Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltsberechnung für meinen Sohn
#76
Danke p_,
genau dieses habe ich im Sinn. Das mir diese Fahrtkosten bestätigt werden. In ihrer ersten Rechnung kam sie nur auf 470€. Dann nachgebessert auf 520€. Die Richterin hatte 2012 577€ zu Grunde gelegt. Mindestens dies will ich haben.

Gegengerechnet habe ich es auch schon. Die Anwaltskosten würden es komplett wieder aufzehren. Im Grunde geht es mir darum nicht, sondern nur das ich der gierigen Ex nicht noch mehr ihren Allerwertesten vergolde. Es kratzt im Moment ein wenig am Ego.

Gut dann werde ich versuchen hierzu eine Bestätigung vom JA zu erhalten, werde mich da direkt an die Vorgesetzte wenden. Ganz ehrlich p_ wenn ich in den Laden gehe, kriege ich Ausschlag. Die Flure und Gänge, dann die Büros. Was ist nur aus dem Volk der Dichter und Denker geworden? Gefangen in der selbst erschaffenen Matrix.
Dies ist alles nicht meins.

Danke für den Link p_. Es findet im Moment ein Umdenken bei mir statt. Ich werde mir deine Zeilen mehrmals durchlesen.

Du hast Recht was die Importbraut angeht. Natürlich hat sie sich durch das Kind und die 3 monatige Lüge absichern wollen. Jedoch habe ich alles andere als souverän reagiert als sie mir sagte "Übrigens bin ich schwanger von dir und haue jetzt ab". Wie vor einem geistigen Auge lief die Trennung zur Exfrau im Zeitraffer an mir vorbei.

Sie wollte vielleicht auch Familie mit mir.

Jedoch war es nicht mehr tragbar. Ständiger Streit um Geld "Du bringst kein Geld nach hause", "Mein Geld war unseres ihr Geld blieb ihres", Wohnung eine Müllhalde, ständige Lügen. Ihre Mutter mich nicht mehr an den Sohn gelassen. ich war nur der Erziehungsgehilfe. Sie hat die Emanzipation leider wohl auch falsch verstanden. Sie wollte einen Macher und Sieger, der zu Hause pariert, der den "Hausmeister in ihrer Praxis macht (O-Ton)". Männer die mit solch einer Frau zusammen sind haben im Grunde nur zwei Optionen. Sie fügen sich dem und werden mit der Zeit nach und nach unweigerlich krank oder sie trennen sich. Ich wurde krank, es hat mich unheimlich belastet und daher hab ich sie mit Kind, Mutter und Kegel aus der Wohnung hinaus komplimentiert. Dies hat sie mir selbst noch bei der Verhandlung letzte Woche vorgeworfen. Optionen hatte sie trotzdem genug. Sie hat den Auszug gewählt.
Der Kleine kann nichts dafür. Es tut mir leid um ihn, hätte ihm gerne eine Familie gegeben. Jedoch gibt es schlimmere Schicksale, wenn wir einen Blick in die dritte Welt riskieren. Er wird zu einem anderen Mann Papa sagen müssen,  zudem werde ich dahingehend eh kaum einen Einfluss haben. Irgendwann wird er anfangen Fragen zu stellen. Dann wird sie auch wieder Lügen und Manipulieren.

Aufreiben lassen werde ich mich nicht mehr.

Eines möchte ich doch noch loswerden.

Frauen wurden Jahrhunderte lang diskriminiert und unterjocht, werden dies heut zu Tage auch noch in sehr vielen Ländern. Dass nun das Pendel auch mal in die andere Richtung ausschlägt und bspw. solche Figuren wie Alice Schwarzer hervorbringt, war im Grunde vorauszusehen.

Jedoch kann es nicht sein, dass dies auf Kosten der Schutzbefohlenen, sprich der Kinder ausgetragen wird.

Dies ist das Unrecht welches ich hierbei sehe.

Moderate Unterhaltszahlungen, wo es geht die paritätische Betreuung, Leben und leben lassen und alles wäre sehr viel einfacher.
Zitieren
#77
(01-03-2016, 11:56)Einszweidrei schrieb: Frauen wurden Jahrhunderte lang diskriminiert und unterjocht,

Unsinn!
Sie hatten ihre Position in der Gesellschaft. Dass sie sich heute eine andere wünschen, besagt nicht, dass die frühere falsch war!

