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Immobilie schützen
#1
Hallo Leute,

mal eine Frage, angenommen man hätte Kinder sagen wir mal 2 Alter irgendwo im Bereich um die 10 rum und es kommt zur Trennung. Wie würde es sich mit einer Wohnung verhalten (keine Ehe, weit vor der Beziehung alleine gekauft und bezahlt) wenn Mann dann z.B. Krank wird und freiwillig oder unfreiwillig alles gegen die Wand fährt und Auftocker oder Harzer wird.

Bei "normalem" ALG2 ist ja eine Wohnung die in bestimmten Rahmenparametern liegt irgendwie geschützt glaub ich, wär ja auch dämlich den Delinquenten die Bude verticken zu lassen um ihm dann ne Mietwohnung zu zahlen. Wie ist denn das mit Unterhalt, kann man aufgrund der ganzen aussackelei die in dem Bereich stattfindet gezwungen werden die Bude zu verticken und daraus den Unterhalt zu bedienen?

Grüße
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#2
Selbstverständlich gehört eine Immobilie zum Vermögen und selbstverständlich kann dieses Vermögen vom Gläubiger so wie jedes andere Vermögen auch verwertet werden.
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#3
Ich muss mich immer wieder wundern, warum Leute sich auf Kosten des Staates ausruhen wollen, anstatt wie Männer, Entscheidungen treffen und für sich eben das Glück woanders zu suchen. Immobilien verkauft man. Das Geld kommt unantasbar weggeschafft. Man sucht sich Arbeit außerhalb des Zugriffsbereichs der Ex und zahlt Unterhaltsvorschuss (oder mehr nach Belieben für die eigenen Kinder).
Gruß aus Bangkok

Pennfred
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#4
Klar Pennfred, die Möglichkeit des Auswanderns gibt es immer aber die zieht ja nicht zwingend jeder in Betracht. Wobei ich für meinen Teil dann aber eher die Variante für Gutverdiener vom Leutnant wählen würde und irgendwo über mehrere EU Staaten in Richtung Norwegen oder dergleichen auszuwandern. Als gefragter Spezialist im IT Bereich kann man ja fast überall arbeiten und auf Dauern wär es mir in den armen Längern dieser Welt die nicht ausliefern zu warm, dann doch lieber ne Jagdhütte in Norwegen und Mindestunterhalt via Treuhandkonto.

Naja p___ ist das Vermögen immer angreifbar? Wenn ich als Aufstocker rumlaufe, laufen doch wenn mans weitestgehend richtig gemacht hat gar keine Schulden auf dachte ich. Die Schulden hat man ja nur wenn sich nahezu komplett verweigert ala Dino. Klar natürlich muss man das erstmal hinbekommen sich Gerichtsfest Krank zu machen (denke mal Burn Out können die schon nicht mehr hören) und nicht via Fiktiven Gehalt [Unterschreitung des Mindestniveaus] zu werden aber wenns klappt müssten ja eigentlich weitestgehend ähnliche Regeln wie die für einen Harzler ohne Kinder gelten und der darf seine Bude soweit ich das ergoogelt habe behalten, wenn er nicht grade ne 200qm Bude hat. 

Andere Alternative ist natürlich klar die Butze verkloppen, aber naja da wo ich wohne sind das halt mal ebend 200-300k die man dann verstecken muss und mit den neuen Bankabkommen ja nicht mehr so einfach ala gemütlich nach Ösiland ins Schließfach.
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#5
(04-04-2016, 15:59)meiloheilo schrieb:  der darf seine Bude soweit ich das ergoogelt habe behalten, wenn er nicht grade ne 200qm Bude hat. 

Sozialrechtlich ja, schuldrechtlich nein. 
Wenn es Dir aber gelingt, keine Schulden auflaufen zu lassen, ist die Fragestellung obsolet.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#6
(04-04-2016, 15:59)meiloheilo schrieb: ist das Vermögen immer angreifbar?

Ja. Im Vollstreckungsrecht kann man dir alles nehmen, was irgendeinen Wert hat und dir gehört. Also musst du entweder nur wertlose Dinge besitzen (z.B. eine hochbelastete Immobilie) oder nichts besitzen.

