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Zugewinnausgleich für Immobilie
#26
Danke Che !
Den Versorgungsausgleich will Sie übrigends komplett ausschließen !
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#27
Man sollte sich durchaus so weit wie möglich vorgerichtlich einigen und das notariell festhalten. Alles, was nicht vor Gericht landet, spart Geld. Der Versorgungsausgleich ist zum Beispiel so eine teure Angelegenheit. Wer Geld sparen will, schliesst ihn aus, der ausgleichspflichtige Expartner bezahlt besser den Ausgleichgegenwert in eine private Altersvorsorge zugunsten des Anderen.

Solche Einigungen gelingen aber in der Praxis nur bei einer Minderheit. Dazu ist das deutsche Familienrecht einfach zu streitbelohnend und die weitgehende (politisch gewollte) Abwesenheit von Eheverträgen tut ihr übriges.
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#28
Ein Versorgungsausgleich über das Scheidungsurteil ist doch ein Automatismus.

Das hat nach meiner Erinnerung zu keinem geänderten Gegenstandswert geführt. Dreimal Gehalt und der Gegenstandswert stand fest ...

... und die Ansprüche waren bei der Alten ... Warum soll das jetzt ggf. nicht mal umgekehrt passieren? Vielleicht besteht sogar Anspruch auf Pensionszusage oder kapitalgedeckte Ansprüche aus Versorgungswerk?

Da könnte sich Mann ja vielleicht einige Jahre früher zur Ruhe setzen.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#29
Nein, man kann den Versorgungsausgleich per Ehevertrag ausschliessen. Bis zum Tag des Gerichtstermins. Das wird auch den Richter nicht stören, im Gegenteil. Natürlich muss ein grob unbilliges Ergebnis vermieden werden. Das macht man zum Beispiel mit besagter Privatrente. Die Juristen bereichern sich trotzdem: Der Gegenstandswert liegt dann bei 1000 EUR. Ansonsten aber noch weiter höher.
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#30
da wird mir ja richtig schwindelig wenn ich das alles lese.
Habe diese Woche Termin beim RA.
Danke für die gute Vorbereitung !
Bald gibts Neues.
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#31
Anwälte mögen einen ausgeschlossenen Versorgungsausgeleich jedoch nicht so. Senkt das Honorar.
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#32
Okay ... Danke !
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#33
Hallo,

bin selber gerade mitten im Rückzugsgefecht und habe noch nicht so viel Erfahrung. Werde sobald ich einigermaßen einen Plan habe mich auch nochmal an das Forum hier wenden. Aber ein paar Hinweise meinerseits, was ich bisher gelernt habe.

Allgemein:

1. Du schreibst, dass keiner "was Böses" will und von gütlicher Trennung. Vergiß das ganz schnell. Wie von anderer Stelle schon gepostet. Es geht um Dich, wie DU am besten dabei rauskommst. Vater Staat sieht die Scheidung als Auflösung eines Vertrages. So sollte man die Sache auch angehen, wie ein Geschäft, bei dem man möglichst gut wegkommt. Die Ebene guter Beteuerungen ist Zeitverschwendung, weil die Madames i.d.R. nur solange "gütlich" sind, wie es Ihnen nicht zu viele Nachteile bringt. Und die Vorteile sind durch unser Familienrecht voll auf Seiten der Madames. Du hast im Vergleich zu anderen sogar mit Euren Einkommensverhältnissen einige Asse im Ärmel. Freundlich zu sein ist nicht von Nachteil, weil es auch darum geht, den Geschäftspartner bei dem Deal zu überzeugen. Aber bei keinem geschäftlichen Gespräch würden die Parteien darauf zu sprechen kommen, das sie sich ja nichts "böses" wollen etc.

2. "Denk doch mal an die Kinder". Ja, aber nicht, weil es Madame so sagt. Die Madames kommen meiner Erfahrung nach immer mit Kindeswohl, wenn Ihnen etwas gegen den Strich geht. Bei mir war spätestens beim Thema 50:50 Betreuung Schluß mit Kindeswohl, weil es schlecht für Ihr Konto ist.

3. Anwälte wollen nur Dein bestes, Dein Geld. Ich habe meinen, der übrigens einen sündhaft teuren Stundensatz hat, auf Eis gelegt. Ich nutze ihn erst wieder, wenn ich genau weiß, für was ich ihn brauche. Seine Aussage in einem Gespräch "im Endeffekt mache ich, was der Mandant wünscht" ... vielen Dank, super Beratung. Da habe ich mit einem Post hier mehr Info bekommen.

Zu ein paar konkreten Punkten:

(06-03-2016, 23:18)schade16 schrieb: 1. Sie möchte gegenseitig Unterhaltsansprüche und Versorgungsausgleich ausschließen ( sie verdient fast das 3-fache von mir !) Soll ich darauf eingehen ?
 