Was sich verändert hat, ist, dass die Anforderungen im Arbeitsleben sich heute so darstellen, dass Frauen sich vorstellen können, das auch zu machen. Früher hätten sie sicher nicht den ganzen Tag und die ganze Woche lang schwerste Arbeit verrichten wollen.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
Zitieren
#78
(01-03-2016, 13:13)karlma schrieb: Früher hätten sie sicher nicht den ganzen Tag und die ganze Woche lang schwerste Arbeit verrichten wollen.

Auch wenn ich ansonsten Deinem Post zustimme, das hier ist so nicht richtig!

Früher MUSSTEN 99,9% der Frauen die ganze Woche lang schwerste Arbeit verrichten! Nur ganz wenige Frauen des reichen Hochadels konnten sich einen gewissen Müßiggang leisten.

Es gehörte zu den Errungenschaften und zum Stolz des Bürgertums, daß viele Frauen schwere Arbeiten nicht mehr machen mußten, da sie Bedienstete (die aber auch vielfach wieder Frauen waren) hatten und außerdem der Mann soviel verdiente, daß die Frau zu außerhäusiger Arbeit nicht mehr gezwungen war.

Daß heute Frauen wieder von der Stäätin zur Arbeit gezwungen werden, ist ein Produkt der sozialistischen Revolution, deren Ziel es ist, die Familie zu zerstören und die Herrschaft über die Kinder zu bekommen.

Das ist am einfachsten zu erreichen, wenn beide Eltern arbeiten MÜSSEN!

Simon II
Zitieren
#79
Hi Forum,

mal was anderes. Heut war ich auf der Gemeinde wollte einen neuen Reisepass beantragen.

Da gab es vom System her scheinbar eine Fehlermeldung "Batch konnte nicht geladen werden" oder so in der Art. Den Beamten auf dem Amt kenne ich ganz gut. Er meinte die Fehlermeldung hätte er zum ersten Mal gelesen. Er will jetzt einen Call ans Rechenzentrum leiten mit der Bitte um Richtigstellung des Datensatzes.

Mir kam dann der Gedanke, dass dies eventuell mit der Anzeige zusammen hängen könnte oder die vom JA haben irgendwohin Meldung gemacht. Kann auch sein, dass ich dahingehend nun schon Gespenster sehe, bloß mittlerweile muss man  hier in Deutschland mit allem rechnen.


Was meint ihr dazu?
Zitieren
#80
Würde ich nicht überbewerten, den Systemfehler. "System.Windows.Forms.Prohibit_Escape_Unterhaltspreller could'nt be loaded from Framework. Money.dll is missing in default path "c:\portemonnaie". Callstack is empty." wäre eine plausiblere Meldung gewesen.

Das Finanzamt beispielsweise hat vorletztes Jahr meinen Elstam-Datensatz gekillt nach Systemwechsel. Die Kinderfreibeträge waren danach futsch.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren
#81
Vorgestern hatte ich mal das OLG Braunschweig  bzgl. meiner Fahrtkosten angeschrieben. Zum einen war meien Fragestellung genereller Art zum anderen hatte ich ein konkretes Berechnungsbeispiel angefügt.

Heute kam tatsächlich eine Antwort die ich euch nicht vorenthalten möchte

Sehr geehrter Herr XXX,

Ihre Im Betreff genannte Nachricht ist mir zur Beantwortung vorgelegt worden.

Leider kann ich Ihnen zu Ihrem konkreten Berechnungsbeispiel keine Auskunft geben. Hierbei würde es sich um eine individuelle Rechtsberatung handeln, zu der ich nicht befugt bin. Das gilt umso mehr, als das Oberlandesgericht Braunschweig möglicherweise zur Entscheidung Ihres privaten Rechtsfalles im Beschwerdeverfahren zuständig sein könnte und in diesem Fall eine Befangenheit im Raum wäre.

Deshalb kann ich Sie nur auf anwaltlichen Beistand verweisen.

Ich bitte Sie dafür um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

XXX XXX

Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht

Die lassen sich einfach nicht zu einer Antwort hinreissen. Würde ihm gerne nochmal die Fragestellung  vor Augen führen und nicht auf das konkrete Berecchnungsbeispiel festnagenln. Geeschrieben hatte ich folgendes:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf die Leitlinien des OLG Braunschweig und hier insbesondere den Absatz 10.2.2 erbitte ich Auskunft.