Das hat mit Unterhalt und Familienrecht nichts zu tun, sondern betrifft die Vollstreckung aller Schulden, egal wie sie entstanden sind.
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#7
(04-04-2016, 15:59)meiloheilo schrieb: Andere Alternative ist natürlich klar die Butze verkloppen ...

Das ist nach meiner Lesart bei einer Zugewinngemeinschaft nicht ohne Zustimmung des Ehegatten rechtswirksam möglich sofern es sich um mind. 85% des Vermögens des verfügenden Ehepartners handelt:
Rechtliche Verfügungsbeschränkungen bei der Zugewinngemeinschaft:
§ 1364 BGB https://dejure.org/gesetze/BGB/1364.html
§ 1365(1) BGB https://dejure.org/gesetze/BGB/1365.html
BGH vom 16.01.2013 (XII ZR 141/10) http://lexetius.com/2013,278

Als Alternative zur notwendigen Zustimmung des Ehegatten bei Verfügung über mind. 85% des Vermögens kann man sich von den Beschränkungen des § 1365(1) meines Erachtens auch durch Ehevertrag gegenseitig befreien.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#8
Soweit ich verstanden habe ist der TO nicht verheiratet, also gehört die Wohnung ihm alleine.

Bei den momentan hohen Immobilienpreisen bietet sich natürlich an das Teil zu versilbern alleine schon aus dem Grunde flexibel zu bleiben (und das ist als Unterhaltsschuldner erste Bürgerpflicht).  Was dann anschließend geschieht ist erstmal egal, aber falls sich die Situation für den Unterhaltsschuldner ungünstig entwickelt ist es viel leichter entsprechend zu agieren. Mit einer Immobilie am Bein ist das zeitlich gesehen immer schwierig bis fast unmöglich.

Gruß vom Zahlmeister
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#9
Eine Immobilie lässt sich nicht zuverlässig schützen!

Entscheidend ist, dass keine vollstreckbaren Schulden auflaufen.

Modelle mit Wohnrecht oder Belastungs- und Veräusserungsverboten hängen immer am Wohlwollen einer (fremden) Person.

Wenn, dann vielleicht volles Risiko, die Immobilie belasten und damit weitere Immobilie kaufen?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#10
(04-04-2016, 22:34)CheGuevara schrieb: Eine Immobilie lässt sich nicht zuverlässig schützen!
Es soll angeblich Konstellationen geben bei denen man wenn man die Immobilie an eine Firma (Ltd? Offshore ?) verkauft bei der man (sehr)-stiller Teilhaber ist und diese dann von dieser mietet... man von außen angeblich nicht sieht das man in Wirklichkeit der Eigentümer des Grundstückes ist.
Genaueres weiss ich zu dem Gerücht welches ich bisher aus zwei unterschiedlichen Quellen vernommen habe leider nicht.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#11
(04-04-2016, 22:56)Bruno schrieb:
(04-04-2016, 22:34)CheGuevara schrieb: Eine Immobilie lässt sich nicht zuverlässig schützen!
Es soll angeblich Konstellationen geben bei denen man wenn man die Immobilie an eine Firma (Ltd? Offshore ?) verkauft bei der man (sehr)-stiller Teilhaber ist und diese dann von dieser mietet... man von außen angeblich nicht sieht das man in Wirklichkeit der Eigentümer des Grundstückes ist.
Genaueres weiss ich zu dem Gerücht welches ich bisher aus zwei unterschiedlichen Quellen vernommen habe leider nicht.

Naja, dass ist die Treuhand Limited Geschichte. Hab ich mir auch schon überlegt, wird aber wohl vor Gericht nur dann standhalten wenn das schon ewig her ist. Sprich man muss auch den Kauferlös verschleiert in die Offshore Firma bringen, denn ein Immobilienverkauf ohne das wirklich Geld fließt könnte unsere Steuerbehörden auf den Plan bringen und wenn dann müsste die Lösung ja Steuerehrlich erfolgen.
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