Antwort hast Du schon bekommen, "nein". Wenn ein Mann so einen Vorschlag bringt, dann springen die Madames und ihre RÄtinnen im Viereck.

(06-03-2016, 23:18)schade16 schrieb: 2. Sie traut nur einem Gutachten über die Immobilie vom Amtsgericht, was lt. Ihrer Aussage 3000€ kosten soll. Das soll ich natürlich komplett bezahlen.
Vergiß es den Hauswert zu ermitteln. Steck da keine Energie rein. Sie möchte Dich auszahlen, also soll sie eine Wertermittlung vorschlagen, die Du akzeptierst (und sie zahlt oder gemeinsam).

Von einem Auszug rate ich ab. Erstens weil Du dann nicht so einfach zurückkommst und zweitens, weil wenn die Hütte in den nächsten 8-9 Jahren trotzdem verkauft wird, Du in die Spekulationssteuer reinläufst.

Vom Haus behalten rate ich ebenfalls ab. Schmerzt vielleicht (geht mir auch so), aber gemeinsames Eigentum bringt zu viel Stress. Dein Kapital ist gebunden und wenn Du Pech hast (im Falle Auszahlung), dann ist die Hütte in 5 Jahren 30% mehr wert und Du schaust in die Röhre. Mein Ansatz ist "tabula rasa".

Die ZA Rechnung ist im Eurem Fall ja relativ einfach. Zu Bedenken ist aber, dass ZA erst nach der Scheidung beantragt werden kann. Wenn ihr also Verkauft und sie das Geld verjubelt, dann ist das schlecht für den ZA. Deshalb wenn Hausverkauf, unbedingt den ZA berücksichtigen. Auch wenn es nicht um eine Auszahlung gehen würde.

Bei den Rechnungen zum ZA bisher fehlt mir die Vorfälligkeitsentschädigung. Die dürfte bei Euch einiges ausmachen. 

(06-03-2016, 23:18)schade16 schrieb: 3. den Zugewinn will Sie mir in Höhe des Kindesunterhaltes überweisen als Ratenzahlung. Mit Grundschuldeintrag ist Sie einverstanden.
Wenn Sie mal mehr hat will Sie auch "mal" mehr überweisen. Sie weigert sich den Zugewinn in einer Summe zu bezahlen.
" Sie hat hat schon den hohen Kredit und kann nicht noch eine Hypothek aufnehmen." habe ihr aber erklärt, das Sie das muss wenn es hart auf hart kommt.
" Und ich soll doch mal an unser Kind denken". Sie versucht mich hier als Egoisten darzustellen. Über das Thema KIND geht das immer prima !
Zur Verrechnung KU mit anderen Leistungen wurde schon einiges gesagt. Lass Dich nicht drauf ein, dass wird dir ggf. hinterher um die Ohren gehauen. Ratenzahlung: Du möchtest sicher nicht dem Geld einer Ratenzahlung hinterherlaufen, oder? Und auf einen "kostenlosen Hypokredit" würde ich mich auch nicht einlassen.

(06-03-2016, 23:18)schade16 schrieb: 4. Sie möchte in der Trennungsvereinbarung das Datum für die Trennung möglichst auf den Tag zurückdatieren an dem Sie vor einigen Monaten ins Gästezimmer gezogen ist. Warum Sie das möchte lässt Sie im Dunkeln. Welche Ziel verfolgt Sie hier ? Bereitet Sie villeicht schon die Scheidung vor welche Sie ja angeblich nicht will ?
Wurde ja auch schon beantwortet. Mir fällt auf, Frauen tun genau das, was sie uns in umgekehrter Konstellation vorwerfen würden. Du musst keine Angst haben, im Zweifel müsste sie die Trennung beweisen. Auch wenn sie in ein eigenes Zimmer gezogen ist, dann steht immer noch Aussage gegen Aussage. Es reicht ja schon, dass Mahlzeiten in der Familie gemeinsam eingenommen werden. Für Dich wäre eine längere Trennungsphase eventuell gut, falls Du TU erhältst. Falls Du die Trennung dokumentieren möchtest, dann ein Trennungsschreiben aufsetzen und von Ihr unterschreiben lassen.

(06-03-2016, 23:18)schade16 schrieb: 5. Die Steuererklärung für 2015 welche ich gerade nebenbei auch noch mache will Sie mit dem Zugewinnausgleich verrechnen. Also getrennt Veranlagen und Ihren Anteil verrechnen. Vorteil wäre ich hätte schon mal bares. Zugewinnausgleich kann ja noch dauern.
Erstens sehe ich keinen Sinn im getrennt Veranlagen und auch nicht im Verrechnen mit dem ZA. Es geht im Endeffekt nur mehr Geld an das FA.