Bei der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeuges werden in der Regel pauschal 0,3 € pro gefahrenen Kilometer angesetzt. Hierbei sind die Raten eines Kraftfahrzeuges zur berufsbedingten Nutzung bereits enthalten. Werden die Raten eines Kraftfahrzeuges für einen zur Anschaffung aufgenommenen Kredit berücksichtigt, so veringern sich die anrechnungsfähigen Fahrtkosten. Sprich bei langen Fahrtstrecken (ab. ca. 30km einfach), sofern der Kredit berücksichtigt wird, kann der Kilometersatz für die Mehrkilometer nach unten korrigiert werden, meist 0,2€.

Berechnungsbeispiel (Die Kreditrate zur Anschaffung des Kraftfahrzeuges wird nicht berücksichtigt):

Einfache Fahrt zur Arbeitsstätte: 55km

Fahrtkosten (2015): (110km*223 Tage*0,3€) /12 Monate=613,25€

Ist dies im Sinne der Richtlinien korrekt gerechnet?

Was ist daran individuell?

Deinen Rat p_ habe ich an das JA mit der Bitte um schriftliche Bestätigung gemailt, mit einem Auszug des Urteils vom Amtsgericht.
Zitieren
#82
Zitat:Werden die Raten für einen zur Anschaffung aufgenommenen Kredit berücksichtigt, so verringern sich die anrechnungsfähigen Fahrtkosten; bei langen Fahrstrecken (ab ca. 30 km einfach) kann der Kilometersatz für die Mehrkilometer im angemessenen Rahmen nach unten korrigiert werden (in der Regel auf 0,20 €).
Durchaus ernstzunehmender Rat:
Um die Bedeutung des Semikolons in diesem Satz richtig zu interpretieren, bedarf es keines Anwalts, sondern eines Deutschlehrers.

Deine Interpretation ist durchaus nachvollziehbar:
Du beziehst den Halbsatz "Kreditaufnahme" auch auf den nach dem Semikolon stehenden Satzteil ...

Gem. Wiki kann das Semikolon verwendet werden, um zwei gleichrangige Hauptsätze aneinander zu binden oder um als Aufzählungszeichen zwischen zwei Wortgruppen zu fungieren.

Ich lese es als zwei gleichrangige Hauptsätze, die nicht mit einem Punkt voneinander getrennt wurden, weil in beiden Sätzen eine Verringerungsmöglichkeit der anrechnungsmäßigen Fahrtkosten aufgeführt wird (und die Abtrennung dieses Sinneszusammenhangs - für die Herren Richter - durch einen Punkt zu stark gewesen wäre).

Dem folgend könnte man dem OLG nahelegen, alle satztrennenden Punkte aus den Leitlinien zu verbannen und durch Semikolon zu ersetzen ...
... sinngemäß dient schließlich (beinahe) jeder Punkt der Unterhaltsmaximierung.
Zitieren
#83
Naja der Schwarzkittel lies sich jedenfalls auch nicht zu einer Aussage bewegen. Das ist eigentlich der traurige Umstand dabei. Es wird alles so vage gehalten, dass entschieden werden kann wie es halt gerade in den Kram passt. Statt dessen der Verweis auf einen Anwalt. Die leben alle in der selbst erschafften Zwangsjacke.

Wie gesagt habe ich ein Urteil in dem mir 577,5€ angerechnet wurden. Und darauf werde ich beim JA verweisen.
Zitieren
#84
Hallo Forum,

heute kam das Urteil, besser gesagt der Beschluss.

Mutter bekommt das ABR und darf umziehen. war nicht anders zu erwarten. Na gut sie war schon bereits am nächsten Tag nicht mehr hier, sprich hat das Urteil nicht abgewartet.

Auf die Einzelheiten mag ich nicht weiter eingehen, wie immer haben sich die diversen Professionen zu einer Aussage hinreißen lassen.

Am Ende steht:

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Die zur Durchführung des Verfahrens notwendigen Aufwendungen der Beteiligten trägt jeder Beteiligte selbst.

Der Verfahrenswert wird auf 3000€ festgesetzt.


Wie kann ich dies verstehen? Kenne es aus dem Verfahren mit meiner Tochter so nicht.

Kosten des Verfahrens, sind dies die Gerichtskosten?

Die Aufwendungen beziehen sich auf die VB?

