.000 Euro) Was meint Ihr?

Wenn Ihr so weit bei einem Einfamilienhaus auseinander liegt, dann ist es am besten, Ihr verkauft das Haus. Wenn es einer von Euch übernimmt, dann liegt es einfach in der Natur der Sache, dass der Übernehmer den Wert möglichst niedrig ansetzen möchte und der Andere das Gegenteil will.

Es erspart in so einer Situation enorm viele Konflikte, wenn die Immobilie verkauft wird. Dann zieht Ihr beide (zumindest diesbezüglich) am selben Strang, da es in Euer beider Interesse ist, einen möglichst hohen Preis zu erzielen. Ein weiterer Vorteil ist, dass auch Du frei bist, Deine Wohnsituation den veränderten Lebensverhältnissen anzupassen. Z.B. kann mit dem Erlös z.B. eine Eigentumswohnung angezahlt werden. Ich habe das damals so gemacht und war sehr zufrieden damit, mir etwas Neues aufbauen zu können, das mich nicht mehr so an die alte Situation erinnert.

Wenn man das Haus aber unbedingt behalten möchte, kann aber (gerade bei neueren Häusern, bei denen noch kein Renovierungsstau besteht) einfach 'mal auf eine Immobilienplattform sehen, was die Häuser in der Gegend so bringen. Bei uns war das so, da unser Haus in einem Neubaugebiet steht, in dem viele ähnliche Häuser zur gleichen Zeit gebaut wurden. Da steht immer 'mal wieder eines zum Verkauf und wir konnten daraus ersehen, wieviel ein derartiges Haus aktuell auf dem Markt wert ist.

Auffällig ist bei Dir - und das ist in einer Verhandlung immer schlecht - dass Du nur Dich und Deinen eigenen Nutzen siehst. Es geht Dir nicht darum, den Wert der Immobilie möglichst real anzusetzen, sondern zu Deinem eigenen maximalen Nutzen. Das macht Verhandlungen ungeheuer schwierig, weil es nicht lösungsorientiert ist. Vielmehr entzieht es jegliche Vertrauensgrundlage. Du brauchst Dich dann nicht zu wundern, wenn sich Deine Ex jeglicher Verhandlung entzieht.

Was in Deiner Situation relativ ungewöhnlich ist, ist das hier:

(11-03-2016, 00:47)amigo111 schrieb: Auch mein Boykott, die Kinder in den Ferien nicht zu holen, hilft auch nur bedingt. Dann ruft sie an, und die Kinder sprechen plötzlich mit mir. Sie wollen zum Papa.....und ich werde jedesmal weichgespült...

Du hast es offenbar mit einer KM zu tun, die den Umgang nicht nur nicht boykottiert, sondern sogar aktiv fördert. D.h. wenn Du aus taktischen Gründen die Kinder nicht sehen willst, "trägt" sie Dir die Kinder quasi noch nach. Die allermeisten hier im Forum können von dieser Situation nur träumen.

Mein Tipp: Komm etwas von Deinem "ich-will-alles"-Modus herunter. Die Abrechnung des Umgangs nach Stunden, wird bei Gericht nur dazu führen, dass Du als erbsenzählerischer Querulant dastehst. Bei 30% Umgangszeit im Jahr ist es lächerlich auf ein paar Stunden herumzureiten. Viel wichtiger ist es, Dir die Bereitschaft Deiner Ex, den Umgang problemlos stattfinden zu lassen, zu erhalten.

Sorry, wenn's hart klingt, aber Du bist gerade dabei, Dich etwas zu verrennen und völlig falsche Prioritäten zu setzen. Und das kann Dir am Ende böse auf die Füße fallen.
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#19
Das mit dem Hauswert ist doch einfachst. Wenn ihr beide Euch nicht einigen koennt, beauftragt ihr beide auf jeweils eure eigenen Kosten einen Gutachter. Der Mittelwert zwischen den beiden Gutachten ist dann der Wert der angesetzt wird und fertig. Ansonsten hat Theo mit seinem letzten Satz absolut Recht.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#20
2 Gutachten sind aber noch teurer. Sie wird zwar sicher nicht zustimmen, aber eine Teilungsversteigerung ist auch eine Option. Im Gegensatz zu früheren Jahren bringen solche Verkäufe mittlerweile ganz gut Geld. Der Markt für versteigerte Immobilien ist ausgestrocknet, weil die Zinsen so niedrig sind. Die Käufer stürzen sich längst auch darauf.
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#21
Ein Gutachten bezügl. des Hauses wird unerlässlich sein. Zwei Gutachten machen keinen Sinn. es wird auch keine nennenswerten Differenzen geben.
Man kann auch Gutachter nicht "drücken", denn auf solche Geschäfte lassen sich vereidigte Gutachter nicht ein und außerdem werden sie nach der Höhe des im Gutachten festgestellten Wertes bezahlt.