(06-03-2016, 23:18)schade16 schrieb: 6. Ab diesen Monat gehen ja alle Kreditkosten von Ihrem Konto ab (um die gesamtschuldnerische Haftung Ihrerseits will Sie sich jetzt endlich kümmern). Ende des Monat will Sie von mir, solange ich hier wohne, kein Geld, sondern will auch hier meinen hälftigen Anteil von Kredit und Haushaltskosten vom Zugewinn abziehen.
Wäre es nicht hier ratsamer Ihr die Hälfte zu überweisen mit dem Zahlungshinweis: anteilige Kreditkosten ?
Du schreibst öfters von "Deinem" und "Ihren" Geld. Hinweise zur Zugewinngemeinschaft kamen ja schon. Es gibt zwei Möglichkeiten, entweder ihr zahlt hälftig oder es wird mit TU verrechnet. Gilt übrigens auch für eine Zeit nach einem eventuellen Auszug, solange Du noch Eigentum hast. Ich finde ihr vermengt zu viel.

(06-03-2016, 23:18)schade16 schrieb: 7. ein Notar für die Trennungsvereinbarung wurde Ihr auch schon empfohlen (-;.Sie hat mir sogar die Nummer gegeben.
Sie scheint es eilig zu haben. Ich würde mich nicht auf eine TV als Paket einlassen, wenn nicht alles geklärt ist. Die Zeit arbeitet ja nicht gegen Dich.

(06-03-2016, 23:18)schade16 schrieb: Ich habe das Gefühl mein nächster Gang wird der zum Anwalt sein müssen, dieses vorgeschlagene wirre Konstrukt nur Probleme aufwirft, da hier die verschiedensten Themen miteinander vermischt werden.

Wie hier hier schon geschrieben wurde entwickelt sich das alles wirklich leider zum Armdrücken.
Ich hoffe, Dein Anwalt hilft dabei. Ich würde die Themen soweit wie möglich trennen, außer es macht Sinn wie z.B. Hausverkauf und ZA. Brigitte Bardot hat gesagt: "Heiraten geht schnell, aber eine Scheidung dauert so lange";-)

Versuche einen kühlen Kopf zu behalten, die Themen für Dich selber zu sortieren und dann eine sinnvolle Strategie aufzustellen.
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#34
Hallo miteinander,
es gibt Neuigkeiten.
@ TomTom vielen Dank für deine Zeilen. Dazu hab ich gleich noch ein paar Fragen.

Nachdem ich beim RA war habe ich auch gleich eine Wohnung klar gemacht. 35qm )))-: ... hilft nichts. Ist besser so für Alle. Auch für meinen Sohn.
Der RA hat Eure Meinungen soweit bestätigt. Die Forderungen von Ihr sind "dummdreist".
Jetzt heisst es erst einmal raus hier. Denn wenn ich Ihre Forderungen ablehne und Ihr klar mache welche Konsequenzen das alles haben wird flippt Sie aus und alles eskaliert weiter. Die Eigendynamik die das hier annimmt ist schon Wahnsinn. SCHADE !

Sie hat auch wieder neue Ideen ! Nachdem wir uns schon fast über den Immobilienwert und ZA einig waren lässt sie jetzt von der Bank die Ablösung des Kredites inkl. Vorfälligkeit berechnen. Sicherlich Dank vieler Berater und BERATERINNEN.
TomTom und andere von Euch haben das Thema Vorfälligkeitsentschädigung in Bezug auf Zugewinnausgleich ja schon angesprochen.
Als Begründung gibt Sie allerdings an: " vielleich müssen wir ja doch verkaufen". Glaube ich ihr aber nicht. Sie will Druck ausüben und den ZA senken !
Könnt Ihr mir hier sagen wie da eine Berechnung aussehen würde wenn die Vorfälligkeit auf den ZA angerechnet wird ?

Habe Ihr eben auch noch gesagt, dass vielleicht ein Käufer den Kredit übernehmen könnte und die Vermietung des Hauses auch eine Option wäre.
Schließlich muss ich ja mein Einverständnis zum Verkauf geben ! Formular von der Bank für die bankschuldnerische Haftung ist unterwegs zu uns. Also noch nicht unterschrieben.

@ TomTom .... Du schreibst "Für Dich wäre eine längere Trennungsphase eventuell gut für den TU"
Sie möchte am liebsten den Trennungszeitpunkt um 10 Monate zurücksetzen. Kann den TU nachgefordert werden ?
Beim Kindesunterhalt geht das ja bekanntlich ohne vorherigen Titel nicht.
Als Trennnungszeitpunkt werde ich den 31.3. festlegen und müsste ja eigentlich gleich den TU fordern und Sie den Kindesunterhalt.
Und vorher sollen wir uns noch über ZA, evtl. Hausverkauf oder nicht usw. einigen. Das wird nie etwas ...(-;
Eine sinnvolle Strategie aufzustellen ist schon schwer wenn Madame immer mit neuen Ideen kommt. Sie wird eben langsam wach.