Und Verfahrenswert geht nur die Anwälte etwas an?

Danke euch.
Zitieren
#85
Das heisst, jeder zahlt seinen Anwalt selber und die Gerichtsgebühren zur Hälfte.

Zitat:Auf die Einzelheiten mag ich nicht weiter eingehen

Schade, den einen oder anderen prägenden Satz des Urteils hätte ich schon gerne gehört.
Zitieren
#86
Hallo,

anbei kurz zusammengefasst die herausragenden Gründe zur ABR Übertragung an die Mutter:

- VB sowohl JA sprachen sie für die Übertragung des ABR an die Mutter aus, sprich hiermit wird ihr der Wegzug erlaubt
- Mutter ist Hauptbezugsperson
-Kind wird noch gestillt
-Kind ist sehr klein
-Hat hier keine sozialen Kontakte die abgebrochen werden

untergeordnet kamen dann noch folgende Punkte zur Sprache:

-Betreuungskonzept war bei mir nicht schlüssig; war jedoch identisch zu der Mutter, sprich Einbeziehung der Großeltern und zeitnahe Anmeldung in einer Kita
-Weiterbildung in ihrem Beruf
-Arbeitsvertrag der bereits unterzeichnet ist

Meine Einwände, dass eine berufliche Weiterbildung auch in der Nähe zum Vater möglich ist, dass meine Eltern den Kleinen schon 7 Monate nicht sehen durften und das ich als Vater mit dem Wegzug entsorgt werden soll, sprich somit keine lebhafte Vaterschaft gelebt werden kann, werden nicht gehört bzw. stehen auch nur teilweise in der Beschlussfassung.

Der Richter misst hierbei klar dem Mutterwohl mehr Bedeutung zu wie dem Kindeswohl oder setzt dieses sogar gleich.

Er hatte dann auch Stolz ein Beispiel genannt, wo ein Vater sein Umgangsrecht über den großen Teich wahrnimmt und er dies entscheiden hätte. Mein Einwand, ob dies in seinen Augen gelebte Vaterschaft wäre, lies er unkommentiert.

Es war das übliche Prozedere, die Professionen haben entschieden. Vier Frauen und ein lila Pudel (Richter) gegen einen Mann.

Eines will ich dem Richter nicht absprechen. Er hatte das Kindeswohl schon im Auge und das mir immer das gesetzliche Mindestmaß zugesprochen würde. Jedoch den Umstand entsprechend, dass ich bereits eine Tochter habe und dies logistisch und finanziell auf Dauer kaum leistbar ist, wurde nicht beachtet. Ebenso meine angenommene Prognose, dass die Mutter den Umgang nicht fördern und unterstützen wird, so wie die letzte Zeit auch. Einmal ermahnte er auch die Anwältin, als diese dumm lachte, als ich meinte das mir die hälftigen Ferien ebenso wie Übernachtungen zustehen. Im Beschluss steht davon natürlich nichts. Überlege mir noch etwas dazu zu schreiben. Jedoch vergebene Liebesmühe. Muss erst mal zur Ruhe kommen.

In dem Sinne habe ich sogar Verständnis dafür. Es hält sie hier nichts mehr. Ihre Schwester lebt in dieser Stadt. Jedoch nimmt sie nun bewusst in Kauf, dass der Kleine seinen leiblichen Vater nicht erleben wird. Mein Stellenwert war dahingehend eh nie gegeben. Im besten fall ein Erziehungsgehilfe, der jetzt noch gut genug dafür ist, den Unterhalt für ihn zu erwirtschaften. Dies ist die Doppelmoral. Von ihr kam bisher nichts und wird auch nichts kommen. Von mir auch nicht. Ggf. mal zum Geburtstag oder Weihnachten eine Karte. Wenn ich mir hier die Geschichten  so durchlese, wird in diesem meinem Fall der Kontaktabbruch früher oder später so oder so unvermeidbar sein. Es geht nur um den schnöden Mammon. Daher ist es besser mir meine Kräfte für meine Tochter aufzusparen. Diese werde ich noch dringend benötigen und sie mich noch viel mehr.
Zitieren
#87
(22-03-2016, 11:01)Einszweidrei schrieb: - Mutter ist Hauptbezugsperson
-Kind wird noch gestillt
-Kind ist sehr klein
-Hat hier keine sozialen Kontakte die abgebrochen werden

Dann war die Alternative zum Wegzug von Mutter und Kind also der Wegzug der Mutter, Kind bei dir? Hattest du selbst auch das ABR beantragt? Denn alle Punkte wären ja irrelevant gewesen, wenn Mutter und Kind geblieben wären.
Zitieren
#88
Im Grunde war dies die Alternative. Entweder zieht die Mutter mit ihm weg oder er bleibt bei mir.