Das Gutachten ist für das Scheidungsverfahren, da es ja ein Verbundverfahren wird, von Belang. Dann heißt es erst einmal das Urteil abzuwarten.
Steht das Urteil fest und die Zahlen ebenso, kannst Du abwägen, ob das Haus für dich haltbar ist.

Gehen wir davon aus, dass Deiner Ex ein Teil des Hauses in Bezug auf das zu erwartende Scheidungsurteil "zu steht" 0und sie im Grundbuch als hälftige Miteigentümerin vermerkt ist (Gesamthandseigentum; also kein teilbarer Anteil in Form eines Miteigentumsanteils), dann verbleiben demjenigen - also Dir - folgende Optionen:

1. Der gemeinsame Verkauf des Hauses. Die damit verbundene Ablösung des Darlehens. Der Rest entsprechend der vorher vereinbarten Aufteilung.

2. Du behälst das Haus und zahlst der Ex ihren Anteil aus. Normalerweise eine einfache Rechnung. Beispiel:
Hauswert: 200.000
Hypothek: 80.000
Hauswert: 120.000
./. 2 : 60.000 als Auszahlungswert

3. Funktioniert aus unterschiedlichsten Gründen beides nicht, dann verbleibt die Teilungsversteigerung. Grundsätzlich ist diese nicht in Deinem Interesse. Die TV wird eingeleitet von demjenigen, der Geld begehrt. Also von Deiner Ex. Eine Teilungsversteigerung bedeutet, das ein nicht teilbares Gut (Haus) in ein teilbares Gut (Geld) umgewandelt wird.
Es wird also nicht ein Teil des Hauses (Anteil: Ex) versteigert, sondern das Haus im Ganzen. Hier besteht also die Möglichkeit, es selbst zurück zu ersteigern oder aber, das ein Dritter - was das wahrscheinlichste Szenario ist - das Haus ersteigert.

In der Folge geht es um die Aufteilung des Ersteigerungserlöses, gegen den wiederum gestritten werden "könnte". Das Verfahren selbst dauert sehr lange. Das Mindestgebot errechnet sich anders und ist zumeist höher als bei einer Zwangsversteigerung. (Teilungsversteigerungen sind eine Abart der Zwangsversteigerung).

Die Teilungsversteigerung (incl. Gutachten und Gerichtskosten) zahlt erst einmal derjenige der sie beantragt! Später erst und nach erfolgter Versteigerung, werden die Kosten nochmals aufgeteilt. Also muss Deine Ex das Ganze erst einmal vorfinanzieren. Meinen Glückwunsch! Nähere Informationen und die Besten hierzu unter: www.teilungsversteigerung.net

Im Übrigen halte Dich hier an diese Adresse und nicht an den Anwalt. Der hat nämlich keine Ahnung davon.

weiterhin ist zu vermuten, dass bezüglich der Hypothek eine gesamtschuldnerische Haftung besteht. Nach der Scheidung besteht diese fort. Fällt ein Zahler aus, wendet die Bank sich an den zweiten Kreditnehmer. Und zwar mit der vollen Summe! Das heißt oft, den Gang in die Zwangsversteigerung und die Insolvenz der oder des Kreditnehmers,

Nach der scheodung wäre theoretisch Deine Ex durchaus weiterhin verpflichtet, die hälftige Rate zu zahlen. Dies im Innenverhältnis zwischen Dir und der Ex. Der Bank ist es egal, von welchem Konto die Gesamtrate kommt und von wem. Hauptsache sie kommt.

Die Ex kann aber im Gegenzug den hälftigen Ausfall ihrer Hälfte geltend machen. Sie kann diese ja nicht bewohnen, berechnet also dann den hälftigen Mietwert. Das Ganze kann dann zum Nullsummenspiel werden.

Fazit:
Entweder behälst Du a) das Haus und zahlst die Ex aus oder aber Du verkaufst b) am besten freihändig.
Kannst Du auszahlen, dann bedarf es:

1. Einer Aufstockung der Hypothek bei der finanzierenden Bank.
2. Die gleichzeitige Schuldhaftentlassung der Ex. Die Bank muss Dich also als alleinigen Krediotnehmer akzeptieren. Das macht sie nur, wenn die Bonität stimmt und/oder bei der Ex für die Bank sowieso nichts zu holen wäre.
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