Was meint Ihr. Soll ich mich in der neuen Bude als Zweitwohnsitz anmelden ? Oder ist das egal ?
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#35
Du schreibst einerseits

(11-03-2016, 12:19)schade16 schrieb: Für ihn ist es gerade in seinem Alter besser wenn ich hier bin. Er sieht es so ...

und dann

(11-03-2016, 12:19)schade16 schrieb: Nachdem ich beim RA war habe ich auch gleich eine Wohnung klar gemacht. 35qm )))-: ... hilft nichts. Ist besser so für Alle. Auch für meinen Sohn.

Was gilt nun? Willst du nicht dass er bei dir lebt? Oder will es dein Sohn nicht?
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#36
(11-03-2016, 12:19)schade16 schrieb: Nachdem ich beim RA war habe ich auch gleich eine Wohnung klar gemacht. 35qm )))-: ... hilft nichts. Ist besser so für Alle. Auch für meinen Sohn.
Der RA hat Eure Meinungen soweit bestätigt. Die Forderungen von Ihr sind "dummdreist".
Jetzt heisst es erst einmal raus hier. Denn wenn ich Ihre Forderungen ablehne und Ihr klar mache welche Konsequenzen das alles haben wird flippt Sie aus und alles eskaliert weiter. Die Eigendynamik die das hier annimmt ist schon Wahnsinn. SCHADE !
Ich würde echt nicht rausgehen. Es hat für Dich meiner Meinung nach nur Nachteile: Spekulationssteuer bei Hausverkauf, "Weg" sein, nichts mehr mitbekommen, etc. Zurück kommst Du auch nicht so einfach. Und der einzig gute Hinweis meines Anwaltes war: so leicht bekommt sie Sie nicht raus. Die Hürden sind hoch. Eigendynamik würde ich verhindern. So war es bei mir, ich habe nicht nachgegeben und gleichzeitig die Kommunikation meinerseits eingeschränkt und das notwendige sachlich und freundlich angesprochen auch wenn es innerlich brodelt. 

Was bei uns noch geholfen hat: ich habe mich auf eine Mediation mit Ihrer RÄttin eingelassen. Hatte nicht viel Hoffnung, aber es lief deutlich besser, als Gespräche mit ihr direkt zu führen. Lag bestimmt auch an der RÄttin, die mich positiv überrascht hat, weil sie ihren Mediationsjob ernst nimmt -- ich weiß aber auch, dass ich sie nicht gerne vor Gericht sehen möchte, Sie ist relativ bekannt hier im Umkreis. Kann also beides möglich sein: gute Mediation, obwohl im Streitfall harte Nuss.

(11-03-2016, 12:19)schade16 schrieb:  
Sie hat auch wieder neue Ideen ! Nachdem wir uns schon fast über den Immobilienwert und ZA einig waren lässt sie jetzt von der Bank die Ablösung des Kredites inkl. Vorfälligkeit berechnen. Sicherlich Dank vieler Berater und BERATERINNEN.
TomTom und andere von Euch haben das Thema Vorfälligkeitsentschädigung in Bezug auf Zugewinnausgleich ja schon angesprochen.
Als Begründung gibt Sie allerdings an: " vielleich müssen wir ja doch verkaufen". Glaube ich ihr aber nicht. Sie will Druck ausüben und den ZA senken !
Könnt Ihr mir hier sagen wie da eine Berechnung aussehen würde wenn die Vorfälligkeit auf den ZA angerechnet wird ?

Die Rechnung ist bei Euch recht einfach: Eingangsvermögen beide Seiten 0. Endvermögen = Hauswert - Belastung - VFE. Außer es gibt noch relevantes anderes Vermögen. Jeder bekommt die Hälfte. Was sagt denn Dein Anwalt dazu? ZA ist rechtlich erst nach Scheidung möglich. D.h. meiner Meinung nach, fällt zum jetzigen Zeitpunkt Unterhaltsberechnung an (TU + KU). Dabei wird Wohnwert und Zins + Tilgung berücksichtig. Eigentum bleibt in Eurer beiden Hände. So schnell geht das mit einer Scheidung leider nicht ;-) Alles andere ist Verhandlungssache im Sinne einer "gütlichen Einigung".
[/quote]

(11-03-2016, 12:19)schade16 schrieb: Habe Ihr eben auch noch gesagt, dass vielleicht ein Käufer den Kredit übernehmen könnte und die Vermietung des Hauses auch eine Option wäre. Schließlich muss ich ja mein Einverständnis zum Verkauf geben ! Formular von der Bank für die bankschuldnerische Haftung ist unterwegs zu uns. Also noch nicht unterschrieben.
Ich glaube nicht, dass ersteres geht. Kredit wird abgelöst, Käufer bringt eigenes Geld mit. Das ist relativ klar geregelt durch die Bank. Das Geld des Käufers geht auch direkt an die Bank und die zahlt Euch nach Abzug aller Verbindlichkeiten 50:50 aus, außer es wird im Notarvertrag anders geregelt. Dort müsst Ihr aber beide unterschreiben, d.h. euch einig sein.