Ich hatte Beibehaltung des gemeinsamen ABR's beantragt.

P ich hatte eh keine Chance. Bei der Trennung war er knappe 8 Monate alt. Kein Gericht in Deutschland hätte ihn bei mir gelassen. Tochter wurde damals mit 1.5 Jahren, nachdem die Mutter an Tochter eine Körperverletzung verübt hatte, auch mit dem Gerichtsvollzieher bei mir abgeholt. Ich würde immer wieder bei Tochter so handeln, wenn Gefahr im Verzug ist.

Jedoch hatte ich hier keine Chance.

Das Freizügigkeitsgesetz der Mutter, steht halt einfach über dem Kindeswohl.
Zitieren
#89
Frohe Ostern ans Forum.

Noch mal eine Frage. Das JA fordert jetzt einen Titel für den Kleinen. eigentlich sind die hier gar nicht mehr zuständig, da er schon umgezogen und auch umgemeldet ist.

Trotzdem scheinen die es sich auf die Fahne geschrieben haben dafür einzustehen. Soll ich antworten, dass die Zuständigkeit nun zu einem anderem JA übergegangen ist?

Zu den Fahrtkosten schreibt die SB auch schon wieder. Will ihren Fehler nicht einsehen und sagt, dass sie an die Berechnung des Gerichts nicht gebunden ist. Dies scheint auch lustig weiter zu gehen.
Zitieren
#90
Die Beistandschaft ist nicht an ein bestimmtes Jugendamt gebunden, notwendig ist nur ein Aufenthalt des Kindes im Inland. Du kannst natürlich trotzdem mal höflich fragen, ob sie denn zuständig sind obwohl das Kind ganz woanders wohnt.

Zu den Fahrtkosten und deinen Möglichkeiten wurde im Thread schon alles gesagt. Akzeptierst du oder wartest du eine Klage ab?
Zitieren
#91
Mir geht es nur um die Anerkennung der seinerzeit berechneten Fahrtkosten. So wie du es mir acuh geraten hast p_, um ggf. zukünftig nicht eine Stufe höher zu rutschen.

Die SB meint sich daran nicht halten zu müssen. Zudem behauptet sie wieder analog der OLG Braunschweig Richtlinien korrekt gerechnet zu haben.

Daher brauch ich jetzt auch nicht klagen. Wenn wäre ich nur ganz knapp an der unteren Stufe. Wird kein Gericht mitmachen. Die Art und Weise ist einfach widerlich. Gestern kam der

Brief, rechtzeitig zu Ostern. Ich werde erneut dagegen Einspruch einlegen und auf das Urteil verweisen. Sie meint, dass der Punkt "Fahrtkosten" damals nicht strittig gewesen sei, nun

aber schon da sie anders rechnet.

Wozu daher jetzt klagen? Ich hab ein Urteil und das ist rechtskräftig.

Gut werde ich mal das JA auf die Zuständigkeit aufmerksam machen. So kann ich noch ein wenig Zeit rausholen. Der Kleine ist definitiv schon umgemeldet.
Zitieren
#92
Es steht zwar schopn in faq und Thread, aber dir ist das noch nicht klar geworden: Das Jugendamt ist kein Gericht. Es kann jederzeit steif und fest darauf bestehen, dass bei Vollmond der Unterhalt um 30% steigt oder dass deine Fahrtkosten irrelevant sind. Das hat aber keine Wirkung! Um dich zu einem bestimmten Unterhaltsbetrag zu verpflichten, musst du dich "freiwillig" selbst verpflichten indem du einen Unterhaltstitel beurkundet unterschreibst oder du wirst dazu von einem Gericht gezwungen. Das ist dann ein Beschluss. Der ist auch ein Titel. Das Jugendamt kann ohne Gericht rein gar nix erzwingen. Es kann sich nur Dank Kraft einer von der Ex eingegangenen Beistandschaft als Anwalt aufschwingen. Und dasselbe tun wie ein Anwalt: Dumme Briefe mit dummen Forderungen verfassen und die Ex bzw. das Kind vor Gericht vertreten.

Natürlich brauchst du nicht klagen. Das läuft andersrum, wie schon im Thread immer wieder betont: Wenn dem Jugendamt der Betrag nicht passt, den du titulierst, dann verklagt es dich. Du kannst jetzt noch gar nicht klagen, weil noch gar kein Unterhalt festgelegt ist. Es gibt gar nix, gegen das du klagen könntest. Oder willst du gegen einen dummen Brief vom Jugendamt klagen?

Du kannst auch keinen Einspruch einlegen. Das klingt so nach Rechtsmittel. Du kannst nur irgendwas zurückschreiben, egal was du da drin formulierst. Briefe gehen hin, Briefe gehen her. Dadurch wird der Unterhalt ebenfalls nicht festgelegt und damit änderst du nicht das Geringste an der Rechtslage, egal was du oder das Jugendamt damit verbindet. Das Jugendamt wird eben irgendwann keine Lust mehr haben zu antworten, dich zur Titulierung eines Betrages auffordern und wenn du das nicht machst, verklagt es dich.

Du kannst entscheiden, ob du das Risiko eingehst, verklagt zu werden oder du kannst titulieren, was das Jugendamt verlangt. Wenn du dir relativ sicher bist, dass die vorgeschlagene Berechnung des Jugendamts vor Gericht keinen Bestand haben wird, solltest du nicht titulieren, was das Jugendamt verlangt, sondern nur titulieren, was du für korrekt hälst und die Klage gelassen abwarten. Hast du grundsätzlich Angst, verklagt zu werden oder ist dir eine Klage wegen der Anwaltspflicht zu teuer (die Ex zahlt nix, hat ja die kostenlose Beiständin), musst du titulieren was das Jugendamt verlangt. Klar jetzt?
Zitieren
#93
(27-03-2016, 08:21)Einszweidrei schrieb: Das JA fordert jetzt einen Titel für den Kleinen.
Ich habe verstanden, die geforderten 115% decken sich mit dem Beschluß ?

Aktionismus auf Deiner Seite wäre insofern einzig gefordert, wenn Du die Einstufung nach unten abändern wolltest (worum es Dir nach meinem Verständnis - auch aufgrund eher geringer Erfolgsaussichten - nicht geht).

Insofern gibt es doch auf Deiner Seite keinen Bedarf, Zeit zu gewinnen oder in Aktionismus zu verfallen.
Ein Titel existiert. Einen neuen braucht es nicht.

Einzig die Klarstellung, daß Du Dich weiterhin an die richterliche Berechnung der Fahrtkosten gebunden siehst, wäre ggf. nochmals angebracht.
Da Du das aber bereits klargestellt hast, kannst Du Dir auch jegliche weitere Antwort sparen.

Ansonsten hätte ich nen Antwortvorschlag:
Liebes JA,
Ihre Berechnung habe ich zur Kenntnis genommen. Die Forderung nach einem Titel läßt hinsichtlich Ihrer Aussage, sich nicht an richterliche Beschlüsse gebunden zu sehen, tief blicken.
Ich sehe mich weiterhin an die Berechnungsgrundlage (insbesondere der Fahrtkosten, die seinerzeit - bei in diesem Punkt gleichlautenden OLG-Richtlinien - unwidersprochen akzeptiert wurden) des Gerichts gem. Beschluß AZ xxx vom xx.xx.xxxx gebunden und nehme aktuell, lediglich als Zeichen guten Willens, von einer Abänderungsklage Abstand. Sollten Sie Ihrerseits an Ihrer Forderung nach einer (erneuten) Titulierung festhalten, sehe ich einer Layoutänderungsklage gelassen entgegen.
Gruß
Zitieren
#94
Hallo Forum,

es geht im Prinzip um zwei paar Schuhe.

Urteil über 115% für Tochter existiert. Würden jetzt die Fahrtkosten von dem damaligen Urteil angerechnet werden, wären ggf. 110% möglich, weil damals ein Kredit nicht berücksichtigt wurde, den das JA nun akzeptiert hat. Rein theoretisch. Dies schreibt sie auch in ihrem letzten Brief, dass hier ggf. dann auch 110 % möglich wären, wenn sie meine Fahrtkosten anrechnet.  Jedoch wird dies bei Gericht wahrscheinlich scheitern.