Nochmal: ich denke, ihr seid einen Schritt zu weit. Ich würde versuchen, die Themen zu zerbröseln und Zeit zu gewinnen. Geschwindigkeit und Emotionen rausnehmen.

(11-03-2016, 12:19)schade16 schrieb: @ TomTom .... Du schreibst "Für Dich wäre eine längere Trennungsphase eventuell gut für den TU"
Sie möchte am liebsten den Trennungszeitpunkt um 10 Monate zurücksetzen. Kann den TU nachgefordert werden ?
Beim Kindesunterhalt geht das ja bekanntlich ohne vorherigen Titel nicht.
Ihr seid doch noch gar nicht getrennt. Das kann sie sehen, wie sie will. Du musst nur aufpassen, im Zweifelsfall das richtige zu sagen. Wie begründet sie die Trennung denn?

(11-03-2016, 12:19)schade16 schrieb: Als Trennnungszeitpunkt werde ich den 31.3. festlegen und müsste ja eigentlich gleich den TU fordern und Sie den Kindesunterhalt.
Und vorher sollen wir uns noch über ZA, evtl. Hausverkauf oder nicht usw. einigen. Das wird nie etwas ...(-;
Eine sinnvolle Strategie aufzustellen ist schon schwer wenn Madame immer mit neuen Ideen kommt. Sie wird eben langsam wach.
Nein, s.o. Vorher müsst ihr eben nicht ZA und Hausverkauf regeln. Noch seid ihr verheiratet, mind. 1 Jahr lang, inklusive Zugewinngemeinschaft. Themen separieren, ist mein Vorschlag. Nicht ausziehen. Sie kann ja auch gehen, wenn es ihr nicht paßt. Das hab ich meiner Madame auch so gesagt.

Ihre neue Ideen würde ich sich (freundlich) totlaufen lassen.

Eines der größten Irrtümer der Madames ist, das sie einen rausschmeißen können. Unterstützt durch ihre wie Pilze aus den Boden schießenden Latte-Macciato-Beraterinen (Freundinnenkreis, oft selber geschieden). Ja, nach Scheidung wird i.d.R. dem das Haus zugesprochen, der auch das Kind bekommt. Aber solange die Wohnsituation nicht gefährdet ist, musst Du nicht raus und wird dich auch kein Richter rausschmeißen. Nach dieser Erkenntnis kommen einige Madames dann darauf den Missbrauchs und Hausfriedens Joker zu ziehen und führen eine Situation herbei, um die Trennung unter einem Dach als unzumutbar zu gestalten. Auch hier hört dann schlagartig das Kindeswohl bei diesen Frauen auf, denn Streit zuhause geht auf Kosten der Kinder. An dieser Stelle hatte ich Glück. Soweit ging meine nicht.

P.S. was mir gerade erst auffällt, ich aber nicht den Text korrigieren möchte: streng genommen wird es bei Euch gar nicht um Zugewinn gehen, ausser Du kannst Ihr noch zusätzliches Vermögen nachweisen, von dem Du profitieren könntest. Ansonsten ist Zugewinn bei Euch gleich und damit fließt kein Geld. Es geht letztlich darum, das Sie dir deine Haushälfte auszahlen möchte.
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#37
Richtig, ich habe geschrieben, dass er so sieht....ich habe auch auch geschrieben, dass er uns am liebsten beide Eltern zusammen bei sich hat.
Sich für einen Elternteil zu entscheiden ist für ein Kind eine der schlimmsten Entscheidungen !
Am Ende wird sich ein Kind aber in den meisten Fällen für die Mutter entscheiden. Sie ist übrigends eine gute Mutter (und der finanziell sicherere Part) und ich denke ich bin ein guter Vater.
Aber genau diese Entscheidung werde ich gerade jetzt nicht von meinem Sohn verlangen.
Er leidet sehr unter der Situation da sich der Ton täglich verschärft hat und sogar Worte fallen, welche die Gesundheit des Anderen bedrohen.
Ich rede nicht umsonst von Eskalation. Wir hatten uns leider nicht im Griff und haben unsere Wortgefechte in seinem beisein geführt.
Es muss Abstand hergestellt werden. Sie will nicht ausziehen also muss ich es tun.
Im übrigen ist eine 35qm-Wohnung weit entfernt von seiner Schule und seinem Umfeld nicht unbedingt geeignet für einen gemeinsamen Umzug.
Mehr Wohnung kann ich mir nicht leisten solange hier nicht die Finanzen geklärt sind und leider schon gar nicht an dem Ort an dem wir gerade wohnen.
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#38
Hmmm ... ok, das ist natürlich schlecht. Letztlich ist es egal wer eine unzumutbare Situation herbeiführt. Falls diese gegeben ist, würdest du tatsächlich raus müssen. Und eine Weile Kommunikationsstop, aneinander vorbeileben? Würde das nicht mehr funktionieren?