Für den Kleinen hat das JA nun 110% ausgerechnet. Tiefer wird es nicht gehen.

In zwei Jahren hat sich dies dann eh erledigt. Von macht es keinen Sinn. Die Anwaltskosten würden sich nicht amortisieren.

Worum es mir geht, hatte p schon paar Posts weiter vorne geschrieben. Da die Löhne im Moment noch steigen, möchte ich in 2 Jahren ggf. nicht in eine höhere Stufe rutschen. Hier spielen die Fahrtkosten schon eine Rolle.

Daher habe ich im Moment auch keinen Druck auf eine Abänderungsklage. Diese Art und Weise vom JA, diese Überheblichkeit und Arroganz ggü. meiner Person, sich auch schlichtweg über das Urteil hinweg setzten zu wollen, macht mich im Moment sehr wütend.

Ich werde deinen Vorschlag ein wenig abändern und der Tante dann zukommen lassen.
Zitieren
#95
Hallo,

mal etwas anderes. In vielen Threads lese ich etwas von diesem Borderline Syndrom. Frei nach dem Motto "Ein bisschen Bluna sind wir doch alle". Möchte mich davon auch nicht wirklich freisprechen.
Sicherlich werde ich in dieser Form auch keine Diagnosen stellen, da ich in der Materie viel zu wenig Ahnung habe und demnach auch kein Psychologe oder Psychiater bin.
Was mir jedoch aufgefallen bzw. in der Form noch nie untergekommen ist, dass ich hier mit total berechnendem Kalkül überrollt wurde, auch beziehungstechnisch.
Natürlich war ich am Anfang viel zu weich. Viel früher hätte ich die Dame schon vor die Tür bitten sollen. Im Prinzip schon bei dem ersten Streit nach ein paar Wochen, als ich sie gebeten habe am Ende des Monats mal den Einkauf zu übernehmen. Riesiger Streit und Drama pur. Sie hatte zu der Zeit schon einen Verdienst der 15-20x höher war wie in ihrem Heimatland.
Dann eines Morgens, ich hatte kein Bock zur Arbeit, war auch angeschlagen und krank, steht sie vor mir fängt zu keifen an und gibt mir eine knackige Ohrfeige. Drehe mich um, gehe raus eine Rauchen und fahre zur Arbeit.
Dann im Prinzip die "Pille vergessen", mich drei Monate angelogen. So oder so permanenter Streit um Geld und die Selbstverständlichkeit wie ich finanziell alles Stemmen musste. "Ihr Geld war Ihres und mein Geld Unseres".
Bergab ging es dann, als ich sie gefragt habe, wie sie sich die Taufe unseres Sohnes finanziell vorstellt. "Er ist es mir nicht wert", "Ich bringe kein Geld nach Hause", "Bin ein Versager" etc. Danach war kein Rankommen mehr an sie, auch mit Hilfe eines anderen Forums nicht mehr.
Den besagten Tag hatte ich sie dann vor die Wahl gestellt, entweder ändert sich etwas oder sie soll sich eine Wohnung suchen. Direkter Auszug mit Mutter und Kind zu einer Freundin "Du hast uns rausgeschmissen".
Diskutieren ist in einer Partnerschaft eh immer für den Popo, schwächt die Position eines Mannes. Jedoch hat sie schon immer gelogen und dreht einem das Wort im Mund um.
Worauf ich hinauswill. Ab der Geschichte mit der Taufe, war ich wohl schon komplett auf schwarz geschaltet. Und es geht nun weiter. "Ich wollte ihn nie", "Er war es mir nicht wert", "Sie hat sich hier alles selbst erarbeitet",etc. Dann die Anzeige bei der Polizei. Ihre Strafe für das Scheitern der Beziehung.
Es tut sehr weh meinen Sohn nicht aufwachsen zu sehen. Mein Vater sagte und auch ein guter Freund "Sie hat ihn dir untergejubelt und nun geraubt, schon während der Schwangerschaft drei Monate enthalten, lasse sie nie wieder an dich ran". Dies waren deren Worte schon vor Monaten, als ich noch eine Wiederannäherung versucht hatte. Abgebrochen habe ich diese zu Weihnachten, als sie mal wieder total lieblos meiner Tochter ggü war. Kurz danach kam dann auch die Offenbarung bzgl. des Umzugs von ihr.
Will hier wirklich niemanden in die Borderline Schublade stecken. Jedoch gab es in einem anderen Forum auch schon Vermutungen in diese Richtung.
Zitieren
#96
Der Briefwechsel zwischen dem JA und meiner Wenigkeit ist nun abrupt beendet worden.

Auf die letzte Drohung der ehrenwerten Dame habe ich ihr eine Dienstaufsichtsbeschwerde, Unterrichtung  des Landrats (Chef vom Landkreis) und Anzeige wegen Rechtsbeugung und Missachtung eines rechtsgültigen Urteils in Aussicht gestell, in CC an die Abteilungsleiterin.
Dies war nun drei Wochen her. Seitdem ist Ruhe.
Für den Kleinen zahle ich bisher Mindestunterhalt. Termin zur Beurkundung ist in einem Monat. Überlege mir dort direkt mit einer notariell beglaubigten Urkunde aufzulaufen, Mindestunterhalt bis 18 befristet und es darauf ankommen zu lassen.
Zum Gerichtstermin würde ich ohne Anwalt gehen. Kann mich keiner dazu zwingen einen zu nehmen. Prozessordnung hin oder her.
Zitieren
#97
Hi Raid,

danke für dein Feedback.

Wo steht, dass ein unbefristeter Titel generell zu den gültigen Regeln zählt? Dies wäre mir neu.
Zitieren
#98
Danke für den Link.

Leider verstehe ich dann von vielen den Einwand nicht auf einen befristeten Titel zu achten. Macht demnach kein JA von sich aus mit. Und bei Gericht wird man(n) auch den Kürzeren ziehen.
Zitieren
#99
(25-04-2016, 11:27)Einszweidrei schrieb: Zum Gerichtstermin würde ich ohne Anwalt gehen. Kann mich keiner dazu zwingen einen zu nehmen. Prozessordnung hin oder her.

Richtig. Folgendes wird passieren: Du darfst keine Anträge stellen, was du vor Gericht sagst gilt als nicht gesagt und du bekommst ein Versäumnisurteil. Das ist der Antrag der Gegenseite, der damit beschlossen wird. Anschliessend kommt eine Rechnung über die Gerichtskosten.

Ankündigungen mit Anzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden gegen das Jugendamt sind reine Eigentore. Sowas kündigt man nie an, sondern macht es, schnell, hart, unterwartet. Aber nur, wenn darin Grundlagen vorhanden sind, reine Querulanz ist auch ein Eigentor weil spätere Aktionen von dir auch nicht mehr ernst genommen werden. Lies mal "Die Kunst des Krieges".
Zitieren
Hallo Forum,

danke für euer Feedback. Bzgl. des Titels und Verfahrens muss ich es mir noch durch den Kopf gehen lassen. Im Grunde widerspricht die Prozessordnung dem Grundgesetz.

Deinen Buchtipp habe ich schon lange beherzigt p_. Ich will eigentlich nur meine Ruhe und keine Krieg, Letzteres wird sich wohl nur vermeiden lassen, wenn ich brav weiter zahle. Die SB hat mich gereizt. Ihre Inkompetenz gepaart mit einer seltenen gesehen Arroganz hat mich zu der Email in CC an ihre Vorgesetze veranlasst. Normal lebe ich nach dem Gusto "Leben und leben lassen". Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wird eh im Sande verlaufen, verursacht aber Arbeit, so wie du es beschrieben hast, Streut Sand ins Getriebe. Wenn ich Zeit und Lust habe werde ich dies möglicherweise noch dem Landrat übergeben. Die SB wird hierzu dann sicherlich Stellung nehmen müssen und wird danach vorsichtiger sein. Ja ich glaube dies werde ich am WE in Angriff nehmen.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Soll ich meinen Sohn Schlüssel geben, Mutter ja dann ... Zahlfunktion 13 13.768 22-06-2015, 08:24
Letzter Beitrag: Dzombo
  Meine Frau hat meinen Sohn umgemeldet Axel 25 21.299 01-07-2014, 10:37
Letzter Beitrag: MitGlied
  Diskussion zu: Darf meinen Sohn nicht sehen netlover 6 7.299 03-12-2013, 06:11
Letzter Beitrag: Dzombo
  Werde meinen Sohn sehen Schwerter 6 7.908 05-10-2009, 09:53
Letzter Beitrag: stafford

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 23 Gast/Gäste