Die Entscheidung wirst und solltest Du eh nie von Deinem Sohn verlangen. Im Forum gibt es viel Erfahrung, wie man zu einer nahezu 50:50 Betreuung kommen kann und diese sogar mit Glück abgesegnet bekommt. Da ist eine Wohnung weg vom Lebensmittelpunkt des Kindes aber nicht von Vorteil.
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#39
@ TomTom
Die Trennung begründet Sie mit getrennten Schlafzimmern...das mache aber viele Paare und funktioniert gut (-;
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#40
(11-03-2016, 14:43)schade16 schrieb: @ TomTom
Die Trennung begründet Sie mit getrennten Schlafzimmern...das mache aber viele Paare und funktioniert gut (-;

Das reicht aber nicht. ;-)
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#41
Auf KEINEN FALL ausziehen! Schaff Dir Dein eigenes Reich und nimm Dich zusammen so dass es nicht eskaliert. Egal wie sie Dich zur Weissglut treibt, Du bleibst besonnen und zur Not gehst Du einfach weg vom Streit. Lass Dich nur auf die Zurueckdatiererei ein, wenn Madame Dir entsprechend GROSSZUEGIGST entgegenkomt, ansonsten gilt der Zeitpunkt wo ihr wirklich getrennt seid, sprich einer zieht aus oder man unterschreibt eine Vereinbarung. Anders als von Raid empfohlen, wuerde ich die Scheidung allerdings nicht kunstlich verzoegern, Ruhe und Frieden zu haben sind mehr wert als ein paar Euros mehr auf dem Konto.

Generell sollte manN immer versuchen alles so guetlich wie moeglich zu regeln und auch mal Fuenfe gerade sein zu lassen. Wenn es richtig mit Gericht etc. eskaliert, profitieren nur die Anwaelte und sonst niemand. Mit psychisch halbwegs gesunden Frauen sollte es moeglich sein sich zu einigen. ManN muss und sollte dann auch mal ueber seinen eigenen Schatten springen, allerdings auch nicht zu allem Ja und Amen sagen. Das ist halt wie bei Vertragsverhandlungen im Beruf.....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#42
Ihr habt ja Recht !Tut mir Leid, aber auf Show hab ich keine Lust ! Das ich meine Familie liebe habe ich ihr die letzten 12 Monate gesagt und sogar ernst gemeint. Und mein eigenes Reich hatte ich auch. Die Phase Kommunikationsstop und aneinander vorbeileben haben wir also hinter uns.
Jetzt ist der Punkt erreicht wo es bei mir nicht mehr geht. Die Loyalität meines Sohnes habe ich. Aber gegenüber seiner Mutter ist er auch loyal. Und das ist denke ich mal gut so. Habe auch schon einen 22-jährigen Sohn und jahrelang Unterhalt bezahlt + Umgangsboykott. Und trotzdem haben haben wir guten Kontakt und ich bin zum Glück nicht raus als Vater.
Da kommt mir gerade eine Idee ... kann ja mit ihm zusammenziehen (-;
Hier geht es nur noch darum alles abzuwickeln. Und wenn es sein muss dann eben aus der Ferne.
Auch wenn ich hier bleibe weiß ich nicht mehr und nicht weniger. Wir gehen uns eh aus dem Weg.
Mit meinem Auszug verwirke ich mein Wohnrecht und setze den Trennungszeitpunkt fest. Alle Besitzverhältnisse bleiben erstmal gleich und müssen nun geklärt werden. Aber ich hoffe, dass ich dann wenigstens den Kopf frei habe wenn ich Sie nicht sehe.
Trotzdem Danke für Eure Ratschläge !
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#43
Mein Ratschlag "nicht ausziehen" geht in die Richtung, mehr Optionen für die "Abwicklung" zu haben. Nicht unbedingt, um irgendwelche Winkelzüge anzuzetteln oder Deinen Sohn zu beeinflußen. Das halte ich auch für nicht gut.

Angenommen, ihr könnt Euch nicht gütlich einigen, dann müsstest Du damit rechnen, dass Mutter und Sohn noch einige Jahre im Haus bleiben können, ohne das Geld an Dich fließen muß. Das sollte Dir klar sein. Da hilft auch kein ZA (meiner Meinung nach), da Du erst mal Eigentümer bleibst und beide gleich viel Vermögen haben. D.h. bei Euch sehe ich gar keinen  auszugleichenden Zugewinn. Du "darfst" Dich aber weiterhin am Vermögensaufbau der Immobilie beteiligen, d.h. Raten bezahlen, quasi als Vermieter. Im Gegenzug bekommt Deine Frau den Wohnvorteil angerechnet, allerdings im Trennungsjahr relativ wenig, danach nach Mietspiegel. Oder ihr bezahlt die Raten hälftig und Du bekommst eine Nutzungsentschädigung.

Kann sein, dass es selbst nach einer Trennung unter einem Dach darauf hinausläuft, aber so hättest Du etwas Zeit gewonnen und Verhandlungsmasse (Deinen Auszug).

Hoffe es geht für Dich so aus, dass es OK ist. Wenn Dir das oben klar ist und für Dich OK, dann ist ja gut. Mit dem Auszug nimmst Du halt den Schritt vorweg, der eventuell erst nach einem Jahr als "worst case" eintritt.
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#44
Geschaetzt 95% alle Maenner machen den Fehler und ziehen freiwillig aus. Es ist und bleibt ein Fehler. Frauen sind da wesentlich nervenstaerker. Danach bist Du raus aus dem Spiel wenn es ums Haus geht. Sie brauch Dich danach noch nicht mal mehr in die Huette lassen. D.h. was Du noch drinnen vergessen hast, ist weg! Natuerlich darfst Du aber schoen alles weiterbezahlen. Ueberlege es Dir gut!
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#45
Die Abwicklung kriege ich auch von außerhalb hin...vielleicht sogar besser (-:
Das es mit dem Geld lange dauern kann ist mir klar. Deshalb habe ich auch eine kleine Wohnung geplant )-:
Mit dem ZA muss ich sehen wie es weitergeht. Merke ja selber wie zäh das Thema ist.
Eine Zahlung der Raten meinerseits ist nicht geplant. Sie bezahlt ab jetzt alles allein ! Ich überweise Ihr nur meinen Anteil solange ich hier wohne.
Die bankbürgschaftliche Haftung wird von Ihr übernommen. So ist es jedenfalls im Moment geplant. Formular der Bank ist unterwegs. Also noch nicht unterschrieben. Mal schauen ob hier noch eine Stimmungsschwankung kommt. Das macht mir ehrlich gesagt auch noch etwas Sorgen. Würde schon gern wenigsten das erledigt haben bevor ich umziehe. Etwas Zeit werde ich mir aber noch lassen müssen mit dem Umzug.
Es dauert ja schließlich eine Weile bis man(n) alle Sachen geordnet hat. Vielleicht ist es auch gar nicht so dumm erstmal als Zweitwohnung zu melden.
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#46
Hallo miteinander,

bei mir gibt es wieder Neuigkeiten.
Mittlerweile bin ich ausgezogen und kann endlich eine Tür hinter mir zu machen !
Die Diskussionen gehen aber natürlich weiter.
Nachdem wir und über ZA und Zahlungsmodalitäten schon einig waren ist Madam nun (nach meinem Auszug !) auf die Idee gekommen,
dass die Berechnung falsch ist ! Sie ist der Meinung, dass vom ZA die kompletten Zinsen der gesamten Kreditlaufzeit zur Hälfte abgezogen werden müssten.
Da der Kredit erst ca. 3Jahre läuft und über 20 Jahre festgeschrieben ist ist die Zinslast natürlich entsprechend hoch.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Berechnung okay ist. Das würde nach meiner Logik doch bedeuten ich zahle ihr theoretisch über die nächsten 17Jahre die Hälfte der Zinsen. Könnte Ihr mir sagen ob Ihre Rechnung plausibel ist ?
Sie macht jetzt eine andere Rechnung auf bezeichnet ihn den "real erworbenen Anteil am Haus".
(D.h. z.B. aufgenommer Kredit 300000 abzgl aktuelle Restschuld 290000=10000€ Auszahlung an mich. Ist das gängige Praxis ???)

Hier nochmal die ZA-Berechnung über die wir uns ursprünglich schon einig waren:
Hier meine Rechnung:
400000€ geschätzter Hauswert
abzgl. 300000€ Restschuld
abzgl. 45000€ Eigenkapital (jeder 22500€)
= 55000€ Zugewinn
= 27500€ geteilter Zugewinn
+ 22500€ (mein Eigenkapital)
= 50000€ Auszahlungsbetrag

Sie möchte also weiterhin das Thema ZA, Trennungsunterhalt und Versorgungsausgleich ausklammern.
Sie setzt mich nun unter Druck indem Sie droht mich nicht aus der Kredithaftung zu lassen wenn ich in der Trennungsvereinbarung nicht auf diese Themen verzichte !
Auf der anderen Seite bietet Sie mir an ein Jahr auf Kindesunterhalt zu verzichten (ich weiß das ist Quatsch und darf sie nicht !).
Auch bietet Sie mir an die Steuerklassen für 2016 bei 4/4 zu belassen und meint dies wäre eine Ersparnis für mich.
Dafür will sie den Trennungszeitpunkt auf den 1.1.2016 zurücksetzen.
Ich habe mittlerweile nach meinem Auszug vom RA den Trennungszeitpunkt auf den 31.3. festlegen lassen und Versorgungsausgleich und Trennungsunterhalt gefordert. Das Theater war natürlich groß ! " Wie kannst Du als Mann Unterhalt fordern usw....usw...usw..."
Habe jetzt auch von Ihrem RA Post bekommen zwecks Kindesunterhalt und Nachweisforderungen über einfach ALLES !
Sie bietet auch an die Notarkosten(Trennungsvereinbarung) und Bankumschreibungskosten zu tragen.
Auch darf ich die Steuerrückzahlung für 2015 behalten. Die Steuererklärung mache ich gerade.
Sie würde auch dann am liebsten den RA`s das Mandat entziehen wenn ich auf Ihre Ideen eingehe.

Habt Ihr Ratschläge wie ich weiter verfahren sollten. (nur zur Erinnerung...sie verdient das 3-fache von mir )-Smile
Ihr habt bestimmt schon Erfahrungen mit solchen Konstrukten gemacht.

Vielen Dank !
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#47
Erscheint mir alles extrem nachteilig für dich. Manchmal geradezu widersinnig. Das sind keine tragfähigen Konstrukte. Bei so abseitigen Forderungen wird es so oder so gewaltigen Ärger geben, egal auf welche Punkte du eingehst.

An deiner Stelle würde ich jetzt ganz gradlinig vorgehen, den Anwalt machen lassen, Trennungsunterhalt verlangen auf Basis der bestehenden Steuerklassen. Sie hat weit mehr zu verlieren wie du - das wird sie noch lernen müssen.

Zitat:Wie kannst Du als Mann Unterhalt fordern usw....usw...usw...

Soso. Für Männer immer Pflicht, für Frauen immer undenkbar.
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#48
Wie läuft der Kontakt zu deinem Sohn?

Gutste will ihrem Anwalt das Mandat entziehen ... :-)
Der prognostiziert ihr Dinge, die sie nicht hören will!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#49
(05-04-2016, 20:05)CheGuevara schrieb: Der prognostiziert ihr Dinge, die sie nicht hören will!

(05-04-2016, 20:05)CheGuevara schrieb: Der prognostiziert ihr Dinge, die sie nicht hören will!

Big Grin Big Grin Hab ja nicht viel zu Lachen zur Zeit, aber der war gut und stimmt vermutlich.

@schade16 p__ hat schon alles dazu gesagt. Lass Dich nicht darauf ein. So machen, wie es Madames umgekehrt machen würden. Salamitaktik. Die Zeit läuft ja nicht gegen Dich. Rückdatieren würde ich ausschließen, TU fordern und dann ohne Eile den Rest klären. Wenn Du TU bekommst und es für Dich insgesamt finanziell OK ist, dann kannst Du die Trennungszeit ja noch weiter rauszögern.

Der Knaller ist auch, dass Du auf ZA, TU und VA verzichten sollst. Das will ich von meiner Ex auch gerne so haben -- bekomme ich aber nicht. 

Die Gute muss mal geerdet werden. Lass Dich bloß auf nix ein! Dein Anwalt solle in dieser Konstellation doch wohl wissen, wie er das Beste für Dich rausholt. Ich finde so schlecht ist Deine Situation nicht.
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!
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#50
@ Che_Mein Sohn war gerade in den Ferien bei einem Freund zu Besuch. Er braucht auch Abstand von dem ganzen Theater !
Er soll sich um die Schule kümmern. Das ist wichtiger. Macht er auch sehr gut. Er schottet sich ab und will von uns beiden nichts hören.
Sie hat natürlich jetzt die besten Möglichkeiten ihm zu erklären was "Gut" und "Böse" ist.
Jetzt auf ihn einreden und zwischen den Fronten aufzureiben bringt auch nichts.
Er wird mich auf jeden Fall bald mal besuchen.

Was sagt Ihr eigentlich zu ihrer Rechnung die kompletten Zinsen der Laufzeit von 20Jahren in den ZA einzurechnen ?

Ich sehe es auch so, dass es auf Ärger hinausläuft. Den das ist schon das 2.Konstrukt welches einseitig konstruiert wurde.
Noch fällt es mir aber schwer alle Register ziehen. 20 Jahre in Schutt und Asche zu verwandeln ist nicht einfach.
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